Mütter- und Schwangerenforum

Bitte um Hilfe.... krankgeschrieben kein mehrbedarf und wie umziehen

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LiebeJMama
2832 Beiträge
01.08.2012 10:32
Zitat von iceangel29:

das ist hier ist sehr Interessant http://www.finanzzeug.de/krankengeld-anspruch-auch -ohne-arbeit-2104

Bedeutet also du bekommst erstmal alg1


Ich weiß echt nicht wo ich hin soll :/ zum Glück habe ich morgen den Termin bei Caritas.
Elisa
20106 Beiträge
01.08.2012 10:37
Wer Krankengeld erhält bekommt auch kein ALG2 (=H4).
Du stehst dem Arbeitsmarkt schließlich nicht zur Verfügung.
Das Sozialamt ist für dich zuständig, du kannst auch versuchen Wohngeld zu beantragen.
Lass dich da nicht von denen verarschen. Sonst gehste halt zum Anwalt. Da du kein Einkommen hast, gehst zum Gericht, holst dir so eine Bescheinigung für nen Anwalt und dieser wird dann durch die Stadt bezahlt.
Julikind
4733 Beiträge
01.08.2012 12:40
Zitat von LiebeJMama:

Zitat von Julikind:

Zitat von LiebeJMama:

Ich habe keinen Arbeitsplatz o.o bekomme aber trz Krankengeld.


Da du nicht wirklich was erzählst, denke ich, das sich deine Frage bereits beantwortet hat.

...und auf ALGII hast du wohl tatsächlich keinen Anspruch bzw. bekommt der, der ALGII erhält kein Krankengeld.

Vielleicht hast du auch einfach genug Krankengeld und keinen Anspruch auf Sozialleistungen.


Wo erzähle ich denn bitte nichts??? Ich habe alles Berichtet was wichtig ist. Mehr weiß ich auch nicht!
Und ja für das Sozialamt bin ich über den Satz, aber mir geht es um den Mehrbedarf für Schwanger und den Umzug. Mir steht eine größere Wohnung zu, da eine 1-ZImmer Wohnung vorallem in DIESER Wohnung, kein Zustand für ein Baby ist.


Wirst du wohl nicht bekommen. Da das Sozialgeld die gleichen Bemessungsgrenzen hat wie H4 - und wenn du eben H4 bekommst, hast du keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Es sei denn, es gibt Ausnahmen die ich nicht kenne.

Nicht jede Schwangere erhält automatisch einen Mehrbedarf, sondern nur die, die eben H4 beziehen, ebenso wird nicht einfach eine neue Wohnung, samt Umzug bezahlt.

Dafür müssen eben bestimmte finanzielle Voraussetzungen gegeben sein.

Und soviel wie ich weiß, zählt ein Säugling noch nicht - ab welchem Alter weiß ich nicht - aber zum Beispiel stehen Kindern erst im Schulalter ein eigenes Zimmer zu (als Person zählen sie zwar mit, aber haben nicht zwingend einen Anspruch auf ein eigenes Zimmer).

Ich drück dir alle Daumen!
Sommerkind
9169 Beiträge
01.08.2012 12:53
Zitat von Julikind:

Zitat von LiebeJMama:

Zitat von Julikind:

Zitat von LiebeJMama:

Ich habe keinen Arbeitsplatz o.o bekomme aber trz Krankengeld.


Da du nicht wirklich was erzählst, denke ich, das sich deine Frage bereits beantwortet hat.

...und auf ALGII hast du wohl tatsächlich keinen Anspruch bzw. bekommt der, der ALGII erhält kein Krankengeld.

Vielleicht hast du auch einfach genug Krankengeld und keinen Anspruch auf Sozialleistungen.


Wo erzähle ich denn bitte nichts??? Ich habe alles Berichtet was wichtig ist. Mehr weiß ich auch nicht!
Und ja für das Sozialamt bin ich über den Satz, aber mir geht es um den Mehrbedarf für Schwanger und den Umzug. Mir steht eine größere Wohnung zu, da eine 1-ZImmer Wohnung vorallem in DIESER Wohnung, kein Zustand für ein Baby ist.


Wirst du wohl nicht bekommen. Da das Sozialgeld die gleichen Bemessungsgrenzen hat wie H4 - und wenn du eben H4 bekommst, hast du keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Es sei denn, es gibt Ausnahmen die ich nicht kenne.

Nicht jede Schwangere erhält automatisch einen Mehrbedarf, sondern nur die, die eben H4 beziehen, ebenso wird nicht einfach eine neue Wohnung, samt Umzug bezahlt.

Dafür müssen eben bestimmte finanzielle Voraussetzungen gegeben sein.

