Mütter- und Schwangerenforum

Erstausstattung einfordern

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BlueValley
3236 Beiträge
11.11.2009 19:10
Genau so
Lindara
4081 Beiträge
11.11.2009 19:14
wow!!

muss dann denn immer vor gericht landen???
Lindara
4081 Beiträge
11.11.2009 19:21
achso anmerkung:

ich möchte das vom jugendamt einfordern was mir zusteht .
Der mann hat mich sitzenlassen im 4. monat ich bin jetzt nach der Geburt wieder auf ihn zu nur wegen dem kleinen nicht weil ich unbedingt wieder eine beziehung möchte und der kerl will trotzdem nicht, deswegen alles einfordern was mir zusteht und dann braucht der sich auch nicht mehr blicken lassen wenn er denn nicht will...

aber muss das denn immer vor Gericht landen?? grad gelesen bei zweiengelchen "gerichtsbeschlüsse" ich dachte das sind sachen um die sich das jugendamt kümmert???
oder wenn ich eine beistandschaft habe muss ich dann auch vor gericht erscheinen??
zweiengelchen
5292 Beiträge
11.11.2009 19:34
ob man vor gericht muß, weiß ich nicht. wie geagt, ich mach mich morgen mal beim amt schlau.

das sich der vater an den kosten beteiligt finde ich doch nur normal. wäre ich noch mit ihm zusammen würden wir uns die kosten schließlich auch teilen.
das hat für mich auch nichts mit betteln zutun. warum soll ich als mama denn alles alleine bezahlen.

aber jeder so wie er es möchte.
Lindara
4081 Beiträge
11.11.2009 19:38
Zitat von zweiengelchen:

ob man vor gericht muß, weiß ich nicht. wie geagt, ich mach mich morgen mal beim amt schlau.

das sich der vater an den kosten beteiligt finde ich doch nur normal. wäre ich noch mit ihm zusammen würden wir uns die kosten schließlich auch teilen.
das hat für mich auch nichts mit betteln zutun. warum soll ich als mama denn alles alleine bezahlen.

aber jeder so wie er es möchte.


ich bring meinen kleinen jetzt ins bett und warte nu einfach artig bis du morgen da warst

glaub dann sind 90 % meiner fragen abgedeckt .. den rest klären wir dann wenn ich nächsten donnerstag meinen termin hab
Lindara
4081 Beiträge
11.11.2009 19:38
Zitat von zweiengelchen:

ob man vor gericht muß, weiß ich nicht. wie geagt, ich mach mich morgen mal beim amt schlau.

das sich der vater an den kosten beteiligt finde ich doch nur normal. wäre ich noch mit ihm zusammen würden wir uns die kosten schließlich auch teilen.
das hat für mich auch nichts mit betteln zutun. warum soll ich als mama denn alles alleine bezahlen.

aber jeder so wie er es möchte.


ich bring meinen kleinen jetzt ins bett und warte nu einfach artig bis du morgen da warst

glaub dann sind 90 % meiner fragen abgedeckt .. den rest klären wir dann wenn ich nächsten donnerstag meinen termin hab
zweiengelchen
5292 Beiträge
11.11.2009 19:48
Zitat von Lindara:

Zitat von zweiengelchen:

ob man vor gericht muß, weiß ich nicht. wie geagt, ich mach mich morgen mal beim amt schlau.

das sich der vater an den kosten beteiligt finde ich doch nur normal. wäre ich noch mit ihm zusammen würden wir uns die kosten schließlich auch teilen.
das hat für mich auch nichts mit betteln zutun. warum soll ich als mama denn alles alleine bezahlen.

aber jeder so wie er es möchte.


