Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld fürs 2. Kind- nur Mindestsatz?

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melllili
1263 Beiträge
18.06.2009 07:02
Hallöchen!

Also wenn ich das inzwischen richtig herausgefunden habe, werde ich für mein 2. Kind wohl nur den Mindestsatz von 300,- EUR bekommen. Jetzt stelle ich mir die Frage, wie wir damit unser Leben finanzieren sollen. Habe ich Anspruch auf eine amtliche Leistung?
Ich lebe mit meinem Freund zusammen, beide Kinder sind von ihm. Er verdient allerdings keine Welten. Was meint ihr?

LG

Melli
18.06.2009 07:17
läuft das elterngeld für dein 1.kind denn dieses jahr schon aus oder erst,wenn die kleine zwei wird?
du kannst versuchen für dein 2.kind hartz4 zu beantragen.

lg
melllili
1263 Beiträge
18.06.2009 07:22
Zitat von Sunshine1012:

läuft das elterngeld für dein 1.kind denn dieses jahr schon aus oder erst,wenn die kleine zwei wird?
du kannst versuchen für dein 2.kind hartz4 zu beantragen.

lg


Das Elterngeld für Jona läuft nächste Woche aus, ich werde dann 2 Monate arbeiten und dann erneut in Elternzeit gehen.
Hartz IV ist doch Arbeitslosengeld, oder nicht? Bin ja nicht arbeitslos, sondern nur in Elternzeit. Habe ja nen Job.
18.06.2009 07:29
das hat ja nix damit zu tun.
ich habe mein abi letztes jahr gemacht und bin nun in der ausbildung (kauffrau für versicherung und finanzen) gehalt im ersten lehrjahr ist schon über 700 euro.
ich konnte trotzdem FÜR LILLY hartz 4 beantragen,obwohl ich ein job habe ist ja fürs kind nicht für die eltern.
melllili
1263 Beiträge
18.06.2009 07:31
Aha! Gibt es da irgendwelche Mindestsätze? Wie wird das Einkommen meines Freundes mit berechnet?

18.06.2009 07:34
Zitat von melllili:

Aha! Gibt es da irgendwelche Mindestsätze? Wie wird das Einkommen meines Freundes mit berechnet?



wenn ihr nicht verheiratet seit glaub nicht.
das mit dem mindesteinkommen.ja,glaub da gibt es eine grenze,weil wenn ich 2 lehrjahr komme,dann bekomme ich kein zuschuss mehr für lilly
also bei mir wird das einkommen von meinem freund nicht mitberechnet.
du kannst ja mal zur arge gehen und dich da erkundigen.
oder du beantragst kindergeldzuschuss.das geht auch.
melllili
1263 Beiträge
18.06.2009 07:38
Zitat von Sunshine1012:

Zitat von melllili:

Aha! Gibt es da irgendwelche Mindestsätze? Wie wird das Einkommen meines Freundes mit berechnet?



wenn ihr nicht verheiratet seit glaub nicht.
das mit dem mindesteinkommen.ja,glaub da gibt es eine grenze,weil wenn ich 2 lehrjahr komme,dann bekomme ich kein zuschuss mehr für lilly
also bei mir wird das einkommen von meinem freund nicht mitberechnet.
du kannst ja mal zur arge gehen und dich da erkundigen.
oder du beantragst kindergeldzuschuss.das geht auch.


Wohnt ihr denn zusmmen? Die bei der Arge wissen über so etwas Becsheid? Bin da echt tota ahnungslos in so Ämtern.....
18.06.2009 07:40
Zitat von melllili:

Zitat von Sunshine1012:

Zitat von melllili:

Aha! Gibt es da irgendwelche Mindestsätze? Wie wird das Einkommen meines Freundes mit berechnet?



wenn ihr nicht verheiratet seit glaub nicht.
das mit dem mindesteinkommen.ja,glaub da gibt es eine grenze,weil wenn ich 2 lehrjahr komme,dann bekomme ich kein zuschuss mehr für lilly
also bei mir wird das einkommen von meinem freund nicht mitberechnet.
du kannst ja mal zur arge gehen und dich da erkundigen.
oder du beantragst kindergeldzuschuss.das geht auch.


Wohnt ihr denn zusmmen? Die bei der Arge wissen über so etwas Becsheid? Bin da echt tota ahnungslos in so Ämtern.....


ja,ob die nun bei dir auf der arge bescheid wissen weiß ich nicht.sonst kannst du ja erstmal zu profamilia gehen und dich da erkundigen.die wissen aufjedenfall bescheid.
beantrag doch nach der geburt von krümel 2 noch den elterngeldzuschuss fürs 2.kind.das sind knapp 80 euro.
melllili
1263 Beiträge
18.06.2009 07:45
Das mit Profamila ist eine super Idee, werde einfach einen Termin vereinbaren und die mal ausfragen

Vielen Dank für deine Tips, hast mir sehr geholfen!!!

LG

Melli
18.06.2009 07:46
kein problem
Lioba
4594 Beiträge
18.06.2009 07:47
wenn du wieder arbeitest müsstest du den normalen satz bekommen der sich auf dein einkommen bezieht.... und nicht nur den mindestsatz
18.06.2009 07:54
HartzIV ist ALG2.
ALG1 bekommt man, wenn man frisch arbeitslos geworden ist. Für alles Andere gibt es ALG2 bzw. HartzIV.
Bei der Berechnung wird das Einkommen der gesamten Bedarfsgemeinsschaft zugezogen. Das heißt euer beider Einkommen (Lohn, Gehalt, Elterngeld und Kindergeld) und weitere Einnahmen (falls ihr zum Beispiel eine Wohnung vermietet).
Wenn du defintiv weißt, dass du mit dem Geld nicht zurecht kommen wirst, kannst du den Antrag jetzt schon stellen.
18.06.2009 07:57
wenn du mit dem kindesvater zsammen wohnst , wirdsein geld mit angerechnet .
Sweethonney
1766 Beiträge
18.06.2009 08:01
Zitat von Spielofant:

HartzIV ist ALG2.
ALG1 bekommt man, wenn man frisch arbeitslos geworden ist. Für alles Andere gibt es ALG2 bzw. HartzIV.
Bei der Berechnung wird das Einkommen der gesamten Bedarfsgemeinsschaft zugezogen. Das heißt euer beider Einkommen (Lohn, Gehalt, Elterngeld und Kindergeld) und weitere Einnahmen (falls ihr zum Beispiel eine Wohnung vermietet).
Wenn du defintiv weißt, dass du mit dem Geld nicht zurecht kommen wirst, kannst du den Antrag jetzt schon stellen.

elterngeld wird nicht mit eingerechnet bei harz 4 alle andere schon.
melllili
1263 Beiträge
18.06.2009 08:07
Zitat von Lioba:

wenn du wieder arbeitest müsstest du den normalen satz bekommen der sich auf dein einkommen bezieht.... und nicht nur den mindestsatz


Ich arbeite aber nur 2 Monate, dann gehe ich in die nächste Elternzeit. Die beiden Gehälter werden den Kohl nicht fett machen...
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