Und soviel wie ich weiß, zählt ein Säugling noch nicht - ab welchem Alter weiß ich nicht - aber zum Beispiel stehen Kindern erst im Schulalter ein eigenes Zimmer zu (als Person zählen sie zwar mit, aber haben nicht zwingend einen Anspruch auf ein eigenes Zimmer).

Ich drück dir alle Daumen!

Wie meinst´n das jetzt? Quadratmetermäßig? Falls ja, ist das so nicht ganz richtig Es heißt ja pro Person 15 m² mehr
Julikind
4733 Beiträge
01.08.2012 13:02
Zitat von Sommerkind:

Zitat von Julikind:

Zitat von LiebeJMama:

Zitat von Julikind:

Zitat von LiebeJMama:

Ich habe keinen Arbeitsplatz o.o bekomme aber trz Krankengeld.


Da du nicht wirklich was erzählst, denke ich, das sich deine Frage bereits beantwortet hat.

...und auf ALGII hast du wohl tatsächlich keinen Anspruch bzw. bekommt der, der ALGII erhält kein Krankengeld.

Vielleicht hast du auch einfach genug Krankengeld und keinen Anspruch auf Sozialleistungen.


Wo erzähle ich denn bitte nichts??? Ich habe alles Berichtet was wichtig ist. Mehr weiß ich auch nicht!
Und ja für das Sozialamt bin ich über den Satz, aber mir geht es um den Mehrbedarf für Schwanger und den Umzug. Mir steht eine größere Wohnung zu, da eine 1-ZImmer Wohnung vorallem in DIESER Wohnung, kein Zustand für ein Baby ist.


Wirst du wohl nicht bekommen. Da das Sozialgeld die gleichen Bemessungsgrenzen hat wie H4 - und wenn du eben H4 bekommst, hast du keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Es sei denn, es gibt Ausnahmen die ich nicht kenne.

Nicht jede Schwangere erhält automatisch einen Mehrbedarf, sondern nur die, die eben H4 beziehen, ebenso wird nicht einfach eine neue Wohnung, samt Umzug bezahlt.

Dafür müssen eben bestimmte finanzielle Voraussetzungen gegeben sein.

Und soviel wie ich weiß, zählt ein Säugling noch nicht - ab welchem Alter weiß ich nicht - aber zum Beispiel stehen Kindern erst im Schulalter ein eigenes Zimmer zu (als Person zählen sie zwar mit, aber haben nicht zwingend einen Anspruch auf ein eigenes Zimmer).

Ich drück dir alle Daumen!

Wie meinst´n das jetzt? Quadratmetermäßig? Falls ja, ist das so nicht ganz richtig Es heißt ja pro Person 15 m² mehr


Richtig, ein Säugling zählt nicht als Person (ab wann, weiß ich nicht) ...danach die Kinder zählen als Person, haben allerdings keinen Anspruch bis ins Schulalter auf ein eigenes Zimmer.

Wobei eben auch hier wieder alles eine Ermessenssache des Bearbeiters ist!
Sommerkind
9169 Beiträge
01.08.2012 13:56
Hm, vielleicht ist das von Region zu Region unterschiedlich, bei uns zählt auch ein Neugeborenes als Person
Julikind
4733 Beiträge
01.08.2012 14:26
Zitat von Sommerkind:

Hm, vielleicht ist das von Region zu Region unterschiedlich, bei uns zählt auch ein Neugeborenes als Person


Ist halt Theorie und Praxis... und wird wahrscheinlich auch fast immer so gehandhabt, aber theoretisch zählt es nicht mit.

Darüber das das Schwachsinn ist, müssen wir wohl nicht sprechen!
Sommerkind
9169 Beiträge
01.08.2012 14:27
Zitat von Julikind:

Zitat von Sommerkind:

Hm, vielleicht ist das von Region zu Region unterschiedlich, bei uns zählt auch ein Neugeborenes als Person


Ist halt Theorie und Praxis... und wird wahrscheinlich auch fast immer so gehandhabt, aber theoretisch zählt es nicht mit.

Darüber das das Schwachsinn ist, müssen wir wohl nicht sprechen!

In der Tat nicht, völliger Quatsch!
diecher
9592 Beiträge
01.08.2012 20:40
Zitat von Julikind:

Zitat von Sommerkind:

Hm, vielleicht ist das von Region zu Region unterschiedlich, bei uns zählt auch ein Neugeborenes als Person


Ist halt Theorie und Praxis... und wird wahrscheinlich auch fast immer so gehandhabt, aber theoretisch zählt es nicht mit.

Darüber das das Schwachsinn ist, müssen wir wohl nicht sprechen!


