Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit - Maßnahme?!

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Supernatural
1234 Beiträge
14.06.2011 12:13
Hallöchen...

So als erstes vorweg:
Ich möchte hier nichts gegen "böse" ALG 2 Empfänger hören. Wenn ihr ein Problem mit denen habt, dann geht aus meinem Topic raus. Danke

Ich habe eine Frage.. Ich suche derzeit Arbeit und schreibe regelmäßig Bewerbungen usw.. Mein Freund hat Elternzeit genommen, da ich eben die besseren Chancen habe, für uns Arbeit zu finden! Bzw. aus Hartz 4 raus zu kommen.

Nun bekamen wir am Freitag BEIDE eine Einladung zu einer Eingliederungsmaßnahme. Nun rief ich heute bei der Volkshochschule an und die meinten, joaah Ihr Partner muss auch kommen. Beim Amt habe ich leider noch keinen erreichen können.

Bis August würde das ja alles noch gehen, da bekommt man Einzeltermine und es wäre jemand für unsere Maus da...Doch ab August läuft es dann so, dass man 3 Tage die Woche Unterricht hat. Was ich sowieso schwachsinnig finde, weil ich einen guten Realschulabschluss habe und die was für Hauptschüler vermitteln..

So, aber ist es überhaupt rechtlich in Ordnung?? Es wäre ab August ja niemand für unser Baby da...
Zumal er noch nicht mal eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hat. Wozu auch? Er ist ja in Elternzeit...

Vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen...

Danke schon mal...

Lieben Gruß
BlumeOoO
17634 Beiträge
14.06.2011 12:16
versteh nicht so ganz, warum ihr nun beide zuhause sitzt? dein freund hätte doch weiter arbeiten gehen können, so gibts auch kein hartz 4!

14.06.2011 12:19
Also zwingen kann man euch denke ich nicht (also zumindest nicht beide gleichzeitig).

ich bin während meiner ersten Schwangerschaft arbeitslos geworden (vertrag ausgelaufen). Die Sachbearbeiterin meinte gleich zu mir, dass sie mir nun mindestens 3 Jahre lang keine Angebote/Einladungen/Maßnahmen vermitteln dürfe. Erst wenn mein Kind 3 jahre alt wäre, und somit anrecht auf einen Kigaplatz hat, wäre ich wieder verpflichtet so etwas anzunehmen. Vorher wäre alles freiwillig von mir aus.

Ob das nun so stimmt, weiß ich nicht, aber das ist das, was die Dame damals zu mir sagte.
14.06.2011 12:21
Zitat von BlumeOoO:

versteh nicht so ganz, warum ihr nun beide zuhause sitzt? dein freund hätte doch weiter arbeiten gehen können, so gibts auch kein hartz 4!

sie sagt doch, dass sie arbeit sucht und er das Kind bertreut, weil sie bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat.
Lunchbox
5788 Beiträge
14.06.2011 12:24
Wenn er offiziell in Elternzeit ist, dann muss er diese Maßnahme nicht antreten. Jeder hat das Recht, bis zu 3 Jahre Elternzeit zu nehmen, in dieser Zeit betreut man sein Kind und ist für den Arbeitsmarkt nicht verfügbar, das gilt auch wenn man ALG 2 empfängt (zumindest bei uns in Berlin).
Laskaja
19135 Beiträge
14.06.2011 12:25
Zitat von Adara:

Also zwingen kann man euch denke ich nicht (also zumindest nicht beide gleichzeitig).

ich bin während meiner ersten Schwangerschaft arbeitslos geworden (vertrag ausgelaufen). Die Sachbearbeiterin meinte gleich zu mir, dass sie mir nun mindestens 3 Jahre lang keine Angebote/Einladungen/Maßnahmen vermitteln dürfe. Erst wenn mein Kind 3 jahre alt wäre, und somit anrecht auf einen Kigaplatz hat, wäre ich wieder verpflichtet so etwas anzunehmen. Vorher wäre alles freiwillig von mir aus.

Ob das nun so stimmt, weiß ich nicht, aber das ist das, was die Dame damals zu mir sagte.


Also bekommst du Geld bis er 3 ist und muss dich nicht dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellen???
Wieso is das bei mir nicht so..
14.06.2011 12:27
Zitat von Adara:

Also zwingen kann man euch denke ich nicht (also zumindest nicht beide gleichzeitig).

ich bin während meiner ersten Schwangerschaft arbeitslos geworden (vertrag ausgelaufen). Die Sachbearbeiterin meinte gleich zu mir, dass sie mir nun mindestens 3 Jahre lang keine Angebote/Einladungen/Maßnahmen vermitteln dürfe. Erst wenn mein Kind 3 jahre alt wäre, und somit anrecht auf einen Kigaplatz hat, wäre ich wieder verpflichtet so etwas anzunehmen. Vorher wäre alles freiwillig von mir aus.

Ob das nun so stimmt, weiß ich nicht, aber das ist das, was die Dame damals zu mir sagte.


