Elterngeld für 2. Kind während Elternzeit 1. Kind
24.04.2014 21:14
Zitat von Honey1986:
Zitat von Mehi08:
Oh, dann stimmt das ja gar nicht was mir erzählt wurde.
Ganz tolle Regelungwer bekommt denn innerhalb von 12 Monaten wieder ein Kind, dass macht ja fast niemand.
Die wenigsten werden wohl gewollt innerhalb 12 Monaten wieder Mama. Ich habe ein wahnsinnig liebes Kind, kann mir aber nicht vorstellen ihn zu haben und gleichzeitig jetzt schon wieder schwanger zu sein. Meine Schwangerschaft hat mich komplett aus den Schuhen gehauen, könnte mich da um kein Baby kümmern, wenn das in der 2. SS wieder so wäre. Wird mit Kleinkind ja schon eine extreme Belastung, falls ich wieder 9 Monate so leiden muss.
Matteo ist auch ein totales easybaby, ein 2. Kind wäre schon so machbar. Aber ich durfte in seiner SS 3 Monate das Bett hüten, dass geht jetzt einfach nicht.
Uns ich wäre eh schon zu spät dran
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24.04.2014 21:16
Zitat von Honey1986:
Ok und angenommen ich habe dann 6 Monate mit 0€ und 6 Monate mit meinem alten Gehalt in der Berechnung, komme dann auf (ausgedachte Zahl) einen Durchschnitt von 580€, splitte den auf 2 Jahre, dann liege ich unter dem Mindestsatz von 300€, das stockt mir aber niemand auf oder?
Diesen Mindestsatz von 300€ gibt's immer nur für 1 Jahr?
Ach man, ich finde man macht es Familien in Deutschland echt nicht einfach. Seit 11 Jahren rackere ich mir einen ab, mein Mann geht so viel Arbeiten dass er uns kaum noch sieht.
Wenn ich nach einem Jahr in Elternzeit 30 Stunden arbeiten gehen würde, würde das Geld aber in die neue Berechnung mit einfließen? Ist nur die Frage, wohin mit meinem Baby ... nein mit dem Gedanken kann ich mich noch nicht anfreunden![]()
ja, wenn man mit gesplittetem beitrag unter dem mindessatz liegt wird nicht aufgestockt. den mindessatz kann man auch splitten, dann gibts halt nur 150€ im monat.
ja, wenn du nach 1 jahr elternzeit wieder arbeiten gehst dann fließt das in die berechnung mit ein. einfluss auf dein jetztiges elterngeld aht dass dann auch nicht mehr. du brauchst nur die zustimmung von deinem chef wenn du woanders als bei ihm arbeiten willst (zb weil er keine teilzeitstelle hat)
24.04.2014 21:20
Zitat von Mehi08:ich hätte liebend gern... aber extra dafür abstillen hätte ich dann doch nicht gebracht
Oh, dann stimmt das ja gar nicht was mir erzählt wurde.
Ganz tolle Regelungwer bekommt denn innerhalb von 12 Monaten wieder ein Kind, dass macht ja fast niemand.
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24.04.2014 21:21
Zitat von shelyra:
mir hat man damals erklärt, dass man nur das gleiche elterngeld bekommt wenn die kids weniger als 12 monate auseinander sind.
danach wird anteilig berechnet.
beispiel: 18 monate auseinander
dann gehen 6 monate nach dem 1.geb des ersten kindes in die berechnung hinein (wenn man zuhause war und nicht gearbeitet dann mit 0€) und 6 monate vor dem mutterschutz von kind 1
je weiter die kids also auseinander sind umso weniger geld bekommt man wenn man während der elternzeit nicht gearbeitet hat.
für kind 2 gibts aber noch nen geschwisterbonus wenn kind 1 unter 3 ist - min. 75€ oder x% vom elterngeld (weiß leider nich
t mehr wieviel genau)
Genauso ist es.
24.04.2014 21:22
Zitat von Honey1986:
Zitat von Mehi08:
Du bekommst dann nochmal das komplette Elterngeld was du jetzt auch bekommst.
