Arbeitslosengeld 1 nach Elternjahr wie wird es berechnet ?
01.03.2015 20:01
Ich war damals in einer ähnlichen Situation. Meine Elternzeit lief im Juli aus und mein Vertrag begann erst ab September wieder. Also musste ich 1 MOnaten mit ALG 1 überbrücken, sonst hätte ich gar kein Geld gehabt.
Ich bin also zur Agentur für Arbeit. Ich musste mein Einkommen vor der Elternzeit nachweisen, denn das ALG 1 wird von dem Einkommen der 12 MOnate vor dem Mutterschutz und der Elternzeit berechnet. Ich habe auch gesagt, dass meine Mutter das Kind in dem Monat betreut. Ich musste den Antrag ausfüllen und worauf sie achten muss: Sie muss ankreuzen, wieviel Stunden sie wieder arbeiten will. Kreuzt sie da z.B. nur 30 Stunden an, wird das ALG auf diese Stunden runtergerechnet (ist ne riesen SAuerei). Ich habe also gesagt, ich will wieder Vollzeit arbeiten, ob das hinterher stimmt, interessiert keinen mehr. Ich musste keinen NAchweis einreichen, dass ich einen Betreuungsplatz habe. Als ich dann zu meinem Arbeitsvermittler musste, habe ich auch keine Bewerbungen schreiben müssen, für 1 MOnate hätte mich eh keiner eingestellt.
Bei dieser SS wird es wieder genauso werden. Mein Kind kommt im Mai. Mein Vertrag würde dann erst wieder nächsten August losgehen, also muss ich wieder 3 MOnate überbrücken.
Ich bin also zur Agentur für Arbeit. Ich musste mein Einkommen vor der Elternzeit nachweisen, denn das ALG 1 wird von dem Einkommen der 12 MOnate vor dem Mutterschutz und der Elternzeit berechnet. Ich habe auch gesagt, dass meine Mutter das Kind in dem Monat betreut. Ich musste den Antrag ausfüllen und worauf sie achten muss: Sie muss ankreuzen, wieviel Stunden sie wieder arbeiten will. Kreuzt sie da z.B. nur 30 Stunden an, wird das ALG auf diese Stunden runtergerechnet (ist ne riesen SAuerei). Ich habe also gesagt, ich will wieder Vollzeit arbeiten, ob das hinterher stimmt, interessiert keinen mehr. Ich musste keinen NAchweis einreichen, dass ich einen Betreuungsplatz habe. Als ich dann zu meinem Arbeitsvermittler musste, habe ich auch keine Bewerbungen schreiben müssen, für 1 MOnate hätte mich eh keiner eingestellt.
Bei dieser SS wird es wieder genauso werden. Mein Kind kommt im Mai. Mein Vertrag würde dann erst wieder nächsten August losgehen, also muss ich wieder 3 MOnate überbrücken.
01.03.2015 20:46
Zitat von K.B.:
Ich war damals in einer ähnlichen Situation. Meine Elternzeit lief im Juli aus und mein Vertrag begann erst ab September wieder. Also musste ich 1 MOnaten mit ALG 1 überbrücken, sonst hätte ich gar kein Geld gehabt.
Ich bin also zur Agentur für Arbeit. Ich musste mein Einkommen vor der Elternzeit nachweisen, denn das ALG 1 wird von dem Einkommen der 12 MOnate vor dem Mutterschutz und der Elternzeit berechnet. Ich habe auch gesagt, dass meine Mutter das Kind in dem Monat betreut. Ich musste den Antrag ausfüllen und worauf sie achten muss: Sie muss ankreuzen, wieviel Stunden sie wieder arbeiten will. Kreuzt sie da z.B. nur 30 Stunden an, wird das ALG auf diese Stunden runtergerechnet (ist ne riesen SAuerei). Ich habe also gesagt, ich will wieder Vollzeit arbeiten, ob das hinterher stimmt, interessiert keinen mehr. Ich musste keinen NAchweis einreichen, dass ich einen Betreuungsplatz habe. Als ich dann zu meinem Arbeitsvermittler musste, habe ich auch keine Bewerbungen schreiben müssen, für 1 MOnate hätte mich eh keiner eingestellt.
Bei dieser SS wird es wieder genauso werden. Mein Kind kommt im Mai. Mein Vertrag würde dann erst wieder nächsten August losgehen, also muss ich wieder 3 MOnate überbrücken.
stimmt!
