Elterngeld? das ich nicht lache
13.05.2008 14:52
Zitat von simi77:
@Schnuggi 77
Mein Schatzi und ich arbeiten imselben Geschäft. Als ich schwanger wurde, wollte mein Chef ihn gerade zum Verkaufsleiter befördern. Meine Schwangerschaft hat ihm so gar nicht gepaßt und wir wollten nicht gleich zwei Jobs aufs Spiel setzen (mein Schatz war damals noch in Probezeit). Ich will ja danach auch wieder dort arbeiten. Also hab ich gesagt, um das nicht zu gefährden, ich laß mich nur krankschreiben.
Wofür ich ja jetzt die Quittung bekomme
Hmmm... naja eigentlich macht der Chef ja keinen Verlust beimBV, der kriegt die Kohle ja von der Krankenkasse wieder...aber versteh dich, ist ne schwierige Situation....Immer das sch.....Geld....
13.05.2008 14:59
Wohl war, nur wegen dem besch... Geld. Jetzt steh ich ein Jahr lang da und das gerade in der Zeit wo man ja mit seinem Kind viel Zeit verbringt und wenn man was unternimmt, es ja auch nicht wenig kostet (Babyschwimmen etc.)
Ich könnte wirklich heulen
Ich könnte wirklich heulen
13.05.2008 15:10
Hallo!
Muß jetzt auch mal "mitreden"...
Erstmal: Ich finde das Elterngeld große Klasse, denn wenn es das nicht gegeben hätte, hätten wir uns unseren kleinen Lasse (3 Monate) nicht wirklich leisten können. Jetzt kann ich auch ein Jahr zu Hause bleiben, sonst hätte ich gleich wieder arbeiten gehen dürfen!
Also, freut euch doch, dass es ÜBERHAUPT etwas gibt!!
Selbst, wenn es in Deinem Fall "nur" die Sockelleistung von 300Eur gibt, gäbe es das Elterngeld nicht, dann hättest Du nach dem Mutterschutz GAR NICHTS bekommen!
Hol Dir ne Bestätigung vom Arzt, dass Du wegen Risiko-SS krank warst. Die reichst Du dann mit beim Antrag ein. Berechnen tun das eh andere, als die, die da am Telefon sitzen. Dann wirst Du sehen, was übrig bleibt!
Übrigens wird das Elterngeld nur 3 Monate rückwirkend und dann immer am Donnerstag nach dem Geburtsdatum des Kindes ausgezahlt (komplett bescheuert, ist aber so. Lasse ist am 9. Feb geboren, heißt, dass immer am Donnerstag nach dem 9. im Monat das Geld da ist.).
Also, ich finds klasse, dass es das gibt, bei meinem ersten Sohn, musste ich nach 11 Wochen wieder arbeiten, war ganz schön doof...
Alles Gute für Euch!
Muß jetzt auch mal "mitreden"...
Erstmal: Ich finde das Elterngeld große Klasse, denn wenn es das nicht gegeben hätte, hätten wir uns unseren kleinen Lasse (3 Monate) nicht wirklich leisten können. Jetzt kann ich auch ein Jahr zu Hause bleiben, sonst hätte ich gleich wieder arbeiten gehen dürfen!
Also, freut euch doch, dass es ÜBERHAUPT etwas gibt!!
Selbst, wenn es in Deinem Fall "nur" die Sockelleistung von 300Eur gibt, gäbe es das Elterngeld nicht, dann hättest Du nach dem Mutterschutz GAR NICHTS bekommen!
Hol Dir ne Bestätigung vom Arzt, dass Du wegen Risiko-SS krank warst. Die reichst Du dann mit beim Antrag ein. Berechnen tun das eh andere, als die, die da am Telefon sitzen. Dann wirst Du sehen, was übrig bleibt!
Übrigens wird das Elterngeld nur 3 Monate rückwirkend und dann immer am Donnerstag nach dem Geburtsdatum des Kindes ausgezahlt (komplett bescheuert, ist aber so. Lasse ist am 9. Feb geboren, heißt, dass immer am Donnerstag nach dem 9. im Monat das Geld da ist.).
Also, ich finds klasse, dass es das gibt, bei meinem ersten Sohn, musste ich nach 11 Wochen wieder arbeiten, war ganz schön doof...
Alles Gute für Euch!
13.05.2008 15:11
war jetz grad zu faul um alles zu lesen , aber !!!!!!!!!!!
Hattest du in deiner ss ein beschäftigungsverbot? oder warst du nur krankgeschrieben und hast krankengeld bekommen?
denn dann ist das so:
1.beschöftigungsverbot as komplette gehalt der letzten 12 monate wird zusammengerechnet und durch 12 geteilt. Davon bekommt man die 67%,aber ímmer mehr als 300,-EUR Regelsatz.
