Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld bei Geschwisterkind

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sunny90
2 Beiträge
21.10.2015 19:32
Hallo liebe Community,

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe vor kurzem mein zweites Kind bekommen. Das erste und das zweite Kind sind 13 Monate auseinander. Für das erste Kind habe ich Elterngeld erhalten. 12 Monate lang 625€. Für das zweite Kind steht mir laut Bescheid nur 300€ im Monat plus Geschwisterbonus zu. Ich hatte mit mehr Geld gerechnet. Bevor ich die nette Dame vom Amt anrufe würde ich gerne eine Info von euch erhalten.

Danke
Enfelchen
14223 Beiträge
21.10.2015 19:38
Hmmm. Ist ja seltsam... ich hätte jetzt auch mit mehr gerechnet. Die 12 Monate Elternzeit zählen ja eigentlich nicht mit. Und somit hättest du 1 Monat nen Nullmonat gehabt und die anderen 11 hätte man eigentlich von vor deiner Elternzeit nehmen müssen. So hab ich bislang gedacht.
21.10.2015 19:40
Eigentlich müsste dir ziemlich genau das gleiche wie beim ersten Kind zustehen, da der Mutterschutz sowieso die 12 Monate Elterngeldbezug nicht berücksichtigt werden.
Hast du das denn in dem Feld "Verschiebetatbestände" oder wie das nochmal heißt angegeben?
Wenn nicht ist klar, dass sie nur auf den Grundsatz von 300€ kamen
21.10.2015 19:45
Zitat von Enfelchen:

Hmmm. Ist ja seltsam... ich hätte jetzt auch mit mehr gerechnet. Die 12 Monate Elternzeit zählen ja eigentlich nicht mit. Und somit hättest du 1 Monat nen Nullmonat gehabt und die anderen 11 hätte man eigentlich von vor deiner Elternzeit nehmen müssen. So hab ich bislang gedacht.


Ihr müsste sogar genau das gleiche zustehen, da jetzt die 6 Wochen vor der Geburt ja auch wieder nicht berücksichtigt werden.
Enfelchen
14223 Beiträge
21.10.2015 19:47
Zitat von Bommel90:

Zitat von Enfelchen:

Hmmm. Ist ja seltsam... ich hätte jetzt auch mit mehr gerechnet. Die 12 Monate Elternzeit zählen ja eigentlich nicht mit. Und somit hättest du 1 Monat nen Nullmonat gehabt und die anderen 11 hätte man eigentlich von vor deiner Elternzeit nehmen müssen. So hab ich bislang gedacht.


Ihr müsste sogar genau das gleiche zustehen, da jetzt die 6 Wochen vor der Geburt ja auch wieder nicht berücksichtigt werden.


Bist du sicher? Also ich musste volle 12 Monate den Nachweis über mein Einkommen erbringen. Also inkl Mutterschaftsgeld. Welches ja nicht weniger ist als das Einkommen.
Enfelchen
14223 Beiträge
21.10.2015 19:48
Mein ich jedenfalls.
21.10.2015 19:55
Ja da bin ich mir ziemlich sicher.
Ich musste meine Gehaltszettel bis August 2014 abgeben, ab 02.09 war ich im Muschu, am 14.10 war ET

Man ein fallbeispiel :
1. Kind ET am 14.10.14
Muschu Beginn 02.09.14
Zeitraum der zur Berechnung herangezogen wird: September 13 bis August 14
Elterngeldbezug: 14.10.14 bis 14.10.15

2. Kind ET 14.11.15
Muschu Beginn 03.10.15
Verschiebezeitraum: wegen Muschu: 02.09.14 bis 13.10.14 und 03.10.15 bis 13.11.15
Wegen Elterngeldbezug: 14.10.14 bis 14.10.15
Zeitraum zur Berechnung also der gleicherweise bei Kind 1

