Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit - Maßnahme?!

Gehe zu Seite:
14.06.2011 12:48
Zitat von sTanja:

Das ist nicht böse gemeint, aber: wenn ich arbeite und in Elternzeit gehe, habe ich spätestens im dritten Jahr keine finanziellen Ansprüche mehr, zumindest wenn der Partner arbeitet...deshalb wundert es mich grad das man wenn man arbeitslos ist was bekommt.

Wäre interessant zu wissen da mein Betrieb sich auflöst in meinem ersten Jahr Elternzeit.

Mehr als ALGII bekommt man da aber auch nicht. Das Elterngeld wird ja angerechnet. Somit steht man eigentlich nur 3 Jahre nicht dem Markt zur Verfügung, bekommt aber auch ncht mehr als ALGII. So mein letzter Infostand.
ErdBeeR_KeKs
3614 Beiträge
14.06.2011 12:50
Zitat von Laskaja:

Boa .. Schweineverein lol.. die erwähnen sowas auch nie!!!

Ich habe 1 Jahr Elterngeld bezogen und musste mich dann Arbeitslos melden.. habe meinen Papa als Betreuung angegeben. Aber der will jetzt wieder Arbeiten ( Vorruhestand ) und somit entfällt meine Betreuung. Kann ich dann jetzt noch in "Elternzeit" gehen bis sie 3 ist???
Arbeiten ohne Betreuung is ja eher schwierig lol
Bezahlen die dann normales ALG oder ALG2??


Nein das geht nicht. Wenn du nur 1 Jahr genommen hast, dann hast du kein Anspruch auf ein 2. u 3. Jahr (bzw. nur unter besonderesn Vorraussetzungen zb. Schwere Erkrankung vom Kind etc) wenn du nun aber 2 Jahre Elternzeit genommen hast dann kannste ein 3. Jahr einfach ranhängen, dieses wird dir aber nicht mehr bezahlt. So hab ich das mal in einer Elternzeitschrift gelesen.
*
*
*
Zur TS: NEIN dein Freund muss dieses nicht antreten da er in der Elternzeit ist und sie ihm diese nicht nehmen dürfen.
Laskaja
19135 Beiträge
14.06.2011 12:59
Zitat von ErdBeeR_KeKs:

Zitat von Laskaja:

Boa .. Schweineverein lol.. die erwähnen sowas auch nie!!!

Ich habe 1 Jahr Elterngeld bezogen und musste mich dann Arbeitslos melden.. habe meinen Papa als Betreuung angegeben. Aber der will jetzt wieder Arbeiten ( Vorruhestand ) und somit entfällt meine Betreuung. Kann ich dann jetzt noch in "Elternzeit" gehen bis sie 3 ist???
Arbeiten ohne Betreuung is ja eher schwierig lol
Bezahlen die dann normales ALG oder ALG2??


Nein das geht nicht. Wenn du nur 1 Jahr genommen hast, dann hast du kein Anspruch auf ein 2. u 3. Jahr (bzw. nur unter besonderesn Vorraussetzungen zb. Schwere Erkrankung vom Kind etc) wenn du nun aber 2 Jahre Elternzeit genommen hast dann kannste ein 3. Jahr einfach ranhängen, dieses wird dir aber nicht mehr bezahlt. So hab ich das mal in einer Elternzeitschrift gelesen.
*
*
*
Zur TS: NEIN dein Freund muss dieses nicht antreten da er in der Elternzeit ist und sie ihm diese nicht nehmen dürfen.


Ich musste meine Elternzeit aber nirgends angeben.. meine Ausbildung war ja in der Schwangerschaft noch zu ende und dann war ich Arbeitslos.

Was würde sich denn jetzt ändern?? Ich kann ja nicht mehr Arbeiten weil die Betreuung ja jetzt bald wegfällt.
Gibts dann ALG2?? Würd ich wohl eh nicht bekommen, mein Mann verdient bestimmt zuviel.
Stinkstiefelchen1
5568 Beiträge
14.06.2011 13:18
Zitat von BebiiiBabeee:

Zitat von joyara:

Zitat von BebiiiBabeee:

Hallöchen...

So als erstes vorweg:
Ich möchte hier nichts gegen "böse" ALG 2 Empfänger hören. Wenn ihr ein Problem mit denen habt, dann geht aus meinem Topic raus. Danke

Ich habe eine Frage.. Ich suche derzeit Arbeit und schreibe regelmäßig Bewerbungen usw.. Mein Freund hat Elternzeit genommen, da ich eben die besseren Chancen habe, für uns Arbeit zu finden! Bzw. aus Hartz 4 raus zu kommen.

Nun bekamen wir am Freitag BEIDE eine Einladung zu einer Eingliederungsmaßnahme. Nun rief ich heute bei der Volkshochschule an und die meinten, joaah Ihr Partner muss auch kommen. Beim Amt habe ich leider noch keinen erreichen können.