ich bring meinen kleinen jetzt ins bett und warte nu einfach artig bis du morgen da warst

glaub dann sind 90 % meiner fragen abgedeckt .. den rest klären wir dann wenn ich nächsten donnerstag meinen termin hab


genau, morgen werden wir schlauer sein(hoffe ich)!
11.11.2009 20:13
Zitat von zweiengelchen:

ich hab mich gestern mal im netz schlau gemacht. da stand was von ner pauschale von 1000€ die man auch ohne belege bekommt.
mit 3000€ wirst du nicht durch kommen, die könnten ja sagen du hättest auch günstiger einkaufen können, aber zahlen muß er sicher, soweit er nicht unter 900€ fällt.
ich werde bei meinem auch noch betreuungsunterhalt einklagen.
der wird sich noch freuen!
ich sagmorgen mal bescheid, was die mir vom ja gesagt haben!


Was ist das denn nun schon wieder?
zweiengelchen
5292 Beiträge
11.11.2009 20:15
Zitat von prickly_rose:

Zitat von zweiengelchen:

ich hab mich gestern mal im netz schlau gemacht. da stand was von ner pauschale von 1000€ die man auch ohne belege bekommt.
mit 3000€ wirst du nicht durch kommen, die könnten ja sagen du hättest auch günstiger einkaufen können, aber zahlen muß er sicher, soweit er nicht unter 900€ fällt.
ich werde bei meinem auch noch betreuungsunterhalt einklagen.
der wird sich noch freuen!
ich sagmorgen mal bescheid, was die mir vom ja gesagt haben!


Was ist das denn nun schon wieder?


was denn??
11.11.2009 22:16
Zitat von zweiengelchen:

Zitat von prickly_rose:

Zitat von zweiengelchen:

ich hab mich gestern mal im netz schlau gemacht. da stand was von ner pauschale von 1000€ die man auch ohne belege bekommt.
mit 3000€ wirst du nicht durch kommen, die könnten ja sagen du hättest auch günstiger einkaufen können, aber zahlen muß er sicher, soweit er nicht unter 900€ fällt.
ich werde bei meinem auch noch betreuungsunterhalt einklagen.
der wird sich noch freuen!
ich sagmorgen mal bescheid, was die mir vom ja gesagt haben!


Was ist das denn nun schon wieder?


was denn??


Betreuungsunterhalt!?
zweiengelchen
5292 Beiträge
11.11.2009 23:01
Zitat von prickly_rose:

Zitat von zweiengelchen:

Zitat von prickly_rose:

Zitat von zweiengelchen:

ich hab mich gestern mal im netz schlau gemacht. da stand was von ner pauschale von 1000€ die man auch ohne belege bekommt.
mit 3000€ wirst du nicht durch kommen, die könnten ja sagen du hättest auch günstiger einkaufen können, aber zahlen muß er sicher, soweit er nicht unter 900€ fällt.
ich werde bei meinem auch noch betreuungsunterhalt einklagen.
der wird sich noch freuen!
ich sagmorgen mal bescheid, was die mir vom ja gesagt haben!


Was ist das denn nun schon wieder?


was denn??


Betreuungsunterhalt!?


Betreuungsunterhalt

Auch nicht verheiratete allein erziehende Mütter und Väter haben dem anderen Elternteil gegenüber einen Unterhaltsanspruch von bis zu drei Jahren nach der Geburt des Kindes, soweit von ihnen wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Eine Verlängerung dieses Anspruches ist möglich, wenn es unter Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig wäre, diesen Unterhaltsanspruch nach der Frist von drei Jahren zu versagen (z.B. wenn das zu betreuende Kind behindert ist). Voraussetzung für diesen Anspruch ist die Bedürftigkeit des allein erziehenden Elternteils. Ist Vermögen oder sind Einkünfte aus Kapital oder Vermietung vorhanden, muss der allein erziehende Elternteil diese zunächst für die Unterhaltssicherung einsetzen. Erziehungsgeld wird nicht als Einkommen angerechnet.

