Elterngeld für 2. Kind während Elternzeit 1. Kind
24.04.2014 20:49
Hi Zusammen,
vorweg, ich habe seit meinem 16. Lebensjahr gearbeitet und bin keineswegs darauf aus, den Staat abzuzocken, wir sind verheiratet, haben Haus, Kind und Hund und somit auch sehr hohe Fixkosten jeden Monat. Vor fast 4 Monaten kam unser großes Glück Marvin zur Welt, welcher als bisher einziges Kind, nicht lange alleine bleiben soll. Die Frage, wann er ein Geschwisterchen bekommt, hängt nun von euren Antworten ab
Ich habe Elternzeit auf 2 Jahre genommen und mein Elterngeld auch auf 2 Jahre gesplittet. Wenn ich Ende dieses Jahres schwanger werden würde, das Kind im Sommer 2015 bekäme, wie wird mein Elterngeld für Kind 2 dann berechnet? Mit dem Durchschnitt der letzten 12 Einkommen VOR KIND 1?? Praktisch, hätte ich dann das gleiche Geld wie jetzt und könnte dieses wieder auf 2 Jahre aufteilen? 100€ Erziehungsgeld, wenn Kind 1 nicht in den KiGa geht und mind. 75€ Geschwisterbonus, richtig?
Ich habe niemand, der auf Kind 1 aufpassen kann, sodass ich ab seinem 2. Geburtstag Vollzeit arbeiten gehen könnte, gehe ich nur halbtags, wird aus diesem Minigehalt ja das neue Elterngeld berechnet wenn ich später schwanger werde.
Wie gesagt, ich habe nicht vor irgendwelche Sozialleistungen oder so zu beziehen, ich möchte lediglich wissen, wie das mit dem Elterngeld aussieht, wenn ich nun vor dem 2. Geburtstag meines ersten Kindes, ein weiteres Kind bekommen würde.
War schon jemand in der Situation und kann mir weiter helfen?
vorweg, ich habe seit meinem 16. Lebensjahr gearbeitet und bin keineswegs darauf aus, den Staat abzuzocken, wir sind verheiratet, haben Haus, Kind und Hund und somit auch sehr hohe Fixkosten jeden Monat. Vor fast 4 Monaten kam unser großes Glück Marvin zur Welt, welcher als bisher einziges Kind, nicht lange alleine bleiben soll. Die Frage, wann er ein Geschwisterchen bekommt, hängt nun von euren Antworten ab
Ich habe Elternzeit auf 2 Jahre genommen und mein Elterngeld auch auf 2 Jahre gesplittet. Wenn ich Ende dieses Jahres schwanger werden würde, das Kind im Sommer 2015 bekäme, wie wird mein Elterngeld für Kind 2 dann berechnet? Mit dem Durchschnitt der letzten 12 Einkommen VOR KIND 1?? Praktisch, hätte ich dann das gleiche Geld wie jetzt und könnte dieses wieder auf 2 Jahre aufteilen? 100€ Erziehungsgeld, wenn Kind 1 nicht in den KiGa geht und mind. 75€ Geschwisterbonus, richtig?
Ich habe niemand, der auf Kind 1 aufpassen kann, sodass ich ab seinem 2. Geburtstag Vollzeit arbeiten gehen könnte, gehe ich nur halbtags, wird aus diesem Minigehalt ja das neue Elterngeld berechnet wenn ich später schwanger werde.
Wie gesagt, ich habe nicht vor irgendwelche Sozialleistungen oder so zu beziehen, ich möchte lediglich wissen, wie das mit dem Elterngeld aussieht, wenn ich nun vor dem 2. Geburtstag meines ersten Kindes, ein weiteres Kind bekommen würde.
War schon jemand in der Situation und kann mir weiter helfen?
24.04.2014 20:51
Du bekommst dann nochmal das komplette Elterngeld was du jetzt auch bekommst.
