Mütter- und Schwangerenforum

Arbeit--Kind krank wird das bezahlt?

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Nadine_79
5639 Beiträge
27.10.2011 10:07
Zitat von Penelope3582:

Zitat von Nadine_79:

Zitat von Seramonchen:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von Seramonchen:

Zitat von Nadine_79:

Zitat von starline:

ich weiß, wenn du vom kinderarzt eine krankschreibung bekommst, wo drauf angekreust ist, dass du zu hause bleiben musst, wird das bezahlt.


Aber keine 100%


Doch vom Arbeitgeber schon nur von der KK sind es glaub ich 67%


ja und nur wenn man die 10 bzw. 20 Tage schon voll hat!


Ja genau. Also im Prinzip ist es bei mir zumindest so:

Kind krank 20 Tage im Jahr - ich krieg volles Gehalt
Kind krank über 20 Tage im Jahr - ich bekomme 67% von der KK..


Ist das von AG zu AG unterschiedlich??? Ich hab bis jetzt nur Geld von der KK bekommen, wenn meine Kinder krank waren.


Nein, das ist gesetzlich so vorgeschrieben!


Hab bis jetzt immer sofort vom ersten Tag, wenn eines meiner Kinder krank war, Geld von der KK bekommen.
27.10.2011 10:09
Zitat von LilaLilie:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von LilaLilie:

danke penelope aber irgendwie versteh ich den Text nicht


steht doch alles ganz deutlich da!
Bist du alleinerziehend? Dann stehen dir maximal 20 Tage im Jahr zu um dein krankes Kind zu betreuen. Hol mal deinen Arbeitsvertrag und schau nach was dies bezüglich drin steht! Wenn da nichts drin steht dann gilt das was auf der Homepage steht!
Wenn du nicht alleinerziehend bist dann stehen dir 10 Tage zu. Du brauchst eine Bescheinigung vom Kinderarzt und der AG muss dich weiterhin normal bezahlen!
Warum weißt du nicht wie viele Tage du schon zu hause warst? So was schreibt man sich doch auf, oder zumindest weiß es der AG, also frag den mal! Und sag ihm, dass es nicht ganz richtig ist was er dir erzählt hat"!


ja schon aber da steht NICHT ob es die Krankenkasse bezahlt!
ich füre kein Protokol darüber wie oft ich oder mein Kind krank ist.
Und bei meinem Arbeitgeber hab ich schon in der Personalabteilung angerufen da geht nur der Anrufbeantworter ran...



sobald du mehr als 10 bzw. 20 tage zu Hause bist um dein Kind wegen Krankheit zu betreuen bekommst du das Geld von er Krankenkasse! ich finde der Text erklärt sich irgendwie von selbst und es haben ja auch schon einige hier das gleiche geschrieben!
Seramonchen
37777 Beiträge
27.10.2011 10:09
Zitat von Nadine_79:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von Nadine_79:

Zitat von Seramonchen:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von Seramonchen:

Zitat von Nadine_79:

Zitat von starline:

ich weiß, wenn du vom kinderarzt eine krankschreibung bekommst, wo drauf angekreust ist, dass du zu hause bleiben musst, wird das bezahlt.


Aber keine 100%


Doch vom Arbeitgeber schon nur von der KK sind es glaub ich 67%


ja und nur wenn man die 10 bzw. 20 Tage schon voll hat!


Ja genau. Also im Prinzip ist es bei mir zumindest so:

Kind krank 20 Tage im Jahr - ich krieg volles Gehalt
Kind krank über 20 Tage im Jahr - ich bekomme 67% von der KK..


Ist das von AG zu AG unterschiedlich??? Ich hab bis jetzt nur Geld von der KK bekommen, wenn meine Kinder krank waren.


Nein, das ist gesetzlich so vorgeschrieben!


Hab bis jetzt immer sofort vom ersten Tag, wenn eines meiner Kinder krank war, Geld von der KK bekommen.


