Mütter- und Schwangerenforum

Amt verweigert wohnung

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DieW
3613 Beiträge
08.08.2024 16:23
Zitat von -M-Y-A-:

Zitat von DieW:

Hallo!

Also letztendlich "verlangt "das Amt,dass Du dann obdachlos wirst?
Die Menschen dort kennen doch die Situation ,was bezahlbaren Wohnraum betrifft.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen,dass es an 8 Quadratmetern scheitern sollte,oder an 200 Euro.
Wobei die 200 Euro sicher eher eine Rolle spielen.
Ich würde zum Amt gehen,persönlich vorsprechen und sagen,dass Du dann ab Datum XY sprichwörtlich auf der Straße sitzen wirst.

Und wirklich,die Mitarbeiter dort sind auch Menschen,da wird es sicher eine Regelung geben,die gut für Dich ist.
naja obdachlos per se ist sie ja nicht, sie ist bei Oma untergekommen. Sie gelten dann ab Woche x als bedarfsgemeinschaft und dann müsste das Einkommen von Oma angegeben werden und der anteilige Miet und Nebenkostenanteil vom Amt berechnet werden und eben auch das Geld, dass der ts zustünde. Auch muss man das ab Woche x beim Vermieter angeben, damit sie Nebenkosten entsprechend erhöht werden (durch z. B. Mehr müllproduktion etc).

Man könnte auch einen Untermietervertrag machen, oder das ganze als WG laufen lassen, aber auch da muss der Vermieter zustimmen und auch das muss mit dem Amt geregelt werden.

Ich würde das persönlich dann eben so handhaben und mir schnellstens Arbeit besorgen, um eine teurere Wohnung beziehen zu können, falls es wirklich stimmt, dass es in der ganzen Stadt nicht eine passende Wohnung gibt.


Hat aber nicht der Vermieter der Oma eine Frist gesetzt?

Und mal ehrlich,,ich würde meine Oma ,bzw. ihre Ersparnisse NICHT offen legen wollen.
-M-Y-A-
23342 Beiträge
08.08.2024 17:02
Zitat von DieW:

Zitat von -M-Y-A-:

Zitat von DieW:

Hallo!

Also letztendlich "verlangt "das Amt,dass Du dann obdachlos wirst?
Die Menschen dort kennen doch die Situation ,was bezahlbaren Wohnraum betrifft.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen,dass es an 8 Quadratmetern scheitern sollte,oder an 200 Euro.
Wobei die 200 Euro sicher eher eine Rolle spielen.
Ich würde zum Amt gehen,persönlich vorsprechen und sagen,dass Du dann ab Datum XY sprichwörtlich auf der Straße sitzen wirst.

Und wirklich,die Mitarbeiter dort sind auch Menschen,da wird es sicher eine Regelung geben,die gut für Dich ist.
naja obdachlos per se ist sie ja nicht, sie ist bei Oma untergekommen. Sie gelten dann ab Woche x als bedarfsgemeinschaft und dann müsste das Einkommen von Oma angegeben werden und der anteilige Miet und Nebenkostenanteil vom Amt berechnet werden und eben auch das Geld, dass der ts zustünde. Auch muss man das ab Woche x beim Vermieter angeben, damit sie Nebenkosten entsprechend erhöht werden (durch z. B. Mehr müllproduktion etc).

Man könnte auch einen Untermietervertrag machen, oder das ganze als WG laufen lassen, aber auch da muss der Vermieter zustimmen und auch das muss mit dem Amt geregelt werden.

Ich würde das persönlich dann eben so handhaben und mir schnellstens Arbeit besorgen, um eine teurere Wohnung beziehen zu können, falls es wirklich stimmt, dass es in der ganzen Stadt nicht eine passende Wohnung gibt.


Hat aber nicht der Vermieter der Oma eine Frist gesetzt?

Und mal ehrlich,,ich würde meine Oma ,bzw. ihre Ersparnisse NICHT offen legen wollen.


Naja, nach dieser Frist muss die ts ordentlich als mitmietende eingetragen werden. Als Nahe Angehörige und das könnte bei Oma und Enkelin durchaus sein, hat Oma das Recht, sie bei sich wohnen zu lassen, ohne dass der Vermieter zustimmen muss. Aber er darf die Miete bzw Nebenkosten erhöhen.

Ich würde Omas Ersparnisse auch nicht offen legen wollen. Ist aber beim reinen untervermieten nicht notwendig.

Vielleicht kann die ts sich auch an die obdachlosenhilfe wenden, denn theoretisch ist sie obdachlos. Als mein Onkel obdachlos war, wollte ihm die obdachloshilfe ein Hostel bezahlen (was er aber abgelehnt hat).
Anonym 1 (211383)
0 Beiträge
14.08.2024 18:49
Zitat von -M-Y-A-:

Zitat von DieW:

Zitat von -M-Y-A-:

Zitat von DieW:

Hallo!

Also letztendlich "verlangt "das Amt,dass Du dann obdachlos wirst?
Die Menschen dort kennen doch die Situation ,was bezahlbaren Wohnraum betrifft.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen,dass es an 8 Quadratmetern scheitern sollte,oder an 200 Euro.
Wobei die 200 Euro sicher eher eine Rolle spielen.
Ich würde zum Amt gehen,persönlich vorsprechen und sagen,dass Du dann ab Datum XY sprichwörtlich auf der Straße sitzen wirst.