2.Wenn du Krankengeld bekommen hast, wir dein Netto bis zum Anfang des Krankengeldes genommen,durch die Anzahl der Monate geteilt, die du bekommen hast und davon dann 67%.
Fakt ist Elterngeld wird angerechnet, egal wie.
Und das weiss ich aus sicherer Quelle, denn meine Schwägerin arbeitet bei der Krankenkasse und die müssen das wissen, sie musst extra eine Schulung machen dafür.
Lass dir nicht so einen Mist von der Tante von der Stelle einreden. Die hat wahrscheinlich weniger Ahnung als ihr kleinhirn(holla)
Du bekommst auf jedenfall 300,-EUR,denn die stehen einem ja zu.
Knuddelz dich feste
Sabsel
Hattest du in deiner ss ein beschäftigungsverbot? oder warst du nur krankgeschrieben und hast krankengeld bekommen?
denn dann ist das so:
1.beschöftigungsverbot as komplette gehalt der letzten 12 monate wird zusammengerechnet und durch 12 geteilt. Davon bekommt man die 67%,aber ímmer mehr als 300,-EUR Regelsatz.
2.Wenn du Krankengeld bekommen hast, wir dein Netto bis zum Anfang des Krankengeldes genommen,durch die Anzahl der Monate geteilt, die du bekommen hast und davon dann 67%.
Fakt ist Elterngeld wird angerechnet, egal wie.
Und das weiss ich aus sicherer Quelle, denn meine Schwägerin arbeitet bei der Krankenkasse und die müssen das wissen, sie musst extra eine Schulung machen dafür.
Lass dir nicht so einen Mist von der Tante von der Stelle einreden. Die hat wahrscheinlich weniger Ahnung als ihr kleinhirn(holla)
Du bekommst auf jedenfall 300,-EUR,denn die stehen einem ja zu.
Knuddelz dich feste
Sabsel
13.05.2008 15:23
Hallo
Mal ne ganz dumme Frage, wenn ich jetzt in den letzten 12 Monaten krank generell irgendwie wegen ner Grippe oder so krank war wird da was vom Elterngeld abgezogen?
Es könnt ja so sein wie beim Arbeitslosengeld, da bekommt man ja auch erst was wenn man komplette 12 Monate gearbeitet hat.
VLG Melodie
Mal ne ganz dumme Frage, wenn ich jetzt in den letzten 12 Monaten krank generell irgendwie wegen ner Grippe oder so krank war wird da was vom Elterngeld abgezogen?
Es könnt ja so sein wie beim Arbeitslosengeld, da bekommt man ja auch erst was wenn man komplette 12 Monate gearbeitet hat.
VLG Melodie
13.05.2008 15:26
Wenn Du weiterhin Geld vom Arbeitgeber bekommen hast (also ich glaub 42 Tage), dann interessiert die das überhaupt nicht. Wenn Du Krankengeld bekommen hast, dann trägst Du das aufm Antrag ein, gibst die Bestätigung von der Krankenkasse ab und fertig. Das fällt nicht ins Gewicht.
13.05.2008 15:30
Zählen eigentlich die zwölf Monate vor der Geburt oder vor dem Mutterschutz??? das ist mir gerade entfallen...
13.05.2008 15:32
12monate ab der geburt
bsp. kind wird am 01.05.2008 geboren,gilt das elterngeld bis 30.04.2009
bsp. kind wird am 01.05.2008 geboren,gilt das elterngeld bis 30.04.2009
13.05.2008 15:34
Aber für die Berechnung des Elterngeldes gelten die 12 Monate VOR Beginn des MUTTERSCHUTZES!
13.05.2008 15:43
das wird aber unterschiedlich gezahlt, meines war immer am 4. des Monats da, und Jay wurde am 05.03 geboren.
denke es kommt nach region.....
denke es kommt nach region.....
13.05.2008 15:48
Zitat von finniepuh:
Aber für die Berechnung des Elterngeldes gelten die 12 Monate VOR Beginn des MUTTERSCHUTZES!
Dann hab ich ja noch *Glück* dann zählen bei mir acht Monate
13.05.2008 16:06
@mausi:
Dann habt Ihr es besser gehabt! Wir bekommen irgendwann Mitte des Monats das Geld. Ist schon doof, wenn man Miete zahlen muss
Dann habt Ihr es besser gehabt! Wir bekommen irgendwann Mitte des Monats das Geld. Ist schon doof, wenn man Miete zahlen muss
13.05.2008 16:21
Zitat von simi77:
Wohl war, nur wegen dem besch... Geld. Jetzt steh ich ein Jahr lang da und das gerade in der Zeit wo man ja mit seinem Kind viel Zeit verbringt und wenn man was unternimmt, es ja auch nicht wenig kostet (Babyschwimmen etc.)
Ich könnte wirklich heulen
Mensch Süße das kann ich total verstehn Ist ja heute alles teuer... Leider...
Laß dich ma knuddeln
Ihr schafft das schon irgendwie
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