Eine Freundin hat mir das auch so gesagt, konnte das garnicht glauben, deshalb wollte ich hier nochmal fragen.
Und während des Mutterschutzes auch wieder das volle Gehalt? Also von der KK aufgestockt?
Ich finde den Gedanken, Ende des Jahres wieder schwanger zu werden noch ein bisschen abschreckend, aber den Gedanken, mein Haus zu verkaufen nur weil ich zwischen Kind 1 und 2 nicht genug verdient habe, finde ich noch schlimmer![]()
Wenn du bei deinem AG zur Geburt des zweiten Kindes die Elternzeit beendest und dann gleich wieder nimmst für das zweite Kind, bekommst du wieder volles Mutterschaftsgeld.
Frag mich nicht warum aber ich habs bekommen, war selbst ganz verwundert als mich die Elterngeldstelle darauf aufmerksam gemacht hat.
24.04.2014 21:23
Zitat von Mehi08:
Zitat von Viala:
Meines Wissens zählt das 1. Jahr Elternzeit wie mit dem Gehalt vor der Elternzeit. Danach zählt jeder Monat mit 0€, in dem du nichts verdienst.
um exakt das gleiche elterngeld zu bekommen wie beim ersten, müsste nummer 2 spätestens zum 1. Geburtstag des ersten kindes auf der welt sein... oder man müsste entsprechend wieder arbeiten...
du kannst aber, wenn du noch angestellt bist, die elternzeit vorm Mutterschutz schon beenden, um das volle MuSchu-Geld zu bekommen![]()
Da kommt das Blonde durchden letzten Satz verstehe ich nicht
![]()
als angestellte bekommt man doch zusätzlich zu den 13€/Tag von der KK noch einen "Zuschuss zum Mutterschaftsgeld" vom Arbeitgeber... und damit sein altes gehalt...
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wenn man noch in Elternzeit ist, kann man die vor dem Mutterschutz von Kind 2 beenden... und bekommt nochmal volles Geld
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(meine Elternzeit war so schon 2 Wochen vor Mutterschutz zuende... nach 1 Jahr ohne 2. gehalt war/ist das ein geradezu bombastischer geldsegen
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24.04.2014 21:25
Zitat von shelyra:
Zitat von Honey1986:
Ok und angenommen ich habe dann 6 Monate mit 0€ und 6 Monate mit meinem alten Gehalt in der Berechnung, komme dann auf (ausgedachte Zahl) einen Durchschnitt von 580€, splitte den auf 2 Jahre, dann liege ich unter dem Mindestsatz von 300€, das stockt mir aber niemand auf oder?
Diesen Mindestsatz von 300€ gibt's immer nur für 1 Jahr?
Ach man, ich finde man macht es Familien in Deutschland echt nicht einfach. Seit 11 Jahren rackere ich mir einen ab, mein Mann geht so viel Arbeiten dass er uns kaum noch sieht.
Wenn ich nach einem Jahr in Elternzeit 30 Stunden arbeiten gehen würde, würde das Geld aber in die neue Berechnung mit einfließen? Ist nur die Frage, wohin mit meinem Baby ... nein mit dem Gedanken kann ich mich noch nicht anfreunden![]()
ja, wenn man mit gesplittetem beitrag unter dem mindessatz liegt wird nicht aufgestockt. den mindessatz kann man auch splitten, dann gibts halt nur 150€ im monat.
ja, wenn du nach 1 jahr elternzeit wieder arbeiten gehst dann fließt das in die berechnung mit ein. einfluss auf dein jetztiges elterngeld aht dass dann auch nicht mehr. du brauchst nur die zustimmung von deinem chef wenn du woanders als bei ihm arbeiten willst (zb weil er keine teilzeitstelle hat)
Wieso hat das dann kein Einfluss mehr auf mein jetziges Elterngeld? Dachte das wird angerechnet und ich bekomme dann weniger Elterngeld? Gilt das auch wieder nur Bezugsjahr und nicht während des gesamten Auszahlungszeitraumes?
