arbeitslos gemeldet und Mutterschaftsgeld????
08.11.2008 19:17
Zitat von Tiffylein:
ok lass mich gerne eines besseren belehren. war noch nie in der situation, habs allerdings auch noch nie gehört.
ich bin auch arbeitslos udn ich kriege definitv kein mutterschaftsgeld, ich krieg nach wie vor mein alg gezahlt... das einzige was ist: ich hab ab 6 wochen vor der geburt recht auf unterhalt für mich dem erzeuger gegenüber, weil ich alleinerziehend sein werde... aber das ist ja was ganz anderes.
das würde ich mir aber so nich bieten lassen,du hast auf jeden fall anspruch auf mutterschutzgeld und die arge meldet dich doch ab 6 wochen vorher,nach deiner elternzeit oder auch während deiner elternzeit hast du dann wieder anspruch auf alg.
08.11.2008 19:18
hä? woher kriegst du denn elterngeld???
sorry aber jetzt steh ich total auf dem schlauch.
also ich habe diese woche noch meinen neuen bescheid bekommen, ich bekomme definitiv jetzt bis zum 31.5.09 ALG I und aufstockend ALG II gezahlt. danach muss ich es neu beantragen.
ET ist am 9.1.
und ich kriege kein mutterschaftsgeld, ganz ganz ganz sicher nich. da hatte ich mich nämlich auch extra erkundigt.
und elterngeld krieg ich nur die 300 euro die jeder kriegt. und die sind anrechnungsfrei! alg kriegst du trotzdem!!! alles was über 300 geht, kriegst du angerechnet.
aber wenn du vor der geburt ja schon arbeitslos warst, bekommst du nicht mehr als 300 euro. weil wovon denn?
sorry aber jetzt steh ich total auf dem schlauch.
also ich habe diese woche noch meinen neuen bescheid bekommen, ich bekomme definitiv jetzt bis zum 31.5.09 ALG I und aufstockend ALG II gezahlt. danach muss ich es neu beantragen.
ET ist am 9.1.
und ich kriege kein mutterschaftsgeld, ganz ganz ganz sicher nich. da hatte ich mich nämlich auch extra erkundigt.
und elterngeld krieg ich nur die 300 euro die jeder kriegt. und die sind anrechnungsfrei! alg kriegst du trotzdem!!! alles was über 300 geht, kriegst du angerechnet.
aber wenn du vor der geburt ja schon arbeitslos warst, bekommst du nicht mehr als 300 euro. weil wovon denn?
08.11.2008 19:18
mein mutterschutzgeld beträgt auch genau das selbe wie das ALG1.und wenn das nich reicht ,da du ja alleinerziehend bist kannst du ergänzendes ALG 2 beantragen.
08.11.2008 19:20
Zitat von Tiffylein:
hä? woher kriegst du denn elterngeld???
sorry aber jetzt steh ich total auf dem schlauch.
also ich habe diese woche noch meinen neuen bescheid bekommen, ich bekomme definitiv jetzt bis zum 31.5.09 ALG I und aufstockend ALG II gezahlt. danach muss ich es neu beantragen.
ET ist am 9.1.
und ich kriege kein mutterschaftsgeld, ganz ganz ganz sicher nich. da hatte ich mich nämlich auch extra erkundigt.
und elterngeld krieg ich nur die 300 euro die jeder kriegt. und die sind anrechnungsfrei! alg kriegst du trotzdem!!! alles was über 300 geht, kriegst du angerechnet.
aber wenn du vor der geburt ja schon arbeitslos warst, bekommst du nicht mehr als 300 euro. weil wovon denn?
da hast du recht.elterngeld beträgt 300 euro wenn du arbeitslos bist.du kannst dir dann aussuchen ob du zusätzlich dein alg1 gezahlt bekommst oder ob du es erst nach der elternzeit wieder in anspruch nimmst.
08.11.2008 19:21
Zitat von Tiffylein:
hä? woher kriegst du denn elterngeld???
sorry aber jetzt steh ich total auf dem schlauch.
also ich habe diese woche noch meinen neuen bescheid bekommen, ich bekomme definitiv jetzt bis zum 31.5.09 ALG I und aufstockend ALG II gezahlt. danach muss ich es neu beantragen.
ET ist am 9.1.
und ich kriege kein mutterschaftsgeld, ganz ganz ganz sicher nich. da hatte ich mich nämlich auch extra erkundigt.
und elterngeld krieg ich nur die 300 euro die jeder kriegt. und die sind anrechnungsfrei! alg kriegst du trotzdem!!! alles was über 300 geht, kriegst du angerechnet.
aber wenn du vor der geburt ja schon arbeitslos warst, bekommst du nicht mehr als 300 euro. weil wovon denn?
