Eigentum bei Harz IV???
18.04.2009 15:34
Zitat von ladydana79:Und wenn ich dann 650Elterngeld + 164 Kindergeld + 200 Unterhalt + vielleicht 200 Wohngeld habe = 1214 und davon sind 550 Miete!!! Kann ich das mit Baby schaffen???? Ich weis eben gar nicht was mich Baby dann so monatlich mit allem drum und dran kosten wird!!
also mein bruder ist auch arbeitslos geworden hat ne miete von 350 arbeitslosengeld von 800ca und bekommt auch wohngeld
18.04.2009 15:34
also du muß 12 monate deine letzten verdientes rechnen das heißt vor der arbeitslosikkeit
18.04.2009 15:35
Zitat von ladydana79:Nee, aber dann weniger Elterngeld als arbeitslosengeld!!
du bekommst nicht weniger arbeitslosengeld als elterngeld
18.04.2009 15:36
Zitat von ladydana79:Die Elterngeldstelle sagte mir, das die Zeit der arbeitslosigkeit mitgerechnet wird, aber diese Monate mit 0 berechnet werden!! Und das hab ich mehrmals bei verschiedenen Stellen erfragt, bin mir also sicher!! Wie war denn bei dir die genaue Situation?
also du muß 12 monate deine letzten verdientes rechnen das heißt vor der arbeitslosikkeit
18.04.2009 15:41
naja als alg2 empfänger darf man ja noch nicht mal geld bei ebay dazu verdienen!!!!!!!!!!!!
18.04.2009 15:42
die von der elterngeld stelle hat mir gesagt das vor meiner arbeitslosigkeit die 12 monate berechnet werden arbeitslosengeld sich nach den einkommen gerechnet werden...die anderenstellen haben das auch so zu mir gesagt das arbeitslosengeld mit berechnet wird darauf hin habe ich angerufen und die hat mir das so gesagt.
18.04.2009 15:43
das elterngeld darf nicht weniger sein als das arbeitslosengeld
18.04.2009 15:46
Zitat von ladydana79:Na toll, das ist ja wieder mal typisch, da weis der eine nicht was der andere macht!! Na dann wird uns wohl nix anderes uebrig bleiben wie abwarten!!
die von der elterngeld stelle hat mir gesagt das vor meiner arbeitslosigkeit die 12 monate berechnet werden arbeitslosengeld sich nach den einkommen gerechnet werden...die anderenstellen haben das auch so zu mir gesagt das arbeitslosengeld mit berechnet wird darauf hin habe ich angerufen und die hat mir das so gesagt.
Hab grad gesehen, das du ja auch dein Baby noch nicht hast, also hast du deinen Bescheid ja auch noch nicht, und weist ja auch noch nicht genau wieviel man dann so braucht!!
Das macht mir einfach nur ANgst, das ich nicht weis ob ichs dann schaffe, und wenn nicht?? Was dann??
19.04.2009 09:32
Zitat von KerstinW:
Es ist so, das ich eben vor der SS gut verdient habe, deshalb hab ich eben ein 2007 Passat der natuerlich noch mehr Wert ist wie 7500 Euro!! Aber da ich ja nun ein Auto brauche wo Kiinderwagen passt und 4Tueren toll waeren, wegen MaxiCosi, waer es ja bloed das zu verkaufen, verliert ja dann auch immer etwas Geld und dann damit wieder ein anderes kaufen, was dann viel Aelter ist und wahrscheinlich nicht viel weniger Kosten wird!!
Du darfst ein Gesamtvermögen von 150€ pro Lebensjahr haben. Rechne einfach mal aus! Das Auto wird als Vermögen dazu gezählt.
19.04.2009 09:45
Zitat von KerstinW:
Ich weis das man kaum ersparnisse haben darf, und auch kein eigenes Haus, aber wie ist es mit einem neuen Auto??
Nein, man darf 150€ pro Lebensjahr haben+750€ für nötige Anschaffungen (Kinder haben mindestens 3100€ frei+750€ für notwendige Anschaffungen, ansonsten geht es nach Lebensjahr) und zusätzlich 250€ pro Lebensjahr für die Altersvorsorge. Die darf aber nicht vor Rentenalter ausgezahlt werde.
19.04.2009 09:51
Zitat von ladydana79:
die von der elterngeld stelle hat mir gesagt das vor meiner arbeitslosigkeit die 12 monate berechnet werden arbeitslosengeld sich nach den einkommen gerechnet werden...die anderenstellen haben das auch so zu mir gesagt das arbeitslosengeld mit berechnet wird darauf hin habe ich angerufen und die hat mir das so gesagt.
Beim Elterngeld werden die letzten 12 Monate genommen. Da hast du wie ich auch Pech gehabt. Das ist die korrekte Auskunft.
19.04.2009 09:53
[quote=]§ 2 Berechnung des Elterngeldes
(1) Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten VOR dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit bis zu einem Höchstbetrag von 1 800 Euro monatlich für volle Monate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt. Als Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist die Summe der positiven Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und nichtselbstständiger Arbeit im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Einkommensteuergesetzes nach Maßgabe der Absätze 7 bis 9 zu berücksichtigen.
[/quote]
(1) Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten VOR dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit bis zu einem Höchstbetrag von 1 800 Euro monatlich für volle Monate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt. Als Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist die Summe der positiven Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und nichtselbstständiger Arbeit im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Einkommensteuergesetzes nach Maßgabe der Absätze 7 bis 9 zu berücksichtigen.
[/quote]
19.04.2009 09:55
Zitat von ladydana79:
also mein arbeitslosengeld beträgt ca.600euru und bekomme 245euro wohngeld.damit meine ich das die höchstsumme bei 280liegt kommt halt drauf an
Nein die Höchstsumme liegt nicht bei 280 € Meine Schwiegermutter bekommt 416 € Wohngeld!!!! Der Höchstbetrag wurde geändert
19.04.2009 09:58
Zitat von KerstinW:
Zitat von ladydana79:Und wenn ich dann 650Elterngeld + 164 Kindergeld + 200 Unterhalt + vielleicht 200 Wohngeld habe = 1214 und davon sind 550 Miete!!! Kann ich das mit Baby schaffen???? Ich weis eben gar nicht was mich Baby dann so monatlich mit allem drum und dran kosten wird!!
also mein bruder ist auch arbeitslos geworden hat ne miete von 350 arbeitslosengeld von 800ca und bekommt auch wohngeld
Nur, wenn du wirklich so viel Wohngeld bekommst. Ich hoffe es für dich. Denn 550€ Miete ist sicher zu viel bei Hartz4, aber ich weiß nicht, wo du wohnst. mehr als 60qm darf man zu zweit nicht haben, ansonsten muss man umziehen, wenn das Amt dazu auffordert!
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