Mütter- und Schwangerenforum

Arbeitslosengeld 1 nach Elternjahr wie wird es berechnet ?

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Roanger
287 Beiträge
01.03.2015 09:38
Es geht um eine Freundin. .

Sie ist momentan schwanger, und hat einen befristeten Arbeitsvertrag. Dieser läuft im elternjahr aus. So ist sie arbeitslos, nach dem einem jahr wo sie Elterngeld bekommen hat. Wenn sie dann Arbeitslosengeld beantragt, wird dieses dann vom Elterngeld berechnet. Oder vom letzten Lohn ? Sie hat die letzten jahre immer gearbeitet, und eingezahlt. Weil sie meinte das sie dann erstmal ein Jahr stempeln gehen möchte.
Malanea
995 Beiträge
01.03.2015 09:41
Hmmm aber wenn sie arbeitslos ist und ALG I bekommt, dann muss sie auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das heißt das Kind muss betreut werden, damit sie jederzeit ein Arbeitsverhältnis aufnehmen kann - ist sie sich dessen bewusst?
Zur Berechnung kann ich aber leider nichts produktives beitragen.
Ich nehme an, dass die Zeiten vor der Elternzeit zugrunde gelegt werden, ich weiß es aber nicht wirklich.
Roanger
287 Beiträge
01.03.2015 09:52
Ja gut, mann kann ja sagen die Oma passt drauf. Und ganz ehrlich, sich in Bewerbungsgesräche unattraktiv machen fuer den Arbeitgeber ist kein Problem. Meint sie. ..wie gesagt, mich würde nur man interessieren wie das AG 1 berechnet wird.
Ismi1982
805 Beiträge
01.03.2015 10:14
Bei mir wurde das fiktiv berechnet. Also was du in dem Beruf etwa verdienst und davon 67%. Da gibt es auch Tabellen. Allerdings war ich 3 Jahre zuhause. Und ich würde mir das nicht so leicht vorstellen. Wenn sie einen blöden Vermittler hat muss sie bis zu 20 Bewerbungen im Monat schreiben, kommt eben drauf an, was für einen Beruf sie hat. Und wenn sie Pech hat muss sie in eine Maßnahme. Ich habe das gehasst! Dann lieber selbst suchen noch in der Elternzeit.
Roanger
287 Beiträge
01.03.2015 10:26
Muss man auch beim Alg 1 auch an Maßnahmen teilnehmen ? Klar mit den Bewerbungen schreiben, weiss ich auch. Weil ich dachte das man nur bei ALG2 Maßnahmen mache muss..? Keine Ahnung ist ja auch nicht mein Problem ...dann denke ich mir nur Gottsei Dank, das ich noch nie auf andere angewiesen war
Roanger
287 Beiträge
01.03.2015 10:28
Ach sie ist Vertretein fuer Medizin. Fahrt zu Ärzten und bieten Medis an, also Pharmareferintin.
01.03.2015 10:55
Also es wird nach den letzten 12 Monaten berechnet das ALG I.
Nach der Elternzeit bekommt sie nur ALG I wenn sie beweisen kann,dass sie einen sicheren Betreuungsplatz hat. Der muss auch schriftlich folgen. In dem Falle ist es egal ob Kita,Oma oder oder oder. Sie brauch es schriftlich,weil sie sich weiterhin bewerben muss & auch Vorstellungsgespräche führen muss. Lügen können leicht aufgedeckt werden. Solchen Fall hatte ich letztes Jahr erst & musste dann auf ALG II umsteigen,da wir keine Betreuung hatten für unsere Tochter.
Ismi1982
805 Beiträge
01.03.2015 11:18
Ich kann sowas auch nicht verstehen. Als Pharmareferentin hat sie sicher ein ordentliches Gehalt, soll sie das Elterngeld doch einfach auf zwei Jahre splitten, wenn sie so lange zuhause bleiben will.
maxmaja
1643 Beiträge
01.03.2015 11:25
Ich verstehe immer diese ganzen Diskusionen nicht. Es war doch nicht die Frage, wie sie ihre Zukunft gestalten soll, sondern vielmehr, wie das Alg 1 berechnet wird. Ob sie nun lügt oder nicht, ist ihr Geschäft.

