Mütter- und Schwangerenforum

Austockend ALG II - dringend Rat gesucht - was kann ich tun???

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Elisa
20106 Beiträge
14.03.2015 12:20
Zitat von Dreamgate:

Zitat von Elisa:

Persönlich hinfahren ist immer besser. Ich würde, auch wenn sie nett zu dir sind und dich vertrösten wollen, den Teamleiter verlangen. Es gibt für jede Abteilung einen entsprechenden Leiter. Den verlangst du und dann soll die Person dir mal erklären, weshalb man dich mit 3 Kindern so hängen lässt.

Das Gute ist: Du bekommst es nachgezahlt, was dir jetzt gerade zwar auch nicht hilft, aber es ist wenigstens nicht verloren.


Jap, zum Glück bekommen wir es "nur" aufstockend...schlimmer wäre, wenn wir komplett davon abhängig wären...

Mittlerweile sind das schon fast um die 1000 €, wenn ich mich nicht verrechnet habe...

Dieses immer wieder vertröstet werden nervt einfach nur


Absolut! Sowas hatte ich früher auch eine Zeit lang als ich nur geringfügig arbeiten war. Bis die mal was bearbeitet hatten ...
Dreamgate
35234 Beiträge
15.03.2015 01:17
Ich war ja vor der Entbindung geringfügig beschäftigt...
und da ging die Bearbeitung komischerweise immer schneller

Dreamgate
35234 Beiträge
16.03.2015 11:37
Ich war gerade persönlich da.
Es wird gerade bearbeitet.
Es dauert wohl so lange, weil die soviel berücksichtigen müssen bzw. prüfen die ob ich nun überhaupt noch Anspruch habe. (Müsste ich haben, weil mein Lohn ja wegfällt und die das Elterngeld nicht anrechnen dürfen bzw. nur teilweise)

Sollte dies aber tatsächlich der Fall sein, kann ich dann Kinderzuschlag/Wohngeld beantragen?
Elisa
20106 Beiträge
16.03.2015 11:44
Weil sie so viel beachten müssten.

Die Leute sind dort völlig überarbeitet. Man neigt ja oft dazu, alle zu verurteilen, die in den Bereichen arbeiten, aber es ist echt eine Schande, was da verlangt wird. Naja ...

Elterngeld wird natürlich angerechnet, ebenso Kindergeld.
Wohngeld ist so eine Sache ... ich weiß nicht genau, wie da die Gesetzeslage ist. Also ob in dem Fall dann dein Elterngeld wirklich als Einkommen gilt, da du ja nun mal nicht arbeitest.
Dreamgate
35234 Beiträge
16.03.2015 13:28
Zitat von Elisa:

Weil sie so viel beachten müssten.

Die Leute sind dort völlig überarbeitet. Man neigt ja oft dazu, alle zu verurteilen, die in den Bereichen arbeiten, aber es ist echt eine Schande, was da verlangt wird. Naja ...

Elterngeld wird natürlich angerechnet, ebenso Kindergeld.
Wohngeld ist so eine Sache ... ich weiß nicht genau, wie da die Gesetzeslage ist. Also ob in dem Fall dann dein Elterngeld wirklich als Einkommen gilt, da du ja nun mal nicht arbeitest.


Elterngeld wird wenn man vor der Geburt gearbeitet hat bis 300 € NICHT angerechnet!!!
In meinem Fall hieße das es würden lediglich ca. 11 € angerechnet werden
Elisa
20106 Beiträge
17.03.2015 11:14
Zitat von Dreamgate:

Zitat von Elisa:

Weil sie so viel beachten müssten.

Die Leute sind dort völlig überarbeitet. Man neigt ja oft dazu, alle zu verurteilen, die in den Bereichen arbeiten, aber es ist echt eine Schande, was da verlangt wird. Naja ...

Elterngeld wird natürlich angerechnet, ebenso Kindergeld.
Wohngeld ist so eine Sache ... ich weiß nicht genau, wie da die Gesetzeslage ist. Also ob in dem Fall dann dein Elterngeld wirklich als Einkommen gilt, da du ja nun mal nicht arbeitest.


Elterngeld wird wenn man vor der Geburt gearbeitet hat bis 300 € NICHT angerechnet!!!
In meinem Fall hieße das es würden lediglich ca. 11 € angerechnet werden


Ah okay, mein Fehler. Ach bei Arbeitslosen wird es dann aber zu 100% angerechnet, richtig? Würde ja Sinn machen. Also wer vor der SS schon arbeitslos war. Da bekommt man ja die 300, oder?
Dreamgate
35234 Beiträge
17.03.2015 20:31
Zitat von Elisa:

Zitat von Dreamgate:

Zitat von Elisa:

Weil sie so viel beachten müssten.

Die Leute sind dort völlig überarbeitet. Man neigt ja oft dazu, alle zu verurteilen, die in den Bereichen arbeiten, aber es ist echt eine Schande, was da verlangt wird. Naja ...

Elterngeld wird natürlich angerechnet, ebenso Kindergeld.
Wohngeld ist so eine Sache ... ich weiß nicht genau, wie da die Gesetzeslage ist. Also ob in dem Fall dann dein Elterngeld wirklich als Einkommen gilt, da du ja nun mal nicht arbeitest.


Elterngeld wird wenn man vor der Geburt gearbeitet hat bis 300 € NICHT angerechnet!!!
In meinem Fall hieße das es würden lediglich ca. 11 € angerechnet werden


Ah okay, mein Fehler. Ach bei Arbeitslosen wird es dann aber zu 100% angerechnet, richtig? Würde ja Sinn machen. Also wer vor der SS schon arbeitslos war. Da bekommt man ja die 300, oder?


