Mütter- und Schwangerenforum

Babisitterjob und ALG 2?

Gehe zu Seite:
Helene85
1444 Beiträge
09.01.2010 10:46
Zitat von ami_kuecken:

Zitat von Helene85:

Zitat von ami_kuecken:

Zitat von IwillBeMamaSoon:

Hey Mädels ich lebe mit meinem Sohn von ALG 2 möchte gern irgendetwas tun...habe Putzjobs gesucht die waren leider zu weit weg oder um Tageszeiten wo ich den Kleinen net unterbringen kann...Nun habe ich mir überlegt mich als Babysitter bei mir zu Hause anzubieten habe als Teenie auch mal Babygesittet und ja 3 Jahre Gesundheits- und Krankenpflegerin gelernt leide aufgrund von Krankheit net zu Ende innerhalb dieser Ausbildung habe ich auch 2 Monate in der Pädiatrie gearbeiten und ich denke mir als Tagesmutter ist das zu wenig aber als Babysitter könnte es reichen...Nun weiß ich aber nicht wie das mit der Arge läuft...
Wieviel darf ich dazu verdienen?
Habe dann ja nur Einkommmen wenn auch ein Kind zum Aufpassen da ist...Muss ich das anmelden?
Wieviel kann ich als Babysitter verlangen?Was erwartet ihr von einem Babysitter?
Würde mich über Antworten freuen denn ich will irgendwas tun und das ist das einzige was ich zur Zeit mit meinem Kleinen machen könnte...
LG Soon

Hallo,
du darfst bis 160€ so dazu verdienen und wenn es höher ist wird es verrechnent.

Sorry, aber das stimmt nicht, diese 165 Euro darfst du bei ALG1 dazuverdienen aber nicht bei ALG2!!

Ich habe dir mal was rausgesucht, und wünsche dir viel Glück das es klappt! Vielleicht kannst du dich ja mal beim Jungendamt erkundigen wegen Tagesmutter, ich weiss ja nicht was man dort für Vorraussetzungen braucht, aber ich habe mal gehört das es einen Kurs dafür gibt. Ich werde mich darüber auch mal informieren, weil ich mir das auch schon überlegt habe zu machen, ich habe ja eine soziale Ausbildung!

LG

Erwerbstätigen-Freibeträge

Über den Grundfreibetrag von 100 Euro (bzw.notwendige Betriebsausgaben und Werbungskosten) dürfen Sie behalten:

* 20 Prozent ihrer Brutto-Einkünfte zwischen 100 Euro und 800 Euro (= maximal 140 Euro)
* plus 10 Prozent der Brutto-Einkünfte zwischen 800 und 1.200 Euro (= maximal 40 Euro)
* mit minderjährigem Kind liegt die Grenze bei 1.500 Euro

Höhere Einkünfte werden vom Arbeitslosengeld II abgezogen.

Wie die ARGE Freibeträge ermittelt
Die Agentur für Arbeit regelt wie folgt:

Wichtig: Für die Höhe Ihres Freibetrags ist das Bruttoeinkommen (Einkommen vor Steuern und Abgaben) entscheidend. Die Freibeträge addieren sich jeweils. Das heißt, verdienen Sie mehr als 100,- €, wird der Freibetrag für die ersten 100,- trotzdem so berechnet, als würden sie genau 100,- € verdienen (die ersten 100,- € bleiben also komplett anrechnungsfrei). Nur für den Betrag, den Ihr Einkommen größer ist als 100,- € gelten die neuen Regelungen. Gleiches gilt bei den anderen Grenzen:

* Die ersten 100,- € aus Erwerbseinkommen werden nicht angerechnet (Grundfreibetrag),
* zusätzlich bleiben 20% des über 100,- aber unter 800,- € liegenden Teils des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei.
* Zusätzlich zu den beiden anderen Freibeträgen werden 10% von ihrem Bruttolohn über 800,- € bis zur Verdienstobergrenze nicht angerechnet. Bei Hilfebedürftigen ohne Kind liegt die Verdienstobergrenze bei einem Bruttoeinkommen von 1.200,- €, bei Hilfebedürftigen mit mindestens einem Kind bei 1.500,- €.

Beispiel: Bei einem Bruttoeinkommen von 1.000,- € beträgt das Nettoeinkommen in der Steuerklasse III rund 780,- €. Der Freibetrag errechnet sich jedoch aus dem Bruttoeinkommen von 1.000,- €. Davon liegen 200,- € über der 800,- €-Grenze. Von diesen bleiben 10% anrechnungsfrei. Von den verbleibenden 800,- € liegen 700,- über der 100,-€-Grenze. Davon werden 20% nicht angerechnet. Die verbleibenden 100,- € sind komplett anrechungsfrei. Der Freibetrag errechnet sich also:

20,- € (10% von 200,- €, dem Betrag zwischen 800,- € und 1.000,- €).
+ 140,- € (20% von 700,-€, dem Betrag zwischen 100,- € und 800,- €)
+ 100,- € (Grundfreibetrag)
= 260,- €

220,- € zahlen Sie an Steuern und Sozialabgaben. Auf die Grundsicherung angerechnet wird freilich nur das Nettoeinkommen von 780,- €. Davon wird der Freibetrag von 260,- € abgezogen. Somit wird die Grundsicherung um 520,- € gekürzt. Unterm Strich bleiben also 260,- € mehr in der Kasse.

Hallo,
stimmt doch, denn den Fall hat meine Tante.. Und ich habe mich auch bei der Arge erkundigt! Sorry da liegst du falsch! Ich habe es sogar schriftlich!!!!!!!


Naja, ich habs ja rausgesucht und oben steht ja was man dazu verdienen darf. Ich weiss nicht was du schriftlich hast. Aber wenn man im Internet googelt da kommt immer das selbe was man bei ALG2 dazu verdienen darf und das ist das was ich oben gepostet habe!
Ich bekomme auch ALG1 und ich darf 165 Euro dazu verdienen und bei ALG2 ist es definitiv weniger. Ich habe ja nur das gepostet was ich im Internet gefunden habe!!
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt