Mütter- und Schwangerenforum

Als Auszubildende kein Wohnungsanspruch?!!?

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habibti22
2821 Beiträge
12.04.2013 15:03
Zitat von Anna16:

Zitat von ela_nutella:

Zitat von Anna16:

Zitat von 07Mami2011:

Nein, unter 25 hat man kein Recht auf eine eigene Wohnung - laut Jobcenter


Stimmt nicht, ich bin mit 16 Mama geworden und hätte ich nicht in ein Mutterkindhaus gemusst, dann hätte das Jobcenter eine Wohnung bezahlt & auch wenn man nicht Schwanger ist / ein Kind hat, kann man U25 eine Wohnung vom Jobcenter bezahlt bekommen, wenn das Jugendamt bescheinigt das man nicht zuhause wohnen kann.


aaah, also muss das jugendamt das bescheinigen? das jugendamt will dass ich zurück nach österreich gehe das mach ich aber auf gar keinen fall


O.o ich meine ich weiß das Jugendämter manchmal echt einen an der Waffel haben, aber warum wollen die das? Es ist doch deine Entscheidung wo du lebst?!

ja, genau deswegen wollte ich erst gar nicht zum jugendamt gehen!
weil ich angst hatte das die irgendwas machen was ich gar nicht will. ich habe auch gesagt ich bin zwar erst seit 1 monat 18,aber trozdem habe ich ein selbstbestimmungsrecht!!!! ich bin ja nicht mehr minderjährig sogar die beratungsstelle meint geh zurück nach österreich.... ich will aber nicht von meinem freund getrennt sein
12.04.2013 15:03
Zitat von ela_nutella:

Zitat von Erdbeerpüppi:

achja:
U25 übernimmt das JC nur eine eigene Wohnung (wenn eben Anspruch besteht), wenn ein triftiger Grund vorliegt.
Eine Schwangerschaft ist ein triftiger Grund.

Da ist es egal wie alt du bist

GENAU DAS SAGT JA JEDER ZU MIR !!!
NUR DIE MEINEN DAS GESETZ SAGT WAS ANDERES !!!!!!!!!!!!!!!!!! ICH RASTE BALD AUS .. ICH GEH EINFACH NOCHMAL HIN UND MACH DRUCK .. hab ich aber gestern auch schon und es hat nichts geholfen ich bin schon soooooo entmutigt !!!!!


ja, aber du hast ja als Auszubildende mit BAB keinen Anspruch auf ALG II!
Eine Bekannte von mir war auch in der Ausbildung, hat ein ganz winziges BAB bezogen und hat noch Wohngeld dazu bekommen.
FraBu
3019 Beiträge
12.04.2013 15:05
Zitat von Anna16:

Zitat von 07Mami2011:

Nein, unter 25 hat man kein Recht auf eine eigene Wohnung - laut Jobcenter


Stimmt nicht, ich bin mit 16 Mama geworden und hätte ich nicht in ein Mutterkindhaus gemusst, dann hätte das Jobcenter eine Wohnung bezahlt & auch wenn man nicht Schwanger ist / ein Kind hat, kann man U25 eine Wohnung vom Jobcenter bezahlt bekommen, wenn das Jugendamt bescheinigt das man nicht zuhause wohnen kann.


Also in Berlin muss man das nicht von Jugendamt bescheinigt bekommen. Wenn man ein Kind bekommt, ist man eine eigene Bedarfsgemeinschaft und hat einen Anspruch auf eigenen Wohnraum , da die Eltern nicht verpflichtet sind ihrem Enkelkind Wohnraum zu stellen.