Eine weitere Voraussetzung ist die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Die Zahlung von Kindesunterhalt geht dem Betreuungsunterhalt vor, und der Anspruch auf einen Selbstbehalt darf nicht unterschritten werden. Die Höhe des Unterhalts ist neben der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten vom Lebensstandard des allein erziehenden Elternteils abhängig. Als Anhaltspunkt hierfür dient das letzte Erwerbseinkommen. Nach der neugefassten Düsseldorfer Tabelle, die in den alten Bundesländern gilt, werden dem allein erziehenden Elternteil mindestens 730 EUR geschuldet, bei Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes 840 EUR.

Bei Fragen zum Betreuungsunterhalt kann das zuständige Jugendamt beraten. Hier kann man auch Auskunft über die Höhe des Betreuungsunterhalts erhalten. Es ist außerdem möglich, sich an eine Anwältin/einen Anwalt zu wenden, um sich vertreten zu lassen. Vorher sollte jedoch die Prozesskostenfrage geklärt bzw. ein Antrag auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe gestellt werden.

Gegenüber der Sozialhilfe ist der Betreuungsunterhalt die vorrangige Leistung. Erhält z.B. eine unverheiratete Mutter laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, kann das Sozialamt sich entweder selbst an den Vater ihres Kindes wenden, um laufende Zahlungen zurückzufordern, oder es kann mit der Mutter vereinbaren, dass sie ihren Unterhaltsanspruch selbst einfordert. Dazu kann das Sozialamt ihr den Unterhaltsanspruch, der bei Bezug von Sozialhilfe auf das Sozialamt übergeht, rückübertragen. Diese Rückübertragung muss mit ihrem Einverständnis geschehen. Wenn man sich mit der Rückübertragung einverstanden erklärt, muss man selbst über den Weg einer Zahlungsaufforderung bzw. Unterhaltsklage den einem zustehenden Betrag einfordern. Die entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten muss in diesem Fall das Sozialamt übernehmen. Und so lange kein Betreuungsunterhalt eingeht, muss das Sozialamt laufende Hilfe zum Lebensunterhalt gewähren

12.11.2009 15:29
Ui, ist ja voll interessant. Aber bringt bei meinem arbeitslosen Ex wohl eh nichts.
zweiengelchen
5292 Beiträge
12.11.2009 17:22
so, komme eben vom ja.
hab nachgefragt und ich soll jetzt einfach alle belege vorbei bringen, dann wird sie erstmal fragen ob er freiwillig was zahlt. sollte er nicht, könnte ich es einklagen.

die beistandschaft ist echt klasse.
die kümmern sich echt um alles. um die vaterschaftsfesstellung, um den unterhalt für den kleinen und umden betreuungsunterhalt für mich.

bin mal gespannt wielang alles dauert.
Lindara
4081 Beiträge
12.11.2009 17:36
na dann werd ich am donnerstag mal den aufstand proben damit ich auch endlich sowas bekomm von meinem zuständigen Bearbeiter...
betreuungsunterhalt brauch und will ich ja auch gar keinen aber damit er mal sieht das der kleine hier keine wochenendbeschäftigung is und er je nach laune mal ankommen will oder auch wieder nicht darf er da gerne mal was abbekommen der werte erzeuger

ich danke dir drück mir die daumen das der bearbeiter nen guten tag hat sooo fütterungszeit
zweiengelchen
5292 Beiträge
12.11.2009 19:34
Zitat von Lindara:

na dann werd ich am donnerstag mal den aufstand proben damit ich auch endlich sowas bekomm von meinem zuständigen Bearbeiter...
betreuungsunterhalt brauch und will ich ja auch gar keinen aber damit er mal sieht das der kleine hier keine wochenendbeschäftigung is und er je nach laune mal ankommen will oder auch wieder nicht darf er da gerne mal was abbekommen der werte erzeuger

ich danke dir drück mir die daumen das der bearbeiter nen guten tag hat sooo fütterungszeit
pio

ich drück dir die daumen, ganz feste.halt mich auf den laufenden und ich sags dir wies bei mir voran geht.

lg
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