Mütter- und Schwangerenforum

Amt verweigert wohnung

Gehe zu Seite:
Anonym 1 (211383)
0 Beiträge
06.08.2024 18:50
Hallo,

Ich hoffe hier etwas Hilfe ggf zu bekommen. Ich verzweifel hier noch.

Ich habe eine ganz schlimme Trennung hinter mir und Bin erstmal zu meiner Oma,
Dies ist ein anderes Bundesland und ich muss von ganz vorne anfangen .

Mein Problem ist , ich brauche dringend eine Wohnung, war also beim jobcenter und habe auch schon eine Wohnung gefunden. Jedoch lehnte das amt es ab zu zahlen. Da die Wohnung 8 m2 zu groß sei und knapp 200 Euro zu teuer.

Hier im gesamten Kreis findet man aber keine Wohnung für den Preis den das amt vorgibt. Selbst kleinere Wohnungen sind noch teurer als die, die ich gefunden habe.

Was kann ich tun ? Ich kann hier nur noch 2 Wochen bleiben laut Vermieter.
Die Wohnung ist auch viel zu klein.

Ich bin am verzweifeln ...

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Aus persönlichen Gründen möchte ich gerne anonym bleiben. Danke

Ronja2014
1418 Beiträge
06.08.2024 19:02
Vielleicht kannst du dich an irgendwelche sozialen Vereine wende wie Caritas etc. und fragen ob sie dir bei der Wohnungssuche helfen können . Manchmal haben die vielleicht irgendwelche Kontakte für Wohnungen die in dem Budget liegen was das Jobcenter zahlen würde .
Anonym 1 (211383)
0 Beiträge
06.08.2024 20:23
Zitat von Ronja2014:

Vielleicht kannst du dich an irgendwelche sozialen Vereine wende wie Caritas etc. und fragen ob sie dir bei der Wohnungssuche helfen können . Manchmal haben die vielleicht irgendwelche Kontakte für Wohnungen die in dem Budget liegen was das Jobcenter zahlen würde .


Das werde ich morgen mal machen danke.

Ich verstehe es nicht ,die Mieten sind so hoch und dann zahlen sie nur so wenig. Es gibt nirgends eine Wohnung zu dem preis.
nilou
14248 Beiträge
06.08.2024 20:35
Es geht wahrscheinlich um Bürgergeld, oder?

Kannst du die Wohnung nicht anmieten und die Differenz erstmal irgendwie selber bezahlen? Den zulässigen Satz müssen sie ja zahlen, oder?

Hast du die Möglichkeit zeitnah einen Job zu finden und dann Wohngeld zu beantragen?
Anonym 1 (211383)
0 Beiträge
06.08.2024 20:45
Zitat von nilou:

Es geht wahrscheinlich um Bürgergeld, oder?

Kannst du die Wohnung nicht anmieten und die Differenz erstmal irgendwie selber bezahlen? Den zulässigen Satz müssen sie ja zahlen, oder?

Hast du die Möglichkeit zeitnah einen Job zu finden und dann Wohngeld zu beantragen?


Einen Job zu finden ist nicht das Problem. Ich habe nächste Woche einen probearbeitstag. Die Differenz zu zahlen wäre kein Problem. Aber übernehmen die denn dann auch die Kaution?
Püppiline84
50 Beiträge
06.08.2024 20:52
Zitat von Anonym 1 (211383):

Zitat von nilou:

Es geht wahrscheinlich um Bürgergeld, oder?

Kannst du die Wohnung nicht anmieten und die Differenz erstmal irgendwie selber bezahlen? Den zulässigen Satz müssen sie ja zahlen, oder?

Hast du die Möglichkeit zeitnah einen Job zu finden und dann Wohngeld zu beantragen?


Einen Job zu finden ist nicht das Problem. Ich habe nächste Woche einen probearbeitstag. Die Differenz zu zahlen wäre kein Problem. Aber übernehmen die denn dann auch die Kaution?


