Elterngeld/Elterngeld plus - ganz viele ????? im Kopf
25.11.2017 21:21
Hallöchen,
ich habe mich jetzt schon versucht im Internet schlau zu machen, aber leider hab ich es immer noch nicht ganz verstanden...
Im März soll unsere zweite Maus zur Welt kommen... Bei meinem Großen bin ich damals nur ein Jahr zu Hause geblieben und bin dann wieder arbeiten, da war das alles recht leicht beim ausfüllen...
Jetzt allerdings würde ich gern länger zu Hause bleiben, eigentlich zwei Jahre, aber ich glaube gelesen zu haben, dass ich nur 20 Monate Elterngeld beziehen kann maximum, oder??Der rest wäre dann ohne finanzielle Mittel, richtig??
Und dann ist da noch die Frage, mein Mann möchte die ersten zwei Monate mit mir gemeinsam in Elternzeit gehen, ist das möglich??
Und ich habe es jetzt im Internet so verstanden, dass ich die ersten zwei Monate Elterngeld beantragen muss und dann den "Rest", also sprich 20 Monate Elterngeld plus... Hab ich das so richtig verstanden??
Ich hoffe ihr könnt mir helfen?!
ich habe mich jetzt schon versucht im Internet schlau zu machen, aber leider hab ich es immer noch nicht ganz verstanden...
Im März soll unsere zweite Maus zur Welt kommen... Bei meinem Großen bin ich damals nur ein Jahr zu Hause geblieben und bin dann wieder arbeiten, da war das alles recht leicht beim ausfüllen...
Jetzt allerdings würde ich gern länger zu Hause bleiben, eigentlich zwei Jahre, aber ich glaube gelesen zu haben, dass ich nur 20 Monate Elterngeld beziehen kann maximum, oder??Der rest wäre dann ohne finanzielle Mittel, richtig??
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/110.gif)
Und dann ist da noch die Frage, mein Mann möchte die ersten zwei Monate mit mir gemeinsam in Elternzeit gehen, ist das möglich??
Und ich habe es jetzt im Internet so verstanden, dass ich die ersten zwei Monate Elterngeld beantragen muss und dann den "Rest", also sprich 20 Monate Elterngeld plus... Hab ich das so richtig verstanden??
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Ich hoffe ihr könnt mir helfen?!
25.11.2017 21:44
die elterngeldbezugszeit ist immer nur 10 monate plus 8 wochen muschu-geld (bzw 12 monate falls man kein muschugeld bekommt). nur der auszahlungszeitraum ist vairabel.
die 20 monate kommen daher, dass man ja nur 10 monate elterngeld bekommt wenn es muschugeld gibt, da das geld dieser moante einfach durch 2 geteilt wird.
damit dein mann auch elterngeld bekommt muss er 2 monate elternzeit nehmen. wann er diese nimmt ist unabhängig davon wann du elternzeit nimmst, dh er kann es gemeinsam mit dir nehmen.
die 20 monate kommen daher, dass man ja nur 10 monate elterngeld bekommt wenn es muschugeld gibt, da das geld dieser moante einfach durch 2 geteilt wird.
damit dein mann auch elterngeld bekommt muss er 2 monate elternzeit nehmen. wann er diese nimmt ist unabhängig davon wann du elternzeit nimmst, dh er kann es gemeinsam mit dir nehmen.
26.11.2017 13:04
Ok Danke dir...Das heißt,ich muss die ersten zwei Monate Elterngeld beantragen und danach dann Elterngeld plus,richtig??Die 20 Monate zählen also nach dem muschu??Das heißt ich kann quasi 22Monate „bezahlt“ zu Hause bleiben oder??
Muss mein Mann dann auch einen eigenen Elterngeld Antrag ausfüllen oder müssen wir beide nur den einen zusammen ausfüllen?!
Muss mein Mann dann auch einen eigenen Elterngeld Antrag ausfüllen oder müssen wir beide nur den einen zusammen ausfüllen?!
26.11.2017 13:12
Soweit ich weiß muss dein Mann einen eigenen Antrag ausfüllen.
Wir sitzen auch gerade an dem Antrag und füllen auch zwei Anträge aus.
Wir sitzen auch gerade an dem Antrag und füllen auch zwei Anträge aus.
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/1.gif)
26.11.2017 13:14
Zitat von Shnaddy:
Ok Danke dir...Das heißt,ich muss die ersten zwei Monate Elterngeld beantragen und danach dann Elterngeld plus,richtig??Die 20 Monate zählen also nach dem muschu??Das heißt ich kann quasi 22Monate „bezahlt“ zu Hause bleiben oder??
