arbeitslos gemeldet und Mutterschaftsgeld????
08.11.2008 18:43
Hallo an alle ich habe da eine Frage wo ich nirgends eine Antwort finde.
ich habe meinen Gesellenbrief über das Amt als Weiterbildung gemacht. wärend dessen bin ich schwanger geworden - heißt ich bin jetzt wieder zu Hause ohne Arbeit.
Jetzt habe ich einen Brief vom Arbeitsamt erhalten das ich ab November kein Arbeitslosengeld mehr erhalte weil ich ja Mutterschaftsgeld erhalte laut §48Abs. 1S2 des zehnten Buches Sozialgesetzbuch. auch wird ab dem Zeitraum meine Krankenversicherung nicht mehr vom Amt gezahlt.
Nur wo kann ich selbiges beantragen da ich ja keinen Arbeitgeber habe und auch kein Beamter bin.
heißt das jetzt für mich ich stehe ohne jegliche soziale Absicherung mit meinem noch ungeborenem Baby da???
Bitte wenn ihr mir helfen könnt - sagt mir bescheid.
Ich bin alleinstehende Mutter und jetzt am verzweifeln weil die Ämter mir nicht helfen können oder wollen.
ich bekomme nur zur Auskunft das sie dafür nicht zuständig sind.
ich habe meinen Gesellenbrief über das Amt als Weiterbildung gemacht. wärend dessen bin ich schwanger geworden - heißt ich bin jetzt wieder zu Hause ohne Arbeit.
Jetzt habe ich einen Brief vom Arbeitsamt erhalten das ich ab November kein Arbeitslosengeld mehr erhalte weil ich ja Mutterschaftsgeld erhalte laut §48Abs. 1S2 des zehnten Buches Sozialgesetzbuch. auch wird ab dem Zeitraum meine Krankenversicherung nicht mehr vom Amt gezahlt.
Nur wo kann ich selbiges beantragen da ich ja keinen Arbeitgeber habe und auch kein Beamter bin.
heißt das jetzt für mich ich stehe ohne jegliche soziale Absicherung mit meinem noch ungeborenem Baby da???
Bitte wenn ihr mir helfen könnt - sagt mir bescheid.
Ich bin alleinstehende Mutter und jetzt am verzweifeln weil die Ämter mir nicht helfen können oder wollen.
ich bekomme nur zur Auskunft das sie dafür nicht zuständig sind.
08.11.2008 18:45
Mutterschutzgeld ist eigentlich nurfür arbeitende Schwangere und Mütter...
08.11.2008 18:48
meinst Du Mutterschutzgeld (6 wochen vor und 8 wochen nach der geburt) oder meinst du das elterngeld?
08.11.2008 18:48
...ich galube das muss man bei der karnkenkasse beantragen...
verstehe nur nicht warum du dann nicht weiter versichert bist beim amt.
am besten holst du dir mal ein termin bei der caritas die können dich da besser aufklären/beraten und dir helfen!
viel glück..
verstehe nur nicht warum du dann nicht weiter versichert bist beim amt.
am besten holst du dir mal ein termin bei der caritas die können dich da besser aufklären/beraten und dir helfen!
viel glück..
08.11.2008 18:48
mutteschutzgeld kriegst du wenn du arbeiten gehst und in mutterschutz bist.
wenn du arbeitslos bist, dann kriegst du das nicht.
variante a:
du rufst bei deinem arbeitsamt an und fragst was das soll, was sie damit meinen, und von wem du das denn bitte kriegen sollst?!
variante b:
wende dich direkt an die ARGE, die sind im endeffekt eh für dich zuständig.
wenn du arbeitslos bist, dann kriegst du das nicht.
variante a:
du rufst bei deinem arbeitsamt an und fragst was das soll, was sie damit meinen, und von wem du das denn bitte kriegen sollst?!
variante b:
wende dich direkt an die ARGE, die sind im endeffekt eh für dich zuständig.
08.11.2008 18:56
Zitat von Tiffylein:
mutteschutzgeld kriegst du wenn du arbeiten gehst und in mutterschutz bist.
wenn du arbeitslos bist, dann kriegst du das nicht.
variante a:
du rufst bei deinem arbeitsamt an und fragst was das soll, was sie damit meinen, und von wem du das denn bitte kriegen sollst?!
variante b:
wende dich direkt an die ARGE, die sind im endeffekt eh für dich zuständig.
stimmt
08.11.2008 18:57
hallo,
laß dir nich son quatsch erzählen. natürlich bekommst du wenn du arbeitslos bist auch mutterschutzgeld. du mußt bei deiner krankenkasse anrufen und sagen das du jetzt in den mutterschutz gehst und das AA dich abgemeldet hast,dann bist du dort auch weiter versichert.dann brauchst du von deinem FA eine gelbe bescheinigung mit dem voraussichtlichen ET und den füllst du hinten aus und schickst den zur krankenkasse.dann bekommst du auch dein geld.zusätzlich kannst du ergänzendes ALG 2 beantragen,je nachdem wieviel geld du bekommst und wie dein bedarf ist.ist bei mir genauso,laß dich nich verrückt machen.
lg mamacharly
laß dir nich son quatsch erzählen. natürlich bekommst du wenn du arbeitslos bist auch mutterschutzgeld. du mußt bei deiner krankenkasse anrufen und sagen das du jetzt in den mutterschutz gehst und das AA dich abgemeldet hast,dann bist du dort auch weiter versichert.dann brauchst du von deinem FA eine gelbe bescheinigung mit dem voraussichtlichen ET und den füllst du hinten aus und schickst den zur krankenkasse.dann bekommst du auch dein geld.zusätzlich kannst du ergänzendes ALG 2 beantragen,je nachdem wieviel geld du bekommst und wie dein bedarf ist.ist bei mir genauso,laß dich nich verrückt machen.
lg mamacharly
08.11.2008 19:02
sobald das amt für dich nicht mehr zahlt, hast du auch keine krankenkasse mehr, es sei denn du zahlst die selbst. also an welche kk willst du das dann schicken? sorry, nich böse gemeint, frag michd as nur grade ernsthaft. du bist ja nicht mehr krankenversichert!
