Mütter- und Schwangerenforum

Erstausstattung beim Arbeitsamt

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Erdbärchen
222 Beiträge
27.03.2014 12:12
Huhu

Ich stehe mal wieder vor einem neuen Problem. Habe mich im Internet schon versucht viel schlau zu lesen, bin auch auf viele Anträge gestoßen, keine offiziellen Vorlagen, sondern mehr selbstformuliert. Habe hier was gefunden, bin da selbst auch ganz zufrieden mit...

Erfahrungsgemäß: Wo habt ihr Erstausstattung beantragt, wie und was ist dabei rumgekommen? Muss dazu sagen, dass ich in der Ausbildung bin und keine Sozialhilfe empfange; das macht hierbei ja scheinbar auch noch einen Unterschied.

Der Antrag, den ich jetzt "formuliert" oder besser gesagt umformuliert habe ist folgender: (Habe nur Angst, dass das Amt von dem Paragraphengereite abgeschreckt wird )

Antrag auf einmalige Beihilfen gem. SGB II § 23 Abs. 3 Satz 1,2., bzw. § 28 SGB II, bzw. § 31 SGB XII, sowie
Antrag auf Mehrbedarf Ernährung für Schwangere gem. § 21 SGB II, bzw. 3 31 SGB XII

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich einmalige Beihilfen anlässlich meiner Schwangerschaft und der Geburt meines Kindes, welches vorraussichtlich am 26.08.2014 geboren wird gem. SGB II Abs. 3, Satz 1 und 2, bzw. § 28 SGB II, bzw. § 31 SGB XII, sowie den Mehrbedarf für Ernährung in der Schwangerschaft gem. § 21 SGB II, bzw. § 31 SGB XII.

Ich bin schwanger und benötige Schwangerschaftsbekleidung, sowie eine Klinikausstattung. Mein Kind benötigt sowohl Babybekleidung, als auch Babyausstattung und Möbel im Rahmen der Erstausstattung für Wohnung gem. § 23 Abs. 2 Satz 1. Da dies meine erste Schwangerschaft/mein erstes Kind ist, besitze ich noch keinerlei Ausstattung für mich oder das Kind.

Da es mir persönlich aufgrund meiner finanziellen Situation nicht möglich ist, für den Großteil der Kosten aufzukommen bitte ich höflich um Ihre Hilfe und Zusage.

Sinn und Zweck der Regelung des § 23 Abs. 3 SGB II ist es, besondere Bedarfe, von denen nicht erwartet werden kann, dass sie aus der Regelleistung deckt werden, gesondert zu befriedigen. Es handelt sich um eine Öffnungsklausel, die unter Berücksichtigung des Bedarfsdeckungsprinzips dem Umstand Rechnung tragen soll, dass nach der Grundkonzeption des SGB II die Regelleistung den gesamten Lebensunterhalt abdecken soll.

Diese sind nicht von der Regelleistung erfasst und werden gesondert erbracht.

Nachfolgend habe ich Ihnen eine Auflistung aller erforderlichen Anschaffungen erstellt, die hinsichtlich meiner Schwangerschaft und für die Versorgung meines Kindes benötigt werden.

1. Schwangerschaftskleidung - § 23 SGB II / § 31 SGB XII
2 Umstandshosen
2 Umstandskleider
3 BHs/Still BHs
7 Unterhosen
4 Unterhemden
3 Blusen
2 T-shirts
2 Pullover
1 Schwangerschaftsbadeanzug
3 Kniestrümpfe

2 .Klinikausstattung -§ 23 SGB II/ § 31 SGB XII
3 Nachthemden vorn zu öffnen
1 Jogginganzug
10 kochfeste Slips
Einlagen für Still BHs
1 Bettjacke
1 Paar Hausschuhe
1 Waschlappen
6 Frottiertücher

3. Babykleidung und Ausstattung -§ 23 SGB II / § 31 SGB XII
5 Babyjäckchen
5 Babystrampler
5 Babyhemdchen
2 Badelaken 100x100 cm
2 Wolljäckchen
3 Paar Wollsöckchen/Wollschühchen
2 Mützchen
2 Paar Wollhandschuhe
20 Windeln
5 Moltonunterlagen
2 Gummiunterlagen

