Mütter- und Schwangerenforum

Erstausstattung beim Arbeitsamt

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27.03.2014 12:44
Also das alles wirst du ganz nie und nimmer bekommen, egal ob du voll ALG II beziehst der nur aufstockend.

Ich bin in meiner letzten Schwangerschaft in den ALG II Bezug gerutscht (Trennung vom Partner) und habe gerade mal 120€ vom Amt und - jetzt müsst ich Lügen was den genauen Betrag angeht - 300€ ca. von ProFamilia.
Das sollte dann für Babybett, Schrank, Neugeborenenkleidung reichen.
Zusätzlich gab es rund 70€ für Umstandskleidung. Das war's.

Das Amt übernimmt nicht alles für dich nur weil du Schwanger bist, sie zahlen was dazu, teilweise muss man dann sogar Quittungen dafür einreichen das man auch wirklich genau DAS was sie bewilligt haben gekauft hat, aber mehr ist nicht drin.

Und so eine endlos lange Liste finde ich auch ehrlich gesagt sehr unverschämt
Erdbärchen
222 Beiträge
27.03.2014 12:45
Zitat von angie89:

Also ich selbst bin azubi bis anfang Juni und hab da persoehnlich nachgefragt.
die helfen Mir nur wenn ich umziehe in der zeit und an den 1.07 zahlen die alg 2.
plus ausstattung.
in der zeit wo ich azubi bin wirst du keine Hilfe bekommen.


Ärgerlich... Bei Caritas haben die mir erzählt, dass die einzige Voraussetzung ist, unter einem Brutto von 2484 € zu liegen..
27.03.2014 12:46
Eine Auflistung gehört dazu, das hat nichts mit Gier zu tun sondern dient dem Jobcenter lediglich als Hilfe um den Anspruch berechnen zu können.

Allerdings sind dort Dinge aufgezählt, die nicht bezahlt werden. Und in der Regel wird zb auch keine Wickelkommode bezahlt, weil man ja auch auf dem Bett wickeln kann (so die Begründung).

Wenn du allerdings kein ALG2 beziehst, wirst du beim Jobcenter bestimmt nichts bekommen.
Kannst es aber bei anderen Einrichtungen wie zb Caritas oder Diakonie versuchen.
Ruf da einfach mal an, die geben dir dann einen Termin und sagen dir was du mitbringen musst
Erdbärchen
222 Beiträge
27.03.2014 12:46
Zitat von Alica:

Also das alles wirst du ganz nie und nimmer bekommen, egal ob du voll ALG II beziehst der nur aufstockend.

Ich bin in meiner letzten Schwangerschaft in den ALG II Bezug gerutscht (Trennung vom Partner) und habe gerade mal 120€ vom Amt und - jetzt müsst ich Lügen was den genauen Betrag angeht - 300€ ca. von ProFamilia.
Das sollte dann für Babybett, Schrank, Neugeborenenkleidung reichen.
Zusätzlich gab es rund 70€ für Umstandskleidung. Das war's.

Das Amt übernimmt nicht alles für dich nur weil du Schwanger bist, sie zahlen was dazu, teilweise muss man dann sogar Quittungen dafür einreichen das man auch wirklich genau DAS was sie bewilligt haben gekauft hat, aber mehr ist nicht drin.

Und so eine endlos lange Liste finde ich auch ehrlich gesagt sehr unverschämt


Unverschämt hin oder her... Ich hab viel bei Google geguckt und halt eben nur so etwas gefunden, mehrfach. Und genau aus dem Grund frag ich doch auch nach
kessylynn
979 Beiträge
27.03.2014 12:47
Zitat von Erdbärchen:

Zitat von kessylynn:

Zitat von Erdbärchen:

Also die Liste sowie den Antrag habe ich so übernommen, wie ihn viele gestellt haben.

Ich habe mein Beschäftigungsverbot bekommen, beziehe also momentan nur meine pure Ausbildungsvergütung (sind Netto ca 330€) + 128 € BAB, da jetzt überall die Fahrtkosten wegfallen.

