Mütter- und Schwangerenforum

Erstausstattung einfordern

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Lindara
4081 Beiträge
11.11.2009 17:35
Zitat von BlueValley:

na da kann ich mich bei euch ja nur anschließen... Ich habe bis zum heutigen Tag noch nicht einmal Geld für Leon gesehen. Bin ich mal nicht böse, denn er bekommt seinen Unterhalt vom Jugendamt und das dann wenigstens pünktlich. Aber mit unterstützung konnte ich nicht rechnen. Ich musste alles bei diversen Einrichtungen beantragen und mich mit Ämtern herumschlagen. Soweit ich weiß muss dann der Bio-Vater wenn man vollzeit wieder arbeiten geht die Hälfte des Kindergarten Beitrages zahlen... Ich bin gespannt. Bis heute ist nämlich trotz gerichtsvehandlung noch nicht einmal die Vaterschaft geklärt


vollzeit?? nur dann???
BlueValley
3236 Beiträge
11.11.2009 17:38
Ja, ich hatte mal so ne mama zeitung, in der urteile zugunsten der alleinerziehenden mutter verfasst waren... Und da stand nur was von vollzeit drinne
Lindara
4081 Beiträge
11.11.2009 17:42
Zitat von BlueValley:

Ja, ich hatte mal so ne mama zeitung, in der urteile zugunsten der alleinerziehenden mutter verfasst waren... Und da stand nur was von vollzeit drinne
^

is ja total zugunsten der mutter ...
wenn ich auf 400 euro basis arbeiten gehen würde und den kleinen in die kita geben is da mindestzeit 15 std pro woche und die kosten 100 euro .. kann also davon ausgehen für 0,00 euro im monat zum arbeiten zu gehen
zweiengelchen
5292 Beiträge
11.11.2009 17:50
also die anwältin hat am montag gesagt, dass sich der vater grundsätzlich an kosten wie kindergarten, schulfahrten, zahnspange beteiligen muß, egal ob teil-oder vollzeit. das muß grundsätzlich geteilt werden. das sind sonderausgaben, die man nicht vom unterhalt zahlen muß.
BlueValley
3236 Beiträge
11.11.2009 18:03
klingt ja auch nur logisch... Wieso sollte jemand, der teilzeit arbeiten geht bestraft werden bzw. einer Vollzeit beschäftigten Mutter gegenüber benachteiligt werden. Ist nur fair. Ich will keine Gerüchte aufkommen lassen, sry. Mir würde es auch zu gute kommen. Bis Leon 3 ist gehe ich auch nur Teilzeit, anders schaffe ich es gar nicht
zweiengelchen
5292 Beiträge
11.11.2009 18:07
wäre ja auch noch schöner. erstmal ziehen wir die kinder der männer alleine groß. kriegen das bischen geld, bei mir noch uvg also 117€ und davon soll ich auch noch alles alleine bezahlen. as geld ist eh schon so eng bemessen. keidung, nahrung, windeln...
räubertochter09
52 Beiträge
11.11.2009 18:12
Hallo
ich habe da auch mal ne frage wo bekommt man den diese urteile beziehungsweise die gesetzestexte her das der vater sich an sonder zahlungen sich beteiligen muß. Wäre mal interresant da er meint das muß ich alles bezahlen vom uh
zweiengelchen
5292 Beiträge
11.11.2009 18:23
einmal hier: http://www.fixies.de/silverbullet/blog/baby-erstau sstattung-mu-vom-kindsvater-bezahlt-werden

Für die Erstausstattung eines Säuglings dürfen dem unterhaltspflichtigen Vater pauschal 1000 Euro in Rechnung gestellt werden. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Nach dem Richterspruch
handelt es sich dabei um einen sogenannten Sonderbedarf des Kindes.

Für die Erstausstattung eines Säuglings dürfen dem unterhaltspflichtigen Vater pauschal 1000 Euro in Rechnung gestellt werden. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem am Montag bekanntgewordenen Urteil. Nach dem Richterspruch handelt es sich dabei um einen sogenannten Sonderbedarf des Kindes,
der nicht mit den allgemeinen Unterhaltszahlungen abgedeckt sei. Das Gericht verurteilte einen Vater zur Zahlung von 1000 Euro. Die Richter ließen jedoch zugleich wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage, ob eine solche Pauschalierung überhaupt zulässig sei, die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu. Im konkreten Fall hatte die Mutter des Kindes zunächst einen Bedarf in Höhe von knapp 5500 Euro angemeldet, das Familiengericht Worms billigte ihr 2268 Euro zu. Der Vater war der Meinung, die Kosten seien weitgehend durch seine Unterhaltszahlungen abgedeckt. Er verwies zur Begründung auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg und die Praxis der Stadt Hamburg, die eine Babypauschale von 500 Euro zahle. Das OLG hielt den doppelten Betrag für angezeigt. Falls überdurchschnittliche finanzielle Verhältnisse vorlägen, sei sogar noch ein höherer Pauschalbetrag zulässig.
Endgültig muss nun der BGH diese Frage klären.

