Elterngeld fürs 2. Kind- nur Mindestsatz?
18.06.2009 08:08
Zitat von Spielofant:
HartzIV ist ALG2.
ALG1 bekommt man, wenn man frisch arbeitslos geworden ist. Für alles Andere gibt es ALG2 bzw. HartzIV.
Bei der Berechnung wird das Einkommen der gesamten Bedarfsgemeinsschaft zugezogen. Das heißt euer beider Einkommen (Lohn, Gehalt, Elterngeld und Kindergeld) und weitere Einnahmen (falls ihr zum Beispiel eine Wohnung vermietet).
Wenn du defintiv weißt, dass du mit dem Geld nicht zurecht kommen wirst, kannst du den Antrag jetzt schon stellen.
Beantrag eich das beim Arbeitsamt?
18.06.2009 08:20
Elterngeld wird schon aufs Hartz4 angerechnet, allerdings hat man einen Freibetrag von 300,- (die dann ja genau den Mindestsatz decken würden) bzw. 150,- Freibetrag bei 24 Monaten Elterngeldbezug.
Auf jedenfall steht einem in der Elternzeit dem Grunde nach ALGII zu, auch wenn man dem Arbeitsmarkt nicht wirklich zur Verfügung steht.
Das Partnereinkommen wird natürlich immer mit angerechnet.
Auf jedenfall steht einem in der Elternzeit dem Grunde nach ALGII zu, auch wenn man dem Arbeitsmarkt nicht wirklich zur Verfügung steht.
Das Partnereinkommen wird natürlich immer mit angerechnet.
18.06.2009 10:08
Ne Freundin war nach dem Geburstag ihres Sohnes im September bis das Jahr drauf im Mai ( als ca. 7 Monate Arbeiten) und bei ihr wurden auch Abstriche gemacht. Sie hat zwar nicht den Regelsatz von 300 Euro bekommen , aber auch nicht das ganze Elterngeld was ihr lt. der Tabelle nach ihrem Lohn zu gestanden hätte ( bekommt man erst wenn man 1 Jahr wieder voll gearbeitet hat )
Ist schon ganz clever und wirklich ( für meine Augen) nicht gerecht gestaltet. Finde es schade, dass schon im Babyalter in "arm" und "reich" unterschieden wird. Die Babys brauchen alle das gleiche. Ist schon ein gewaltiger uNteschied ob ich für mein Kind 300 Euro oder 1600 Euro hab !! Lebenswandel hin oder her ........das hat mit dem Kind nix zu tun ! Wenn ich einen Höchstsatz von 1600 Euro bekomme, dann sind das eh Spitzenverdiener bei dem der Satz "Armut" nicht im Wortschatz vorkommt....
Ist schon ganz clever und wirklich ( für meine Augen) nicht gerecht gestaltet. Finde es schade, dass schon im Babyalter in "arm" und "reich" unterschieden wird. Die Babys brauchen alle das gleiche. Ist schon ein gewaltiger uNteschied ob ich für mein Kind 300 Euro oder 1600 Euro hab !! Lebenswandel hin oder her ........das hat mit dem Kind nix zu tun ! Wenn ich einen Höchstsatz von 1600 Euro bekomme, dann sind das eh Spitzenverdiener bei dem der Satz "Armut" nicht im Wortschatz vorkommt....
18.06.2009 19:22
Zitat von Eshadwyn:
Elterngeld wird schon aufs Hartz4 angerechnet, allerdings hat man einen Freibetrag von 300,- (die dann ja genau den Mindestsatz decken würden) bzw. 150,- Freibetrag bei 24 Monaten Elterngeldbezug.
Auf jedenfall steht einem in der Elternzeit dem Grunde nach ALGII zu, auch wenn man dem Arbeitsmarkt nicht wirklich zur Verfügung steht.
Das Partnereinkommen wird natürlich immer mit angerechnet.
da ich momentan harz4 bekomme und auch das elterngeld weiß ich soweit das es nicht auf harz 4 angerechnet wird.hab mit meinem sachbearbeiter darüber gesprochen und er hat mir erklärt das das elterngeld nicht auf das harz 4 angerechnet wird.aber vieleicht ist das wirklich so wie du sagt nur bei mindestsatz und wenn es höher geht dann w ird es angerechnet.will mich ja net klugscheißern
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