Der Kindsvater lebt mit mir zusammen, zahlt momentan 500 € Unterhalt, wurde jetzt von der Ex verklagt, zahlt bald 616 € monatlich, hat bis SOmmer noch eine Schuldenregulierung am laufen (300 € monatlich) und mit Miete und Nebenkosten sind auch nochmal 570 € weg. Soooo viel bleibt da nicht übrig... Deswegen kann man es doch versuchen... oder?

Jetzt werden einige wahrscheinlich wieder schimpfen, wie man denn dann auf den Gedanken kommen kann ein Kind in die Welt zu setzen, aber - auch wenns immer umstritten ist - es ist trotz Pille passiert und wir freuen uns trotzdem auf unseren Wurm.

lass dich von dem gerede nicht einschüchtern.
wir dachten auch wir bekommen das allein hin aber so einfach ist das nicht und warum gelder "verweigern" oder nicht annehmen die einem laut gesetz zu stehen?
setzt dich mit dem jobcenter in deiner nähe in verbindung, stelle einen kompletten alg 2 antrag. und wenn du sagst das du schwanger bist bekommst du automatisch einen zettel zusätzlich wo du nur ankreutzen musst das du schwangerschaftsaustattung und babybedarf brauchst und fertig ist.
ich musste nichts auflisten was ich alles eventuell brauche das sind feste beträge die jeder bekommt der alg 2 bezieht oder mit alg 2 aufstockt.
ab besten du gehts wie oben bereits gesagt auch noch zusätzlich zur AWO oder zum DRK da kannst du auch noch gelder beantragen.


Danke, aber ich glaube nicht, dass ich ALG II beantragen kann, wenn doch die Ausbildung ganz normal weiterläuft.. Ich will mich bevor ich den Antrag bei der arge stelle auf jeden Fall mit Profamilia in Vebrindung setzen, die werden mir bestimmt auch helfen können.

versuchen...
ich dachte auch mir steht nichts zu da ich vollzeit arbeite und mein partner auch aber wie es halt so oft ist bekommen wir trotzdem aufstockend alg 2.
und du bekommst vom jobcenter die erstaustattungsgelder/merbedarf für ernährung/schwangerschaftsbekleidung nur wenn du auch alg 2 bezieher bist.
sonst bleiben nur die caritativeneinrichtungen für dich in frage.
Erdbärchen
222 Beiträge
27.03.2014 12:47
Zitat von Lockenlicht:

Eine Auflistung gehört dazu, das hat nichts mit Gier zu tun sondern dient dem Jobcenter lediglich als Hilfe um den Anspruch berechnen zu können.

Allerdings sind dort Dinge aufgezählt, die nicht bezahlt werden. Und in der Regel wird zb auch keine Wickelkommode bezahlt, weil man ja auch auf dem Bett wickeln kann (so die Begründung).

Wenn du allerdings kein ALG2 beziehst, wirst du beim Jobcenter bestimmt nichts bekommen.
Kannst es aber bei anderen Einrichtungen wie zb Caritas oder Diakonie versuchen.
Ruf da einfach mal an, die geben dir dann einen Termin und sagen dir was du mitbringen musst


Dankeschön, ich werds heute Nachmittag wie gesagt noch bei ProFamilia versuchen, die haben wohl Mittagspause...
Erdbärchen
222 Beiträge
27.03.2014 12:48
Zitat von kessylynn:

versuchen...
ich dachte auch mir steht nichts zu da ich vollzeit arbeite und mein partner auch aber wie es halt so oft ist bekommen wir trotzdem aufstockend alg 2.
und du bekommst vom jobcenter die erstaustattungsgelder/merbedarf für ernährung/schwangerschaftsbekleidung nur wenn du auch alg 2 bezieher bist.
sonst bleiben nur die caritativeneinrichtungen für dich in frage.