4.Kinderwagen -§ 23 SGB II / § 31 SGB XII
1 Kinderwagen
1 Kinderwagenbettdecke
1 Kinderwagenmatratze
3 Garnituren Kinderwagenbettwäsche

5. Kinderbett -§ 23 SGB II / § 31 SGB XII
1 Kinderbett
1 Matratze fürs Kinderbett
1 Kopfschutz fürs Kinderbett
1 Bettdecke
1 Kopfkissen
1 Federbett
3 Garnituren Bettwäsche (3 Laken, 3 Bettbezüge, 3 Kopfkissenbezüge)

6. Babyausstattung - § 23 SGB II/ § 31 SGB XII
6 Nabelbinden
3 Pack. Mullkompressen
2 Wolljäckchen
3 Paar Wollsöckchen / Wollschühchen
2 Mützchen
2 Paar Wollhandschuhe

7. Pflegeutensilien § 23 SGB II / § 31 SGB XII
1 Babybadewanne
1 Babybadethermometer
1 Haarbürste
1 Fieberthermometer
6 Fläschchen mit Sauger (a 250g),
1 Flaschenbürste
3 Nuckel,
1 Wärmflasche
sowie Babyöl, Babycreme, Salbe für den Po, Babynagelschere, Wattestäbchen

8. Hausrat, Möbel -§ 23 SGB II / § 31 SGB XII
1 Kleiderschrank,
1 Wickelauflage
1 Wickeltisch
1 Windeleimer
1 Eimer für Schmutzwäsche

9. Mehrbedarf für Ernährung - § 21 SGB II / § 30 SGB XII
17% des Regelsatzes des Haushaltsvorstandes ab der 13.
Schwangerschaftswoche

Ich bitte höflich um eine Eingangsbestätigung und um einen begründeten schriftlichen Bescheid gemäß der §§ 33; 35 ff SGB X bzw. §§ 37; 39 ff VwVfG mit Angabe der jeweils zugrunde gelegten Einzelpreise.

Sollten Sie meinem Antrag nicht entsprechen, bitte ich ebenfalls höflich um eine ausführliche Begründung .

Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
MichaelaHe1983
28 Beiträge
27.03.2014 12:30
Steht dir überhaupt was zu wenn du nicht H4 Empfänger bist?
Wenn man so die Liste sieht ist es schon ne ganze Menge die du bezahlt haben möchtest. Ist gar nicht böse gemeint, aber du bist doch in einer Ausbildung. Kannst du nicht einen Teil selbst zahlen? Und was ist mit dem Kindsvater?
kessylynn
979 Beiträge
27.03.2014 12:32
bekommst du alg 2?? den ich hab die erstaustatungsgelder nur bekommen weil ich noch zusätzlich alg 2 aufstocker bin da wir unter dem minimum liegen was unser verdienst angeht.
versuch es doch mal beim DRK oder der AWO.
cookie23
3597 Beiträge
27.03.2014 12:33
Bist du dir sicher das alle Paragraphen so stimmen?
also ich denke du solltest vllt die auflisten weg lassen oder etwas ändern.
denn wenn die so was lesen wie Kniestrümpfe oder unterwäsche für dich,also man geht ja davon aus das du selber socken haben wirst.
was ist denn mit dem kindsvater?
Erdbärchen
222 Beiträge
27.03.2014 12:34
Also die Liste sowie den Antrag habe ich so übernommen, wie ihn viele gestellt haben.

Ich habe mein Beschäftigungsverbot bekommen, beziehe also momentan nur meine pure Ausbildungsvergütung (sind Netto ca 330€) + 128 € BAB, da jetzt überall die Fahrtkosten wegfallen.

Der Kindsvater lebt mit mir zusammen, zahlt momentan 500 € Unterhalt, wurde jetzt von der Ex verklagt, zahlt bald 616 € monatlich, hat bis SOmmer noch eine Schuldenregulierung am laufen (300 € monatlich) und mit Miete und Nebenkosten sind auch nochmal 570 € weg. Soooo viel bleibt da nicht übrig... Deswegen kann man es doch versuchen... oder?