Ist bei mir auch so.
Es wird auch nicht gerne gesehen, wenn eine alleinerziehende Mutter viel früher arbeiten gehen will (kommt mir zumindest so vor ).
Zur TE: Dein Freund muss die Maßnahme nicht antreten, wenn ihr keinen Kiga-Platz für euer Kind habt. Aber natürlich kann er nicht einfach "nicht hingehen". Ihr müsst das unbedingt mit eurem Arbeitsvermittler absprechen.
Clauschi
6776 Beiträge
14.06.2011 12:31
also ich bin in fester arbeit, beziehe allerdings zur zeit H4, solang ich in elternzeit bin und mein freund nicht arbeitet, da er blind ist und hier einfach nichts bekommt..

und ich hab einmal vom amt ein schreiben bekommen wegen gespräch und ich solle bewerbungsunterlagen mitbringen pipapo...hab dann angerufen und gesagt, daß ich ja bis februar 2012 in elternzeit bin, somit war das hinfällig, die melden sich dann erst wieder wenn die elternzeit rum ist (was ja auch blödsinn ist weil ich dann wieder in meinem job bin...)

mir wurde das so gesagt, solang man in elternzeit ist steht man dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung...

ich würd da an eurer stelle einfach mal anrufen und denen sagen, daß der papa in elternzeit ist und nicht zur verfügung steht, ich bin der meinung, daß dann nur du diese maßnahme machen mußt (und auch unabhängig davon, ob du überqualifiziert bist oder sonstwas...)
Laskaja
19135 Beiträge
14.06.2011 12:34
Boa .. Schweineverein lol.. die erwähnen sowas auch nie!!!

Ich habe 1 Jahr Elterngeld bezogen und musste mich dann Arbeitslos melden.. habe meinen Papa als Betreuung angegeben. Aber der will jetzt wieder Arbeiten ( Vorruhestand ) und somit entfällt meine Betreuung. Kann ich dann jetzt noch in "Elternzeit" gehen bis sie 3 ist???
Arbeiten ohne Betreuung is ja eher schwierig lol
Bezahlen die dann normales ALG oder ALG2??
Anne30683
917 Beiträge
14.06.2011 12:35
Wenn dein Freund die Elternzeit hat, so muss er eigentlich nicht an der Maßnahme teilnehmen. Man hat die Möglichkeit bis zu 3 Jahren Elternzeit in Anspruch zu nehmen, das wird dann immer individuell mit dem Arbeitsvermitter bzw. Fallmanager besprochen.
Wichtig ist, dass ihr das mit dem zuständigen Arbeitsvermittler absprecht. Es kann sich nämlich um einen Irrtum handeln, dass dein Freund auch eine Einladung bekommen hat. Vielleicht ist im Programm auch versehentlich nicht vermerkt worden, dass er die Elternzeit nimmt.

Nun zu dir: Du musst an der Maßnahme teilnehmen. Du willst ja nach deiner Aussage auch arbeiten gehen. Aus der Nummer kommst du nur raus, wenn du einen wichtigen Grund vorweisen kannst, aus dem du nicht an der Maßnahme teilnehmen kannst.
kleene.85
1406 Beiträge
14.06.2011 12:39
Zitat von Clauschi:

also ich bin in fester arbeit, beziehe allerdings zur zeit H4, solang ich in elternzeit bin und mein freund nicht arbeitet, da er blind ist und hier einfach nichts bekommt..

und ich hab einmal vom amt ein schreiben bekommen wegen gespräch und ich solle bewerbungsunterlagen mitbringen pipapo...hab dann angerufen und gesagt, daß ich ja bis februar 2012 in elternzeit bin, somit war das hinfällig, die melden sich dann erst wieder wenn die elternzeit rum ist (was ja auch blödsinn ist weil ich dann wieder in meinem job bin...)

mir wurde das so gesagt, solang man in elternzeit ist steht man dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung...

ich würd da an eurer stelle einfach mal anrufen und denen sagen, daß der papa in elternzeit ist und nicht zur verfügung steht, ich bin der meinung, daß dann nur du diese maßnahme machen mußt (und auch unabhängig davon, ob du überqualifiziert bist oder sonstwas...)


Genauso ist es bei mir auch. Alleinerziehend, ohne Betreuungsplatz. Da wollen dir dann erst wieder was von mir wissen wenn meine Kleine 3 ist und im KIGA. Wobei ich dann ja "normalerweise" wieder in meinem Geschäft anfangen kann (unbefristeter Arbeitsvertrag).
ABER ich musste das schriftlich beim Amt bekannt geben und dafür Unterschreiben das ich die ersten 3 Jahre Elternzeit nehme. Also ein purer Anruf hat bei uns hier nicht gereicht.
sTanja
16922 Beiträge
14.06.2011 12:39
Das ist nicht böse gemeint, aber: wenn ich arbeite und in Elternzeit gehe, habe ich spätestens im dritten Jahr keine finanziellen Ansprüche mehr, zumindest wenn der Partner arbeitet...deshalb wundert es mich grad das man wenn man arbeitslos ist was bekommt.

Wäre interessant zu wissen da mein Betrieb sich auflöst in meinem ersten Jahr Elternzeit.
14.06.2011 12:43
Zitat von BebiiiBabeee:

Hallöchen...