Die Kaution und auch Betriebs- und Heizkostennachzahlungen werden dann nicht übernommen. Die Differenz von 200 € ist bei dem im Moment geltenden Regelsatz schon echt viel
nilou
14248 Beiträge
06.08.2024 21:23
Zitat von Anonym 1 (211383):

Zitat von nilou:

Es geht wahrscheinlich um Bürgergeld, oder?

Kannst du die Wohnung nicht anmieten und die Differenz erstmal irgendwie selber bezahlen? Den zulässigen Satz müssen sie ja zahlen, oder?

Hast du die Möglichkeit zeitnah einen Job zu finden und dann Wohngeld zu beantragen?


Einen Job zu finden ist nicht das Problem. Ich habe nächste Woche einen probearbeitstag. Die Differenz zu zahlen wäre kein Problem. Aber übernehmen die denn dann auch die Kaution?


Es gibt ja auch Kautionsversicherungen. Oder Ratenzahlung oder könnte dir evt. jemand was borgen?
Tifa
8514 Beiträge
07.08.2024 08:42
Leider muss man sich an die vorgaben des jobcenters halten, sonst werden kaution, Mieterhöhungen und sowas nicht übernommen.
Und diese vorgaben richten sich leider an das absolute Minimum - du hast also immer ein Zimmer zu wenig und wohnst in der schäbigsten Gegend, da muss man leider abstriche machen - so hart das auch ist.

Deine Oma darf euch (meines Wissens nach) bis zu 3 Monate beherbergen, da kann auch der Vermieter nichts gegen sagen.

Das mit der Caritas kannst du versuchen, vielleicht auch eine wohnungsgesellschaft, ohne einkommen bzw. mit Bürgergeld müsstest du auch einen Wohnberechtigungsschein bekommen und hast damit zugang zu staatlich gefördertem Wohnraum.
zwei92
1014 Beiträge
07.08.2024 10:32
Zitat von Tifa:

Leider muss man sich an die vorgaben des jobcenters halten, sonst werden kaution, Mieterhöhungen und sowas nicht übernommen.
Und diese vorgaben richten sich leider an das absolute Minimum - du hast also immer ein Zimmer zu wenig und wohnst in der schäbigsten Gegend, da muss man leider abstriche machen - so hart das auch ist.

Deine Oma darf euch (meines Wissens nach) bis zu 3 Monate beherbergen, da kann auch der Vermieter nichts gegen sagen.

Das mit der Caritas kannst du versuchen, vielleicht auch eine wohnungsgesellschaft, ohne einkommen bzw. mit Bürgergeld müsstest du auch einen Wohnberechtigungsschein bekommen und hast damit zugang zu staatlich gefördertem Wohnraum.


Laut jobcenter leider nur 6 Wochen. Alles danach gilt als bedarfsgemeinschaft. So war es jedenfalls vor einigen Jahren.

Mit den Abstrichen bei der Wohnungssuche gebe ich dir recht.
kullerkeks74
2995 Beiträge
07.08.2024 12:23
Darf ich such meine Frage wegen Wohnung stellen,?
Anonym 1 (211383)
0 Beiträge
08.08.2024 08:47
Zitat von kullerkeks74:

Darf ich such meine Frage wegen Wohnung stellen,?


Hier oder wie ?
Anonym 1 (211383)
0 Beiträge
08.08.2024 08:51
Zitat von zwei92:

Zitat von Tifa:

Leider muss man sich an die vorgaben des jobcenters halten, sonst werden kaution, Mieterhöhungen und sowas nicht übernommen.
Und diese vorgaben richten sich leider an das absolute Minimum - du hast also immer ein Zimmer zu wenig und wohnst in der schäbigsten Gegend, da muss man leider abstriche machen - so hart das auch ist.

Deine Oma darf euch (meines Wissens nach) bis zu 3 Monate beherbergen, da kann auch der Vermieter nichts gegen sagen.