Bis August würde das ja alles noch gehen, da bekommt man Einzeltermine und es wäre jemand für unsere Maus da...Doch ab August läuft es dann so, dass man 3 Tage die Woche Unterricht hat. Was ich sowieso schwachsinnig finde, weil ich einen guten Realschulabschluss habe und die was für Hauptschüler vermitteln..

So, aber ist es überhaupt rechtlich in Ordnung?? Es wäre ab August ja niemand für unser Baby da...
Zumal er noch nicht mal eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hat. Wozu auch? Er ist ja in Elternzeit...

Vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen...

Danke schon mal...

Lieben Gruß


BEIDE keinen Job und ein Kind in die Welt setzen? Super... Warum eigentlich nicht.. wird einem ja immer geholfen in Deutschland..


Husch Husch, raus aus dem Topic! Kannst wohl nicht lesen!!!
Du weißt gar nichts über uns.. Du weißt nicht, warum wir beide gerade ALG 2 beziehen! Und tschüß!

find ich gut
Ich finde man kann nicht einfach Aussagen in einen Thread schmeissen wenn man die Umstände der TS nicht kennt
blueberry-dream
3323 Beiträge
14.06.2011 13:37
Einfache Sache: Dein Freund ist in Elternzeit und steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Somit ist eine solche Maßnahme für ihn nicht richtig. Er betreut das Kind und du stehst dem Markt mit deiner Arbeitskraft zur Verfügung. Tipp: Netten Brief schreiben, wo drin steht, dass dein Freund Elterngeld bekommt (auch wenns nicht viel ist) und am Besten noch den Bescheid in Kopie mitschicken. Das geht ja wohl gar nicht.
14.06.2011 13:49
Zitat von Laskaja:

Also bekommst du Geld bis er 3 ist und muss dich nicht dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellen???
Wieso is das bei mir nicht so..
nein, ich krieg nix mehr, weil mein Mann genug verdient, um uns zu versorgen.
Aber rein theoretisch hätte ich solange anrecht auf Leistungen (ALG2), auch ohne dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.
sTanja
16922 Beiträge
14.06.2011 14:35
Na denn bin ich mal gespannt wie das läuft, hab nämlich Elternzeit 2 Jahre beantragt und jetzt werde ich nach 10 Monaten arbeitslos, zum ersten Mal, hab also null Ahnung.
14.06.2011 19:04
Zitat von joyara:

Zitat von BebiiiBabeee:

Hallöchen...

So als erstes vorweg:
Ich möchte hier nichts gegen "böse" ALG 2 Empfänger hören. Wenn ihr ein Problem mit denen habt, dann geht aus meinem Topic raus. Danke

Ich habe eine Frage.. Ich suche derzeit Arbeit und schreibe regelmäßig Bewerbungen usw.. Mein Freund hat Elternzeit genommen, da ich eben die besseren Chancen habe, für uns Arbeit zu finden! Bzw. aus Hartz 4 raus zu kommen.

Nun bekamen wir am Freitag BEIDE eine Einladung zu einer Eingliederungsmaßnahme. Nun rief ich heute bei der Volkshochschule an und die meinten, joaah Ihr Partner muss auch kommen. Beim Amt habe ich leider noch keinen erreichen können.

Bis August würde das ja alles noch gehen, da bekommt man Einzeltermine und es wäre jemand für unsere Maus da...Doch ab August läuft es dann so, dass man 3 Tage die Woche Unterricht hat. Was ich sowieso schwachsinnig finde, weil ich einen guten Realschulabschluss habe und die was für Hauptschüler vermitteln..

So, aber ist es überhaupt rechtlich in Ordnung?? Es wäre ab August ja niemand für unser Baby da...
Zumal er noch nicht mal eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hat. Wozu auch? Er ist ja in Elternzeit...

Vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen...

Danke schon mal...

Lieben Gruß


BEIDE keinen Job und ein Kind in die Welt setzen? Super... Warum eigentlich nicht.. wird einem ja immer geholfen in Deutschland..


DU kennst die Hintergründe doch gar nicht.
Aber hauptsache mal eben einen sinnfreien Kommentar geschrieben.
punishermen
4027 Beiträge
14.06.2011 19:05
Es kann doch auch durch nen Unfall passiert sein oder einer hat den Job verloren, man muss doch hier nicht sowas antworten... Sei nicht so gehässig und lass ihnen ihr Leben
ErdBeeR_KeKs
3614 Beiträge
14.06.2011 19:15
Zitat von Laskaja:

Zitat von ErdBeeR_KeKs:

Zitat von Laskaja:

Boa .. Schweineverein lol.. die erwähnen sowas auch nie!!!

Ich habe 1 Jahr Elterngeld bezogen und musste mich dann Arbeitslos melden.. habe meinen Papa als Betreuung angegeben. Aber der will jetzt wieder Arbeiten ( Vorruhestand ) und somit entfällt meine Betreuung. Kann ich dann jetzt noch in "Elternzeit" gehen bis sie 3 ist???
Arbeiten ohne Betreuung is ja eher schwierig lol
Bezahlen die dann normales ALG oder ALG2??


