Energiepreispauschale - keiner hat sie bei uns ?!
30.08.2022 14:31
Zitat von Blaumeise:Vielleicht ist der Arbeitgeber aber auch wegen der zusätzlich anfallenden Arbeit bei der Gehaltsabrechnung nun später dran. Das Geld muss ja extra angewiesen / verbuncht werden.
Zitat von Viala2.0:
Zitat von Dorfkind:soweit ich weiß, ja... Wir warten gerade noch auf das Gehalt meines Mannes (Beamtenanwärter, ist also das Gehalt für September)... Die sind Ungewöhnlich spät dran
Bei uns im Öffentlichen Dienst bekommen z. B. die Beamten das Gehalt für den Folgemonat ausgezahlt (demzufolge jetzt das Septembergehalt), ob die Beamten jedoch Anspruch auf die Pauschale haben, weiß ich nicht. Habe mich mit dem Thema nicht so befasst. Die Angestellten bekommen das Geld vom vergangenen Monat (jetzt: August) ausgezahlt, daher werde ich es dann auch erst Ende September sehen.
Hier auch. Bei meinem Mann ist der Lohn eigentlich immer am 28. spätestens drauf. Teilweise vor meinem noch.
Meiner war schon da, der von meinem Mann ist noch immer nicht da.
Denke mal weil das WE so gefallen ist. Aber auch untypisch hier.
30.08.2022 14:39
Ich habe jetzt Mal nachgeschaut. Beamte in NRW bekommen die Pauschale mit dem Oktobergehalt.
30.08.2022 15:29
Zitat von Anonym 1 (209140):
Zitat von Püppiline84:
Guten Morgen, die EP wird mit dem Gehalt von September ausgezahlt. Also Ende September.
LG
Das wäre gut, denn dann bin ich grad bei uns die einzige die das so verstanden hat. Es wäre ja komisch das echt keienr hier das bekommen hat.
Aber die Presse schreibt das dann schon falsch mit "Jetzt im September" sollte das auf dem Lohn sein.
1000 pro sicher, dass die Ende September/ Anfang Oktober ( mein Mann bekommt den sogar erst Mitte Oktober weil da Lohn) mit dem September Gehalt! Habe ich aber auch von Anfang an so verstanden
30.08.2022 15:32
Zitat von Chica157:
Ich habe jetzt Mal nachgeschaut. Beamte in NRW bekommen die Pauschale mit dem Oktobergehalt.
Ja, Beamte kriegen es später
30.08.2022 17:08
Zitat von Anonym 4 (209140):
Zitat von Anonym 1 (209140):
Zitat von Püppiline84:
Guten Morgen, die EP wird mit dem Gehalt von September ausgezahlt. Also Ende September.
LG
Das wäre gut, denn dann bin ich grad bei uns die einzige die das so verstanden hat. Es wäre ja komisch das echt keienr hier das bekommen hat.
Aber die Presse schreibt das dann schon falsch mit "Jetzt im September" sollte das auf dem Lohn sein.
1000 pro sicher, dass die Ende September/ Anfang Oktober ( mein Mann bekommt den sogar erst Mitte Oktober weil da Lohn) mit dem September Gehalt! Habe ich aber auch von Anfang an so verstanden
Ich red/schreib hier scheinbar gegen eine Wand. Nein die Presse kommuniziert das nicht falsch. Das Geld ist mit dem laufenden Gehalt IM September auszuzahlen. Völlig egal, für welchen Monat man im September das Gehalt/den Lohn erhält, mit diesem Gehalt (bei meinem Mann wäre das bspw. das Augustgehalt) soll die EEP ausgezahlt werden.
30.08.2022 17:24
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von Anonym 4 (209140):
Zitat von Anonym 1 (209140):
Zitat von Püppiline84:
Guten Morgen, die EP wird mit dem Gehalt von September ausgezahlt. Also Ende September.