01.03.2015 22:17
Es gibt ein neues Gesetz dafür.... seit ca. Jan. 2014....
Wenn man nach der elternzeit keine 150 Tage Lohn erhalten hat wird das alg 1 fiktiv berechnet. Es gibt also Tabellen die das vorgeben. Sprich hat man eine Ausbildung , wie lange hat man in seinem letzten Beruf gearbeitet usw. Das ergibt dann eine bestimmte Zahl und dann kann man in dieser Tabelle nachschauen was man pro tag bekommen würde.... ist alles nicht mehr so leicht sich das auszurechnen.... man kann das auch direkt im Internet nachlesen oder am besten man ruft beim Amt an die erklären das in der Regel ganz toll.... auch sollte man während der elternzeit alg 1 beantragen da das Arbeitsamt viele stellen zusammengesetzt hat und Leute entlassen hat und dadurch die Bearbeitung länger dauert. Ca. 3 monate vor Ende der elternzeit.
Was die Betreuung des Kindes angeht mit Beweis vorlegen.... habe ich auch noch nie gehört. Seh da auch keinen Sinn drinnen. Kann ja jeder sagen die Oma passt auf dafür nen Nachweis wäre lächerlich....man muss beim Arbeitsamt nur angeben ob für das Kind eine Betreuung vor liegt wenn man arbeiten geht mehr nicht. Und wenn man sagt das man nur noch teilzeit arbeiten will kürzen Sie auch gleich das alg 1
Wenn man nach der elternzeit keine 150 Tage Lohn erhalten hat wird das alg 1 fiktiv berechnet. Es gibt also Tabellen die das vorgeben. Sprich hat man eine Ausbildung , wie lange hat man in seinem letzten Beruf gearbeitet usw. Das ergibt dann eine bestimmte Zahl und dann kann man in dieser Tabelle nachschauen was man pro tag bekommen würde.... ist alles nicht mehr so leicht sich das auszurechnen.... man kann das auch direkt im Internet nachlesen oder am besten man ruft beim Amt an die erklären das in der Regel ganz toll.... auch sollte man während der elternzeit alg 1 beantragen da das Arbeitsamt viele stellen zusammengesetzt hat und Leute entlassen hat und dadurch die Bearbeitung länger dauert. Ca. 3 monate vor Ende der elternzeit.
Was die Betreuung des Kindes angeht mit Beweis vorlegen.... habe ich auch noch nie gehört. Seh da auch keinen Sinn drinnen. Kann ja jeder sagen die Oma passt auf dafür nen Nachweis wäre lächerlich....man muss beim Arbeitsamt nur angeben ob für das Kind eine Betreuung vor liegt wenn man arbeiten geht mehr nicht. Und wenn man sagt das man nur noch teilzeit arbeiten will kürzen Sie auch gleich das alg 1
01.03.2015 22:21
Hier steht es ganz gut geschrieben... etwas weiter unten..
http://www.alg-i.de/berechnung-und-hoehe.html
http://www.alg-i.de/berechnung-und-hoehe.html
02.03.2015 18:47
Zitat von page_82:
Zitat von Mama_2o13:
Also es wird nach den letzten 12 Monaten berechnet das ALG I.
Nach der Elternzeit bekommt sie nur ALG I wenn sie beweisen kann,dass sie einen sicheren Betreuungsplatz hat. Der muss auch schriftlich folgen. In dem Falle ist es egal ob Kita,Oma oder oder oder. Sie brauch es schriftlich,weil sie sich weiterhin bewerben muss & auch Vorstellungsgespräche führen muss. Lügen können leicht aufgedeckt werden. Solchen Fall hatte ich letztes Jahr erst & musste dann auf ALG II umsteigen,da wir keine Betreuung hatten für unsere Tochter.
Das ist Käse,
war bei mir nicht der Fall
Wieso Käse? Ich habe es nur erklärt wies bei mir war. Ich musste auch im Antrag ankreuzen, dass ich ein Betreuungsplatz für das Kind habe. Habe ich diesen nicht , bin ich automatisch nicht mehr alg 1 berechtigt. Da man ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss und ohne Betreuung vom Kind ist dies nicht mehr der Fall.
Wie gesagt so war es bei mir hier. Die Gesetze sind überall gleich, nur jedes Amt macht es leider anders.
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