Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit

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nicole21-08
827 Beiträge
05.02.2013 14:20
Die Elternzeit wird inkl. Mutterschutz gerechnet. Warum auch immer...
Und wenn der erste Tag der Elternzeit der 31.1.13 ist, dann ist der letzte Tag (bei einem Jahr Elternzeit) der 30.1.14.
iceangel29
8193 Beiträge
05.02.2013 14:20
Zitat von NoNi:

Zitat von iceangel29:

ja eben , es wird mit angerechnet auf die Elternzeit .. von den 12 monaten bleiben dann 10
?? Kann es sein, dass du das mit Elterngeld verwechselst?? Man kann 3 Jahre Elternzeit nehmen und zwar im Anschluss an den MuSchu, da wird nix verrechnet. 3 Jahre sind 3 Jahre.


ich meinte im falle der TS die 1 jahr zu hause bleiben will .. und der Mutterschutz wird defintiv bei der Eltern zeit mit angerechnet.
galeria23
1118 Beiträge
05.02.2013 14:21
Zitat von Melly1976:

Also ich hab nur 1 Jahr Elternzeit genommen....

Mein Zwerg ist am 2.3.10 geboren und ich mußte am 2.3.11 wieder arbeiten (hab dann aber am 2.3. urlaub genommen wegen dem 1. geburtstag )

ja das will ich ja auch so machen

es ging mir nur darum, ob ich noch in der abgebefrist bin wenn ich es heute zu meinem chef bringe
nani26mz
5284 Beiträge
05.02.2013 14:21
Zitat von NoNi:

Zitat von iceangel29:

ja eben , es wird mit angerechnet auf die Elternzeit .. von den 12 monaten bleiben dann 10
?? Kann es sein, dass du das mit Elterngeld verwechselst?? Man kann 3 Jahre Elternzeit nehmen und zwar im Anschluss an den MuSchu, da wird nix verrechnet. 3 Jahre sind 3 Jahre.


Genau, wenn sie 12 Monate in Elternzeit möchte zum Beispiel, kann sie nach den 8 Wochen Mutterschutz für 12 Monate in Elternzeit. Elterngeld gibt es aber nur für 10 Monate, da es auf's Mutterschaftsgeld angerechnet wird
05.02.2013 14:23
Zitat von nani26mz:

Zitat von NoNi:

Zitat von iceangel29:

ja eben , es wird mit angerechnet auf die Elternzeit .. von den 12 monaten bleiben dann 10
?? Kann es sein, dass du das mit Elterngeld verwechselst?? Man kann 3 Jahre Elternzeit nehmen und zwar im Anschluss an den MuSchu, da wird nix verrechnet. 3 Jahre sind 3 Jahre.


Genau, wenn sie 12 Monate in Elternzeit möchte zum Beispiel, kann sie nach den 8 Wochen Mutterschutz für 12 Monate in Elternzeit. Elterngeld gibt es aber nur für 10 Monate, da es auf's Mutterschaftsgeld angerechnet wird


Jups genau, das wird auch aus den Unterlagen des Elterngeldes ersichtlich.
Steinigt mich, aber ich verstehe nicht warum man sich bei einem eigentlich sehr wichtigen Thema so viel Zeit lässt und das so aufm letzter Drücker macht.
shelyra
69209 Beiträge
05.02.2013 14:23
elternzeit sind 3 jahre ab geburt des kindes (oder 2 jahre 10 monate wenn man muschu hatte)
nani26mz
5284 Beiträge
05.02.2013 14:23
Zitat von nani26mz:

Zitat von NoNi:

Zitat von iceangel29:

ja eben , es wird mit angerechnet auf die Elternzeit .. von den 12 monaten bleiben dann 10
?? Kann es sein, dass du das mit Elterngeld verwechselst?? Man kann 3 Jahre Elternzeit nehmen und zwar im Anschluss an den MuSchu, da wird nix verrechnet. 3 Jahre sind 3 Jahre.