LG
Das wäre gut, denn dann bin ich grad bei uns die einzige die das so verstanden hat. Es wäre ja komisch das echt keienr hier das bekommen hat.
Aber die Presse schreibt das dann schon falsch mit "Jetzt im September" sollte das auf dem Lohn sein.
1000 pro sicher, dass die Ende September/ Anfang Oktober ( mein Mann bekommt den sogar erst Mitte Oktober weil da Lohn) mit dem September Gehalt! Habe ich aber auch von Anfang an so verstanden
Ich red/schreib hier scheinbar gegen eine Wand. Nein die Presse kommuniziert das nicht falsch. Das Geld ist mit dem laufenden Gehalt IM September auszuzahlen. Völlig egal, für welchen Monat man im September das Gehalt/den Lohn erhält, mit diesem Gehalt (bei meinem Mann wäre das bspw. das Augustgehalt) soll die EEP ausgezahlt werden.
Nein definitiv nicht. Es wird bei monatlicher Lohnsteueranmeldung mit der lohnabrechnung September ausbezahlt. Der August ist für die AG der Verrechnungsmonat um nicht in vorlasse zu treten. Einen Monat später Auszahlung für Monat September
30.08.2022 17:29
Zitat von Zirkonia85:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von Anonym 4 (209140):
Zitat von Anonym 1 (209140):
...
1000 pro sicher, dass die Ende September/ Anfang Oktober ( mein Mann bekommt den sogar erst Mitte Oktober weil da Lohn) mit dem September Gehalt! Habe ich aber auch von Anfang an so verstanden
Ich red/schreib hier scheinbar gegen eine Wand. Nein die Presse kommuniziert das nicht falsch. Das Geld ist mit dem laufenden Gehalt IM September auszuzahlen. Völlig egal, für welchen Monat man im September das Gehalt/den Lohn erhält, mit diesem Gehalt (bei meinem Mann wäre das bspw. das Augustgehalt) soll die EEP ausgezahlt werden.
Nein definitiv nicht. Es wird bei monatlicher Lohnsteueranmeldung mit der lohnabrechnung September ausbezahlt. Der August ist für die AG der Verrechnungsmonat um nicht in vorlasse zu treten. Einen Monat später Auszahlung für Monat September
Und wenn der September erst im Oktober angerechnet wird (nachschüssig) dann kommt die Auszahlung erst im Oktober
30.08.2022 17:32
Ey ihr beiden ...Ende Oktober wird es wohl bei jedem auf dem Konto sein.
30.08.2022 17:34
Zitat von Zirkonia85:
Zitat von Zirkonia85:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von Anonym 4 (209140):
...
Ich red/schreib hier scheinbar gegen eine Wand. Nein die Presse kommuniziert das nicht falsch. Das Geld ist mit dem laufenden Gehalt IM September auszuzahlen. Völlig egal, für welchen Monat man im September das Gehalt/den Lohn erhält, mit diesem Gehalt (bei meinem Mann wäre das bspw. das Augustgehalt) soll die EEP ausgezahlt werden.
Nein definitiv nicht. Es wird bei monatlicher Lohnsteueranmeldung mit der lohnabrechnung September ausbezahlt. Der August ist für die AG der Verrechnungsmonat um nicht in vorlasse zu treten. Einen Monat später Auszahlung für Monat September
Und wenn der September erst im Oktober angerechnet wird (nachschüssig) dann kommt die Auszahlung erst im Oktober
Da steht für mich ganz klar, dass die Energiepreispauschale IM September auszuzahlen ist, NICHT mit dem Septembergehalt. Vorausgesetzt die Lohnsteueranmeldung erfolgt monatlich, was in den meisten Fällen so ist.
