Beschäftigungsverbot-Lohn, Hilfe!!
21.08.2013 22:28
Hi hab mal eine Frage zum Beschäftigungsverbot, ich weiß das ich durch meine Arbeit bei Schwangerschaft ein sofortiges BV vom Betriebsarzt bekommen würde und da habe ich nun eine Frage dazu.
Und zwar ich habe im Mai ca. 400 Euro weniger verdient als im Juni und Juli weil ich da noch weniger Stunden hatte. Angenommen ich werde im August nun Schwanger dann werden ja als Berechnungsgrundlage für die weitere Lohnfortzahlung die letzten 13 Wochen vor dem Monat in dem die Schwangerschaft eingetreten ist berechnet.
Heißt, das Monat in dem ich 400 Euro weniger verdient habe. wird da mit hinein gerechnet oder? Das hieße für mich dann ca. 200 Euro weniger als mein momentaner Lohn....wenn der Durchschnittslohn der letzen 13 Wochen genommen wird...
Oder wie is das? Weil ich will eigentlich nicht auf 200 Euro verzichten die ich ja normalerweise mehr bekomme.....das würde sich ja wiederum dann auch auf mein Elterngeld auswirken!
Liebe Grüße
Zauber
Und zwar ich habe im Mai ca. 400 Euro weniger verdient als im Juni und Juli weil ich da noch weniger Stunden hatte. Angenommen ich werde im August nun Schwanger dann werden ja als Berechnungsgrundlage für die weitere Lohnfortzahlung die letzten 13 Wochen vor dem Monat in dem die Schwangerschaft eingetreten ist berechnet.
Heißt, das Monat in dem ich 400 Euro weniger verdient habe. wird da mit hinein gerechnet oder? Das hieße für mich dann ca. 200 Euro weniger als mein momentaner Lohn....wenn der Durchschnittslohn der letzen 13 Wochen genommen wird...
Oder wie is das? Weil ich will eigentlich nicht auf 200 Euro verzichten die ich ja normalerweise mehr bekomme.....das würde sich ja wiederum dann auch auf mein Elterngeld auswirken!
Liebe Grüße
Zauber
21.08.2013 22:38
Du bekommst bei einem BV dein normales Gehalt normal weiterbezahlt.
21.08.2013 23:12
Aber wieso gibt es denn dann diese 13 Wochen zum Berechnen des Durchschnittsverdienstes?
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21.08.2013 23:28
Der durchschnittswert wird nur bei bezug für elterngeld ausgerechnet.
Bei bv bekommst du dein gehalt so weiter wie wrnn du arbeiten gehn würdest.
Habe es einmal hinter mir un habe der zeit wieder bv
Bei bv bekommst du dein gehalt so weiter wie wrnn du arbeiten gehn würdest.
Habe es einmal hinter mir un habe der zeit wieder bv
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21.08.2013 23:29
Hi,
Es werden zur berrechnung die letzten drei monate ( oder 13 wochen ) hergenommen.
Tarifliche lohnerhöhund sowie weihnachts und urlaubsgeld steht dir auch zu falls es in der zeit ansteht ...
Es werden zur berrechnung die letzten drei monate ( oder 13 wochen ) hergenommen.
Tarifliche lohnerhöhund sowie weihnachts und urlaubsgeld steht dir auch zu falls es in der zeit ansteht ...
21.08.2013 23:46
Zitat von bärchen81:
Hi,
Es werden zur berrechnung die letzten drei monate ( oder 13 wochen ) hergenommen.
Tarifliche lohnerhöhund sowie weihnachts und urlaubsgeld steht dir auch zu falls es in der zeit ansteht ...
Aber nicht zum BV!!!!!!!!!!!
Da bekommt man ganz normal sein gehalt weiter!!!
22.08.2013 06:38
Da wird nix berechnet... Du bekommst einfach weiter deinen Lohn... War bei mir auch so... Hab bis März 60stunden gearbeitet... April dann 120 Stunden = mehr Geld
und bin im Mai ins bv und hab genau das bekommen was ich im April auch bekommen hab
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22.08.2013 07:27
Zitat von AliyaJoline:
Zitat von bärchen81:
Hi,
Es werden zur berrechnung die letzten drei monate ( oder 13 wochen ) hergenommen.
Tarifliche lohnerhöhund sowie weihnachts und urlaubsgeld steht dir auch zu falls es in der zeit ansteht ...
Aber nicht zum BV!!!!!!!!!!!
Da bekommt man ganz normal sein gehalt weiter!!!
Doch (also das mit den 3 Monaten) , meine, dass letztens auch so gelesen zu haben.
