Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld? das ich nicht lache

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Janaisabel
6281 Beiträge
13.05.2008 12:10
Simi ... schau mal hier auf der Seite ganz unten...

http://www.elterngeld.net/elterngeld-kalendermonat e.html
Emma76
267 Beiträge
13.05.2008 12:11
Ich seh das wie Dany:

Es müsste der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor der Geburt gezählt werden. Dass du vor August arbeitslos warst, ist dann quasi Pech. Dadurch wird der Anspruch natürlich weniger. Dass du aber seit November krankgeschrieben warst, dürfte keine Rolle spielen. Du hast doch da trotzdem Geld gekriegt, oder? Und das müsste auch für die Berechnung des Elterngelds zählen.

Ich würd echt noch mal nachfragen...
soekchen
854 Beiträge
13.05.2008 12:14
Ich finde diese Anträge sind sowas von schlecht gemacht! Man steigt kaum dadurch was man denn nun alles ankreuzen und reinschreiben muss....dann diese doofe berechnung von denen.... also da haben die sich echt mal einen mist einfallen lassen! Bin ja mal gespannt was das bei mir gibt
Mia-Lotta
13710 Beiträge
13.05.2008 12:14
also, nach diesem elterngeld-link würd ich das so verstehen, dass die 12 monate vor deiner krankschreibung zur berrechnung herangezogen werden müssten.
kleene
15 Beiträge
13.05.2008 12:16
so viel ich weiß werden die 12 monatze vor deiner schwangerschaft angerechnet und die krankschreibung zählt nicht mit.
lg
13.05.2008 12:16
Zitat von simi77:
Ich sitze seit ein paar Tagen an meinem Elterngeldantrag und es gab ein paar Unstimmigkeiten weil ich ja seit 11/07 wegen einer Risikoschwangeschaft krangeschrieben bin.

Es werden ja dann die letzten 12 Monate berechnet und dann der Durchschnitt. Mir wurde damals gesagt, daß sich eine schwangerschaftsbedingte Krankheit nicht auf das Elterngeld auswirkt und trotzdem dafür das Nettogehalt eingesetzt wird (für die Zeit in der Krankheit)
Jetzt telefonier ich mit der Frau von der E-Stelle und sie sagt mir das lediglich von August wo ich meine Arbeitsvertrag bekommen hab bis Dez 07 mein Nettogehalt durch 12 geteilt wird.

Was ist denn bitte das?? Da bekomm ich quasi nen Appel und ein Ei. Also wird die ss-bedingte Krankheit ja doch zum Nachteil des Kindes ausgelegt. Dieser Sch....Staat kotzt mich sowas von an.
Da bekommt jeder Hartz Vier - Empfänger mehr als ich, ich könnt gerade losheulen


Nee, also da würd ich SOFORT nochmal anrufen und mit einem anderen Sachbearbeiter sprechen... das kann doch wohl nicht angehen!! Man hat sich das doch nicht ausgesucht, das man SS bedingt krank wird oder wie auch immer... und du hast ja während der Krankschreibung auch weiterhin Geld bekommen, wird denn das nicht angerechnet??
Das ist ja der Hammer.
Man muss doch von irgendwas leben, wenn man nicht arbeiten gehen kann, weil man mal eben so einer Kleinigkeit nachgeht, wie ein Kind zu erziehen!!!
Nee, könnte ich mich jetzt aufregen!!!!!

Janaisabel
6281 Beiträge
13.05.2008 12:18
Zitat von soekchen:
Ich finde diese Anträge sind sowas von schlecht gemacht! Man steigt kaum dadurch was man denn nun alles ankreuzen und reinschreiben muss....dann diese doofe berechnung von denen.... also da haben die sich echt mal einen mist einfallen lassen! Bin ja mal gespannt was das bei mir gibt


Das kannste dir hier ausrechnen lassen

http://www.elterngeld.net/elterngeld-rechner.html
Janaisabel
6281 Beiträge
13.05.2008 12:19
Zitat von Mia-Lotta:
also, nach diesem elterngeld-link würd ich das so verstehen, dass die 12 monate vor deiner krankschreibung zur berrechnung herangezogen werden müssten.