24.04.2014 20:53
mir hat man damals erklärt, dass man nur das gleiche elterngeld bekommt wenn die kids weniger als 12 monate auseinander sind.
danach wird anteilig berechnet.
beispiel: 18 monate auseinander
dann gehen 6 monate nach dem 1.geb des ersten kindes in die berechnung hinein (wenn man zuhause war und nicht gearbeitet dann mit 0€) und 6 monate vor dem mutterschutz von kind 1
je weiter die kids also auseinander sind umso weniger geld bekommt man wenn man während der elternzeit nicht gearbeitet hat.
für kind 2 gibts aber noch nen geschwisterbonus wenn kind 1 unter 3 ist - min. 75€ oder x% vom elterngeld (weiß leider nicht mehr wieviel genau)
danach wird anteilig berechnet.
beispiel: 18 monate auseinander
dann gehen 6 monate nach dem 1.geb des ersten kindes in die berechnung hinein (wenn man zuhause war und nicht gearbeitet dann mit 0€) und 6 monate vor dem mutterschutz von kind 1
je weiter die kids also auseinander sind umso weniger geld bekommt man wenn man während der elternzeit nicht gearbeitet hat.
für kind 2 gibts aber noch nen geschwisterbonus wenn kind 1 unter 3 ist - min. 75€ oder x% vom elterngeld (weiß leider nicht mehr wieviel genau)
24.04.2014 20:54
Zitat von Mehi08:
Du bekommst dann nochmal das komplette Elterngeld was du jetzt auch bekommst.
Eine Freundin hat mir das auch so gesagt, konnte das garnicht glauben, deshalb wollte ich hier nochmal fragen.
Und während des Mutterschutzes auch wieder das volle Gehalt? Also von der KK aufgestockt?
Ich finde den Gedanken, Ende des Jahres wieder schwanger zu werden noch ein bisschen abschreckend, aber den Gedanken, mein Haus zu verkaufen nur weil ich zwischen Kind 1 und 2 nicht genug verdient habe, finde ich noch schlimmer
24.04.2014 20:57
Zitat von shelyra:
mir hat man damals erklärt, dass man nur das gleiche elterngeld bekommt wenn die kids weniger als 12 monate auseinander sind.
danach wird anteilig berechnet.
beispiel: 18 monate auseinander
dann gehen 6 monate nach dem 1.geb des ersten kindes in die berechnung hinein (wenn man zuhause war und nicht gearbeitet dann mit 0€) und 6 monate vor dem mutterschutz von kind 1
je weiter die kids also auseinander sind umso weniger geld bekommt man wenn man während der elternzeit nicht gearbeitet hat.
für kind 2 gibts aber noch nen geschwisterbonus wenn kind 1 unter 3 ist - min. 75€ oder x% vom elterngeld (weiß leider nicht mehr wieviel genau)
Genau so wars bei mir auch
24.04.2014 20:57
Zitat von Honey1986:
Zitat von Mehi08:
Du bekommst dann nochmal das komplette Elterngeld was du jetzt auch bekommst.
Eine Freundin hat mir das auch so gesagt, konnte das garnicht glauben, deshalb wollte ich hier nochmal fragen.
Und während des Mutterschutzes auch wieder das volle Gehalt? Also von der KK aufgestockt?
Ich finde den Gedanken, Ende des Jahres wieder schwanger zu werden noch ein bisschen abschreckend, aber den Gedanken, mein Haus zu verkaufen nur weil ich zwischen Kind 1 und 2 nicht genug verdient habe, finde ich noch schlimmer
Bei einer Freundin war es so, sie hat ihre Tochter 4 Monate vor Ablauf der EZ ihres Sohnes bekommen und somit das gleiche an EG bekommen.
Wie es im Muschu ist kann ich leider nicht sagen.
Wie sind auch am hin und der überlegen ob wir es machen, aber weil ich so eine sch....SS hatte will ich es eig nicht. Dann mit Kleinkind geht es eig nich.
24.04.2014 20:57
Meines Wissens zählt das 1. Jahr Elternzeit wie mit dem Gehalt vor der Elternzeit. Danach zählt jeder Monat mit 0€, in dem du nichts verdienst.
um exakt das gleiche elterngeld zu bekommen wie beim ersten, müsste nummer 2 spätestens zum 1. Geburtstag des ersten kindes auf der welt sein... oder man müsste entsprechend wieder arbeiten...
du kannst aber, wenn du noch angestellt bist, die elternzeit vorm Mutterschutz schon beenden, um das volle MuSchu-Geld zu bekommen
um exakt das gleiche elterngeld zu bekommen wie beim ersten, müsste nummer 2 spätestens zum 1. Geburtstag des ersten kindes auf der welt sein... oder man müsste entsprechend wieder arbeiten...
du kannst aber, wenn du noch angestellt bist, die elternzeit vorm Mutterschutz schon beenden, um das volle MuSchu-Geld zu bekommen
24.04.2014 20:59
Zitat von Mondkind:
Zitat von shelyra:
mir hat man damals erklärt, dass man nur das gleiche elterngeld bekommt wenn die kids weniger als 12 monate auseinander sind.
danach wird anteilig berechnet.
beispiel: 18 monate auseinander
dann gehen 6 monate nach dem 1.geb des ersten kindes in die berechnung hinein (wenn man zuhause war und nicht gearbeitet dann mit 0€) und 6 monate vor dem mutterschutz von kind 1
je weiter die kids also auseinander sind umso weniger geld bekommt man wenn man während der elternzeit nicht gearbeitet hat.
für kind 2 gibts aber noch nen geschwisterbonus wenn kind 1 unter 3 ist - min. 75€ oder x% vom elterngeld (weiß leider nicht mehr wieviel genau)
Genau so wars bei mir auch
Wart ihr ein oder zwei Jahre in EZ?? Also habt das EG splitten lassen?
24.04.2014 21:00
Zitat von Viala:
Meines Wissens zählt das 1. Jahr Elternzeit wie mit dem Gehalt vor der Elternzeit. Danach zählt jeder Monat mit 0€, in dem du nichts verdienst.
um exakt das gleiche elterngeld zu bekommen wie beim ersten, müsste nummer 2 spätestens zum 1. Geburtstag des ersten kindes auf der welt sein... oder man müsste entsprechend wieder arbeiten...
du kannst aber, wenn du noch angestellt bist, die elternzeit vorm Mutterschutz schon beenden, um das volle MuSchu-Geld zu bekommen
Genau..und die Monate die dir praktisch dann von der Elterzeit des 1. Kindes entfallen (durch das vorzeitige beenden), die kannst du an die EZ von Kind 2 hinten wieder dranhängen... weil zustehen tun sie dir trotzdem..aber das muss dir glaub ich dein AG "erlauben"..so war es zumindest bei mir
24.04.2014 21:01
Zitat von Mehi08:
Zitat von Mondkind:
Zitat von shelyra:
mir hat man damals erklärt, dass man nur das gleiche elterngeld bekommt wenn die kids weniger als 12 monate auseinander sind.
danach wird anteilig berechnet.
beispiel: 18 monate auseinander
dann gehen 6 monate nach dem 1.geb des ersten kindes in die berechnung hinein (wenn man zuhause war und nicht gearbeitet dann mit 0€) und 6 monate vor dem mutterschutz von kind 1
je weiter die kids also auseinander sind umso weniger geld bekommt man wenn man während der elternzeit nicht gearbeitet hat.
für kind 2 gibts aber noch nen geschwisterbonus wenn kind 1 unter 3 ist - min. 75€ oder x% vom elterngeld (weiß leider nicht mehr wieviel genau)
Genau so wars bei mir auch
Wart ihr ein oder zwei Jahre in EZ?? Also habt das EG splitten lassen?
ob gesplittet oder nicht spielt keine rolle, denn der bezugsraum vom elterngeld zählt, nicht der auszahlungszeitrahmen
war sogar 3 jahre in elternzeit (elterngeld auf 2 jahre gesplittet) und meine beiden sind 23 monate auseinander
24.04.2014 21:02
Zitat von Viala:
Meines Wissens zählt das 1. Jahr Elternzeit wie mit dem Gehalt vor der Elternzeit. Danach zählt jeder Monat mit 0€, in dem du nichts verdienst.
