Mütter- und Schwangerenforum

Energiepreispauschale - keiner hat sie bei uns ?!

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Zirkonia85
2099 Beiträge
30.08.2022 10:58
Zitat von Zirkonia85:

Zitat von Marf:

Zitat von Zirkonia85:

Zitat von Marf:

...

„Und jeder der auch nur 1 Tag im Jahr gearbeitet hat ,hat ein Recht darauf.Selbst Minijobber. „

Die Aussage ist aber falsch. Wenn ich nur minijobber bin und keinen Hauptjob habe und keine ESt mache, bekomme ich sie nicht.

Es gibt noch die Möglichkeiten weiterer Unterstützungen wie über hartz4 und Wohngeld.

Ich habe mindestens 8 Kollegen die nur den Minijob machen.Und sie erhalten die 300€ .Vom Betrieb gab es dafür extra eine Umfrage,die jnterschrieben zurück ging.Wenn es der Erstjob ist ,haben sie auch das Recht darauf.

Ja ich habe mich verschrieben, es steht aber oben. Die Voraussetzung ist halt kein Hauptjob und das muss schriftlich erklärt werden, aber pauschal kann man nicht sagen, das alle monotoner einen Anspruch haben

Minijobber soll es heißen
Marf
28732 Beiträge
30.08.2022 11:01
Zitat von Zirkonia85:

Zitat von Zirkonia85:

Zitat von Marf:

Zitat von Zirkonia85:

...

Ich habe mindestens 8 Kollegen die nur den Minijob machen.Und sie erhalten die 300€ .Vom Betrieb gab es dafür extra eine Umfrage,die jnterschrieben zurück ging.Wenn es der Erstjob ist ,haben sie auch das Recht darauf.

Ja ich habe mich verschrieben, es steht aber oben. Die Voraussetzung ist halt kein Hauptjob und das muss schriftlich erklärt werden, aber pauschal kann man nicht sagen, das alle monotoner einen Anspruch haben

Minijobber soll es heißen

Schon klar.
Da hast du sicher zusätzlich viel Arbeit damit?!
Zirkonia85
2099 Beiträge
30.08.2022 11:05
Zitat von Marf:

Zitat von Zirkonia85:

Zitat von Zirkonia85:

Zitat von Marf:

...

Ja ich habe mich verschrieben, es steht aber oben. Die Voraussetzung ist halt kein Hauptjob und das muss schriftlich erklärt werden, aber pauschal kann man nicht sagen, das alle monotoner einen Anspruch haben

Minijobber soll es heißen

Schon klar.
Da hast du sicher zusätzlich viel Arbeit damit?!

Ja ich arbeite im Steuerbüro und mache aber fast alle Lohnabrechnungen. Das Problem ist, man verschickt Rundschreiben an die Mandanten und sie lesen es teils nicht oder verstehen es nicht und geben die Informationen nicht raus. Wir hatten zb für die mimijobber Frist zum 15.8. ..hatte ganze 3 Rückmeldungen…habe die ganze letzte Woche nur am Telefon gehangen. Und dann kommt: welches Rundschreiben was ist eine EPP
Marf
28732 Beiträge
30.08.2022 11:07
Zitat von Zirkonia85:

Zitat von Marf:

Zitat von Zirkonia85:

Zitat von Zirkonia85:

...

Minijobber soll es heißen

Schon klar.
Da hast du sicher zusätzlich viel Arbeit damit?!

Ja ich arbeite im Steuerbüro und mache aber fast alle Lohnabrechnungen. Das Problem ist, man verschickt Rundschreiben an die Mandanten und sie lesen es teils nicht oder verstehen es nicht und geben die Informationen nicht raus. Wir hatten zb für die mimijobber Frist zum 15.8. ..hatte ganze 3 Rückmeldungen…habe die ganze letzte Woche nur am Telefon gehangen. Und dann kommt: welches Rundschreiben was ist eine EPP

Weia.Hört sich nach ner Menge Spaß an.
30.08.2022 11:38
Zitat von mama22manu:

Zitat von kataleia:

Zitat von mama22manu:

Zitat von Seesternchen_2.0:

...