Also bei mir hat mein Arbeitgeber in der Ausbildung auch gesagt, er macht das nicht und ich habe es gleich von der KK bekommen. Als ich dann hier den ersten Schein eingereicht habe und meinte, zahlt ja die KK, haben die mich mit großen Augen angesehen und gesagt, dass sie das übernehmen für die 20 Tage. Bisher kam ich dann auch noch nie drüber über diese Tage.
27.10.2011 10:10
Zitat von Nadine_79:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von Nadine_79:

Zitat von Seramonchen:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von Seramonchen:

Zitat von Nadine_79:

Zitat von starline:

ich weiß, wenn du vom kinderarzt eine krankschreibung bekommst, wo drauf angekreust ist, dass du zu hause bleiben musst, wird das bezahlt.


Aber keine 100%


Doch vom Arbeitgeber schon nur von der KK sind es glaub ich 67%


ja und nur wenn man die 10 bzw. 20 Tage schon voll hat!


Ja genau. Also im Prinzip ist es bei mir zumindest so:

Kind krank 20 Tage im Jahr - ich krieg volles Gehalt
Kind krank über 20 Tage im Jahr - ich bekomme 67% von der KK..


Ist das von AG zu AG unterschiedlich??? Ich hab bis jetzt nur Geld von der KK bekommen, wenn meine Kinder krank waren.


Nein, das ist gesetzlich so vorgeschrieben!


Hab bis jetzt immer sofort vom ersten Tag, wenn eines meiner Kinder krank war, Geld von der KK bekommen.


komisch

was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Vielleicht eine Sonderregelung, ob das überhaupt geht, weiß ich nicht
27.10.2011 10:11
Zitat von Penelope3582:

Zitat von LilaLilie:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von LilaLilie:

danke penelope aber irgendwie versteh ich den Text nicht


steht doch alles ganz deutlich da!
Bist du alleinerziehend? Dann stehen dir maximal 20 Tage im Jahr zu um dein krankes Kind zu betreuen. Hol mal deinen Arbeitsvertrag und schau nach was dies bezüglich drin steht! Wenn da nichts drin steht dann gilt das was auf der Homepage steht!
Wenn du nicht alleinerziehend bist dann stehen dir 10 Tage zu. Du brauchst eine Bescheinigung vom Kinderarzt und der AG muss dich weiterhin normal bezahlen!
Warum weißt du nicht wie viele Tage du schon zu hause warst? So was schreibt man sich doch auf, oder zumindest weiß es der AG, also frag den mal! Und sag ihm, dass es nicht ganz richtig ist was er dir erzählt hat"!


ja schon aber da steht NICHT ob es die Krankenkasse bezahlt!
ich füre kein Protokol darüber wie oft ich oder mein Kind krank ist.
Und bei meinem Arbeitgeber hab ich schon in der Personalabteilung angerufen da geht nur der Anrufbeantworter ran...



sobald du mehr als 10 bzw. 20 tage zu Hause bist um dein Kind wegen Krankheit zu betreuen bekommst du das Geld von er Krankenkasse! ich finde der Text erklärt sich irgendwie von selbst und es haben ja auch schon einige hier das gleiche geschrieben!


ist ja gut danke...
Nadine_79
5639 Beiträge
27.10.2011 10:15
Zitat von Penelope3582:

Zitat von Nadine_79:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von Nadine_79:

Zitat von Seramonchen:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von Seramonchen:

Zitat von Nadine_79:

Zitat von starline:

ich weiß, wenn du vom kinderarzt eine krankschreibung bekommst, wo drauf angekreust ist, dass du zu hause bleiben musst, wird das bezahlt.


Aber keine 100%


Doch vom Arbeitgeber schon nur von der KK sind es glaub ich 67%


ja und nur wenn man die 10 bzw. 20 Tage schon voll hat!