An wen ist denn die Frage gerichtet?
08.11.2008 19:35
Zitat von mamasliebling08:
Zitat von Tiffylein:
hä? woher kriegst du denn elterngeld???
sorry aber jetzt steh ich total auf dem schlauch.
also ich habe diese woche noch meinen neuen bescheid bekommen, ich bekomme definitiv jetzt bis zum 31.5.09 ALG I und aufstockend ALG II gezahlt. danach muss ich es neu beantragen.
ET ist am 9.1.
und ich kriege kein mutterschaftsgeld, ganz ganz ganz sicher nich. da hatte ich mich nämlich auch extra erkundigt.
und elterngeld krieg ich nur die 300 euro die jeder kriegt. und die sind anrechnungsfrei! alg kriegst du trotzdem!!! alles was über 300 geht, kriegst du angerechnet.
aber wenn du vor der geburt ja schon arbeitslos warst, bekommst du nicht mehr als 300 euro. weil wovon denn?
An wen ist denn die Frage gerichtet?
an mich
08.11.2008 19:36
Zitat von mamacharly:
Zitat von mamasliebling08:
Zitat von Tiffylein:
hä? woher kriegst du denn elterngeld???
sorry aber jetzt steh ich total auf dem schlauch.
also ich habe diese woche noch meinen neuen bescheid bekommen, ich bekomme definitiv jetzt bis zum 31.5.09 ALG I und aufstockend ALG II gezahlt. danach muss ich es neu beantragen.
ET ist am 9.1.
und ich kriege kein mutterschaftsgeld, ganz ganz ganz sicher nich. da hatte ich mich nämlich auch extra erkundigt.
und elterngeld krieg ich nur die 300 euro die jeder kriegt. und die sind anrechnungsfrei! alg kriegst du trotzdem!!! alles was über 300 geht, kriegst du angerechnet.
aber wenn du vor der geburt ja schon arbeitslos warst, bekommst du nicht mehr als 300 euro. weil wovon denn?
ok
An wen ist denn die Frage gerichtet?
an mich
08.11.2008 19:37
ich war 4 monate zuvor auch arbeitslos gemeldet und bekam das gleiche geld Mutterschaftsgeld wie Arbeitslosengeld
08.11.2008 19:38
Zitat von mamacharly:
Zitat von mamasliebling08:
Zitat von Tiffylein:
hä? woher kriegst du denn elterngeld???
sorry aber jetzt steh ich total auf dem schlauch.
also ich habe diese woche noch meinen neuen bescheid bekommen, ich bekomme definitiv jetzt bis zum 31.5.09 ALG I und aufstockend ALG II gezahlt. danach muss ich es neu beantragen.
ET ist am 9.1.
und ich kriege kein mutterschaftsgeld, ganz ganz ganz sicher nich. da hatte ich mich nämlich auch extra erkundigt.
und elterngeld krieg ich nur die 300 euro die jeder kriegt. und die sind anrechnungsfrei! alg kriegst du trotzdem!!! alles was über 300 geht, kriegst du angerechnet.
aber wenn du vor der geburt ja schon arbeitslos warst, bekommst du nicht mehr als 300 euro. weil wovon denn?
An wen ist denn die Frage gerichtet?
an mich
ok !
(war verrutscht)
08.11.2008 19:41
Zitat von stitch08:
ich war 4 monate zuvor auch arbeitslos gemeldet und bekam das gleiche geld Mutterschaftsgeld wie Arbeitslosengeld
genau so stands auch im internet. !!!
08.11.2008 19:42
Um mal eben des Wirrwar hier zu entknoten,
Mutterschutz/Mutterschaftsgeld bekommen nur arbeitende Mütter/Schwangere, diese wird von der Krankenkasse gezahlt.
Schwangere und Mütter die ALG I erhalten bekommen dieses anteilig gezahlt, da das ALG I ja als "Lohnersatz" da ist.
Wenn Schwangere und Mütter bereits ALG II empfänger sind, bekommen sie dieses Geld nicht mehr, d.h. sie erhalten lediglich neben ALG II das Elterngeld, in dem Falle in Höhe von 300,-€(Plus 75,-€ je weiteren im Haushalt lebenden Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, diese 75,-€ pro Kind werden allerdings auf das ALG II angerechnet!!!).
