Elterngeld???
15.10.2008 11:57
Zitat von atomic-a:
Zitat von jas1812:
Zitat von Ashena:
Es werden die letzten 12 Monate vorm Mutterschutz zur Berechnung genommen, das heisst hast du da gearbeitet bekommst du die 67%, hast du in der Zeit Arbeitslosengeld bekommen, wird das nicht mitberechnet, sondern wirklich nur die Zeit wo du auch nen AG hattest...
genau und wenn du aber unter 1000€ brutto verdienst , bekommste einen höheren prozentsatz
*klugscheißmodusan* Unter 1000€ netto Jas *klugscheißmodusaus*
ach? wie? nettoooo dachte immer brutto. naa dennn
15.10.2008 11:58
Zitat von Jonna_86:
Hat noch keiner was davon gehört?Zitat von Jonna_86:
Mal ne andere Frage auch bezüglich Elterngeld.
Also ich bekomm den Mindestsatz von 300 €, den bekomm ich jetz noch einmal dann is rum.
Jetz hab ich schon was bezüglich Steuern gehört, dass EG mitberechnet wird und man am Ende des Jahres Steuern dafür zahlen muss. Kann das sein?
Ich mein die 300€ Mindestsatz sollen ja unantastbar sein, also können z.B. nicht als Verdienst gerechnet werden wenn man den irgendwo angeben muss. Kann das jetz echt sein, dass da ne große Rückzahlung auf uns zukommt?
Wer hat da schon Erfahrung mit?
also wenn das wirklich der fall sein sollte, finde ich das ne dicke schweinerei...das wird beim hartz4 auch nciht angerechnet... also dürfte man dafür ja keine stuer bezahlen müssen...
15.10.2008 12:09
Das Elterngeld ist zwar steuerfrei und sozialabgabenfrei. Allerdings unterliegt es bei der Berechnung des Steuersatzes für Einkommensteuer dem so genannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass Elterngeld wird zu dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und auf der so erhöhten Einkommensbasis wird der Steuersatz für die Einkommensteuer ermittelt. Dieser Steuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Elterngeld) angewendet. Damit wird das Elterngeld zur Ermittlung der Höhe des Steuersatzes mit einbezogen. Weil das Elterngeld steuerlich als Lohnersatz und nicht als Sozialleistung angesehen wird, greift der Progressionsvorbehalt. Es gibt politische Bestrebungen, dass der Sockelbetrag von 300 Euro hiervon ausgenommen werden soll. Dies würde bedeuten, dass nur der Teil des Elterngeldes dem steuerlichen Progressionsvorbehalt unterliegt, der den Sockelbetrag von 300 Euro überschreitet. Ob es zu einer solchen Gesetzesänderung kommen sollte, bleibt abzuwarten.
15.10.2008 12:11
Also egal wie man es hin und her schiebt, man zahlt am Ende dieses Jahres mehr Steuern, weil man EG bekommen hat. Also zahle ich doch krass gesagt ein Teil meines EG am Ende des Jahres wieder zurück.
Alles nur ne Definitionssache, meiner meinung.
Das is echt der Hammer!
Alles nur ne Definitionssache, meiner meinung.
Das is echt der Hammer!
15.10.2008 12:40
Zitat von Schuggel:
Das Elterngeld ist zwar steuerfrei und sozialabgabenfrei. Allerdings unterliegt es bei der Berechnung des Steuersatzes für Einkommensteuer dem so genannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass Elterngeld wird zu dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und auf der so erhöhten Einkommensbasis wird der Steuersatz für die Einkommensteuer ermittelt. Dieser Steuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Elterngeld) angewendet. Damit wird das Elterngeld zur Ermittlung der Höhe des Steuersatzes mit einbezogen. Weil das Elterngeld steuerlich als Lohnersatz und nicht als Sozialleistung angesehen wird, greift der Progressionsvorbehalt. Es gibt politische Bestrebungen, dass der Sockelbetrag von 300 Euro hiervon ausgenommen werden soll. Dies würde bedeuten, dass nur der Teil des Elterngeldes dem steuerlichen Progressionsvorbehalt unterliegt, der den Sockelbetrag von 300 Euro überschreitet. Ob es zu einer solchen Gesetzesänderung kommen sollte, bleibt abzuwarten .
Und bis es vielleicht mal irgendwan soweit kommt interessiert uns das alle nichmehr, wetten?
15.10.2008 12:46
Zitat von Jonna_86:
Zitat von Schuggel:
Das Elterngeld ist zwar steuerfrei und sozialabgabenfrei. Allerdings unterliegt es bei der Berechnung des Steuersatzes für Einkommensteuer dem so genannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass Elterngeld wird zu dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und auf der so erhöhten Einkommensbasis wird der Steuersatz für die Einkommensteuer ermittelt. Dieser Steuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Elterngeld) angewendet. Damit wird das Elterngeld zur Ermittlung der Höhe des Steuersatzes mit einbezogen. Weil das Elterngeld steuerlich als Lohnersatz und nicht als Sozialleistung angesehen wird, greift der Progressionsvorbehalt. Es gibt politische Bestrebungen, dass der Sockelbetrag von 300 Euro hiervon ausgenommen werden soll. Dies würde bedeuten, dass nur der Teil des Elterngeldes dem steuerlichen Progressionsvorbehalt unterliegt, der den Sockelbetrag von 300 Euro überschreitet. Ob es zu einer solchen Gesetzesänderung kommen sollte, bleibt abzuwarten .
