Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld???

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Schnegge87
108 Beiträge
14.10.2008 19:21
Hallo,
hab da mal ne Frage zum Elterngeld und zwar ich hab einen befristeten Vertrag bis 31.07.09 angenommen mein Baby würde im Sept. 09 auf die Welt kommen. Bekomm ich dann die 67% von den letzten 12 Monaten die ich gearbeitet habe, oder wird der August + September mitgerechnet bin ja dann sozusagen 2 Monate arbeitslos.
Hoffe ihr versteht wie ich das mein ^^
Tiffylein
13485 Beiträge
14.10.2008 19:25
also die letzten 2 monate arbeitslos werden auf jeden fall mit eingerechnet!

ich weiß jetzt aber nicht, ob du dann überhaupt mehr als nur den mindestsatz bekommst. weil du zu dem zeitpunkt wo du das beantragst ja gar kein arbeitsverhältnis mehr hast. kann also sein, dass du von gar nix 67% kriegst, sondern dass du nur die 300 kriegst, die jeder kriegt.
Ashena
3398 Beiträge
14.10.2008 19:36
Es werden die letzten 12 Monate vorm Mutterschutz zur Berechnung genommen, das heisst hast du da gearbeitet bekommst du die 67%, hast du in der Zeit Arbeitslosengeld bekommen, wird das nicht mitberechnet, sondern wirklich nur die Zeit wo du auch nen AG hattest...
Steffi_1985
3095 Beiträge
14.10.2008 19:38
Ja genau, aber das ist beschiss, man bekommt keine vollen 12 Monate das Elterngeld, weil die das Mutterschaftsgeld mit anrechnen, ich habe die ersten 3 Monate kein Mutterschaftsgeld bekommen.
krümel07
315 Beiträge
15.10.2008 11:14
ganz genau ist echt der beschiss!!
also ehrkich gesagt hätten die lieber das erziehungsgeld gelassen, da konnte man wenigstens entscheiden, ob man 1jahr oder 2 jahre nimmt.
15.10.2008 11:18
Zitat von krümel07:
ganz genau ist echt der beschiss!!
also ehrkich gesagt hätten die lieber das erziehungsgeld gelassen, da konnte man wenigstens entscheiden, ob man 1jahr oder 2 jahre nimmt.


Kannst du beim Elterngeld auch bekommst dann halt 2 Jahre die Hälfte...
Schuggel
11466 Beiträge
15.10.2008 11:19
Zitat von krümel07:
ganz genau ist echt der beschiss!!
also ehrkich gesagt hätten die lieber das erziehungsgeld gelassen, da konnte man wenigstens entscheiden, ob man 1jahr oder 2 jahre nimmt.


hööö das kann man immer noch
Jonna_86
1459 Beiträge
15.10.2008 11:40
Mal ne andere Frage auch bezüglich Elterngeld.
Also ich bekomm den Mindestsatz von 300 €, den bekomm ich jetz noch einmal dann is rum.
Jetz hab ich schon was bezüglich Steuern gehört, dass EG mitberechnet wird und man am Ende des Jahres Steuern dafür zahlen muss. Kann das sein?
Ich mein die 300€ Mindestsatz sollen ja unantastbar sein, also können z.B. nicht als Verdienst gerechnet werden wenn man den irgendwo angeben muss. Kann das jetz echt sein, dass da ne große Rückzahlung auf uns zukommt?

Wer hat da schon Erfahrung mit?
15.10.2008 11:44
was bekommt man den wenn man arbeitslos war oder ist ??

würde mich ja mal interesieren !
Jonna_86
1459 Beiträge
15.10.2008 11:46
na den 300€ mindestsatz
15.10.2008 11:47
ach so ! ok !danke
atomic-a
7291 Beiträge
15.10.2008 11:47
Bei mir war es so:
Mein Arbeitsvertrag lief bis zum 30.4.08, ab dem 22.4.08 war ich in Mutterschutz. Mein ET war der 3.6.08. Die 6 Wochen vom MuSchu bis ET habe ich von der KK bezahlt bekommen. Da ich schon im Mutterschutzurlaub war, hätte ich mich ja auch gar nicht arbeitslos melden können. So hat die KK Mutterschutzgeld in Höhe des Krankengeldes gezahlt. Bei der Berechnung des Elterngeldes wurde das Geld der KK natürlich mit einberechnet. Da ich auch noch unter der 100€ Grenze liege bekomme ich 72% vom Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate. Ich hoffe das ist jetzt verständlich Bei Fragen einfach melden
15.10.2008 11:48
Zitat von Ashena:
Es werden die letzten 12 Monate vorm Mutterschutz zur Berechnung genommen, das heisst hast du da gearbeitet bekommst du die 67%, hast du in der Zeit Arbeitslosengeld bekommen, wird das nicht mitberechnet, sondern wirklich nur die Zeit wo du auch nen AG hattest...


genau und wenn du aber unter 1000€ brutto verdienst, bekommste einen höheren prozentsatz
atomic-a
7291 Beiträge
15.10.2008 11:51
Zitat von jas1812:
Zitat von Ashena:
Es werden die letzten 12 Monate vorm Mutterschutz zur Berechnung genommen, das heisst hast du da gearbeitet bekommst du die 67%, hast du in der Zeit Arbeitslosengeld bekommen, wird das nicht mitberechnet, sondern wirklich nur die Zeit wo du auch nen AG hattest...


genau und wenn du aber unter 1000€ brutto verdienst , bekommste einen höheren prozentsatz


*klugscheißmodusan* Unter 1000€ netto Jas *klugscheißmodusaus*
Jonna_86
1459 Beiträge
15.10.2008 11:53

Hat noch keiner was davon gehört?
Zitat von Jonna_86:
Mal ne andere Frage auch bezüglich Elterngeld.
Also ich bekomm den Mindestsatz von 300 €, den bekomm ich jetz noch einmal dann is rum.
Jetz hab ich schon was bezüglich Steuern gehört, dass EG mitberechnet wird und man am Ende des Jahres Steuern dafür zahlen muss. Kann das sein?
Ich mein die 300€ Mindestsatz sollen ja unantastbar sein, also können z.B. nicht als Verdienst gerechnet werden wenn man den irgendwo angeben muss. Kann das jetz echt sein, dass da ne große Rückzahlung auf uns zukommt?

Wer hat da schon Erfahrung mit?
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