Es gibt auch AG die vorschüssig bezahlen!
Ich bekomme am 1. September das Gehalt für September!


Ist denn dein September Gehalt schon drauf?

Heute ist ja erst der 30.08.

Und du schreibst, am 1. September bekommst du es.

Auch dann wäre ja noch normal, das du es noch nicht bekommen hast.

Es heißt ja mit dem September Gehalt. Und nicht vor dem September Gehalt.

Tatsächlich bekomme ich es am 1. eines Monats, aber eben vorschüssig! Das zu „ihr bekommt jetzt das Gehalt für August”. Wenn der 1. aufs Wochenende fällt, bekomme ich es sogar mal am 30.


Das hatten ja andere behauptet und nicht ich

Ja es gibt schon auch Firmen bei denen man das Gehalt im Vorfeld bekommt.

Dann sei doch so nett und Berichte einmal ob wenn dein September Gehalt auf dem Konto ist eben auch dieses Geld auf dem Konto ist
Dorfkind
1757 Beiträge
30.08.2022 11:55
Bei uns im Öffentlichen Dienst bekommen z. B. die Beamten das Gehalt für den Folgemonat ausgezahlt (demzufolge jetzt das Septembergehalt), ob die Beamten jedoch Anspruch auf die Pauschale haben, weiß ich nicht. Habe mich mit dem Thema nicht so befasst. Die Angestellten bekommen das Geld vom vergangenen Monat (jetzt: August) ausgezahlt, daher werde ich es dann auch erst Ende September sehen.
bambina_1990
16691 Beiträge
30.08.2022 11:57
Ich bekomme es erst mit dem September Gehalt und das bekomme ich nunmal erst am 30.9. ausgezahlt . Auch hab ich schon öfter gelesen das es mit dem September Gehalt kommt und nicht pauschal im September , die meisten lesen einfach nicht richtig
Marf
28732 Beiträge
30.08.2022 12:10
Müssen sowieso alle nächstes Jahr dafür büßen
Viala2.0
2096 Beiträge
30.08.2022 12:36
Zitat von Dorfkind:

Bei uns im Öffentlichen Dienst bekommen z. B. die Beamten das Gehalt für den Folgemonat ausgezahlt (demzufolge jetzt das Septembergehalt), ob die Beamten jedoch Anspruch auf die Pauschale haben, weiß ich nicht. Habe mich mit dem Thema nicht so befasst. Die Angestellten bekommen das Geld vom vergangenen Monat (jetzt: August) ausgezahlt, daher werde ich es dann auch erst Ende September sehen.
soweit ich weiß, ja... Wir warten gerade noch auf das Gehalt meines Mannes (Beamtenanwärter, ist also das Gehalt für September)... Die sind Ungewöhnlich spät dran
NochOhne32
17976 Beiträge
30.08.2022 12:42
Zitat von Zirkonia85:

Alle Anspruchsberechtigten sind AN mit Steuerklasse 1-5 und auch Beschäftigte in Elternzeit, wenn sie dieses Jahr Elterngeld bezogen haben. Zudem Minijobber, sofern sie ihrem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt haben, ob es sich um den Hauptjob handelt.

Selbständige ziehen die 300€ von den VZ ab.

Es hängt aber zudem von dem Lohnsteuermeldezeitraum des Arbeitgebers an.

Bei monatlicher Abgabe, die EPP wird mit der Lohnsteuer im August verrechnet, erfolgt die Auszahlung mit dem September Gehalt.

Bei Quartals-Zahlern, ist die Verrechnung mit dem 3. Quartal, also Auszahlung Oktober.

Bei jährlicher Lohnsteueranmeldung, besteht ein Wahlrecht zur Auszahlung, aber wenn erst im Januar.

