Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit

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galeria23
1118 Beiträge
05.02.2013 13:57
Huhu ihr lieben!
Bin gerade ein bisschen verunsichert und habe deswegen mal eine frage.

Und zwar:
Meine tochter wurde nun am 31.1.2013 geboren und ich möchte nun meinem arbeitgeber mitteilen wie lange ich elternzeit nehmen möchte.
Elterngeld beantrage ich nur für ein Jahr, da es anders finanziell nicht klappt.
habe nun auch schon ein Vordruck im netzt gefunden, wie man sowas schriftlich niederschreibt.

-Sehr geehrter ...,

hiermit beantrage ich ( ... ) Elternzeit für meine Tochter ( Lotta Sophie ..., geb. am 31.01.2013 in Oldenburg)

Die Elternzeit soll beginnen am 31.01.2013 und enden am 31.01.2014.

Ich bestätige, dass mein Kind mit mir in einem Haushalt lebt und von mir selbst erzogen und betreut wird.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung.-

Wie ihr daraus erkennen könnt, möchte ich direkt nach dem ersten Lebensjahr wieder zurückkehren (teilzeit)
Nun ist meine frage, ist es schon zu spät, diesen antrag abzugeben, oder hat man (wie ich immer gedacht habe) eine woche nach Geburt Zeit, diesen Antrag abzugeben???
Im Internet stehts dann irgendwie mal so und mal so.
ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen..
05.02.2013 14:00
Du hast nach der Geburt 7 Wochen Zeit Elternzeit zu beantragen.
Deine Elternzeit ist allerdings nicht korrekt berechnet, da der Mutterschutz nicht dazu zählt. Sie endet also 8 Wochen später. Ansonsten ist der Text ok.
-Brünni88
23365 Beiträge
05.02.2013 14:02
du hast 7 wochen nach geburt zeit die elternzeit zu beantragen.

mein chef hatte dafür nen vordruck den ich nur ausfüllen musste.
05.02.2013 14:04
ich kenn das so, dass man 7 wochen vor beginn der elternzeit dem ag mitteilen muss wie lange man die elternzeit nehmen will.
galeria23
1118 Beiträge
05.02.2013 14:04
Zitat von NoNi:

Du hast nach der Geburt 7 Wochen Zeit Elternzeit zu beantragen.
Deine Elternzeit ist allerdings nicht korrekt berechnet, da der Mutterschutz nicht dazu zählt. Sie endet also 8 Wochen später. Ansonsten ist der Text ok.


hm. ich hatte vorher schonmal mit meiner chefin drüber gesprochen und sie sagte das eine andere kollegin geschrieben hatte, dass sie nach dem mutterschutz für 1 jahr in elternzeit geht. ihr sohn wurde am ende januar letzten jahres geboren und sie wollte auch direkt nach dem ersten lebensjahr zurückkehren, und da hat der chef sie nicht genommen, da sie geschriben hatte ein jahr nach mutterschutz. somit konnte sie erst 8 wochen später als geplant anfangen unjd musste diese 8 wochen geldtechnisch irgendwie anders überbrücken..
galeria23
1118 Beiträge
05.02.2013 14:06
Zitat von -Brünni88:

du hast 7 wochen nach geburt zeit die elternzeit zu beantragen.

mein chef hatte dafür nen vordruck den ich nur ausfüllen musste.


also kann ich heute zum arbeitgeber fahren und ihm das Schreiben so übergeben? (dann wäre ich ja noch in der frist
05.02.2013 14:07
Zitat von galeria23:

Zitat von NoNi:

Du hast nach der Geburt 7 Wochen Zeit Elternzeit zu beantragen.
Deine Elternzeit ist allerdings nicht korrekt berechnet, da der Mutterschutz nicht dazu zählt. Sie endet also 8 Wochen später. Ansonsten ist der Text ok.


hm. ich hatte vorher schonmal mit meiner chefin drüber gesprochen und sie sagte das eine andere kollegin geschrieben hatte, dass sie nach dem mutterschutz für 1 jahr in elternzeit geht. ihr sohn wurde am ende januar letzten jahres geboren und sie wollte auch direkt nach dem ersten lebensjahr zurückkehren, und da hat der chef sie nicht genommen, da sie geschriben hatte ein jahr nach mutterschutz. somit konnte sie erst 8 wochen später als geplant anfangen unjd musste diese 8 wochen geldtechnisch irgendwie anders überbrücken..