Und wirklich,die Mitarbeiter dort sind auch Menschen,da wird es sicher eine Regelung geben,die gut für Dich ist.
naja obdachlos per se ist sie ja nicht, sie ist bei Oma untergekommen. Sie gelten dann ab Woche x als bedarfsgemeinschaft und dann müsste das Einkommen von Oma angegeben werden und der anteilige Miet und Nebenkostenanteil vom Amt berechnet werden und eben auch das Geld, dass der ts zustünde. Auch muss man das ab Woche x beim Vermieter angeben, damit sie Nebenkosten entsprechend erhöht werden (durch z. B. Mehr müllproduktion etc).

Man könnte auch einen Untermietervertrag machen, oder das ganze als WG laufen lassen, aber auch da muss der Vermieter zustimmen und auch das muss mit dem Amt geregelt werden.

Ich würde das persönlich dann eben so handhaben und mir schnellstens Arbeit besorgen, um eine teurere Wohnung beziehen zu können, falls es wirklich stimmt, dass es in der ganzen Stadt nicht eine passende Wohnung gibt.


Hat aber nicht der Vermieter der Oma eine Frist gesetzt?

Und mal ehrlich,,ich würde meine Oma ,bzw. ihre Ersparnisse NICHT offen legen wollen.


Naja, nach dieser Frist muss die ts ordentlich als mitmietende eingetragen werden. Als Nahe Angehörige und das könnte bei Oma und Enkelin durchaus sein, hat Oma das Recht, sie bei sich wohnen zu lassen, ohne dass der Vermieter zustimmen muss. Aber er darf die Miete bzw Nebenkosten erhöhen.

Ich würde Omas Ersparnisse auch nicht offen legen wollen. Ist aber beim reinen untervermieten nicht notwendig.

Vielleicht kann die ts sich auch an die obdachlosenhilfe wenden, denn theoretisch ist sie obdachlos. Als mein Onkel obdachlos war, wollte ihm die obdachloshilfe ein Hostel bezahlen (was er aber abgelehnt hat).


Da liegst du leider falsch, meine Oma wohnt in einem Haus extra für ältere Leute, der vermieter sagte schon eine untervermietung wäre nicht möglich.
Es ist auch nur eine 1,5 Zimmer Wohnung.
Anonym 2 (211383)
0 Beiträge
14.08.2024 20:41
Zitat von Anonym 1 (211383):

Zitat von Ronja2014:

Vielleicht kannst du dich an irgendwelche sozialen Vereine wende wie Caritas etc. und fragen ob sie dir bei der Wohnungssuche helfen können . Manchmal haben die vielleicht irgendwelche Kontakte für Wohnungen die in dem Budget liegen was das Jobcenter zahlen würde .


Das werde ich morgen mal machen danke.

Ich verstehe es nicht ,die Mieten sind so hoch und dann zahlen sie nur so wenig. Es gibt nirgends eine Wohnung zu dem preis.


Doch, gibt es. Halt wahrscheinlich nicht so schnell. Hast du einen WBS?hol den und dann Ruf sämtliche Wohnungsgesellschaften an. Viel Glück
Mimiminime
1754 Beiträge
24.08.2024 21:44
Zitat von -M-Y-A-:

Zitat von DieW:

Hallo!

Also letztendlich "verlangt "das Amt,dass Du dann obdachlos wirst?
Die Menschen dort kennen doch die Situation ,was bezahlbaren Wohnraum betrifft.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen,dass es an 8 Quadratmetern scheitern sollte,oder an 200 Euro.
Wobei die 200 Euro sicher eher eine Rolle spielen.
Ich würde zum Amt gehen,persönlich vorsprechen und sagen,dass Du dann ab Datum XY sprichwörtlich auf der Straße sitzen wirst.

Und wirklich,die Mitarbeiter dort sind auch Menschen,da wird es sicher eine Regelung geben,die gut für Dich ist.
naja obdachlos per se ist sie ja nicht, sie ist bei Oma untergekommen. Sie gelten dann ab Woche x als bedarfsgemeinschaft und dann müsste das Einkommen von Oma angegeben werden und der anteilige Miet und Nebenkostenanteil vom Amt berechnet werden und eben auch das Geld, dass der ts zustünde. Auch muss man das ab Woche x beim Vermieter angeben, damit sie Nebenkosten entsprechend erhöht werden (durch z. B. Mehr müllproduktion etc).

Man könnte auch einen Untermietervertrag machen, oder das ganze als WG laufen lassen, aber auch da muss der Vermieter zustimmen und auch das muss mit dem Amt geregelt werden.

Ich würde das persönlich dann eben so handhaben und mir schnellstens Arbeit besorgen, um eine teurere Wohnung beziehen zu können, falls es wirklich stimmt, dass es in der ganzen Stadt nicht eine passende Wohnung gibt.


Das Einkommen der Oma muss nicht angegeben werden,sie sind auch keine Bedarfsgemeinschaft, sondern eine Haushaltsgemeinschaft! Bedarfsgemeinschaften sind nur Eltern mit Kinder unter 25 Jahre oder Paare/ Eheleuten.
Also das mit der Untermiete könnte so gehen,aber der Vermieter muss zustimmen!
200 Euro zu teuer ist nun mal nicht im Mietrechtwert, da gibt es auch keine Ausnahmen .
Bewerben bei sämtlichen Gesellschaften, WBS beantragen, Zeitung, internet, vielleicht wg Zimmer.
Wenn man dann wirklich nichts hat gibt es die Möglichkeit sich ein Zimmer zuweisen zu lassen bevor man auf der Straße lebt.
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