24.04.2014 21:26
Zitat von Honey1986:
Ok und angenommen ich habe dann 6 Monate mit 0€ und 6 Monate mit meinem alten Gehalt in der Berechnung, komme dann auf (ausgedachte Zahl) einen Durchschnitt von 580€, splitte den auf 2 Jahre, dann liege ich unter dem Mindestsatz von 300€, das stockt mir aber niemand auf oder?
Diesen Mindestsatz von 300€ gibt's immer nur für 1 Jahr?
Ach man, ich finde man macht es Familien in Deutschland echt nicht einfach. Seit 11 Jahren rackere ich mir einen ab, mein Mann geht so viel Arbeiten dass er uns kaum noch sieht.
Wenn ich nach einem Jahr in Elternzeit 30 Stunden arbeiten gehen würde, würde das Geld aber in die neue Berechnung mit einfließen? Ist nur die Frage, wohin mit meinem Baby ... nein mit dem Gedanken kann ich mich noch nicht anfreunden![]()
aufstocken? nein... mit Kleinkind daheim bekommst du dann noch Geschwisterzuschlag (mind. 75€) - 300€ aufgesplittet wären ja 150€ pro Monat... liegst du da drunter, wird's aufgestockt... sonst nicht
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ja, wenn du im 2. Jahr arbeitest und Geld verdienst, geht das in die neue Bearbeitung mit hinein...
24.04.2014 21:26
Zitat von Mehi08:
Oh, dann stimmt das ja gar nicht was mir erzählt wurde.
Ganz tolle Regelungwer bekommt denn innerhalb von 12 Monaten wieder ein Kind, dass macht ja fast niemand.
Das stimmt, aber ich habe innerhalb 21 Monaten das zweite Kind bekommen. Dazwischen war ich arbeiten. Wenn jemand nur noch Teilzeit arbeiten will mit Kindern, so wie ich, dann ist es trotzdem sinnvoll zeitnah Kinder zu bekommen.
Ich bekam 6 Monate von meinem Teilzeitgehalt angerechnet und 6 Monate von meinem damaligen Vollzeitgehalt, da die Elternzeit und Mutterschutz-Monate (auch wenn nur ein Tag auf den Monat entfällt) nicht angerechnet werden.
24.04.2014 21:28
Zitat von Honey1986:
Ok und angenommen ich habe dann 6 Monate mit 0€ und 6 Monate mit meinem alten Gehalt in der Berechnung, komme dann auf (ausgedachte Zahl) einen Durchschnitt von 580€, splitte den auf 2 Jahre, dann liege ich unter dem Mindestsatz von 300€, das stockt mir aber niemand auf oder?
Diesen Mindestsatz von 300€ gibt's immer nur für 1 Jahr?
Ach man, ich finde man macht es Familien in Deutschland echt nicht einfach. Seit 11 Jahren rackere ich mir einen ab, mein Mann geht so viel Arbeiten dass er uns kaum noch sieht.
Wenn ich nach einem Jahr in Elternzeit 30 Stunden arbeiten gehen würde, würde das Geld aber in die neue Berechnung mit einfließen? Ist nur die Frage, wohin mit meinem Baby ... nein mit dem Gedanken kann ich mich noch nicht anfreunden![]()
Naja findest du wirklich man macht es uns nicht einfach? Schau dir andere Länder an. Die träumen von der Situation in Deutschland. Da gibt es nirgends soviel Geld wie bei uns
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24.04.2014 21:28
Zitat von Honey1986:
Zitat von shelyra:
Zitat von Honey1986:
Ok und angenommen ich habe dann 6 Monate mit 0€ und 6 Monate mit meinem alten Gehalt in der Berechnung, komme dann auf (ausgedachte Zahl) einen Durchschnitt von 580€, splitte den auf 2 Jahre, dann liege ich unter dem Mindestsatz von 300€, das stockt mir aber niemand auf oder?
Diesen Mindestsatz von 300€ gibt's immer nur für 1 Jahr?
Ach man, ich finde man macht es Familien in Deutschland echt nicht einfach. Seit 11 Jahren rackere ich mir einen ab, mein Mann geht so viel Arbeiten dass er uns kaum noch sieht.