um exakt das gleiche elterngeld zu bekommen wie beim ersten, müsste nummer 2 spätestens zum 1. Geburtstag des ersten kindes auf der welt sein... oder man müsste entsprechend wieder arbeiten...
du kannst aber, wenn du noch angestellt bist, die elternzeit vorm Mutterschutz schon beenden, um das volle MuSchu-Geld zu bekommen
Das Rennen ist gelaufen, Kind Nr. 2 vor dem Geb. von Kind Nr. 1 zu bekommen, wird nur noch mit einem Frühchen wahr und das wünsche ich mir dann doch nicht.
24.04.2014 21:03
Oh, dann stimmt das ja gar nicht was mir erzählt wurde.
Ganz tolle Regelung wer bekommt denn innerhalb von 12 Monaten wieder ein Kind, dass macht ja fast niemand.
Ganz tolle Regelung wer bekommt denn innerhalb von 12 Monaten wieder ein Kind, dass macht ja fast niemand.
24.04.2014 21:04
Zitat von Viala:
Meines Wissens zählt das 1. Jahr Elternzeit wie mit dem Gehalt vor der Elternzeit. Danach zählt jeder Monat mit 0€, in dem du nichts verdienst.
um exakt das gleiche elterngeld zu bekommen wie beim ersten, müsste nummer 2 spätestens zum 1. Geburtstag des ersten kindes auf der welt sein... oder man müsste entsprechend wieder arbeiten...
du kannst aber, wenn du noch angestellt bist, die elternzeit vorm Mutterschutz schon beenden, um das volle MuSchu-Geld zu bekommen
Da kommt das Blonde durch den letzten Satz verstehe ich nicht
24.04.2014 21:07
Ok und angenommen ich habe dann 6 Monate mit 0€ und 6 Monate mit meinem alten Gehalt in der Berechnung, komme dann auf (ausgedachte Zahl) einen Durchschnitt von 580€, splitte den auf 2 Jahre, dann liege ich unter dem Mindestsatz von 300€, das stockt mir aber niemand auf oder?
Diesen Mindestsatz von 300€ gibt's immer nur für 1 Jahr?
Ach man, ich finde man macht es Familien in Deutschland echt nicht einfach. Seit 11 Jahren rackere ich mir einen ab, mein Mann geht so viel Arbeiten dass er uns kaum noch sieht.
Wenn ich nach einem Jahr in Elternzeit 30 Stunden arbeiten gehen würde, würde das Geld aber in die neue Berechnung mit einfließen? Ist nur die Frage, wohin mit meinem Baby ... nein mit dem Gedanken kann ich mich noch nicht anfreunden
Diesen Mindestsatz von 300€ gibt's immer nur für 1 Jahr?
Ach man, ich finde man macht es Familien in Deutschland echt nicht einfach. Seit 11 Jahren rackere ich mir einen ab, mein Mann geht so viel Arbeiten dass er uns kaum noch sieht.
Wenn ich nach einem Jahr in Elternzeit 30 Stunden arbeiten gehen würde, würde das Geld aber in die neue Berechnung mit einfließen? Ist nur die Frage, wohin mit meinem Baby ... nein mit dem Gedanken kann ich mich noch nicht anfreunden
24.04.2014 21:10
Zitat von Mehi08:
Oh, dann stimmt das ja gar nicht was mir erzählt wurde.
Ganz tolle Regelung wer bekommt denn innerhalb von 12 Monaten wieder ein Kind, dass macht ja fast niemand.
Die wenigsten werden wohl gewollt innerhalb 12 Monaten wieder Mama. Ich habe ein wahnsinnig liebes Kind, kann mir aber nicht vorstellen ihn zu haben und gleichzeitig jetzt schon wieder schwanger zu sein. Meine Schwangerschaft hat mich komplett aus den Schuhen gehauen, könnte mich da um kein Baby kümmern, wenn das in der 2. SS wieder so wäre. Wird mit Kleinkind ja schon eine extreme Belastung, falls ich wieder 9 Monate so leiden muss.
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