08.11.2008 19:05
Zitat von Tiffylein:
sobald das amt für dich nicht mehr zahlt, hast du auch keine krankenkasse mehr, es sei denn du zahlst die selbst. also an welche kk willst du das dann schicken? sorry, nich böse gemeint, frag michd as nur grade ernsthaft. du bist ja nicht mehr krankenversichert!
du mußt das deiner krankenkasse mitteilen und die versichern dich dann automatisch weiter.
08.11.2008 19:11
Zitat von Sue79:
Zitat von Tiffylein:
mutteschutzgeld kriegst du wenn du arbeiten gehst und in mutterschutz bist.
wenn du arbeitslos bist, dann kriegst du das nicht.
variante a:
du rufst bei deinem arbeitsamt an und fragst was das soll, was sie damit meinen, und von wem du das denn bitte kriegen sollst?!
variante b:
wende dich direkt an die ARGE, die sind im endeffekt eh für dich zuständig.
stimmt
jetzt hab ich aber allerdings dies im Internet gefunden:
Arbeitslosigkeit und Mutterschaftsgeld?
=========================
Sind Sie arbeitslos, so bekommen Sie ein Mutterschaftsgeld in Höhe ihres Arbeitslosengeldes.
www.schwanger-plus.de/finanzen/mutterschaftsgeld/i ndex.html
08.11.2008 19:13
Hallo.
Ich war in einer ähnlichen Situation.
14 Tage, bevor mein Jahresvertrag ausgelaufen ist, bin ich in MuSchu gegangen.
Das heißt, der Arbeitnehmer und die Krankenkasse haben es sich die 2 Wochen noch 50:%0 geteilt.
Danach hat es Die Krankenkasse übernommen (13€ / Tag) und das die vollen 2 Monate plus das, was mein Sohn zu früh gekommen ist.
Arbeitslos kannst du dich erst 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit melden.
Diesen Gang hatte ich damals nämlich auch umsonst gemacht.
Und ich bin weiterhin mit meinem Sohn bei meiner Krankenkasse versichert.
Liebe Grüße Diana
Ich war in einer ähnlichen Situation.
14 Tage, bevor mein Jahresvertrag ausgelaufen ist, bin ich in MuSchu gegangen.
Das heißt, der Arbeitnehmer und die Krankenkasse haben es sich die 2 Wochen noch 50:%0 geteilt.
Danach hat es Die Krankenkasse übernommen (13€ / Tag) und das die vollen 2 Monate plus das, was mein Sohn zu früh gekommen ist.
Arbeitslos kannst du dich erst 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit melden.
Diesen Gang hatte ich damals nämlich auch umsonst gemacht.
Und ich bin weiterhin mit meinem Sohn bei meiner Krankenkasse versichert.
Liebe Grüße Diana
08.11.2008 19:13
ok lass mich gerne eines besseren belehren. war noch nie in der situation, habs allerdings auch noch nie gehört.
ich bin auch arbeitslos udn ich kriege definitv kein mutterschaftsgeld, ich krieg nach wie vor mein alg gezahlt... das einzige was ist: ich hab ab 6 wochen vor der geburt recht auf unterhalt für mich dem erzeuger gegenüber, weil ich alleinerziehend sein werde... aber das ist ja was ganz anderes.
ich bin auch arbeitslos udn ich kriege definitv kein mutterschaftsgeld, ich krieg nach wie vor mein alg gezahlt... das einzige was ist: ich hab ab 6 wochen vor der geburt recht auf unterhalt für mich dem erzeuger gegenüber, weil ich alleinerziehend sein werde... aber das ist ja was ganz anderes.
08.11.2008 19:14
PS: Du bekommst in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld! Das hatte ich beim Amt auch gefragt.
Schließlich bekämen wir ja das Elterngeld.
Schließlich bekämen wir ja das Elterngeld.
08.11.2008 19:16
Zitat von Tiffylein:
ok lass mich gerne eines besseren belehren. war noch nie in der situation, habs allerdings auch noch nie gehört.
ich bin auch arbeitslos udn ich kriege definitv kein mutterschaftsgeld, ich krieg nach wie vor mein alg gezahlt... das einzige was ist: ich hab ab 6 wochen vor der geburt recht auf unterhalt für mich dem erzeuger gegenüber, weil ich alleinerziehend sein werde... aber das ist ja was ganz anderes.
mir wurde es auch so ERZÄHLT, dass man nix bekommt.
jetzt im internet steht aber, dass man mutterschutzgeld bekommt, und zwar in der höhe wie man arbeitslosengeld bekommt...hhmm..??
@Tiffylein, kommt das bei dir in etwa hin mit dem Geld?
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