Genau, wenn sie 12 Monate in Elternzeit möchte zum Beispiel, kann sie nach den 8 Wochen Mutterschutz für 12 Monate in Elternzeit. Elterngeld gibt es aber nur für 10 Monate, da es auf's Mutterschaftsgeld angerechnet wird


Ne bin gerade auch falsch, die Elternzeit wird auch mit angerechnet. Mein kleiner kam am 25.01.2011 und am 24.01.2012 war meine 1 Jährige Elternzeit vorbei
nani26mz
5284 Beiträge
05.02.2013 14:25
Zitat von nani26mz:

Zitat von nani26mz:

Zitat von NoNi:

Zitat von iceangel29:

ja eben , es wird mit angerechnet auf die Elternzeit .. von den 12 monaten bleiben dann 10
?? Kann es sein, dass du das mit Elterngeld verwechselst?? Man kann 3 Jahre Elternzeit nehmen und zwar im Anschluss an den MuSchu, da wird nix verrechnet. 3 Jahre sind 3 Jahre.


Genau, wenn sie 12 Monate in Elternzeit möchte zum Beispiel, kann sie nach den 8 Wochen Mutterschutz für 12 Monate in Elternzeit. Elterngeld gibt es aber nur für 10 Monate, da es auf's Mutterschaftsgeld angerechnet wird


Ne bin gerade auch falsch, die Elternzeit wird auch mit angerechnet. Mein kleiner kam am 25.01.2011 und am 24.01.2012 war meine 1 Jährige Elternzeit vorbei


Ahhhh werde ganz durcheinander, irgendwie passt das aber auch net. Denn ich konnte ja jederzeit verlängern.
Melly1976
7344 Beiträge
05.02.2013 14:32
Zitat von galeria23:

Zitat von Melly1976:

Also ich hab nur 1 Jahr Elternzeit genommen....

Mein Zwerg ist am 2.3.10 geboren und ich mußte am 2.3.11 wieder arbeiten (hab dann aber am 2.3. urlaub genommen wegen dem 1. geburtstag )

ja das will ich ja auch so machen

es ging mir nur darum, ob ich noch in der abgebefrist bin wenn ich es heute zu meinem chef bringe


normalerweise must du das VOR der Entbindung machen, so war es zumindest 2010... hat sich ja auch einiges geändert
galeria23
1118 Beiträge
05.02.2013 14:34
Zitat von Melly1976:

Zitat von galeria23:

Zitat von Melly1976:

Also ich hab nur 1 Jahr Elternzeit genommen....

Mein Zwerg ist am 2.3.10 geboren und ich mußte am 2.3.11 wieder arbeiten (hab dann aber am 2.3. urlaub genommen wegen dem 1. geburtstag )

ja das will ich ja auch so machen

es ging mir nur darum, ob ich noch in der abgebefrist bin wenn ich es heute zu meinem chef bringe


normalerweise must du das VOR der Entbindung machen, so war es zumindest 2010... hat sich ja auch einiges geändert

ja stimmt, es ändert sich ständig irgendwas. aber wenn ich das vor der geburt beantragt hätte, hätte ich ja nicht das genaue datum. hatte ja nur den ET.
Melly1976
7344 Beiträge
05.02.2013 14:41
Zitat von galeria23:

Zitat von Melly1976:

Zitat von galeria23:

Zitat von Melly1976:

Also ich hab nur 1 Jahr Elternzeit genommen....

Mein Zwerg ist am 2.3.10 geboren und ich mußte am 2.3.11 wieder arbeiten (hab dann aber am 2.3. urlaub genommen wegen dem 1. geburtstag )

ja das will ich ja auch so machen

es ging mir nur darum, ob ich noch in der abgebefrist bin wenn ich es heute zu meinem chef bringe


normalerweise must du das VOR der Entbindung machen, so war es zumindest 2010... hat sich ja auch einiges geändert

ja stimmt, es ändert sich ständig irgendwas. aber wenn ich das vor der geburt beantragt hätte, hätte ich ja nicht das genaue datum. hatte ja nur den ET.


Das genaue Datum gibst du hier nachträglich an. Das ist ja auch nur ein "Richtwert" für den AG wie lange du weg sein wirst.
Zumindest ist es hier so gewesen....
Isidoro
1214 Beiträge
05.02.2013 15:50
Die Elternzeit dauert nach dem ET exakt bzw 2 oder gar Jahr.

Elterngeld bekommst du 2 Monate nach dem ET, vorher noch das Mutterschaftsgeld, sprich eigendlich nur 10 Monate bzw 12 wenn der Partner auch Elternzeit nimmt.
galeria23
1118 Beiträge
05.02.2013 17:26
jup, so war gerade bei der arbeit und habe das schriftstück so abgegeben.
scheint wohl so richtig gewesen zu sein

ich danke euch trotzdem für eure antworten.

viele grüße
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