Beschäftigt der Arbeitgeber nur Mini-jobber erfolgt keine Auszahlung.

Bei Fragen schreibt mir gerne. Habe schon 400 Abrechnungen hierzu vorbereitet und einige Seminare besucht.


ich hätte dann auch gleich mal eine Frage dazu...

Eas ist mit Krankengeldbeziehern, die zwar ungekündigt sind, aber in diesem Jahr eben noch gar nicht arbeiten waren?
Trümmerlotte
58 Beiträge
30.08.2022 13:28
Zitat von Anonym 2 (209140):

Mein Mann ist selbstständig, bekommt sie also nur über die Steuer (bringt also aktuell gar nichts) und ich bin Studentin (ohne Bafög Anspruch) und bekomme soweit ich weiß gar keine Entlastung.


Nur pflichtversicherte Arbeitnehmer haben Anspruch
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
30.08.2022 13:47
Zitat von bambina_1990:

Ich bekomme es erst mit dem September Gehalt und das bekomme ich nunmal erst am 30.9. ausgezahlt . Auch hab ich schon öfter gelesen das es mit dem September Gehalt kommt und nicht pauschal im September , die meisten lesen einfach nicht richtig


Ganz genau. Wann das Geld ausgezahlt wird, das ist allein davon abhängig, ob der AG monatlich, vierteljährlich oder jährlich die Lohnsteueranmeldung vornimmt. In den meisten Fällen wird monatlich zutreffen und dann MUSS der AG die EEP mit der Lohnsteueranmeldung für August verrechnen und das muss bis zum 12.09.22 passieren. Und damit ist dann auch die Auszahlung an die Arbeitnehmer im September fällig. Egal ob man am 01.09., am 10.09. oder am 30.09. Gehalt/Lohn (sei es nun August oder Septembergehalt) bekommt.
Chica157
1229 Beiträge
30.08.2022 13:49
Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Chica157:

Also ich habe noch nichts bekommen, obwohl ich das Septembergehalt jetzt bekomme...


Du hast das AugustGehalt bekommen. Dein Septembergehalt kannst du noch garnicht bekommen haben.

Schau auf deine Abrechnung. Da steht mit Sicherheit 08/2022.

Nein, ist das Septembergehalt. Ist bei uns im öffentlichen Dienst (verbeamtet) so.
30.08.2022 14:05
Zitat von Trümmerlotte:

Zitat von Anonym 2 (209140):

Mein Mann ist selbstständig, bekommt sie also nur über die Steuer (bringt also aktuell gar nichts) und ich bin Studentin (ohne Bafög Anspruch) und bekomme soweit ich weiß gar keine Entlastung.


Nur pflichtversicherte Arbeitnehmer haben Anspruch
Genau und der Rest zahlt natürlich auch keine höheren Kosten so undurchdacht alles *-*

Zumal Selbstständige es ja auch über die Steuer bekommen.
30.08.2022 14:15
Zitat von Viala2.0:

Zitat von Dorfkind:

Bei uns im Öffentlichen Dienst bekommen z. B. die Beamten das Gehalt für den Folgemonat ausgezahlt (demzufolge jetzt das Septembergehalt), ob die Beamten jedoch Anspruch auf die Pauschale haben, weiß ich nicht. Habe mich mit dem Thema nicht so befasst. Die Angestellten bekommen das Geld vom vergangenen Monat (jetzt: August) ausgezahlt, daher werde ich es dann auch erst Ende September sehen.
soweit ich weiß, ja... Wir warten gerade noch auf das Gehalt meines Mannes (Beamtenanwärter, ist also das Gehalt für September)... Die sind Ungewöhnlich spät dran


Hier auch. Bei meinem Mann ist der Lohn eigentlich immer am 28. spätestens drauf. Teilweise vor meinem noch.
Meiner war schon da, der von meinem Mann ist noch immer nicht da.
Denke mal weil das WE so gefallen ist. Aber auch untypisch hier.
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