Ich hoffe es hat sich kein Fehler eingeschlichen
Enfelchen
14223 Beiträge
21.10.2015 19:58
Also ich hab eben im Internet extra nochmal nen Rechner rausgesucht. Da musst du auch definitiv die letzten 12 Monate angeben.
Enfelchen
14223 Beiträge
21.10.2015 20:00
Dein Elterngeldbezug kann auch nicht stimmen. Denn du bekommst noch 2 Monate nach Geburt Mutterschaftsgeld. Und in dem Fall wäre der 14.9.2015 der letzte Bezugsmmonat.
shelyra
69204 Beiträge
21.10.2015 20:00
ich kenne es auch nur so, dass es das gleiche elterngeld nur gibt wenn die kinder 12 monate oder weniger auseinander sind.
bei 13 monaten oder mehr fließen dann die monate nachdem 1.geburtstag des großen kindes mit in die berechnung.

anstelle der ts würde ich auf jeden fall widerspruch einlegen.
Luni
31779 Beiträge
21.10.2015 20:13
Zitat von Enfelchen:

Hmmm. Ist ja seltsam... ich hätte jetzt auch mit mehr gerechnet. Die 12 Monate Elternzeit zählen ja eigentlich nicht mit. Und somit hättest du 1 Monat nen Nullmonat gehabt und die anderen 11 hätte man eigentlich von vor deiner Elternzeit nehmen müssen. So hab ich bislang gedacht.

So ist es auch. meine sind 21 Monate auseinander. Im Endeffekt hatte ich 6 Monate von vor der Elternzeit und 6 Monate von zwischen den Kindern. Ruf da unbedingt nochmal an.
sunny90
2 Beiträge
21.10.2015 20:13
Ich werd morgen nochmal dort anrufen und fragen wie sie auf den Betrag kommen. Habe vorher schon 2 mal dort angerufen weil ich immer noch keinen Bescheid von denen bekommen hatte. Als ob man nichts anderes zu tun hätte......
Enfelchen
14223 Beiträge
21.10.2015 20:24
Zitat von Luni:

Zitat von Enfelchen:

Hmmm. Ist ja seltsam... ich hätte jetzt auch mit mehr gerechnet. Die 12 Monate Elternzeit zählen ja eigentlich nicht mit. Und somit hättest du 1 Monat nen Nullmonat gehabt und die anderen 11 hätte man eigentlich von vor deiner Elternzeit nehmen müssen. So hab ich bislang gedacht.

So ist es auch. meine sind 21 Monate auseinander. Im Endeffekt hatte ich 6 Monate von vor der Elternzeit und 6 Monate von zwischen den Kindern. Ruf da unbedingt nochmal an.


Genauso wird es bei mir nämlich auch sein. Kind 1 kam im August 2014, Elterngeld bis Juli 2015. Kind Nummer 2 kommt im Juni 16.
Bedeutet Berechnung wäre von Juni 15 bis Mai 16. 2 Monate Elterngeld aus 15 (2 Monate alte Gegaltsrechnung) und der Rest quasi 0, bzw das was ich von Februar bis ET dann arbeiten gehen werde.
Korrekt?
21.10.2015 20:44
Schau mal hier
http://www.elterngeld.net/elterngeldrechner.html

Enfelchen du hast recht ich hatte einen Fehler:
Der Muschu von Kind 1 geht bis 08.12.14 und dann ist der Elterngeldbezug von 09.12.14 bis 13.10.15
Aber an der Rechnung ändert das nichts.

Ich bin mir da wirklich sehr auch dass durch den Muschu bei einen Abstand von 13 Monaten das gleiche Elterngeld gezahlt wird.
21.10.2015 20:49
Bei mir werden es 20 Monate und ich habe 6 Monate von früher und 6 Monate mit Null.
Eurer Meinung nach müsste ich ja 8 mit Null haben.
Bis 14 Monate hat man quasi Glück

Gebt es mal da ein ihr werdet sehen
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