Nein das geht nicht. Wenn du nur 1 Jahr genommen hast, dann hast du kein Anspruch auf ein 2. u 3. Jahr (bzw. nur unter besonderesn Vorraussetzungen zb. Schwere Erkrankung vom Kind etc) wenn du nun aber 2 Jahre Elternzeit genommen hast dann kannste ein 3. Jahr einfach ranhängen, dieses wird dir aber nicht mehr bezahlt. So hab ich das mal in einer Elternzeitschrift gelesen.
*
*
*
Zur TS: NEIN dein Freund muss dieses nicht antreten da er in der Elternzeit ist und sie ihm diese nicht nehmen dürfen.


Ich musste meine Elternzeit aber nirgends angeben.. meine Ausbildung war ja in der Schwangerschaft noch zu ende und dann war ich Arbeitslos.

Was würde sich denn jetzt ändern?? Ich kann ja nicht mehr Arbeiten weil die Betreuung ja jetzt bald wegfällt.
Gibts dann ALG2?? Würd ich wohl eh nicht bekommen, mein Mann verdient bestimmt zuviel.


Also eigentlich muss man auch dann die Elternzeit angeben...bei uns läuft das über das Versorgungsamt (ich weiß nicht ob das überall so ist) und bei der Arge muss man das auch angeben wenn man denn ein Anspruch hat bei denen. Also wenn dein Mann nun soviel verdient das euch nichts zusteht dann bekommste halt nichts. Dann kannst du ja auch einfach zuhause bleiben das dürfte dann keinen interessieren. Wenn dir nun aber was zusteht weil der Verdienst so gering ist dann kannst du das beantragen. Du musst dann aber dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen. Ich kann dir aber nicht genau sagen in wie fern. Allerdings bekommst du kein Elterngeld mehr und in die Elternzeit kannst du auch nicht gehen. Du bleibst dann halt einfach zuhause denn man kann sich keine Betruung aus den Rippen schneiden! Und mal ganz ehrlich die Krippenplätze sind auch begrenzt da haben Eltern die beide arbeiten mehr Anspruch drauf das will kein Amt hören. Manchmal denken die echt Krippenplätze gibts wie Sand am Meer. Ist alles schwer zu erklären weil alles noch einen Haken hat.
ErdBeeR_KeKs
3614 Beiträge
14.06.2011 19:17
Zum Thema beide Arbeitlos und Kind in die Welt setzen. Wer so ne Sprüche abzieht sollte sich darüber im klaren sein das JEDER Mensch auf dieser Welt arbeitlos werden kann es gibt kein DAS PASSIERT MIR NIEMALS! Vielleicht sollten sich das einige mal vor Augen führen.
punishermen
4027 Beiträge
14.06.2011 19:44
Zitat von ErdBeeR_KeKs:

Zum Thema beide Arbeitlos und Kind in die Welt setzen. Wer so ne Sprüche abzieht sollte sich darüber im klaren sein das JEDER Mensch auf dieser Welt arbeitlos werden kann es gibt kein DAS PASSIERT MIR NIEMALS! Vielleicht sollten sich das einige mal vor Augen führen.


Seh ich auch so
Supernatural
1234 Beiträge
14.06.2011 21:13
Sooo, da ich ja keinen telefonisch heute dort erreichen konnte beim Amt, habe ich gleich einen Brief heute dort abgegeben.
Morgen wird sie den bestimmt auf den Tisch haben und ich bin mal gespannt was da kommt.

Werde dann hier Bescheid geben, falls es jemanden dann interessiert

Supernatural
1234 Beiträge
14.06.2011 21:17
Zitat von blueberry-dream:

Einfache Sache: Dein Freund ist in Elternzeit und steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Somit ist eine solche Maßnahme für ihn nicht richtig. Er betreut das Kind und du stehst dem Markt mit deiner Arbeitskraft zur Verfügung. Tipp: Netten Brief schreiben, wo drin steht, dass dein Freund Elterngeld bekommt (auch wenns nicht viel ist) und am Besten noch den Bescheid in Kopie mitschicken. Das geht ja wohl gar nicht.


Die beim Amt wissen ja, dass er Elterngeld bekommt. Das ist ja das merkwürdige...
Elterngeld wird ja sowieso angerechnet und eine Eingliederungsvereinbarung musste er ja natürlich auch nicht unterschreiben.

Na ja hier bei uns sind die anscheinend eh nicht ganz bei der Sache...
14.06.2011 21:20
Es sit wohl normal das beide vermittelt werden, ABER das darf nicht gleichzeitig passieren. ist bei uns auch so. Ich habe nur klipp und klar gesagt das mein menne nicht alleine sich kümmern kann (hat so seine gründe) und das der kaputt geht wenn er keine arbeit bekommt sondern hausmann machen soll. ende vom Lied ist das er nun nur noch vermittelt wird und ich bis 20.9.2012 ruhe vor denen habe.
Aber sie versuchen halt erstmal beide zu vermitteln, was in deren augen einfacher ist den es reicht 1 zu vermitteln um aus h4 rauszukommen daher versuchen sie eben beides, nur machen dürfen sies eigentlich nciht
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 1 mal gemerkt