oder: rechtsanwalt .com
Kosten Baby-Erstausstattung bei unehelichen Kindern
Eine werdende Mutter, die gerade vom Vater des Kindes verlassen worden war, verlangte von diesem, einen Teil der Kosten der ersten Babyausstattung zu übernehmen, da sie selbst nur wenig Geld verdiene. Der Vater lehnte das jedoch ab, weil er meinte, daß der Unterhalt , den er für das Kind zahlen muß, auch dessen Erstausstattung deckt. Das Bundesverfassungsgericht stellte sich auf die Seite der Mutter. Es begründete seine Entscheidung damit, daß Väter von unehelichen Kindern genau so wie die von ehelichen Kindern die Erstausstattung zahlen müßten, um dadurch eine Gleichbehandlung von ehelichen und unehelichen Kindern zu bewirken.

Bundesverfassungsgericht; Az.: 1 BvR 1988/95

einfach mal im netz nachschauen
zweiengelchen
5292 Beiträge
11.11.2009 18:29
hi noch was zu den sonderleistungen:

Die folgende Auflistung soll einen Überblick über die einzelnen Fallgestaltungen geben. Die Rechtsprechung der Gerichte ist allerdings sehr unterschiedlich.

Arztkosten
wenn notwendig, aber von der Krankenkasse nicht erstattet

Betreuungskosten
ja

Brillenkosten
ja

Familienfeiern
nein

Internatskosten
sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, siehe die Anmerkung unten

Kindergartenbeitrag
Die Kosten für einen halbtägigen Kindergartenbesuch stellen keinen Sonderbedarf dar, sie müssen aus dem laufenden Unterhalt gezahlt werden. Besucht das Kind länger als nur halbtags den Kindergarten, dann stellen die weitergehenden Kosten Sonderbedarf dar.

Klassenfahrt
die meisten Gerichte: ja, siehe die Anmerkung unten

Kleidung
nein

Kommunion
sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, die meisten Gerichte sagen "nein" (siehe die Anmerkung unten)

Lernmittel
nein

Möbel
nein

Musikausbildung
nein, es sei denn, es liegen gehobene Einkommensverhältnisse vor und die Musikausbildung gehört zum üblichen Lebensstandart der Familie

Musikinstrument
nein

Nachhilfe
ja, wenn unvorhersehbar und nicht über einen längeren Zeitraum

Pivatschule
nein

Prozesskosten
ja

Säuglingserstausstattung
ja

Schüleraustausch
sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, siehe die Anmerkung unten

Sport
nein

Umzugskosten
ja

Urlaubskosten
nein

Zahnarztkosten
ja

Anmerkung: In einigen Fällen (z.B. bei Internatskosten, Klassenfahrten, Kommunion, Schüleraustausch) unterscheiden die Gerichte danach, ob der normale, laufende Unterhalt nach einer der unteren Stufen der Düsseldorfer Tabelle (das sind die Stufen 1 bis 5) gezahlt wird, oder nach einer höheren Stufe. Wird der laufende Unterhalt nur nach einer der unteren Stufen gezahlt, ist der Unterhalt also verhältnismäßig gering, dann liegt eher Sonderbedarf vor, als wenn der laufende Unterhalt höher ist.

3. Wie haften beide Elternteile für Sonderbedarf?

Für den Sonderbedarf haften beide Elternteile anteilmäßig (also nicht nur wie beim Tabellenunterhalt der getrennt lebende Elternteil). Das bedeutet, dass sich auch derjenige Elternteil an den Kosten des Sonderbedarfs beteiligen muss, bei dem das Kind lebt - es sei denn, dieser Elternteil hat keinerlei Einkünfte bzw. keine Nettoeinkünfte über 840,- Euro.