Muss mein Mann dann auch einen eigenen Elterngeld Antrag ausfüllen oder müssen wir beide nur den einen zusammen ausfüllen?!
"Bezahlt" zuhause bleiben kannst du nur 12 Monate, bzw. 14, wenn dein Partner die ersten zwei Monate Elternzeit nimmt. Das Elterngeld Plus ist für Teilzeitarbeitende und da muss man sich die Monate teilen.
26.11.2017 13:22
Zitat von Xaphania:
Zitat von Shnaddy:
Ok Danke dir...Das heißt,ich muss die ersten zwei Monate Elterngeld beantragen und danach dann Elterngeld plus,richtig??Die 20 Monate zählen also nach dem muschu??Das heißt ich kann quasi 22Monate „bezahlt“ zu Hause bleiben oder??
Muss mein Mann dann auch einen eigenen Elterngeld Antrag ausfüllen oder müssen wir beide nur den einen zusammen ausfüllen?!
"Bezahlt" zuhause bleiben kannst du nur 12 Monate, bzw. 14, wenn dein Partner die ersten zwei Monate Elternzeit nimmt. Das Elterngeld Plus ist für Teilzeitarbeitende und da muss man sich die Monate teilen.
Quatsch sie kann auch EG+ nehmen ohne zu arbeiten und ohne irgendwas zu teilen.
Du kannst ganz normal zwei Monate Basiselterngeld beantragen (wegen dem Mutterschutz), dann 20 Monate EG+ und dein Mann kann die ersten zwei Monate sein Basiselterngeld beantragen.
Wenn ihr beide noch zeitgleich zwischen 25 und 30 Stunden arbeitet, würden euch jeweils noch mal 4 Partnerbonusmonate zustehen.
26.11.2017 13:23
Klär das doch mit der für dich zuständigen Elterngeldstelle. Die sind auch für Beratung zuständig und wissen es am aller besten
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/159.gif)
26.11.2017 16:12
Die ersten zwei Monate müssen Basis Elterngeld beantragt werden, wegen der Verrechnung mit dem Mutterschaftsgeld. Danach Basis Elterngeld (=volle Auszahlung bis zum 1. Geburtstag) oder Elterngeld Plus (=wenn nenbei gearbeitet wird ODER halb ausgezahlt werden soll).
Dein Mann braucht einen eigenen Antrag.
Dein Mann braucht einen eigenen Antrag.
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26.11.2017 19:59
Ok Danke,denn hab ich das ja doch richtig verstanden und gelesen...
Also werde ich 22 Monate zu Hause bleiben und dann wieder arbeiten gehen...
Also werde ich 22 Monate zu Hause bleiben und dann wieder arbeiten gehen...
26.11.2017 22:39
Zitat von Malanea:
Zitat von Xaphania:
Zitat von Shnaddy:
Ok Danke dir...Das heißt,ich muss die ersten zwei Monate Elterngeld beantragen und danach dann Elterngeld plus,richtig??Die 20 Monate zählen also nach dem muschu??Das heißt ich kann quasi 22Monate „bezahlt“ zu Hause bleiben oder??
Muss mein Mann dann auch einen eigenen Elterngeld Antrag ausfüllen oder müssen wir beide nur den einen zusammen ausfüllen?!
"Bezahlt" zuhause bleiben kannst du nur 12 Monate, bzw. 14, wenn dein Partner die ersten zwei Monate Elternzeit nimmt. Das Elterngeld Plus ist für Teilzeitarbeitende und da muss man sich die Monate teilen.
Quatsch sie kann auch EG+ nehmen ohne zu arbeiten und ohne irgendwas zu teilen.
Du kannst ganz normal zwei Monate Basiselterngeld beantragen (wegen dem Mutterschutz), dann 20 Monate EG+ und dein Mann kann die ersten zwei Monate sein Basiselterngeld beantragen.
Wenn ihr beide noch zeitgleich zwischen 25 und 30 Stunden arbeitet, würden euch jeweils noch mal 4 Partnerbonusmonate zustehen.
Sorry, hab das mit dem "bezahlt" zuhause bleiben als "mit vollem Elterngeld" zuhause bleiben missinterpretiert.
