Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld bei Geschwisterkind

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Enfelchen
14223 Beiträge
21.10.2015 20:55
Ich kann es nur nicht eingeben. Wenn ich dieses alles tue und dann auf weiter gehe, ist alles weg und es steht lediglich der Bemessungszeitraum da.
Ich bin mir eigentlich auch sehr sicher, dass es so richtig ist wie ich es kenne.
21.10.2015 21:00
Ja und am Bemessungszeitraum siehst du doch dann welche Monate zählen.

Bei mir jetzt März 13 bis August 13 und November 15 bis April 16

Sophie am 18.10.14 geboren und jetzt ET 27.06.16
September 14 bis Anfang Dezember 14 Muschu
Dezember 14 bis Oktober 15 Elterngeld
November 15 bis April 16 nichts deshalb zählt es
Ab Mitte Mai 16 wieder Muschu
Enfelchen
14223 Beiträge
21.10.2015 21:05
Zitat von Bommel90:

Ja und am Bemessungszeitraum siehst du doch dann welche Monate zählen.

Bei mir jetzt März 13 bis August 13 und November 15 bis April 16

Sophie am 18.10.14 geboren und jetzt ET 27.06.16
September 14 bis Anfang Dezember 14 Muschu
Dezember 14 bis Oktober 15 Elterngeld
November 15 bis April 16 nichts deshalb zählt es
Ab Mitte Mai 16 wieder Muschu


Ja, der wäre von Juni bis Mai.
Ich glaube, du irrst dich. Ich sehe nirgends, dass irgendeine Mutterschutzfrist abgerechnet wird.
Alle reden von den letzten 12 Monaten. Ist da irgendwo ein Monat Bezug von Elterngeld wird dieser Monat als Einkommen von vor der Geburt gerechnet. Ich er sehe auf keiner Seite, dass da irgendwas abgezogen wird.
Ich höre sowas also jetzt wirklich zum ersten Mal.
TiniBini
10038 Beiträge
21.10.2015 21:08
Kann man nicht mehr ganze Jahre ausklammern? Bei mir ging das so, kann aber auch sein dass es an meiner Selbstständigkeit liegt. Bei uns sind 20 Monate dazwischen. Das erste Elterngeld wurde nach 2011 berechnet. Bezogen hab ich dann von 2012 bis 2013 - deshalb wurde das dann ausgeklammert. Und 2014 wurde wieder 2011 herangezogen und ausbezahlt.
21.10.2015 21:10
Ich habe 100% bei meinem Antrag die Zettel bis August abgegeben, der Muschu wurde also nicht berücksichtigt.

Schau mal hier unter A
Muschu ist ein Verschiebetatbestand

Das kann jetzt höchstens noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein
Enfelchen
14223 Beiträge
21.10.2015 21:12
Also das glaube ich nicht mir den Bundesländern. Ich kann auch definitiv bei deinem Rechner all das nicht angeben. Also angeben ja, aber ich komm damit nicht weiter
21.10.2015 21:17
Komisch ich schon
Enfelchen
14223 Beiträge
21.10.2015 21:19
Jetzt hab ich tatsächlich eine Seite gefunden wo das auch so steht
Soll ich jetzt feiern?
Aber ohne Witz... ich höre das heute zum ersten Mal.
Enfelchen
14223 Beiträge
21.10.2015 21:20
Trotzdem geht dieser Rechner einfach nicht
Jetzt würde mich das schon interessieren was mir zustehen würde...
Enfelchen
14223 Beiträge
21.10.2015 21:35
Jetzt ging auch das. Nehme ich
Wenn das wirklich so stimmt, dann Danke ich dir recht herzlich für diese Aufklärung
22.10.2015 08:47
Da bin ich ja froh, dass ich nicht ballaballa bin.
Hab die halbe Nacht gegrübelt

Wie gesagt ich bin mir da echt sehr sicher. Beim letzten mal hab ich zumindest so gemacht und keiner hat sich beschwert. Musst halt die Bescheinigung über Muschu und Zahlungen beifügen

Bitte bitte macht ja doch ein paar gute Euro aus sind ja schließlich zwei Monate weniger die mit Null eingehen

Und wenn wir schon dabei sind...
Wisst ihr dass ihr eure jetzige Elternzeit zum Beginn des neues Muschu beenden könnt und somit noch mal den kompletten Zuschuss vom AG bekommt? Das heißt mindestens 14 Wochen volles Gehalt
Enfelchen
14223 Beiträge
22.10.2015 09:10
Zitat von Bommel90:

Da bin ich ja froh, dass ich nicht ballaballa bin.
Hab die halbe Nacht gegrübelt

Wie gesagt ich bin mir da echt sehr sicher. Beim letzten mal hab ich zumindest so gemacht und keiner hat sich beschwert. Musst halt die Bescheinigung über Muschu und Zahlungen beifügen

Bitte bitte macht ja doch ein paar gute Euro aus sind ja schließlich zwei Monate weniger die mit Null eingehen

Und wenn wir schon dabei sind...
Wisst ihr dass ihr eure jetzige Elternzeit zum Beginn des neues Muschu beenden könnt und somit noch mal den kompletten Zuschuss vom AG bekommt? Das heißt mindestens 14 Wochen volles Gehalt


Das wusste ich
Ich bin noch gerissener. Ich geh ab Februar wieder arbeiten, hab 24 Tage Resturlaub. Dann ist Anfang März und am 26.4. gehe ich wieder in den Muschu. Macht 6 Wochen arbeiten und ein halbes Jahr Geld. Und neuen Urlaub hab ich ja dann eigentlich auch wieder
Enfelchen
14223 Beiträge
22.10.2015 09:12
Abet beim 1. hab ich das jetzt nicht gemacht. Aber, da ist es ja eh egal. Hab ja voll gearbeitet.
22.10.2015 09:14
Du bist mir ja eine
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