So hab ich das auch verstanden.
Nur da simi vorher leider arbeitslos war, wird dann wohl doch erst ab August bis Dezember gerechnet.
13.05.2008 12:21
Zitat von melua23:
also süße ich kann dir nen broschüren-buch zuschicken,wenn du magst?


Hab ich doch auch Süße

Also:

Ausgangspunkt iist das persönliche Erwerbseinkommen der letzten 12 K-Monate vor der Geburt des Kindes. Bei Bestimmung der 12 K-Monate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld od. Élterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer ss-bedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, grundsätzlich nicht mitgezählt. Statt dieser Monate werdenn zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.

Und da war ich eben arbeitslos. Tolle Wurst

Zum Einkommen zählen auchc die Entgeltansprüche während einnes Urlaubs oder einer Krankheiit, nicht aber beispielsweise das Urlaubsgeld und das Krankengeld.
13.05.2008 12:22
Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des bisherigen Nettoerwerbseinkommens des erziehenden Elternteiles bis zu einem Höchstsatz von 1.800 Euro netto. Der Mindestbetrag des Elterngeldes ist 300 Euro. Er ist allen Eltern garantiert, auch wenn sie vor der Geburt nicht erwerbstätig waren. Anhand einiger Modellrechnungen wird der Gewinn für Familien durch das Elterngeld dargestellt.
Emma76
267 Beiträge
13.05.2008 12:22
Ja, dem Link nach werden die Monate der Krankschreibung nicht angerechnet, wenn das Einkommen da gemindert war oder weggefallen ist.

Das ist ja echt ganz schön blöd. Also, eigentlich wäre es ja positiv, aber eben nur, wenn man vorher durchgängig verdient hat und nicht arbeitslos war.
Emma76
267 Beiträge
13.05.2008 12:23
Zitat von melua23:
Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des bisherigen Nettoerwerbseinkommens des erziehenden Elternteiles bis zu einem Höchstsatz von 1.800 Euro netto. Der Mindestbetrag des Elterngeldes ist 300 Euro. Er ist allen Eltern garantiert, auch wenn sie vor der Geburt nicht erwerbstätig waren. Anhand einiger Modellrechnungen wird der Gewinn für Familien durch das Elterngeld dargestellt.


Ja, klar, weniger als 300 € werden es auf keinen Fall, aber wenn sie sich wegen ihres bisherigen Einkommens auf mehr eingestellt hatte, dann ist es halt schon frustrierend, "nur" 300 € zu bekommen.
Janaisabel
6281 Beiträge
13.05.2008 12:24
Zitat von melua23:
Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des bisherigen Nettoerwerbseinkommens des erziehenden Elternteiles bis zu einem Höchstsatz von 1.800 Euro netto. Der Mindestbetrag des Elterngeldes ist 300 Euro. Er ist allen Eltern garantiert, auch wenn sie vor der Geburt nicht erwerbstätig waren. Anhand einiger Modellrechnungen wird der Gewinn für Familien durch das Elterngeld dargestellt.


Demnach müsste simi also mindestens die 300€ kriegen.
13.05.2008 12:26
Ich hab 1800 € brutto gehabt, das tut schon weh
Jarsynthia
4493 Beiträge
13.05.2008 12:28
Aber dann können die doch von August bis *ähm* Dezember??? Bin jetzt grad net mehr sicher seit wann du krank geschrieben bist..
Aber von August bis Dezember hast du gearbeitet- sind 5 MOnate, daraus müssten die dann das Durchschnitts Nettoeinkommen errechnen und davon die 67% erhälst du... Oder aber, wenn du vor August Arbeitslosengeld erhalten hast, werden davon die anderen 7 Monate (also quasi von November 06 bis Dezember07) dein Nettolohn errechnet und davon die 67 %...
So hab ich den ganzen Kram zumindest verstanden..
Ruf doch nochmal da an.. UNd frag nach.. Kann moir das alles net so ganz vorstellen..
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