Ja genau. Also im Prinzip ist es bei mir zumindest so:

Kind krank 20 Tage im Jahr - ich krieg volles Gehalt
Kind krank über 20 Tage im Jahr - ich bekomme 67% von der KK..


Ist das von AG zu AG unterschiedlich??? Ich hab bis jetzt nur Geld von der KK bekommen, wenn meine Kinder krank waren.


Nein, das ist gesetzlich so vorgeschrieben!


Hab bis jetzt immer sofort vom ersten Tag, wenn eines meiner Kinder krank war, Geld von der KK bekommen.


komisch

was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Vielleicht eine Sonderregelung, ob das überhaupt geht, weiß ich nicht


Hab gerade mal geschaut... über Kinder im Krankheitsfall steht da leider nichts...
Ich kenn das gar nicht, dass das Geld vom AG kommt, also hab ich mich auch noch nie gewundert.
27.10.2011 10:17
Zitat von Nadine_79:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von Nadine_79:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von Nadine_79:

Zitat von Seramonchen:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von Seramonchen:

Zitat von Nadine_79:

Zitat von starline:

ich weiß, wenn du vom kinderarzt eine krankschreibung bekommst, wo drauf angekreust ist, dass du zu hause bleiben musst, wird das bezahlt.


Aber keine 100%


Doch vom Arbeitgeber schon nur von der KK sind es glaub ich 67%


ja und nur wenn man die 10 bzw. 20 Tage schon voll hat!


Ja genau. Also im Prinzip ist es bei mir zumindest so:

Kind krank 20 Tage im Jahr - ich krieg volles Gehalt
Kind krank über 20 Tage im Jahr - ich bekomme 67% von der KK..


Ist das von AG zu AG unterschiedlich??? Ich hab bis jetzt nur Geld von der KK bekommen, wenn meine Kinder krank waren.


Nein, das ist gesetzlich so vorgeschrieben!


Hab bis jetzt immer sofort vom ersten Tag, wenn eines meiner Kinder krank war, Geld von der KK bekommen.


komisch

was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Vielleicht eine Sonderregelung, ob das überhaupt geht, weiß ich nicht


Hab gerade mal geschaut... über Kinder im Krankheitsfall steht da leider nichts...
Ich kenn das gar nicht, dass das Geld vom AG kommt, also hab ich mich auch noch nie gewundert.


Ob Anspruch auf bezahlte Freistellung bei vollem Lohn durch den Arbeitgeber besteht, hängt vom Arbeitsvertrag ab. Wenn er dazu keine Regelung enthält, gilt § 616 BGB: Der Arbeitnehmer "wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird."

Diese etwas altertümliche Formulierung bedeutet, dass der Arbeitgeber in solchen Fällen das Gehalt weiterhin bezahlen muss. Das gilt übrigens nicht nur für die Betreuung kranker Kinder, sondern auch für nicht verschiebbare Behördengänge oder wichtige Familienfeiern.
27.10.2011 10:18
Zitat von Penelope3582:

Zitat von Nadine_79:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von Nadine_79:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von Nadine_79:

Zitat von Seramonchen:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von Seramonchen:

Zitat von Nadine_79:

Zitat von starline:

ich weiß, wenn du vom kinderarzt eine krankschreibung bekommst, wo drauf angekreust ist, dass du zu hause bleiben musst, wird das bezahlt.


Aber keine 100%


Doch vom Arbeitgeber schon nur von der KK sind es glaub ich 67%


ja und nur wenn man die 10 bzw. 20 Tage schon voll hat!


Ja genau. Also im Prinzip ist es bei mir zumindest so:

Kind krank 20 Tage im Jahr - ich krieg volles Gehalt
Kind krank über 20 Tage im Jahr - ich bekomme 67% von der KK..


Ist das von AG zu AG unterschiedlich??? Ich hab bis jetzt nur Geld von der KK bekommen, wenn meine Kinder krank waren.


Nein, das ist gesetzlich so vorgeschrieben!