Jetzt werden einige wahrscheinlich wieder schimpfen, wie man denn dann auf den Gedanken kommen kann ein Kind in die Welt zu setzen, aber - auch wenns immer umstritten ist - es ist trotz Pille passiert und wir freuen uns trotzdem auf unseren Wurm.
LoveSoul
415 Beiträge
27.03.2014 12:36
Vom Arbeitsamt wirst du da nichts bekommen, nur wenn du Alg2 vom Jobcenter aufstockend beziehst.

Als Alternative kannst du mal zur Caritas/Diakonie gehen, die können dir bei solchen Sachen besser weiterhelfen.
Lolla
6856 Beiträge
27.03.2014 12:36
Teilweise sind Dinge doppelt aufgeführt. Unter Ausstattung und Bekleidung. Die Wollschühchen z.B.

Einige Dinge finde ich zusätlich übertrieben. Waschlappen und Handtüche etc.

Ansonsten kann ich leider überhaupt nicht weiter helfen.
MichaelaHe1983
28 Beiträge
27.03.2014 12:38
Ich würde auch die Auflistung weg lassen. Sieht irgendwie etwas gierig aus.
Klar kannst du es versuchen. Wirst wahrscheinlich auch einiges kriegen. Aber ihr solltet euch trotzdem Gedanken machen wie das finanziell bei euch weiter geht. Billiger wird ein Leben mit einem Kind ja auch nicht. Du wirst ja wahrscheinlich auch erstmal Elternzeit machen oder?
Dajana84
3872 Beiträge
27.03.2014 12:38
ich würde an deiner stelle zu caritas oder pro familia gehen, da musst du mit der beraterin einen antrag zusammen ausfüllen. da kriegt man auch mehr geld wie von amt
Erdbärchen
222 Beiträge
27.03.2014 12:39
Zitat von Lolla:

Teilweise sind Dinge doppelt aufgeführt. Unter Ausstattung und Bekleidung. Die Wollschühchen z.B.

Einige Dinge finde ich zusätlich übertrieben. Waschlappen und Handtüche etc.

Ansonsten kann ich leider überhaupt nicht weiter helfen.


Hab auch schon überlegt, das kategorieren zu lassen und das vielleicht einfach aufzuführen... wirkt bestimmt netter.

ProFamilia ist leider erst ab heut Nachmittag wieder zu erreichen, aber da wollt ich auch noch anrufen
kessylynn
979 Beiträge
27.03.2014 12:40
Zitat von Erdbärchen:

Also die Liste sowie den Antrag habe ich so übernommen, wie ihn viele gestellt haben.

Ich habe mein Beschäftigungsverbot bekommen, beziehe also momentan nur meine pure Ausbildungsvergütung (sind Netto ca 330€) + 128 € BAB, da jetzt überall die Fahrtkosten wegfallen.

Der Kindsvater lebt mit mir zusammen, zahlt momentan 500 € Unterhalt, wurde jetzt von der Ex verklagt, zahlt bald 616 € monatlich, hat bis SOmmer noch eine Schuldenregulierung am laufen (300 € monatlich) und mit Miete und Nebenkosten sind auch nochmal 570 € weg. Soooo viel bleibt da nicht übrig... Deswegen kann man es doch versuchen... oder?

Jetzt werden einige wahrscheinlich wieder schimpfen, wie man denn dann auf den Gedanken kommen kann ein Kind in die Welt zu setzen, aber - auch wenns immer umstritten ist - es ist trotz Pille passiert und wir freuen uns trotzdem auf unseren Wurm.

lass dich von dem gerede nicht einschüchtern.
wir dachten auch wir bekommen das allein hin aber so einfach ist das nicht und warum gelder "verweigern" oder nicht annehmen die einem laut gesetz zu stehen?
setzt dich mit dem jobcenter in deiner nähe in verbindung, stelle einen kompletten alg 2 antrag. und wenn du sagst das du schwanger bist bekommst du automatisch einen zettel zusätzlich wo du nur ankreutzen musst das du schwangerschaftsaustattung und babybedarf brauchst und fertig ist.
ich musste nichts auflisten was ich alles eventuell brauche das sind feste beträge die jeder bekommt der alg 2 bezieht oder mit alg 2 aufstockt.
ab besten du gehts wie oben bereits gesagt auch noch zusätzlich zur AWO oder zum DRK da kannst du auch noch gelder beantragen.
Erdbärchen
222 Beiträge
27.03.2014 12:42
Zitat von MichaelaHe1983:

Ich würde auch die Auflistung weg lassen. Sieht irgendwie etwas gierig aus.
Klar kannst du es versuchen. Wirst wahrscheinlich auch einiges kriegen. Aber ihr solltet euch trotzdem Gedanken machen wie das finanziell bei euch weiter geht. Billiger wird ein Leben mit einem Kind ja auch nicht. Du wirst ja wahrscheinlich auch erstmal Elternzeit machen oder?