Ja genau
Elisa
20106 Beiträge
18.03.2015 14:42
Zitat von Dreamgate:

Zitat von Elisa:

Zitat von Dreamgate:

Zitat von Elisa:

Weil sie so viel beachten müssten.

Die Leute sind dort völlig überarbeitet. Man neigt ja oft dazu, alle zu verurteilen, die in den Bereichen arbeiten, aber es ist echt eine Schande, was da verlangt wird. Naja ...

Elterngeld wird natürlich angerechnet, ebenso Kindergeld.
Wohngeld ist so eine Sache ... ich weiß nicht genau, wie da die Gesetzeslage ist. Also ob in dem Fall dann dein Elterngeld wirklich als Einkommen gilt, da du ja nun mal nicht arbeitest.


Elterngeld wird wenn man vor der Geburt gearbeitet hat bis 300 € NICHT angerechnet!!!
In meinem Fall hieße das es würden lediglich ca. 11 € angerechnet werden


Ah okay, mein Fehler. Ach bei Arbeitslosen wird es dann aber zu 100% angerechnet, richtig? Würde ja Sinn machen. Also wer vor der SS schon arbeitslos war. Da bekommt man ja die 300, oder?


Ja genau


Alles klar, wieder was gelernt. Dachte, das wird immer zu 100% angerechnet.
Dreamgate
35234 Beiträge
19.03.2015 10:24
Ich habe nun einen Termin für nächste Woche bei einer Beratungsstelle, einfach um mich nochmal doppelt abzusichern.

Sollte ich bis dahin endlich alles schriftlich haben bzw. haben die alles richtig berechnet, sage ich den Termin ab.

Momentan gehe ich aber (leider) davon aus, das ich a) entweder noch nichts habe oder b), das die es falsch berechnet haben.
Elisa
20106 Beiträge
19.03.2015 10:58
Ich drücke dir die Daumen, dass es endlich geklärt wird und ihr das bekommt, was euch zusteht!!
Dreamgate
35234 Beiträge
21.03.2015 14:22
Es ist natürlich bisher nichts im Briefkasten gewesen.

Dienstag habe ich dann den Termin bei der Beratungsstelle.

Evtl. rufe ich am Montag nochmal im Jobcenter an, um nach dem Bearbeitungsstand zu fragen...nicht das das gestern oder Montag abgeschickt wird und ich umsonst die Pferde scheu mache...
Elisa
20106 Beiträge
21.03.2015 14:24
Ja, echt unfassbar, was die mit einem abziehen. Ich wünsche dir ganz viel Glück!!
Dreamgate
35234 Beiträge
21.03.2015 14:28
Zitat von Elisa:

Ja, echt unfassbar, was die mit einem abziehen. Ich wünsche dir ganz viel Glück!!


Danke!
Dreamgate
35234 Beiträge
21.03.2015 17:52
"Alle Elterngeldberechtigten, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe
oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres
Kindes erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag.

Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem Einkommen vor der
Geburt, das für das Elterngeld maßgeblich ist, beträgt jedoch
höchstens 300 Euro.
Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld
bei den genannten Leistungen anrechnungsfrei und steht also
zusätzlich zu diesen Leistungen zur Verfügung.

Beispiele zum Elterngeldfreibetrag:
Die Mutter hatte vor der Geburt des Kindes ein maßgebliches Nettoeinkommen von
650 Euro und bleibt nach der Geburt für das Kind zu Hause. Sie erhält ein Elterngeld
von 549,25 Euro (erhöhte Ersatzrate von 84,5 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens)
ausgezahlt.
Die Familie bezieht nach der Geburt zusätzlich Arbeitslosengeld II,
Sozialhilfe oder Kinderzuschlag.
Hier bleiben 300 Euro des Elterngeldes anrechnungsfrei
und stehen zusätzlich zu den genannten Leistungen zur Verfügung.
Die Mutter hatte vor der Geburt des Kindes ein maßgebliches Nettoeinkommen von
250 Euro (z.B. aus einem Minijob ) und bleibt nach der Geburt für das Kind zu Hause.
Sie erhält das Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages von 300 Euro ausgezahlt.
Die Familie bezieht nach der Geburt zusätzlich Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe
oder Kinderzuschlag.
Hier bleiben 250 Euro des Elterngeldes anrechnungsfrei und
stehen zusätzlich zu den anderen Leistungen zur Verfügung.

Bei anderen Sozialleistungen, z.B. bei Arbeitslosengeld, BAföG
oder bei der Festsetzung einkommensabhängiger Kita-Beiträge,
wird das Elterngeld nur als Einkommen berücksichtigt, soweit
es den Mindestbetrag von 300 Euro überschreitet. Der Mindestbetrag
von 300 Euro ist also bei der Einkommensermittlung
nicht zu berücksichtigen. Im Ergebnis erhalten Berechtigte
neben Arbeitslosengeld und BAföG zusätzlich 300 Euro Elterngeld."

Das habe ich aus der Elterngeldbroschüre!
Dreamgate
35234 Beiträge
23.03.2015 14:39
Ich habe heute morgen noch einmal beim JC angerufen-es wurde natürlich noch nicht bearbeitet, obwohl mir letzten Montag versichert wurde es würde die Woche noch gemacht werden

Es geht ja hierbei nicht mehr nur um die Änderungen(Geburt von Levi) sondern auch um den Weiterbewilligungsantrag, da der jetzige Bescheid am 31.3. ausläuft
Das heißt ich stehe ab dem nächster Woche mit ca. 300-400 € weniger da...wenn nicht noch mehr...
Habe heute Morgen erstmal geheult deshalb...auch ein wenig vor Wut, immerhin liegt das ganze seit Dezember bzw. Januar dort

Morgen habe ich den Termin in einer Beratungsstelle.
Mal schauen was die mir sagen bzw. was dabei rumkommt
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