Bei uns ist es so geregelt das jedem Kind ab einem Jahr ein eigenes Zimmer zusteht und falls der Bearbeiter das anders sieht bekommt man aber auf der widerspruchsstelle immer recht.
LiebeJMama
2832 Beiträge
02.08.2012 16:32
Hallo ihr lieben Helfer =)
nachdem wir hier Tagelang rumspekuliert haben, wo ich nun hin muss und so weiter hier die Aufklärung was Caritas dazu sagt.
Leider ist es so, dass da ich für das Sozialamt22€ über den Satz bin, sie nicht für mich Zuständig sind. Genauso ist auch das Arbeitsamt nicht für mich Zuständig, da ich ja noch nicht wieder arbeiten gehen kann. Es ist jetzt so das mir dadurch leider kein Mehrbedarf zusteht. Allerdings konnte ich jedenfalls einen Antrag auf Erst-Ausstattung machen.

Mit der Wohnung ist das auch wieder so eine Sache.
Einen Wohnberechtigungsschein habe ich ja nun schon beeantragt und das war auch gut so. Nun muss ich einenAntrag auf Wohngeld stellen, kann dies aber erst tun, wenn ich bereits umgezogen bin. Und an diesr Stelle beißt sich die Katzein den Schwanz. Ich kann ohne Geld für die Miete zu haben nicht umziehen und mir was beiseite legen wird auch nicht funktionieren, da ich so schon kaum bis zum Monatsende hin komme. Wohngeld kann ich aber erst beantragen, wenn ich schon eine neue Wohnung habe.
Da kann sie mir auch nicht anders weiter helfen :/
Julikind
4733 Beiträge
02.08.2012 17:56
Zitat von LiebeJMama:

Hallo ihr lieben Helfer =)
nachdem wir hier Tagelang rumspekuliert haben, wo ich nun hin muss und so weiter hier die Aufklärung was Caritas dazu sagt.
Leider ist es so, dass da ich für das Sozialamt22€ über den Satz bin, sie nicht für mich Zuständig sind. Genauso ist auch das Arbeitsamt nicht für mich Zuständig, da ich ja noch nicht wieder arbeiten gehen kann. Es ist jetzt so das mir dadurch leider kein Mehrbedarf zusteht. Allerdings konnte ich jedenfalls einen Antrag auf Erst-Ausstattung machen.

Mit der Wohnung ist das auch wieder so eine Sache.
Einen Wohnberechtigungsschein habe ich ja nun schon beeantragt und das war auch gut so. Nun muss ich einenAntrag auf Wohngeld stellen, kann dies aber erst tun, wenn ich bereits umgezogen bin. Und an diesr Stelle beißt sich die Katzein den Schwanz. Ich kann ohne Geld für die Miete zu haben nicht umziehen und mir was beiseite legen wird auch nicht funktionieren, da ich so schon kaum bis zum Monatsende hin komme. Wohngeld kann ich aber erst beantragen, wenn ich schon eine neue Wohnung habe.
Da kann sie mir auch nicht anders weiter helfen :/



Da hatte ich ja im Grunde nicht ganz Unrecht mit allem. Tut mir natürlich leid für dich - und ein hätte und sollte hilft nun jetzt auch nicht mehr.

Vielleicht kann dir ja der Kindsvater des Wunschbabys etwas unter die Arme greifen!
LiebeJMama
2832 Beiträge
03.08.2012 07:25
Zitat von Julikind:

Zitat von LiebeJMama:

Hallo ihr lieben Helfer =)
nachdem wir hier Tagelang rumspekuliert haben, wo ich nun hin muss und so weiter hier die Aufklärung was Caritas dazu sagt.
Leider ist es so, dass da ich für das Sozialamt22€ über den Satz bin, sie nicht für mich Zuständig sind. Genauso ist auch das Arbeitsamt nicht für mich Zuständig, da ich ja noch nicht wieder arbeiten gehen kann. Es ist jetzt so das mir dadurch leider kein Mehrbedarf zusteht. Allerdings konnte ich jedenfalls einen Antrag auf Erst-Ausstattung machen.

Mit der Wohnung ist das auch wieder so eine Sache.
Einen Wohnberechtigungsschein habe ich ja nun schon beeantragt und das war auch gut so. Nun muss ich einenAntrag auf Wohngeld stellen, kann dies aber erst tun, wenn ich bereits umgezogen bin. Und an diesr Stelle beißt sich die Katzein den Schwanz. Ich kann ohne Geld für die Miete zu haben nicht umziehen und mir was beiseite legen wird auch nicht funktionieren, da ich so schon kaum bis zum Monatsende hin komme. Wohngeld kann ich aber erst beantragen, wenn ich schon eine neue Wohnung habe.
Da kann sie mir auch nicht anders weiter helfen :/



Da hatte ich ja im Grunde nicht ganz Unrecht mit allem. Tut mir natürlich leid für dich - und ein hätte und sollte hilft nun jetzt auch nicht mehr.

Vielleicht kann dir ja der Kindsvater des Wunschbabys etwas unter die Arme greifen!


Naja noch kann er das nicht ist ja noch in der Weiterbildung =)
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