Wenn ich nach einem Jahr in Elternzeit 30 Stunden arbeiten gehen würde, würde das Geld aber in die neue Berechnung mit einfließen? Ist nur die Frage, wohin mit meinem Baby ... nein mit dem Gedanken kann ich mich noch nicht anfreunden![]()
ja, wenn man mit gesplittetem beitrag unter dem mindessatz liegt wird nicht aufgestockt. den mindessatz kann man auch splitten, dann gibts halt nur 150€ im monat.
ja, wenn du nach 1 jahr elternzeit wieder arbeiten gehst dann fließt das in die berechnung mit ein. einfluss auf dein jetztiges elterngeld aht dass dann auch nicht mehr. du brauchst nur die zustimmung von deinem chef wenn du woanders als bei ihm arbeiten willst (zb weil er keine teilzeitstelle hat)
Wieso hat das dann kein Einfluss mehr auf mein jetziges Elterngeld? Dachte das wird angerechnet und ich bekomme dann weniger Elterngeld? Gilt das auch wieder nur Bezugsjahr und nicht während des gesamten Auszahlungszeitraumes?
die Anrechnung aufs elterngeld gibt's nur die ersten 12 Monate
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24.04.2014 21:31
Gesplittet auf zwei Jahre, nach 20 Monaten kam Kind Nr zwei, inkl Geschwisterbonus 20 Euro weniger EG als bei Kind zwei
24.04.2014 21:31
Zitat von Honey1986:
Zitat von Mehi08:
Du bekommst dann nochmal das komplette Elterngeld was du jetzt auch bekommst.
Eine Freundin hat mir das auch so gesagt, konnte das garnicht glauben, deshalb wollte ich hier nochmal fragen.
Und während des Mutterschutzes auch wieder das volle Gehalt? Also von der KK aufgestockt?
Ich finde den Gedanken, Ende des Jahres wieder schwanger zu werden noch ein bisschen abschreckend, aber den Gedanken, mein Haus zu verkaufen nur weil ich zwischen Kind 1 und 2 nicht genug verdient habe, finde ich noch schlimmer![]()
ich Blicke da auch noch nicht durch ich werde kurz nachdem oder kurz bevor (Weiss man ja nie so genau) meine Eltern zeit auf 2 Jahre genommen auf 2 Jahre geldgesplittet endet entbinden also die kleine ist dann ca 2 und meine ez um wenn Baby kommt? !?
24.04.2014 21:32
Zitat von LittleLadyItaly:
Gesplittet auf zwei Jahre, nach 20 Monaten kam Kind Nr zwei, inkl Geschwisterbonus 20 Euro weniger EG als bei Kind zwei
Nr eins, meinte ich
24.04.2014 21:32
Zitat von Luni:*hust* naja... gibt so einige länder, in denen es mehr gibt
Zitat von Honey1986:
Ok und angenommen ich habe dann 6 Monate mit 0€ und 6 Monate mit meinem alten Gehalt in der Berechnung, komme dann auf (ausgedachte Zahl) einen Durchschnitt von 580€, splitte den auf 2 Jahre, dann liege ich unter dem Mindestsatz von 300€, das stockt mir aber niemand auf oder?
Diesen Mindestsatz von 300€ gibt's immer nur für 1 Jahr?
Ach man, ich finde man macht es Familien in Deutschland echt nicht einfach. Seit 11 Jahren rackere ich mir einen ab, mein Mann geht so viel Arbeiten dass er uns kaum noch sieht.
Wenn ich nach einem Jahr in Elternzeit 30 Stunden arbeiten gehen würde, würde das Geld aber in die neue Berechnung mit einfließen? Ist nur die Frage, wohin mit meinem Baby ... nein mit dem Gedanken kann ich mich noch nicht anfreunden![]()
Naja findest du wirklich man macht es uns nicht einfach? Schau dir andere Länder an. Die träumen von der Situation in Deutschland. Da gibt es nirgends soviel Geld wie bei uns![]()
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http://de.wikipedia.org/wiki/Elterngeld
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