Und bis es vielleicht mal irgendwan soweit kommt interessiert uns das alle nichmehr, wetten?
sicher genau so wie irgendwann mal die Kindergärten und die kitas umsonst sind.
15.10.2008 12:50
also wird man dann,wenn man elterngeld bezogen hat,aufgefordert ne steuererklärung zu machen oder wie?
weil bisher hab ich keine gemacht u es ist doch nur pflicht,wenn man verheiratet ist u die entsprechenden steuerklassen hat,ODER????
weil bisher hab ich keine gemacht u es ist doch nur pflicht,wenn man verheiratet ist u die entsprechenden steuerklassen hat,ODER????
15.10.2008 12:52
Zitat von -lies-chen-:
also wird man dann,wenn man elterngeld bezogen hat,aufgefordert ne steuererklärung zu machen oder wie?
weil bisher hab ich keine gemacht u es ist doch nur pflicht,wenn man verheiratet ist u die entsprechenden steuerklassen hat,ODER????
nö du muss man nich wir haben jahrelang keine gemacht aber man verschenkt halt viel geld.
15.10.2008 13:04
sorry wenn ich mich jetzt bisschen doof anstell,aber wenn ich keine steuererklärung mach,dann können die mir doch auch das elterngeld nicht anrechnen oder?ahhh is das alles kompliziert.
15.10.2008 13:06
Zitat von -lies-chen-:
sorry wenn ich mich jetzt bisschen doof anstell,aber wenn ich keine steuererklärung mach,dann können die mir doch auch das elterngeld nicht anrechnen oder?ahhh is das alles kompliziert.
ja sozusagen wird nix angerechnet.
15.10.2008 13:10
Zitat von Schuggel:
Zitat von -lies-chen-:
sorry wenn ich mich jetzt bisschen doof anstell,aber wenn ich keine steuererklärung mach,dann können die mir doch auch das elterngeld nicht anrechnen oder?ahhh is das alles kompliziert.
ja sozusagen wird nix angerechnet.
ooohhh also heiratet man besser nachdem man elterngeld bekommen hat.... das ja mal gut zu wissen
vielen lieben dank!!!
15.10.2008 13:47
shaya und schuggel
habt ja recht aber bei dem was ich bbis jetzt bekomm hat es sich nicht gelohnt.
deswegen.
ABER WENN ES DASS ERZIEHUNGSGELD NOCH GEGEBEN HÄTTE; HÄTTE ICH ES AUF ZWEI JAHRE GEMACHT UND DAFÜR 300 €genommen.
echt für besserverdiener, die wirklich sehr gut verdienen lohnt es sich dass elterngeld, aber da ich nicht so viel verdient habe, lohnt es sich echt nicht.
habt ja recht aber bei dem was ich bbis jetzt bekomm hat es sich nicht gelohnt.
deswegen.
ABER WENN ES DASS ERZIEHUNGSGELD NOCH GEGEBEN HÄTTE; HÄTTE ICH ES AUF ZWEI JAHRE GEMACHT UND DAFÜR 300 €genommen.
echt für besserverdiener, die wirklich sehr gut verdienen lohnt es sich dass elterngeld, aber da ich nicht so viel verdient habe, lohnt es sich echt nicht.
15.10.2008 17:48
Zitat von -lies-chen-:
also wird man dann,wenn man elterngeld bezogen hat,aufgefordert ne steuererklärung zu machen oder wie?
weil bisher hab ich keine gemacht u es ist doch nur pflicht,wenn man verheiratet ist u die entsprechenden steuerklassen hat,ODER????
also eigentlich biste dazu verpflichtet(so kenn ich das nur) eine steuererklärung zu machen, da man nicht immer etwas wieder bekommt. manche müssen etwas zurück zahlen...
15.10.2008 17:48
Zitat von jas1812:
Zitat von -lies-chen-:
also wird man dann,wenn man elterngeld bezogen hat,aufgefordert ne steuererklärung zu machen oder wie?
weil bisher hab ich keine gemacht u es ist doch nur pflicht,wenn man verheiratet ist u die entsprechenden steuerklassen hat,ODER????
also eigentlich biste dazu verpflichtet(so kenn ich das nur) eine steuererklärung zu machen, da man nicht immer etwas wieder bekommt. manche müssen etwas zurück zahlen...
naja wennde verdient hast...egal ob verheiratet oder nciht
15.10.2008 17:56
das dumme ist, es sind keine 67 % vom verdienten lohn, sondern an die 60 %.
es wird jeden monat noch ne werbungspauschale abgezogen, die beträgt im jahr 920 euro
es wird jeden monat noch ne werbungspauschale abgezogen, die beträgt im jahr 920 euro
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