27.11.2017 09:00
Aber ich hätte auch gleich eine Frage:
Wie flexibel kann man die Monatsaufteilung des Elterngelds ändern? Garnicht? Jeden Monat? Ich weiß ja zum Zeitpunkt des Beantragens z.B. noch nicht, ob es mit dem Stillen klappt. Wenn das nicht funktioniert, brauch ich nicht so lang zuhause bleiben, wie jetzt geplant.
Wie flexibel kann man die Monatsaufteilung des Elterngelds ändern? Garnicht? Jeden Monat? Ich weiß ja zum Zeitpunkt des Beantragens z.B. noch nicht, ob es mit dem Stillen klappt. Wenn das nicht funktioniert, brauch ich nicht so lang zuhause bleiben, wie jetzt geplant.
27.11.2017 12:46
Zitat von Xaphania:
Aber ich hätte auch gleich eine Frage:
Wie flexibel kann man die Monatsaufteilung des Elterngelds ändern? Garnicht? Jeden Monat? Ich weiß ja zum Zeitpunkt des Beantragens z.B. noch nicht, ob es mit dem Stillen klappt. Wenn das nicht funktioniert, brauch ich nicht so lang zuhause bleiben, wie jetzt geplant.
Siehe :
Zitat:
Übrigens: Die Entscheidung für ganze oder halbierte Monatsbeträge dürfen Sie während Ihres Bezugszeitraums beliebig oft ändern. Hierzu reicht eine formlose schriftliche Mitteilung an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter der Elterngeldstelle mit der genauen Benennung der betreffenden Bezugsmonate und der gewünschten Auszahlungsoption. Änderungen bzgl. der Auszahlungsvariante können nur für Bezugsmonate vorgenommen werden, die in der Zukunft liegen.
Quelle: https://www.elterngeld.net/elterngeld-auszahlung.h tml
27.11.2017 13:21
Zitat von Choco:
Zitat von Xaphania:
Aber ich hätte auch gleich eine Frage:
Wie flexibel kann man die Monatsaufteilung des Elterngelds ändern? Garnicht? Jeden Monat? Ich weiß ja zum Zeitpunkt des Beantragens z.B. noch nicht, ob es mit dem Stillen klappt. Wenn das nicht funktioniert, brauch ich nicht so lang zuhause bleiben, wie jetzt geplant.
Siehe :
Zitat:
Übrigens: Die Entscheidung für ganze oder halbierte Monatsbeträge dürfen Sie während Ihres Bezugszeitraums beliebig oft ändern. Hierzu reicht eine formlose schriftliche Mitteilung an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter der Elterngeldstelle mit der genauen Benennung der betreffenden Bezugsmonate und der gewünschten Auszahlungsoption. Änderungen bzgl. der Auszahlungsvariante können nur für Bezugsmonate vorgenommen werden, die in der Zukunft liegen.
Quelle: https://www.elterngeld.net/elterngeld-auszahlung.h tml
Danke!
06.12.2017 06:31
Ich muss auch nochmal ganz blöd nachfragen... bei mir die selbe Situation wie bei Shnaddy. Das bedeutet ich muss quasi in den Elterngeldantrag schreiben „nach 22-monatiger Auszeit...“ nicht nach 24-monatiger / 2-jähriger Auszeit?
Und eine andere Frage noch:
um es mal leichter zu rechnen: angenommen der VET wäre der 31.12.2017 (nur als Beispiel!) ab wann wäre dann der Eintritt in die Elternzeit? Am 31.12.2017 oder am 01.01.2018?
Und eine andere Frage noch:
um es mal leichter zu rechnen: angenommen der VET wäre der 31.12.2017 (nur als Beispiel!) ab wann wäre dann der Eintritt in die Elternzeit? Am 31.12.2017 oder am 01.01.2018?
06.12.2017 07:05
Zitat von LittleOne:
Ich muss auch nochmal ganz blöd nachfragen... bei mir die selbe Situation wie bei Shnaddy. Das bedeutet ich muss quasi in den Elterngeldantrag schreiben „nach 22-monatiger Auszeit...“ nicht nach 24-monatiger / 2-jähriger Auszeit?
Und eine andere Frage noch:
um es mal leichter zu rechnen: angenommen der VET wäre der 31.12.2017 (nur als Beispiel!) ab wann wäre dann der Eintritt in die Elternzeit? Am 31.12.2017 oder am 01.01.2018?
Dann wenn dein Kind wirklich auf die Welt kommt, die seltensten halten sich an den ET.
Also wäre es pünktlich der 31.12
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/49.gif)
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