Also die Ausbildung hätt ich gern beendet, da bis zur Prüfung nicht mehr viel fehlt. Die Kammer wird mich aufgrund der jetzt entstehenden Fehltzeit wahrscheinlich nicht zulassen, deswegen "müsste" ich (klugerweise) zumindest bis 31.07.2015 in Elternzeit gehen, um dann eventuell zu starten und die Prüfung vielleicht vorziehen.

Billiger wird es nicht, klar, aber wenn man in die Zukunft blickt, ändert sich ja auch wieder einiges.. Zur Geburt des Kindes stehen uns ja allein durch die wegfallende Schuldenregulierung wieder monatlich 300 € mehr zur Verfügung, mein Lebensgefährte wird die Steuerklasse wechseln, dadurch sinken die Unterhaltszahlungen, durch unser Kind dann sowieso nochmal und auf kurz oder lang will ich auch wieder/weiter arbeiten; auch nach beenden der Ausbildung.
Samira2012
3899 Beiträge
27.03.2014 12:43
Ich finde 9 Jacken für 1 Kind irgendwie , ja...kurios
Erdbärchen
222 Beiträge
27.03.2014 12:43
Zitat von kessylynn:

Zitat von Erdbärchen:

Also die Liste sowie den Antrag habe ich so übernommen, wie ihn viele gestellt haben.

Ich habe mein Beschäftigungsverbot bekommen, beziehe also momentan nur meine pure Ausbildungsvergütung (sind Netto ca 330€) + 128 € BAB, da jetzt überall die Fahrtkosten wegfallen.

Der Kindsvater lebt mit mir zusammen, zahlt momentan 500 € Unterhalt, wurde jetzt von der Ex verklagt, zahlt bald 616 € monatlich, hat bis SOmmer noch eine Schuldenregulierung am laufen (300 € monatlich) und mit Miete und Nebenkosten sind auch nochmal 570 € weg. Soooo viel bleibt da nicht übrig... Deswegen kann man es doch versuchen... oder?

Jetzt werden einige wahrscheinlich wieder schimpfen, wie man denn dann auf den Gedanken kommen kann ein Kind in die Welt zu setzen, aber - auch wenns immer umstritten ist - es ist trotz Pille passiert und wir freuen uns trotzdem auf unseren Wurm.

lass dich von dem gerede nicht einschüchtern.
wir dachten auch wir bekommen das allein hin aber so einfach ist das nicht und warum gelder "verweigern" oder nicht annehmen die einem laut gesetz zu stehen?
setzt dich mit dem jobcenter in deiner nähe in verbindung, stelle einen kompletten alg 2 antrag. und wenn du sagst das du schwanger bist bekommst du automatisch einen zettel zusätzlich wo du nur ankreutzen musst das du schwangerschaftsaustattung und babybedarf brauchst und fertig ist.
ich musste nichts auflisten was ich alles eventuell brauche das sind feste beträge die jeder bekommt der alg 2 bezieht oder mit alg 2 aufstockt.
ab besten du gehts wie oben bereits gesagt auch noch zusätzlich zur AWO oder zum DRK da kannst du auch noch gelder beantragen.


Danke, aber ich glaube nicht, dass ich ALG II beantragen kann, wenn doch die Ausbildung ganz normal weiterläuft.. Ich will mich bevor ich den Antrag bei der arge stelle auf jeden Fall mit Profamilia in Vebrindung setzen, die werden mir bestimmt auch helfen können.
angie89
1125 Beiträge
27.03.2014 12:43
Also ich selbst bin azubi bis anfang Juni und hab da persoehnlich nachgefragt.
die helfen Mir nur wenn ich umziehe in der zeit und an den 1.07 zahlen die alg 2.
plus ausstattung.
in der zeit wo ich azubi bin wirst du keine Hilfe bekommen.
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