Alg 1 wird differenziert berechnet, soweit ich es weiß. Hat sie das Jahr zuvor Elterngeld bezogen, wird meiner Meinung nach das letzte Jahr Gehaltsbezug herangezogen. So war es zumindest bei mir.
01.03.2015 13:28
Zitat von Mama_2o13:

Also es wird nach den letzten 12 Monaten berechnet das ALG I.
Nach der Elternzeit bekommt sie nur ALG I wenn sie beweisen kann,dass sie einen sicheren Betreuungsplatz hat. Der muss auch schriftlich folgen. In dem Falle ist es egal ob Kita,Oma oder oder oder. Sie brauch es schriftlich,weil sie sich weiterhin bewerben muss & auch Vorstellungsgespräche führen muss. Lügen können leicht aufgedeckt werden. Solchen Fall hatte ich letztes Jahr erst & musste dann auf ALG II umsteigen,da wir keine Betreuung hatten für unsere Tochter.


Das heißt, wenn man keinen Betreuungsplatz hat, bekommt man kein Geld?

Ich bin in einer ähnlichen Situation wie beschrieben. Ich werde nach meiner Elternzeit voraussichtlich kein Betreuungsplatz bekommen (weder Krippe noch Tagesmutter).

Mein AG würde mich wohl wieder einstellen, aber ohne Betreuungsplatz geht das natürlich nicht und somit wäre ich aufs Amt angewiesen..
Angi93
3418 Beiträge
01.03.2015 13:31
Zitat von Julika:

Zitat von Mama_2o13:

Also es wird nach den letzten 12 Monaten berechnet das ALG I.
Nach der Elternzeit bekommt sie nur ALG I wenn sie beweisen kann,dass sie einen sicheren Betreuungsplatz hat. Der muss auch schriftlich folgen. In dem Falle ist es egal ob Kita,Oma oder oder oder. Sie brauch es schriftlich,weil sie sich weiterhin bewerben muss & auch Vorstellungsgespräche führen muss. Lügen können leicht aufgedeckt werden. Solchen Fall hatte ich letztes Jahr erst & musste dann auf ALG II umsteigen,da wir keine Betreuung hatten für unsere Tochter.


Das heißt, wenn man keinen Betreuungsplatz hat, bekommt man kein Geld?

Ich bin in einer ähnlichen Situation wie beschrieben. Ich werde nach meiner Elternzeit voraussichtlich kein Betreuungsplatz bekommen (weder Krippe noch Tagesmutter).

Mein AG würde mich wohl wieder einstellen, aber ohne Betreuungsplatz geht das natürlich nicht und somit wäre ich aufs Amt angewiesen..


ALG 2 bekommt man dann eigentlich.
page_82
4916 Beiträge
01.03.2015 13:32
War bei mir auch so
Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag und wurde schwanger.
Das Elterngeld wurde natürlich nach dem Verdienst gerechnet.
Dann nach dem Jahr Elternzeit habe ich mich arbeitsuchend gemeldet.
Für die Zeit wurde auch mein letzter Verdienst zur Berechnung genommen. Das Elterngeld ist in die Berechnung nicht mit eingeflossen.
Im Großen und Ganzen war ich nicht mal ein halbes Jahr arbeitslos.
page_82
4916 Beiträge
01.03.2015 13:32
Zitat von Mama_2o13:

Also es wird nach den letzten 12 Monaten berechnet das ALG I.
Nach der Elternzeit bekommt sie nur ALG I wenn sie beweisen kann,dass sie einen sicheren Betreuungsplatz hat. Der muss auch schriftlich folgen. In dem Falle ist es egal ob Kita,Oma oder oder oder. Sie brauch es schriftlich,weil sie sich weiterhin bewerben muss & auch Vorstellungsgespräche führen muss. Lügen können leicht aufgedeckt werden. Solchen Fall hatte ich letztes Jahr erst & musste dann auf ALG II umsteigen,da wir keine Betreuung hatten für unsere Tochter.

Das ist Käse,
war bei mir nicht der Fall
Poca
43564 Beiträge
01.03.2015 16:51
Zitat von maxmaja:

Ich verstehe immer diese ganzen Diskusionen nicht. Es war doch nicht die Frage, wie sie ihre Zukunft gestalten soll, sondern vielmehr, wie das Alg 1 berechnet wird. Ob sie nun lügt oder nicht, ist ihr Geschäft.

Alg 1 wird differenziert berechnet, soweit ich es weiß. Hat sie das Jahr zuvor Elterngeld bezogen, wird meiner Meinung nach das letzte Jahr Gehaltsbezug herangezogen. So war es zumindest bei mir.

so wäre es bei mir auch gewesen.
Roanger
287 Beiträge
01.03.2015 17:15
Wie gesagt, hat mich nur mal so interessiert. .wie das Alg 1 berechnet wird. Hartz4 würde sie auf gar keinen Fall bekommen, da sie verheiratet ist. vielen dank
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