Hab bis jetzt immer sofort vom ersten Tag, wenn eines meiner Kinder krank war, Geld von der KK bekommen.


komisch

was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Vielleicht eine Sonderregelung, ob das überhaupt geht, weiß ich nicht


Hab gerade mal geschaut... über Kinder im Krankheitsfall steht da leider nichts...
Ich kenn das gar nicht, dass das Geld vom AG kommt, also hab ich mich auch noch nie gewundert.


Ob Anspruch auf bezahlte Freistellung bei vollem Lohn durch den Arbeitgeber besteht, hängt vom Arbeitsvertrag ab. Wenn er dazu keine Regelung enthält, gilt § 616 BGB: Der Arbeitnehmer "wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird."

Diese etwas altertümliche Formulierung bedeutet, dass der Arbeitgeber in solchen Fällen das Gehalt weiterhin bezahlen muss. Das gilt übrigens nicht nur für die Betreuung kranker Kinder, sondern auch für nicht verschiebbare Behördengänge oder wichtige Familienfeiern.


Aber § 616 BGB ist, anders als der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei eigener Krankheit des Arbeitnehmers, "abdingbar", seine Wirksamkeit kann also vertraglich ausgeschlossen werden. Dafür genügt im Arbeitsvertrag eine Klausel wie etwa "Anspruch auf Arbeitsentgelt bei persönlicher Verhinderung im Sinne des § 616 BGB besteht nicht." Die Formulierung "Anspruch auf Arbeitsentgelt bei persönlicher Verhinderung im Sinne des § 616 BGB besteht nicht, wenn der Arbeitnehmer bei Erkrankung eines Kindes der Arbeit fernbleiben muss." beschränkt den Ausschluss nur auf den Fall der Betreuung kranker Kinder.
Nadine_79
5639 Beiträge
27.10.2011 10:19
Zitat von Penelope3582:

Zitat von Nadine_79:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von Nadine_79:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von Nadine_79:

Zitat von Seramonchen:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von Seramonchen:

Zitat von Nadine_79:

Zitat von starline:

ich weiß, wenn du vom kinderarzt eine krankschreibung bekommst, wo drauf angekreust ist, dass du zu hause bleiben musst, wird das bezahlt.


Aber keine 100%


Doch vom Arbeitgeber schon nur von der KK sind es glaub ich 67%


ja und nur wenn man die 10 bzw. 20 Tage schon voll hat!


Ja genau. Also im Prinzip ist es bei mir zumindest so:

Kind krank 20 Tage im Jahr - ich krieg volles Gehalt
Kind krank über 20 Tage im Jahr - ich bekomme 67% von der KK..


Ist das von AG zu AG unterschiedlich??? Ich hab bis jetzt nur Geld von der KK bekommen, wenn meine Kinder krank waren.


Nein, das ist gesetzlich so vorgeschrieben!


Hab bis jetzt immer sofort vom ersten Tag, wenn eines meiner Kinder krank war, Geld von der KK bekommen.


komisch

was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Vielleicht eine Sonderregelung, ob das überhaupt geht, weiß ich nicht


Hab gerade mal geschaut... über Kinder im Krankheitsfall steht da leider nichts...
Ich kenn das gar nicht, dass das Geld vom AG kommt, also hab ich mich auch noch nie gewundert.


Ob Anspruch auf bezahlte Freistellung bei vollem Lohn durch den Arbeitgeber besteht, hängt vom Arbeitsvertrag ab. Wenn er dazu keine Regelung enthält, gilt § 616 BGB: Der Arbeitnehmer "wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird."

Diese etwas altertümliche Formulierung bedeutet, dass der Arbeitgeber in solchen Fällen das Gehalt weiterhin bezahlen muss. Das gilt übrigens nicht nur für die Betreuung kranker Kinder, sondern auch für nicht verschiebbare Behördengänge oder wichtige Familienfeiern.