" Arbeitgeber haben die EPP in der Regel im September 2022 an ihre Arbeitnehmer auszuzahlen. Bei vorschüssiger Lohn-/Gehalts-/Bezügezahlung ist eine Auszahlung mit der Abrechnung für den Lohnzahlungszeitraum September 2022 aus steuerrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden. Gibt der Arbeitgeber die Lohnsteuer-Anmeldung vierteljährlich ab, kann die EPP an den Arbeitnehmer davon abweichend im Oktober 2022 ausgezahlt werden (Wahlrecht)."
Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/ FAQ/energiepreispauschale.html
30.08.2022 17:38
Zitat von Marf:
Ey ihr beiden ...Ende Oktober wird es wohl bei jedem auf dem Konto sein.
Ja hast du auch wieder Recht.
30.08.2022 17:41
Zitat von Traumtänzerin84:
Zitat von Trümmerlotte:Genau und der Rest zahlt natürlich auch keine höheren Kosten so undurchdacht alles *-*
Zitat von Anonym 2 (209140):
Mein Mann ist selbstständig, bekommt sie also nur über die Steuer (bringt also aktuell gar nichts) und ich bin Studentin (ohne Bafög Anspruch) und bekomme soweit ich weiß gar keine Entlastung.
Nur pflichtversicherte Arbeitnehmer haben Anspruch
Zumal Selbstständige es ja auch über die Steuer bekommen.
Auch nicht richtig mit pflichtversicherten. Damit hat das gar nichts zu tun. Gesellschafter Gescäftsführer sind Versicherungsfrei zb, aber gesetzlich sind es AN, da sie ein Gehalt beziehen.
Minijobber sich auch nicht pflichtig und haben Unter Voraussetzungen Anspruch…
Auch Krankengeld Empfänger ohne Anstellung haben, können das auch über die Einkommensteuer bekommen.
Ist nicht böse, aber wenn ihr nur ein Halbwissen habt und was aufschnappt, dann macht andere nicht verrückt, sondern fragt die die sich auskennen bitte…
30.08.2022 17:44
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von Zirkonia85:
Zitat von Zirkonia85:
Zitat von BlödmannVomDienst:
...
Nein definitiv nicht. Es wird bei monatlicher Lohnsteueranmeldung mit der lohnabrechnung September ausbezahlt. Der August ist für die AG der Verrechnungsmonat um nicht in vorlasse zu treten. Einen Monat später Auszahlung für Monat September
Und wenn der September erst im Oktober angerechnet wird (nachschüssig) dann kommt die Auszahlung erst im Oktober
Da steht für mich ganz klar, dass die Energiepreispauschale IM September auszuzahlen ist, NICHT mit dem Septembergehalt. Vorausgesetzt die Lohnsteueranmeldung erfolgt monatlich, was in den meisten Fällen so ist.
" Arbeitgeber haben die EPP in der Regel im September 2022 an ihre Arbeitnehmer auszuzahlen. Bei vorschüssiger Lohn-/Gehalts-/Bezügezahlung ist eine Auszahlung mit der Abrechnung für den Lohnzahlungszeitraum September 2022 aus steuerrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden. Gibt der Arbeitgeber die Lohnsteuer-Anmeldung vierteljährlich ab, kann die EPP an den Arbeitnehmer davon abweichend im Oktober 2022 ausgezahlt werden (Wahlrecht)."
Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/ FAQ/energiepreispauschale.html
Doch ist so. Weiß nicht warum du das anders siehst. Es gibt Abweichungen ja.
Ich habe 2 Seminare besucht und rechne den ganzen kack ab.
30.08.2022 17:47
Zitat von Zirkonia85:
Zitat von Zirkonia85:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von Anonym 4 (209140):
...
Ich red/schreib hier scheinbar gegen eine Wand. Nein die Presse kommuniziert das nicht falsch. Das Geld ist mit dem laufenden Gehalt IM September auszuzahlen. Völlig egal, für welchen Monat man im September das Gehalt/den Lohn erhält, mit diesem Gehalt (bei meinem Mann wäre das bspw. das Augustgehalt) soll die EEP ausgezahlt werden.