Butterflykiss, was das Amt mit dir macht ist unter aller Sau, drohe Ihnen mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde, denn die verarschen dich nur.
Du hast deinen Gesellenbrief nachträglich vom Amt aus gemacht, d.h. du warst arbeiten, wie lange?
Wenn du 1 Jahr voll durch gearbeitet hast, steht dir ALG I zu und wenn es für dich nicht zum leben reicht auch noch anteilig ALG II.
Da du jetzt Arbeitslos bist, steht dir kein Mutterschaftsgeld zu, denn das wird ja von der Krankenkasse, als Lohnausfallausgleich gezahlt!
Im Klartext, das Amt(die ARGE) ist gesetzlich dazu verpflichtet dir zu helfen, geh zu deiner ARGE stelle nen Hartz IV Antrag, zu bist berechtigt dazu!
Wenn du keinen Erfolg haben solltest bei der ARGE, dann geh zu Pro Familia, die helfen dir auf jeden Fall weiter und im Notfall stellen sie dir einen Sozialarbeiter, der dich bei deinen Behördengängen unterstützt, dir hilft und dich dann auch begleitet.
Du siehst es stehe dir so viele Hilfen zu Verfügung und wenn du wirklich nicht weiter weisst mit dem Amt das machste eben eine Dienstaufsichtsbeschwerde, zumeist reicht alleine die Drohung, denn dann sind die Leutz erstmal vom Dienst suspensiert, bis sich der Sachverhalt geklärt hat und das wollen die meisten nicht!
Ich drücke dir auf jeden Fall alle Daumen die ich hab und wenn du noch Fragen hast, kannst du mich gerne per PN fragen, kenne mich mit den Behörden ziehmlich gut aus und auch zum Großteil die Gesetze die nicht mal die eigenen ARGE-Mitarbeiter kennen
Gruß Bella
Mutterschutz/Mutterschaftsgeld bekommen nur arbeitende Mütter/Schwangere, diese wird von der Krankenkasse gezahlt.
Schwangere und Mütter die ALG I erhalten bekommen dieses anteilig gezahlt, da das ALG I ja als "Lohnersatz" da ist.
Wenn Schwangere und Mütter bereits ALG II empfänger sind, bekommen sie dieses Geld nicht mehr, d.h. sie erhalten lediglich neben ALG II das Elterngeld, in dem Falle in Höhe von 300,-€(Plus 75,-€ je weiteren im Haushalt lebenden Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, diese 75,-€ pro Kind werden allerdings auf das ALG II angerechnet!!!).
Butterflykiss, was das Amt mit dir macht ist unter aller Sau, drohe Ihnen mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde, denn die verarschen dich nur.
Du hast deinen Gesellenbrief nachträglich vom Amt aus gemacht, d.h. du warst arbeiten, wie lange?
Wenn du 1 Jahr voll durch gearbeitet hast, steht dir ALG I zu und wenn es für dich nicht zum leben reicht auch noch anteilig ALG II.
Da du jetzt Arbeitslos bist, steht dir kein Mutterschaftsgeld zu, denn das wird ja von der Krankenkasse, als Lohnausfallausgleich gezahlt!
Im Klartext, das Amt(die ARGE) ist gesetzlich dazu verpflichtet dir zu helfen, geh zu deiner ARGE stelle nen Hartz IV Antrag, zu bist berechtigt dazu!
Wenn du keinen Erfolg haben solltest bei der ARGE, dann geh zu Pro Familia, die helfen dir auf jeden Fall weiter und im Notfall stellen sie dir einen Sozialarbeiter, der dich bei deinen Behördengängen unterstützt, dir hilft und dich dann auch begleitet.
Du siehst es stehe dir so viele Hilfen zu Verfügung und wenn du wirklich nicht weiter weisst mit dem Amt das machste eben eine Dienstaufsichtsbeschwerde, zumeist reicht alleine die Drohung, denn dann sind die Leutz erstmal vom Dienst suspensiert, bis sich der Sachverhalt geklärt hat und das wollen die meisten nicht!