Danke... wieder etwas schlauer.
27.10.2011 10:20
Zitat von Penelope3582:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von Nadine_79:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von Nadine_79:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von Nadine_79:

Zitat von Seramonchen:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von Seramonchen:

Zitat von Nadine_79:

Zitat von starline:

ich weiß, wenn du vom kinderarzt eine krankschreibung bekommst, wo drauf angekreust ist, dass du zu hause bleiben musst, wird das bezahlt.


Aber keine 100%


Doch vom Arbeitgeber schon nur von der KK sind es glaub ich 67%


ja und nur wenn man die 10 bzw. 20 Tage schon voll hat!


Ja genau. Also im Prinzip ist es bei mir zumindest so:

Kind krank 20 Tage im Jahr - ich krieg volles Gehalt
Kind krank über 20 Tage im Jahr - ich bekomme 67% von der KK..


Ist das von AG zu AG unterschiedlich??? Ich hab bis jetzt nur Geld von der KK bekommen, wenn meine Kinder krank waren.


Nein, das ist gesetzlich so vorgeschrieben!


Hab bis jetzt immer sofort vom ersten Tag, wenn eines meiner Kinder krank war, Geld von der KK bekommen.


komisch

was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Vielleicht eine Sonderregelung, ob das überhaupt geht, weiß ich nicht


Hab gerade mal geschaut... über Kinder im Krankheitsfall steht da leider nichts...
Ich kenn das gar nicht, dass das Geld vom AG kommt, also hab ich mich auch noch nie gewundert.


Ob Anspruch auf bezahlte Freistellung bei vollem Lohn durch den Arbeitgeber besteht, hängt vom Arbeitsvertrag ab. Wenn er dazu keine Regelung enthält, gilt § 616 BGB: Der Arbeitnehmer "wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird."

Diese etwas altertümliche Formulierung bedeutet, dass der Arbeitgeber in solchen Fällen das Gehalt weiterhin bezahlen muss. Das gilt übrigens nicht nur für die Betreuung kranker Kinder, sondern auch für nicht verschiebbare Behördengänge oder wichtige Familienfeiern.


Aber § 616 BGB ist, anders als der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei eigener Krankheit des Arbeitnehmers, "abdingbar", seine Wirksamkeit kann also vertraglich ausgeschlossen werden. Dafür genügt im Arbeitsvertrag eine Klausel wie etwa "Anspruch auf Arbeitsentgelt bei persönlicher Verhinderung im Sinne des § 616 BGB besteht nicht." Die Formulierung "Anspruch auf Arbeitsentgelt bei persönlicher Verhinderung im Sinne des § 616 BGB besteht nicht, wenn der Arbeitnehmer bei Erkrankung eines Kindes der Arbeit fernbleiben muss." beschränkt den Ausschluss nur auf den Fall der Betreuung kranker Kinder.


Für den Arbeitnehmer bedeutet diese Klausel, dass er bei Krankheit der Kinder für bis zu zwei Wochen netto etwa 20-25 Prozent weniger Einkommen hat, weil das Krankengeld niedriger liegt als der normale Nettolohn, für den Arbeitgeber entfallen die Kosten insgesamt.

Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern die Zustimmung zum vertraglichen Ausschluss von "Kinderkrankengeld" erleichtern, wenn er gleichzeitig einen Zuschuss zum Krankengeld zusichert. Dieser Zuschuss ist gem. § 23c SGB IV kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt und vermindert deshalb auch nicht die Leistungen der Krankenkasse, sofern er zusammen mit dem Krankengeld das Nettogehalt nicht übersteigt.

steht eine solche Klausel nicht im Vertrag gilt der Paragraph und das bedeutet, dass dein Arbeitgeber dir volle 10 bzw. 20 Tage bezahlen muss. Erst ab dem 11. bzw. 21 Tag würde dann Krankengeld von er Krankenkasse in Frage kommen!
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