So als erstes vorweg:
Ich möchte hier nichts gegen "böse" ALG 2 Empfänger hören. Wenn ihr ein Problem mit denen habt, dann geht aus meinem Topic raus. Danke

Ich habe eine Frage.. Ich suche derzeit Arbeit und schreibe regelmäßig Bewerbungen usw.. Mein Freund hat Elternzeit genommen, da ich eben die besseren Chancen habe, für uns Arbeit zu finden! Bzw. aus Hartz 4 raus zu kommen.

Nun bekamen wir am Freitag BEIDE eine Einladung zu einer Eingliederungsmaßnahme. Nun rief ich heute bei der Volkshochschule an und die meinten, joaah Ihr Partner muss auch kommen. Beim Amt habe ich leider noch keinen erreichen können.

Bis August würde das ja alles noch gehen, da bekommt man Einzeltermine und es wäre jemand für unsere Maus da...Doch ab August läuft es dann so, dass man 3 Tage die Woche Unterricht hat. Was ich sowieso schwachsinnig finde, weil ich einen guten Realschulabschluss habe und die was für Hauptschüler vermitteln..

So, aber ist es überhaupt rechtlich in Ordnung?? Es wäre ab August ja niemand für unser Baby da...
Zumal er noch nicht mal eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hat. Wozu auch? Er ist ja in Elternzeit...

Vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen...

Danke schon mal...

Lieben Gruß


BEIDE keinen Job und ein Kind in die Welt setzen? Super... Warum eigentlich nicht.. wird einem ja immer geholfen in Deutschland..
Supernatural
1234 Beiträge
14.06.2011 12:47
Zitat von Anne30683:

Wenn dein Freund die Elternzeit hat, so muss er eigentlich nicht an der Maßnahme teilnehmen. Man hat die Möglichkeit bis zu 3 Jahren Elternzeit in Anspruch zu nehmen, das wird dann immer individuell mit dem Arbeitsvermitter bzw. Fallmanager besprochen.
Wichtig ist, dass ihr das mit dem zuständigen Arbeitsvermittler absprecht. Es kann sich nämlich um einen Irrtum handeln, dass dein Freund auch eine Einladung bekommen hat. Vielleicht ist im Programm auch versehentlich nicht vermerkt worden, dass er die Elternzeit nimmt.

Nun zu dir: Du musst an der Maßnahme teilnehmen. Du willst ja nach deiner Aussage auch arbeiten gehen. Aus der Nummer kommst du nur raus, wenn du einen wichtigen Grund vorweisen kannst, aus dem du nicht an der Maßnahme teilnehmen kannst.



Danke erstmal an alle für eure Antworten.

Das ich an der Maßnahme teilnehmen muss ist mir klar. Aber evtl. auch nicht, da es eine "Familienmaßnahme" ist. Keine Ahnung.. Naja ist auch nicht schlimm, wenn die wirklich helfen..

Habe auch schon an ein Irrtum gedacht, weil wir einen Sachbearbeiterwechsel hatten, dass es evtl. nicht eingetragen wurde.

Werde gleich zum Amt düsen und mal nachfragen... Mausi kann ja dann nicht alleine zu Hause bleiben...
Supernatural
1234 Beiträge
14.06.2011 12:48
Zitat von joyara:

Zitat von BebiiiBabeee:

Hallöchen...

So als erstes vorweg:
Ich möchte hier nichts gegen "böse" ALG 2 Empfänger hören. Wenn ihr ein Problem mit denen habt, dann geht aus meinem Topic raus. Danke

Ich habe eine Frage.. Ich suche derzeit Arbeit und schreibe regelmäßig Bewerbungen usw.. Mein Freund hat Elternzeit genommen, da ich eben die besseren Chancen habe, für uns Arbeit zu finden! Bzw. aus Hartz 4 raus zu kommen.

Nun bekamen wir am Freitag BEIDE eine Einladung zu einer Eingliederungsmaßnahme. Nun rief ich heute bei der Volkshochschule an und die meinten, joaah Ihr Partner muss auch kommen. Beim Amt habe ich leider noch keinen erreichen können.

Bis August würde das ja alles noch gehen, da bekommt man Einzeltermine und es wäre jemand für unsere Maus da...Doch ab August läuft es dann so, dass man 3 Tage die Woche Unterricht hat. Was ich sowieso schwachsinnig finde, weil ich einen guten Realschulabschluss habe und die was für Hauptschüler vermitteln..

So, aber ist es überhaupt rechtlich in Ordnung?? Es wäre ab August ja niemand für unser Baby da...
Zumal er noch nicht mal eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hat. Wozu auch? Er ist ja in Elternzeit...

Vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen...

Danke schon mal...

Lieben Gruß


BEIDE keinen Job und ein Kind in die Welt setzen? Super... Warum eigentlich nicht.. wird einem ja immer geholfen in Deutschland..


Husch Husch, raus aus dem Topic! Kannst wohl nicht lesen!!!
Du weißt gar nichts über uns.. Du weißt nicht, warum wir beide gerade ALG 2 beziehen! Und tschüß!
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