Also zusätzlich zur Ausbildung ALG II? Klingt so kurios
kessylynn
979 Beiträge
27.03.2014 12:51
Zitat von Erdbärchen:

Zitat von kessylynn:

versuchen...
ich dachte auch mir steht nichts zu da ich vollzeit arbeite und mein partner auch aber wie es halt so oft ist bekommen wir trotzdem aufstockend alg 2.
und du bekommst vom jobcenter die erstaustattungsgelder/merbedarf für ernährung/schwangerschaftsbekleidung nur wenn du auch alg 2 bezieher bist.
sonst bleiben nur die caritativeneinrichtungen für dich in frage.


Also zusätzlich zur Ausbildung ALG II? Klingt so kurios

du kannst es nur probieren
du wohnst mit deinem partner zusammen???
geht er arbeiten??? dann sollte er es mal mit dem antrag versuche und du zählst halt mit zur bedarfsgemeinschaft.
kessylynn
979 Beiträge
27.03.2014 12:52
Zitat von Alica:

Also das alles wirst du ganz nie und nimmer bekommen, egal ob du voll ALG II beziehst der nur aufstockend.

Ich bin in meiner letzten Schwangerschaft in den ALG II Bezug gerutscht (Trennung vom Partner) und habe gerade mal 120€ vom Amt und - jetzt müsst ich Lügen was den genauen Betrag angeht - 300€ ca. von ProFamilia.
Das sollte dann für Babybett, Schrank, Neugeborenenkleidung reichen.
Zusätzlich gab es rund 70€ für Umstandskleidung. Das war's.

Das Amt übernimmt nicht alles für dich nur weil du Schwanger bist, sie zahlen was dazu, teilweise muss man dann sogar Quittungen dafür einreichen das man auch wirklich genau DAS was sie bewilligt haben gekauft hat, aber mehr ist nicht drin.

Und so eine endlos lange Liste finde ich auch ehrlich gesagt sehr unverschämt


wow das ist echt wenig was du da bekommen hast...
ich bekomm trotz das ich nur aufstocker bin den vollen satz für die schwangerschaftsbekleidung wie auch für die babyaustattung.
Erdbärchen
222 Beiträge
27.03.2014 12:53
Zitat von kessylynn:

Zitat von Erdbärchen:

Zitat von kessylynn:

versuchen...
ich dachte auch mir steht nichts zu da ich vollzeit arbeite und mein partner auch aber wie es halt so oft ist bekommen wir trotzdem aufstockend alg 2.
und du bekommst vom jobcenter die erstaustattungsgelder/merbedarf für ernährung/schwangerschaftsbekleidung nur wenn du auch alg 2 bezieher bist.
sonst bleiben nur die caritativeneinrichtungen für dich in frage.


Also zusätzlich zur Ausbildung ALG II? Klingt so kurios

du kannst es nur probieren
du wohnst mit deinem partner zusammen???
geht er arbeiten??? dann sollte er es mal mit dem antrag versuche und du zählst halt mit zur bedarfsgemeinschaft.



Ja, wir wohnen zusammen und er geht arbeiten. Hab auch was wegen Wohngeld gelesen, aber bin mir da auch nicht sicher... Will auch nicht klingen wie ein kleiner Schmarotzer, der dem Geld vom Staat nachlechzt, aber wieso soll ich mir nicht holen was geht... Andere leben bewusst vom Staat und bemühen sich nichtmal darum, selbst etwas zu tun.
kessylynn
979 Beiträge
27.03.2014 12:55
Zitat von Erdbärchen:

Zitat von kessylynn:

Zitat von Erdbärchen:

Zitat von kessylynn:

versuchen...
ich dachte auch mir steht nichts zu da ich vollzeit arbeite und mein partner auch aber wie es halt so oft ist bekommen wir trotzdem aufstockend alg 2.
und du bekommst vom jobcenter die erstaustattungsgelder/merbedarf für ernährung/schwangerschaftsbekleidung nur wenn du auch alg 2 bezieher bist.
sonst bleiben nur die caritativeneinrichtungen für dich in frage.