Die Kosten werden auf beide Elternteile wie folgt verteilt: Zunächst wird für jeden Elternteil ein Einsatzbetrag ermittelt. Hierzu wird von seinem Einkommen der Selbstbehalt von 840,- Euro abgezogen. Die dann bei beiden Eltern verbleibenden Beträge werden zueinander in Verhältnis gesetzt.
Beispiel (Stand Düsseldorfer Tabelle vom 1.1.2002): der Sonderbedarf beträgt 200,- Euro. Der Vater hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1.500,- Euro, die Mutter ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1.000,- Euro. Zieht man bei beiden jeweils den Selbstbehalt von 840,- Euro ab, so bleiben beim Vater 660,- Euro übrig, bei der Mutter 160,- Euro. Zusammengerechnet ergeben die beiden Resteinkommen den Betrag von 820,- Euro. Der Vater hat also zu tragen 660/820 x 200,- Euro = 161,- Euro, die Mutter 160/820 x 200,- Euro = 39,- Euro.

4. Weitere Besonderheiten bei der Geltendmachung von Sonderbedarf:

Der Anspruch auf Sonderbedarf muss spätestens innerhalb eines Jahres seit seiner Entstehung geltend gemacht werden, § 1613 Abs. 2 BGB.

die düsseldorfer tabelle ist bestimmt nicht mehr aktuell, aber der rest ja.
BlueValley
3236 Beiträge
11.11.2009 18:32
naja dann muss der vater also doch nur bei vollzeitbeschäftigung den beitrag für die KiTa mit zahlen
MamaMaria
1941 Beiträge
11.11.2009 18:51
Wieso Erstaustattung einfordern und alle anderen Kosten? Könnt ihr die nicht selbst tragen?
Also ich würde doch dem vater nicht hinterher betteln.
Bei Unterhalt versteh ich das ja aber alles andere.
Lg MamaMaria
BlueValley
3236 Beiträge
11.11.2009 18:55
naja was heißt hinterher betteln... Ich denke es kommt auch immer auf die finanzielle Situation der Mutter an. Und immerhin ist der Vater auch an dem Kind beteiligt gewesen und sollte für aufkommen.
MamaMaria
1941 Beiträge
11.11.2009 19:00
Zitat von BlueValley:

naja was heißt hinterher betteln... Ich denke es kommt auch immer auf die finanzielle Situation der Mutter an. Und immerhin ist der Vater auch an dem Kind beteiligt gewesen und sollte für aufkommen.


Ja klar deswegen sollte der Vater auch Unterhalt zahlen ...Damit muss viel abgedeckt werden fürs Kind. ABER dann noch Kita und so also da wird der ja auch arm .. den Rest und so muss man schon selbst zahlen ... Und ich zahl lieber für meine tochter als den vater FRAGEN zu müssen wegen Geld. Nie im Leben.
BlueValley
3236 Beiträge
11.11.2009 19:06
Da hast du schon recht, ich habe auch nicht vor, zum Erzeuger zu gehen und nach Geld zu verlangen, abgesehen vom Unterhalt. Ersten möchte ich mich nicht mit ihm auseinander setzen müssen, weil es eh nur Streit gibt und zweitens kommen wir so bestens zurecht... Nur ist das eben halt bei mir so, für andere, so denke ich, ist das auch Geld, welches Sie zusätzlich gut gebrauchen können. Unterhalt und Kindergeld gehen für Alltägliche Sachen, wie Essen, Trinken, Pflegebedarf, Kleidung etc. drauf... Eine Mama kann da auch schnell Arm werden.

Ich verstehe beides... Man muss immer die jeweilige Situation sehen
MamaMaria
1941 Beiträge
11.11.2009 19:09
Zitat von BlueValley:

Da hast du schon recht, ich habe auch nicht vor, zum Erzeuger zu gehen und nach Geld zu verlangen, abgesehen vom Unterhalt. Ersten möchte ich mich nicht mit ihm auseinander setzen müssen, weil es eh nur Streit gibt und zweitens kommen wir so bestens zurecht... Nur ist das eben halt bei mir so, für andere, so denke ich, ist das auch Geld, welches Sie zusätzlich gut gebrauchen können. Unterhalt und Kindergeld gehen für Alltägliche Sachen, wie Essen, Trinken, Pflegebedarf, Kleidung etc. drauf... Eine Mama kann da auch schnell Arm werden.

Ich verstehe beides... Man muss immer die jeweilige Situation sehen


einig
Klar kinder kosten viel Geld.. Weisst du ja sicher auch ..
ich hab gelernt das man sich immer durchboxen muss und man schafft es auch egal wie...
Ich hätte einfach zuviel STOLZ um den Vater um Geld zu fragen.
Obwohl es manche Väter verdient hätten das man sie ruiniert!!
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