Die Elternzeit beginnt aber erst nach den 8 Wochen Mutterschutz.
Hab mich übrigens bei den 7 Wochen vertan. Du musst die Elternzeit 7 Wochen vor Beginn anmelden. Also wenn du vorhast, nach dem Mutterschutz in Elternzeit zu gehen, musst du die Elternzeit innerhalb einer Woche nach Geburt stellen.
-Brünni88
23365 Beiträge
05.02.2013 14:11
Zitat von galeria23:

Zitat von -Brünni88:

du hast 7 wochen nach geburt zeit die elternzeit zu beantragen.

mein chef hatte dafür nen vordruck den ich nur ausfüllen musste.


also kann ich heute zum arbeitgeber fahren und ihm das Schreiben so übergeben? (dann wäre ich ja noch in der frist

ja kannst du machen aber das datum der elternzeit ist das geburtsdatum + 8 wochen gerechnet. du beantragst also nur 10 monate elternzeit. die elternzeit beginnt ja erst nach dem mutterschutz
iceangel29
8193 Beiträge
05.02.2013 14:11
Zitat von NoNi:

Du hast nach der Geburt 7 Wochen Zeit Elternzeit zu beantragen.
Deine Elternzeit ist allerdings nicht korrekt berechnet, da der Mutterschutz nicht dazu zählt. Sie endet also 8 Wochen später. Ansonsten ist der Text ok.


Die Elternzeit beginnt mit der Geburt des Kindes

an die TS .. du hast 7 Wochen nach der Geburt des Kindes Zeit die Elternzeit anzumelden , vergiss nicht die Kopie der Geburtsurkunde mit bei zu legen.
-Brünni88
23365 Beiträge
05.02.2013 14:12
Zitat von NoNi:

Zitat von galeria23:

Zitat von NoNi:

Du hast nach der Geburt 7 Wochen Zeit Elternzeit zu beantragen.
Deine Elternzeit ist allerdings nicht korrekt berechnet, da der Mutterschutz nicht dazu zählt. Sie endet also 8 Wochen später. Ansonsten ist der Text ok.


hm. ich hatte vorher schonmal mit meiner chefin drüber gesprochen und sie sagte das eine andere kollegin geschrieben hatte, dass sie nach dem mutterschutz für 1 jahr in elternzeit geht. ihr sohn wurde am ende januar letzten jahres geboren und sie wollte auch direkt nach dem ersten lebensjahr zurückkehren, und da hat der chef sie nicht genommen, da sie geschriben hatte ein jahr nach mutterschutz. somit konnte sie erst 8 wochen später als geplant anfangen unjd musste diese 8 wochen geldtechnisch irgendwie anders überbrücken..

Die Elternzeit beginnt aber erst nach den 8 Wochen Mutterschutz.
Hab mich übrigens bei den 7 Wochen vertan. Du musst die Elternzeit 7 Wochen vor Beginn anmelden. Also wenn du vorhast, nach dem Mutterschutz in Elternzeit zu gehen, musst du die Elternzeit innerhalb einer Woche nach Geburt stellen.


ich denke das kommt auch auf den chef an. ich hab meinen chef gefragt und der meinte "komm erstmal zu hausen aund und wenn deine kleine 2-3 wochen alt ist kommst du und zeigst sie uns und beantragst dann elternzeit"
05.02.2013 14:12
Zitat von iceangel29:

Zitat von NoNi:

Du hast nach der Geburt 7 Wochen Zeit Elternzeit zu beantragen.
Deine Elternzeit ist allerdings nicht korrekt berechnet, da der Mutterschutz nicht dazu zählt. Sie endet also 8 Wochen später. Ansonsten ist der Text ok.


Die Elternzeit beginnt mit der Geburt des Kindes

an die TS .. du hast 7 Wochen nach der Geburt des Kindes Zeit die Elternzeit anzumelden , vergiss nicht die Kopie der Geburtsurkunde mit bei zu legen.

Nein! Siehe § 16 BEEG
Zitat:
§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit

(1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist möglich. Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes auf den Zeitraum nach Satz 1 angerechnet. Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub, werden die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes und die Zeit des Erholungsurlaubs auf den Zweijahreszeitraum nach Satz 1 angerechnet. Die Elternzeit kann auf zwei Zeitabschnitte verteilt werden; eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin die Elternzeit zu bescheinigen.
Melly1976
7344 Beiträge
05.02.2013 14:13
Also ich brauchte nur kurz mitteilen, wielange ich Elternzeit machen will und gut. Kein so langes Schreiben und so.

Zumal mein Chef mich kurze Zeit vor der Entbindung danach angesprochen hatte, wegen der Planung und Ersatz für mich.
iceangel29
8193 Beiträge
05.02.2013 14:15
ja eben , es wird mit angerechnet auf die Elternzeit .. von den 12 monaten bleiben dann 10
05.02.2013 14:16
Zitat von iceangel29:

ja eben , es wird mit angerechnet auf die Elternzeit .. von den 12 monaten bleiben dann 10
?? Kann es sein, dass du das mit Elterngeld verwechselst?? Man kann 3 Jahre Elternzeit nehmen und zwar im Anschluss an den MuSchu, da wird nix verrechnet. 3 Jahre sind 3 Jahre.
Melly1976
7344 Beiträge
05.02.2013 14:18
Also ich hab nur 1 Jahr Elternzeit genommen....

Mein Zwerg ist am 2.3.10 geboren und ich mußte am 2.3.11 wieder arbeiten (hab dann aber am 2.3. urlaub genommen wegen dem 1. geburtstag )
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