Also zusätzlich zur Ausbildung ALG II? Klingt so kurios

du kannst es nur probieren
du wohnst mit deinem partner zusammen???
geht er arbeiten??? dann sollte er es mal mit dem antrag versuche und du zählst halt mit zur bedarfsgemeinschaft.



Ja, wir wohnen zusammen und er geht arbeiten. Hab auch was wegen Wohngeld gelesen, aber bin mir da auch nicht sicher... Will auch nicht klingen wie ein kleiner Schmarotzer, der dem Geld vom Staat nachlechzt, aber wieso soll ich mir nicht holen was geht ... Andere leben bewusst vom Staat und bemühen sich nichtmal darum, selbst etwas zu tun.


genau das hat mir meine beraterin beim DRK auch gesagt.
versucht es einfach mehr wie eine ablehnug kann nicht kommen
27.03.2014 13:20
du bekommst sowieso pauschalbeträge solltest du was bekommen.

ich habe (damals auch azubI) zb. 150euro für die babysachen + hygeneartikel (schnuller, flaschen etc) bekommen.
da ist es denen komplett egal was du da aufführst, und ob du für richtig hältst das dein kind 4 oder 8 jacken braucht.

ich habe folgende sachen bekommen:
1 Kinderwagen 150 euro
1 babybett mit matraze 120euro
1 wickelkommode 50 euro
1 kleiderschrank 100euro
1 hochstuhl 30 euro
und
150 euro für die erstausstattung des kindes.

dazu denn noch schwangerenbekleidung 100euro.

das wars denn..
weil einen schwangerenbadeanzug braucht die welt nicht, oder irgendwelchen eimer für schmutzwäsche ...

limahe
2 Beiträge
27.03.2014 14:31
Also spontan hätte ich dir vorgeschlagen dich ans SGBXII deiner Heimatgemeinde zu wenden und dort einen Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen zustellen.

Nachdem du jedoch mit dem Vater deines Kindes zusammen lebst seit ihr im SGB II tatsächlich richtig.
Ich glaube nicht, dass ein Antrag auf SGB II-Leistungen Erfolg haben wird.
Du hast angegeben, dass dein Partner 500€ bzw 616€ Unterhalt zahlen muss und er eine Schuldenregulierung mit 300€ bedienen kann, damit scheint er über ein Einkommen zu verfügen, bei dem der Antrag auf SGB II-Leistungen keinen Sinn macht.

Ihr könnt versuchen den Unterhalt zu reduzieren. Da seine Unterhaltsverpflichtungen zu nehmen. Er ist dir 6 Wochen vor Geburt und ab der Zeit nach Geburt in der du nicht arbeitest (längstens 3 Jahre) und deinem Kind ab Geburt bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit zum Unterhalt verpflichtet.

Kannst ja selbst grob überschlagen ob SGB II-Leistungen in frage kämen :
Bedarf du 353€
+Bedarf dein Partner 353€
+Miete 570€
- Einkommen du und dein Partner (bitte eure EK zusammenziehen und ca. 20% Freibetrag abrechnen [sehr grobe Überschlagsrechnung!!!])
= möglicher Anspruch auf SGB II-Leistungen

MamaMaria
1941 Beiträge
27.03.2014 17:11
Ich würde mich schämen , sowas ist echt schon sehr dreist .
Am besten andere zahlen für dein Kind 18 Jahre
27.03.2014 17:37
Zitat von MamaMaria:

Ich würde mich schämen , sowas ist echt schon sehr dreist .
Am besten andere zahlen für dein Kind 18 Jahre

Was ist daran dreist, hast du überhaupt gelesen was sie geschrieben hat
Diese Listen findest du so vorgegeben im Internet, was kann sie dann dafür...
Und beide gehen arbeiten...
Hätte sie lieber abtreiben sollen
also manchmal....
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