Ich drücke dir auf jeden Fall alle Daumen die ich hab und wenn du noch Fragen hast, kannst du mich gerne per PN fragen, kenne mich mit den Behörden ziehmlich gut aus und auch zum Großteil die Gesetze die nicht mal die eigenen ARGE-Mitarbeiter kennen
Gruß Bella
08.11.2008 19:44
Zitat von mamacharly:
hallo,
laß dir nich son quatsch erzählen. natürlich bekommst du wenn du arbeitslos bist auch mutterschutzgeld. du mußt bei deiner krankenkasse anrufen und sagen das du jetzt in den mutterschutz gehst und das AA dich abgemeldet hast,dann bist du dort auch weiter versichert.dann brauchst du von deinem FA eine gelbe bescheinigung mit dem voraussichtlichen ET und den füllst du hinten aus und schickst den zur krankenkasse.dann bekommst du auch dein geld.zusätzlich kannst du ergänzendes ALG 2 beantragen,je nachdem wieviel geld du bekommst und wie dein bedarf ist.ist bei mir genauso,laß dich nich verrückt machen.
lg mamacharly
ganz genau, und du bekomsmt das muschu geldin der höhe des arbeitslosengeldes...
08.11.2008 19:48
Arbeitslosengeld I --> gleiche höhe wird Mutterschaftsgeld gezahlt Elterngeld wird berechnet der letzt 12 monate
Arbeitslosengeld II ------------>Mutterschaftsgeld wird berechnet , und Eltergeld MINDESTSATZ gezahl in höhe von 300 €
und wer zuvor gar nicht gearbeitet hat bekommt trotzdem den Mindestbetrag vom Elterngeld! 300 Euro für ein Jahr!
Arbeitslosengeld II ------------>Mutterschaftsgeld wird berechnet , und Eltergeld MINDESTSATZ gezahl in höhe von 300 €
und wer zuvor gar nicht gearbeitet hat bekommt trotzdem den Mindestbetrag vom Elterngeld! 300 Euro für ein Jahr!
08.11.2008 19:49
stime ich zu, bis auch das man bei alg2 kein muschaftsgeld bekommt..
sondern hartz4 weitergezahlt wird...
sondern hartz4 weitergezahlt wird...
08.11.2008 19:49
Zitat von Bella_Grande:
Um mal eben des Wirrwar hier zu entknoten,
Mutterschutz/Mutterschaftsgeld bekommen nur arbeitende Mütter/Schwangere, diese wird von der Krankenkasse gezahlt.
Schwangere und Mütter die ALG I erhalten bekommen dieses anteilig gezahlt, da das ALG I ja als "Lohnersatz" da ist.
Wenn Schwangere und Mütter bereits ALG II empfänger sind, bekommen sie dieses Geld nicht mehr, d.h. sie erhalten lediglich neben ALG II das Elterngeld, in dem Falle in Höhe von 300,-€(Plus 75,-€ je weiteren im Haushalt lebenden Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, diese 75,-€ pro Kind werden allerdings auf das ALG II angerechnet!!!).
Butterflykiss, was das Amt mit dir macht ist unter aller Sau, drohe Ihnen mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde, denn die verarschen dich nur.
Du hast deinen Gesellenbrief nachträglich vom Amt aus gemacht, d.h. du warst arbeiten, wie lange?
Wenn du 1 Jahr voll durch gearbeitet hast, steht dir ALG I zu und wenn es für dich nicht zum leben reicht auch noch anteilig ALG II.
Da du jetzt Arbeitslos bist, steht dir kein Mutterschaftsgeld zu, denn das wird ja von der Krankenkasse, als Lohnausfallausgleich gezahlt!
Im Klartext, das Amt(die ARGE) ist gesetzlich dazu verpflichtet dir zu helfen, geh zu deiner ARGE stelle nen Hartz IV Antrag, zu bist berechtigt dazu!
Wenn du keinen Erfolg haben solltest bei der ARGE, dann geh zu Pro Familia, die helfen dir auf jeden Fall weiter und im Notfall stellen sie dir einen Sozialarbeiter, der dich bei deinen Behördengängen unterstützt, dir hilft und dich dann auch begleitet.
Du siehst es stehe dir so viele Hilfen zu Verfügung und wenn du wirklich nicht weiter weisst mit dem Amt das machste eben eine Dienstaufsichtsbeschwerde, zumeist reicht alleine die Drohung, denn dann sind die Leutz erstmal vom Dienst suspensiert, bis sich der Sachverhalt geklärt hat und das wollen die meisten nicht!
Ich drücke dir auf jeden Fall alle Daumen die ich hab und wenn du noch Fragen hast, kannst du mich gerne per PN fragen, kenne mich mit den Behörden ziehmlich gut aus und auch zum Großteil die Gesetze die nicht mal die eigenen ARGE-Mitarbeiter kennen
Gruß Bella
Quatsch, hab ich ja auch bekommen!
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