Mütter- und Schwangerenforum

Eigentum bei Harz IV???

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richgirl
135 Beiträge
19.04.2009 10:02
Zitat von yasemin2oo9:

naja als alg2 empfänger darf man ja noch nicht mal geld bei ebay dazu verdienen!!!!!!!!!!!!

Doch. Du darfst jederzeit dein Eigentum in Bargeld umwandeln, nichts anderes ist ein Verkauf. Nur wenn es gewerblich ist, dann ist es Einkommen. Verkaufen ist Vermögensumwandlung. Ausnahme Immobilien.

Meiner Meinung nach wird Ebay überbewertet. In anderen Portalen kann man das alles bar und per Abholung, dann gibts Null Probleme, man hat keine Gebühren und bekommt für die Sachen auch mehr Geld.
Strawberry0913
9075 Beiträge
19.04.2009 10:48
Zitat von richgirl:

Zitat von KerstinW:

Zitat von ladydana79:

also mein bruder ist auch arbeitslos geworden hat ne miete von 350 arbeitslosengeld von 800ca und bekommt auch wohngeld
Und wenn ich dann 650Elterngeld + 164 Kindergeld + 200 Unterhalt + vielleicht 200 Wohngeld habe = 1214 und davon sind 550 Miete!!! Kann ich das mit Baby schaffen???? Ich weis eben gar nicht was mich Baby dann so monatlich mit allem drum und dran kosten wird!!

Nur, wenn du wirklich so viel Wohngeld bekommst. Ich hoffe es für dich. Denn 550€ Miete ist sicher zu viel bei Hartz4, aber ich weiß nicht, wo du wohnst. mehr als 60qm darf man zu zweit nicht haben, ansonsten muss man umziehen, wenn das Amt dazu auffordert!

Wenn ich nur Wohngeld beantrage und kein Harz IV, hat das nicht mit der Groesse der Wohnung zu tuen, nur mit anzahl der Personen, da hab ich mich schon erfragt, und da gibt es auch keine Begrenzung der Groesse, sondern nur bei Harz IV!!!
19.04.2009 10:52
Zitat von KerstinW:

Zitat von richgirl:

Zitat von KerstinW:

Zitat von ladydana79:

also mein bruder ist auch arbeitslos geworden hat ne miete von 350 arbeitslosengeld von 800ca und bekommt auch wohngeld
Und wenn ich dann 650Elterngeld + 164 Kindergeld + 200 Unterhalt + vielleicht 200 Wohngeld habe = 1214 und davon sind 550 Miete!!! Kann ich das mit Baby schaffen???? Ich weis eben gar nicht was mich Baby dann so monatlich mit allem drum und dran kosten wird!!

Nur, wenn du wirklich so viel Wohngeld bekommst. Ich hoffe es für dich. Denn 550€ Miete ist sicher zu viel bei Hartz4, aber ich weiß nicht, wo du wohnst. mehr als 60qm darf man zu zweit nicht haben, ansonsten muss man umziehen, wenn das Amt dazu auffordert!

Wenn ich nur Wohngeld beantrage und kein Harz IV, hat das nicht mit der Groesse der Wohnung zu tuen, nur mit anzahl der Personen, da hab ich mich schon erfragt, und da gibt es auch keine Begrenzung der Groesse, sondern nur bei Harz IV!!!


Seltsam. Bei uns gab es damals eine Begrenzung der Wohnungsgröße bei Wohngeld
richgirl
135 Beiträge
19.04.2009 16:18
Zitat von KerstinW:

Zitat von richgirl:

Zitat von KerstinW:

Zitat von ladydana79:

also mein bruder ist auch arbeitslos geworden hat ne miete von 350 arbeitslosengeld von 800ca und bekommt auch wohngeld
Und wenn ich dann 650Elterngeld + 164 Kindergeld + 200 Unterhalt + vielleicht 200 Wohngeld habe = 1214 und davon sind 550 Miete!!! Kann ich das mit Baby schaffen???? Ich weis eben gar nicht was mich Baby dann so monatlich mit allem drum und dran kosten wird!!

Nur, wenn du wirklich so viel Wohngeld bekommst. Ich hoffe es für dich. Denn 550€ Miete ist sicher zu viel bei Hartz4, aber ich weiß nicht, wo du wohnst. mehr als 60qm darf man zu zweit nicht haben, ansonsten muss man umziehen, wenn das Amt dazu auffordert!

Wenn ich nur Wohngeld beantrage und kein Harz IV, hat das nicht mit der Groesse der Wohnung zu tuen, nur mit anzahl der Personen, da hab ich mich schon erfragt, und da gibt es auch keine Begrenzung der Groesse, sondern nur bei Harz IV!!!

Das weiß ich und rum schrieb ich ja auch, dass ich für dich hoffe, dass es so viel Wohngeld ist, denn ansonsten müsstest du vielleicht doch Hartz4 beantragen und dann ist die Wohnung vielleicht zu groß und zu teuer.
richgirl
135 Beiträge
19.04.2009 16:21
Zitat:
Zitat von KerstinW:

Wenn ich nur Wohngeld beantrage und kein Harz IV, hat das nicht mit der Groesse der Wohnung zu tuen, nur mit anzahl der Personen, da hab ich mich schon erfragt, und da gibt es auch keine Begrenzung der Groesse, sondern nur bei Harz IV!!!

Bei Wohngeld gibt es auch eine Begrenzung der Wohnung, denn sonst könnte sich ja jeder eine Villa mieten. Das betrifft die Miethöhe.
[quote=]Das Wohngeld ist zum 1. Oktober 2008 erhöht worden. So steigen die monatlichen Wohngeldzahlungen von rund 90 Euro auf durchschittlich 142 Euro. Die bisher unberücksichtigen Heizkosten werden abhängig von der Wohnfläche pauschal in die Mietkosten eingerechnet. Die Miethöchstbeträge und die Einkommensgrenzen sind ebenfalls um jeweils 10 Prozent angehoben worden.

Die Einbeziehung der Heizkosten in das Wohngeld ist ein Kernstück der Änderungen. Das Wohngeld berechnet sich bislang auf die Bruttokaltmiete. Nach dem Gesetz zur Neuregelung des Wohnrechts werden die Heizkosten pauschal in Höhe von 50 Cent pro Quadratmeter normierter Wohnfläche als Teil der Miete berücksichtigt.

[/quote]
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