Ergänzung: Quelle http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/besch aeftigungsverbot.htm
22.08.2013 09:13
Also da muss ich auch nochmal meinen Senf dazu geben... Meine Arbeitskollegin ist im November letzten Jahres ins BV gekommen... Sie hat vertraglich nur ein 30h Vertrag, hat aber die ganze Zeit bis zum MuSchu 35h bezahlt bekommen, weil sie eben die 3 Monate vor dem BV durchschnittlich 35h gearbeitet hat...
Wenn man keinen feste Gehaltszahlung hat, sondern nur einen Lohn und dann dazu Überstunden und so weiter muss das ja irgendwie berechnet werden... Denn ich bekomme z.B. auch jeden Monat anderes Geld, je nachdem wie viel ich gearbeitet habe... Bekomme 30h als Lohn und dann alles an Überstunden dazu, ist ja jeden Monat anders... Ich Arbeite aber noch, bin nicht im BV...
Wenn man keinen feste Gehaltszahlung hat, sondern nur einen Lohn und dann dazu Überstunden und so weiter muss das ja irgendwie berechnet werden... Denn ich bekomme z.B. auch jeden Monat anderes Geld, je nachdem wie viel ich gearbeitet habe... Bekomme 30h als Lohn und dann alles an Überstunden dazu, ist ja jeden Monat anders... Ich Arbeite aber noch, bin nicht im BV...
22.08.2013 09:16
Also ich bin auch im bv und werde ganz normal weiterbezahlt. Nur meine nachtdienstzuschläge usw fallen weg bzw ich bekomme da prozentual etwas von angerechnet.
22.08.2013 09:39
Huhu
Bin seit ende Mai im BV und kann dir sagen, dass du dein normales Gehalt weiter bekommst-unabhängig von den letzten 13 Monaten. Hab erst 2 Monate vor BV angefangen volle 40 Stunden zu arbeiten und die bekomme ich jetzt auch bezahlt
Das mit dem Durchschnitt der letzten 12 Monate ist dann so, wenn du Elterngeld beantragst.
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Bin seit ende Mai im BV und kann dir sagen, dass du dein normales Gehalt weiter bekommst-unabhängig von den letzten 13 Monaten. Hab erst 2 Monate vor BV angefangen volle 40 Stunden zu arbeiten und die bekomme ich jetzt auch bezahlt
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22.08.2013 09:47
Also ich bin auch seit Anfang Juli im BV und bekomme ganz normal mein Gehalt weiter. Da wird nix berechnet.
22.08.2013 09:53
Ja, wenn man Gehalt bekommt wird das ganz normal weiter gezahlt... Das ist doch klar...
Aber wenn man nur Lohn bekommt und dann jeden Monat unterschiedlich muss das ja irgendwie berechnet werden... Also ein Durchschnitt aus den letzten 12 Wochen...
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Aber wenn man nur Lohn bekommt und dann jeden Monat unterschiedlich muss das ja irgendwie berechnet werden... Also ein Durchschnitt aus den letzten 12 Wochen...
22.08.2013 10:24
Zitat von Shnaddy:
Ja, wenn man Gehalt bekommt wird das ganz normal weiter gezahlt... Das ist doch klar...![]()
Aber wenn man nur Lohn bekommt und dann jeden Monat unterschiedlich muss das ja irgendwie berechnet werden... Also ein Durchschnitt aus den letzten 12 Wochen...
Genau so meinte ich das auch.
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22.08.2013 10:27
Hmm hab hier ja ganz schön was los getreten.
Hab das hier dazu gefunden:
(2) Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Durchschnittsverdienstes außer Betracht. Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen.
Wollte damit sagen mein Verdienst hat sich ja erhöht dadurch das ich dann mehr Stunden gemacht habe....und das ist auch Vertraglich festgehalten das ich nun Vollzeit dort arbeite, wenn ich den Rechtstext dann richtig verstanden habe, würde auf jeden Fall der höhere Lohn zur Berechnung heran gezogen werden?
Sorry aber das ist mir halt voll wichtig....weil geht da um viel Geld das mein Baby zugute kommt oder eben auch nicht! (Falls ich schwanger werde probier es nun schon 9 Monate)
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/110.gif)
Hab das hier dazu gefunden:
(2) Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Durchschnittsverdienstes außer Betracht. Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen.
Wollte damit sagen mein Verdienst hat sich ja erhöht dadurch das ich dann mehr Stunden gemacht habe....und das ist auch Vertraglich festgehalten das ich nun Vollzeit dort arbeite, wenn ich den Rechtstext dann richtig verstanden habe, würde auf jeden Fall der höhere Lohn zur Berechnung heran gezogen werden?
Sorry aber das ist mir halt voll wichtig....weil geht da um viel Geld das mein Baby zugute kommt oder eben auch nicht! (Falls ich schwanger werde probier es nun schon 9 Monate)
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