Das mit der Caritas kannst du versuchen, vielleicht auch eine wohnungsgesellschaft, ohne einkommen bzw. mit Bürgergeld müsstest du auch einen Wohnberechtigungsschein bekommen und hast damit zugang zu staatlich gefördertem Wohnraum.


Laut jobcenter leider nur 6 Wochen. Alles danach gilt als bedarfsgemeinschaft. So war es jedenfalls vor einigen Jahren.

Mit den Abstrichen bei der Wohnungssuche gebe ich dir recht.


Aber selbst in der Gegend wo es schäbig ist bekommt man keine wohnunh für den preis .
Und teilweise wollen die nur arbeitende haben und keine vom.jobcenter lebende.
Ich suche jeden Tag, bin eigentlich nur noch damit beschäftigt ,aber ich finde nichts!!!!
Es gibt nicht mal eine 1 Zimmer Wohnung zu den von den genannten Preis.
DieW
3610 Beiträge
08.08.2024 12:17
Hallo!

Also letztendlich "verlangt "das Amt,dass Du dann obdachlos wirst?
Die Menschen dort kennen doch die Situation ,was bezahlbaren Wohnraum betrifft.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen,dass es an 8 Quadratmetern scheitern sollte,oder an 200 Euro.
Wobei die 200 Euro sicher eher eine Rolle spielen.
Ich würde zum Amt gehen,persönlich vorsprechen und sagen,dass Du dann ab Datum XY sprichwörtlich auf der Straße sitzen wirst.

Und wirklich,die Mitarbeiter dort sind auch Menschen,da wird es sicher eine Regelung geben,die gut für Dich ist.

Lovelymom3
82 Beiträge
08.08.2024 12:27
Also wenn ich mich Recht erinnere war es bei meiner Bekannten so, dass sie die Wohnung schon nehmen durfte, den Rest müsste sie drauf zahlen. Die Kaution hat sie in Raten bezahlt, bzw. Gibt es ja auch die Möglichkeit das über eine Kautionsversicherung zu machen.

Umzugskosten bekommst du dann leider auch nicht oder Zuschüsse zur Renovierung usw. Aber du kannst anfragen ob du ein Darlehen bekommst.

Also Möglichkeiten gibt's schon, du musst dann halt noch mehr sparen.
-M-Y-A-
23341 Beiträge
08.08.2024 14:22
Zitat von DieW:

Hallo!

Also letztendlich "verlangt "das Amt,dass Du dann obdachlos wirst?
Die Menschen dort kennen doch die Situation ,was bezahlbaren Wohnraum betrifft.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen,dass es an 8 Quadratmetern scheitern sollte,oder an 200 Euro.
Wobei die 200 Euro sicher eher eine Rolle spielen.
Ich würde zum Amt gehen,persönlich vorsprechen und sagen,dass Du dann ab Datum XY sprichwörtlich auf der Straße sitzen wirst.

Und wirklich,die Mitarbeiter dort sind auch Menschen,da wird es sicher eine Regelung geben,die gut für Dich ist.
naja obdachlos per se ist sie ja nicht, sie ist bei Oma untergekommen. Sie gelten dann ab Woche x als bedarfsgemeinschaft und dann müsste das Einkommen von Oma angegeben werden und der anteilige Miet und Nebenkostenanteil vom Amt berechnet werden und eben auch das Geld, dass der ts zustünde. Auch muss man das ab Woche x beim Vermieter angeben, damit sie Nebenkosten entsprechend erhöht werden (durch z. B. Mehr müllproduktion etc).

Man könnte auch einen Untermietervertrag machen, oder das ganze als WG laufen lassen, aber auch da muss der Vermieter zustimmen und auch das muss mit dem Amt geregelt werden.

Ich würde das persönlich dann eben so handhaben und mir schnellstens Arbeit besorgen, um eine teurere Wohnung beziehen zu können, falls es wirklich stimmt, dass es in der ganzen Stadt nicht eine passende Wohnung gibt.
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 8 mal gemerkt