Nein definitiv nicht. Es wird bei monatlicher Lohnsteueranmeldung mit der lohnabrechnung September ausbezahlt. Der August ist für die AG der Verrechnungsmonat um nicht in vorlasse zu treten. Einen Monat später Auszahlung für Monat September
Und wenn der September erst im Oktober angerechnet wird (nachschüssig) dann kommt die Auszahlung erst im Oktober
Bei monatlicher Lohnsteuer-Anmeldung kann der AG aber nur bis 12.09.2022 (mit der Lohnsteuer-Anmeldung für August) die EEP von der einzubehaltenen Lohnsteuer abziehen, also den entsprechenden Betrag von dem ans Finanzamt abzuführenden Gesamtbetrag abziehen. Danach nicht mehr. Insofern macht es durchaus Sinn, dass die EEP im September auch mit dem Augustgehalt ausgezahlt wird.
30.08.2022 17:48
Zitat von Zirkonia85:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von Zirkonia85:
Zitat von Zirkonia85:
...
Und wenn der September erst im Oktober angerechnet wird (nachschüssig) dann kommt die Auszahlung erst im Oktober
Da steht für mich ganz klar, dass die Energiepreispauschale IM September auszuzahlen ist, NICHT mit dem Septembergehalt. Vorausgesetzt die Lohnsteueranmeldung erfolgt monatlich, was in den meisten Fällen so ist.
" Arbeitgeber haben die EPP in der Regel im September 2022 an ihre Arbeitnehmer auszuzahlen. Bei vorschüssiger Lohn-/Gehalts-/Bezügezahlung ist eine Auszahlung mit der Abrechnung für den Lohnzahlungszeitraum September 2022 aus steuerrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden. Gibt der Arbeitgeber die Lohnsteuer-Anmeldung vierteljährlich ab, kann die EPP an den Arbeitnehmer davon abweichend im Oktober 2022 ausgezahlt werden (Wahlrecht)."
Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/ FAQ/energiepreispauschale.html
Doch ist so. Weiß nicht warum du das anders siehst. Es gibt Abweichungen ja.
Ich habe 2 Seminare besucht und rechne den ganzen kack ab.
Das Bundesfinanzministerium schreibt das doch ganz klar. Was kann man daran denn anders sehen, es steht doch da ganz klar geschrieben???
30.08.2022 17:49
Zitat von Zirkonia85:
Zitat von Traumtänzerin84:
Zitat von Trümmerlotte:Genau und der Rest zahlt natürlich auch keine höheren Kosten so undurchdacht alles *-*
Zitat von Anonym 2 (209140):
Mein Mann ist selbstständig, bekommt sie also nur über die Steuer (bringt also aktuell gar nichts) und ich bin Studentin (ohne Bafög Anspruch) und bekomme soweit ich weiß gar keine Entlastung.
Nur pflichtversicherte Arbeitnehmer haben Anspruch
Zumal Selbstständige es ja auch über die Steuer bekommen.
Auch nicht richtig mit pflichtversicherten. Damit hat das gar nichts zu tun. Gesellschafter Gescäftsführer sind Versicherungsfrei zb, aber gesetzlich sind es AN, da sie ein Gehalt beziehen.
Minijobber sich auch nicht pflichtig und haben Unter Voraussetzungen Anspruch…
Auch Krankengeld Empfänger ohne Anstellung haben, können das auch über die Einkommensteuer bekommen.
Ist nicht böse, aber wenn ihr nur ein Halbwissen habt und was aufschnappt, dann macht andere nicht verrückt, sondern fragt die die sich auskennen bitte…
Ist jetzt auch nicht böse, aber scheinbar kennst du dich damit auch nicht aus. Und wenn ich auf einer offiziellen Seite was lese, dann ist das kein Aufschnappen, sondern dann geh ich davon aus, dass das auch gesetzlich tatsächlich so geregelt ist.
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