Ansonsten kann ich mich leider nur anschließen. Ich bekomme momentan Bafög zur Ausbildung und habe somit auch keinen Anspruch auf ALG II Wohnged ist da ein guter Tipp!
Anna16
2257 Beiträge
12.04.2013 15:08
Zitat von FraBu:

Zitat von Anna16:

Zitat von 07Mami2011:

Nein, unter 25 hat man kein Recht auf eine eigene Wohnung - laut Jobcenter


Stimmt nicht, ich bin mit 16 Mama geworden und hätte ich nicht in ein Mutterkindhaus gemusst, dann hätte das Jobcenter eine Wohnung bezahlt & auch wenn man nicht Schwanger ist / ein Kind hat, kann man U25 eine Wohnung vom Jobcenter bezahlt bekommen, wenn das Jugendamt bescheinigt das man nicht zuhause wohnen kann.


Also in Berlin muss man das nicht von Jugendamt bescheinigt bekommen. Wenn man ein Kind bekommt, ist man eine eigene Bedarfsgemeinschaft und hat einen Anspruch auf eigenen Wohnraum , da die Eltern nicht verpflichtet sind ihrem Enkelkind Wohnraum zu stellen.


Meinst du jetzt wenn man nen Kind hat muss man sich das nicht bescheinigen lassen? Ich meinte das auch so wenn ich jetzt 18 bin und kein Kind habe und nicht Schwanger bin, kann ich zum Jugendamt gehen und sagen das ich nicht mehr zuhause wohnen kann durch konflikte mit den Eltern etc und dann bescheinigen die das und man bekommt trotzdem ne Wohnung gezahlt.
habibti22
2821 Beiträge
12.04.2013 15:10
Zitat von Anna16:

Zitat von FraBu:

Zitat von Anna16:

Zitat von 07Mami2011:

Nein, unter 25 hat man kein Recht auf eine eigene Wohnung - laut Jobcenter


Stimmt nicht, ich bin mit 16 Mama geworden und hätte ich nicht in ein Mutterkindhaus gemusst, dann hätte das Jobcenter eine Wohnung bezahlt & auch wenn man nicht Schwanger ist / ein Kind hat, kann man U25 eine Wohnung vom Jobcenter bezahlt bekommen, wenn das Jugendamt bescheinigt das man nicht zuhause wohnen kann.


Also in Berlin muss man das nicht von Jugendamt bescheinigt bekommen. Wenn man ein Kind bekommt, ist man eine eigene Bedarfsgemeinschaft und hat einen Anspruch auf eigenen Wohnraum , da die Eltern nicht verpflichtet sind ihrem Enkelkind Wohnraum zu stellen.


Meinst du jetzt wenn man nen Kind hat muss man sich das nicht bescheinigen lassen? Ich meinte das auch so wenn ich jetzt 18 bin und kein Kind habe und nicht Schwanger bin, kann ich zum Jugendamt gehen und sagen das ich nicht mehr zuhause wohnen kann durch konflikte mit den Eltern etc und dann bescheinigen die das und man bekommt trotzdem ne Wohnung gezahlt.


wie überprüft das jugendamt dass dann ? wenn zB meine eltern 800 km entfernt wohnen
...Teufelchen...
2672 Beiträge
12.04.2013 15:12
Zitat von Lealein:

Ersteinal erschreckt es mich, das du sooo wenig BAB bekommst. Ich habe mehr als das hundertfache davon bekommen und allein das, hat mich über´s Wasser gehalten. Auch Klassenkammeraden, dessen Eltern mittelmäßig verdient haben, haben deutlich mehr bekommen als du. Was du beantragen könntest ist Wohngeld, aber ich glaube, dazu verdienen deine Eltern zu gut.
Ziehst du denn nicht mit deinem Freund in die neue Wohnung? Dann sollte es doch eigentlich kein Problem sein, euch über´s Wasser zu halten?
Ich hoffe dir kann einer mehr helfen...
Alles Gute zur SS!!


Mehr als das 100fache???
Anna16
2257 Beiträge
12.04.2013 15:12
Zitat von ela_nutella:

Zitat von Anna16:

Zitat von FraBu:

Zitat von Anna16:

...


Also in Berlin muss man das nicht von Jugendamt bescheinigt bekommen. Wenn man ein Kind bekommt, ist man eine eigene Bedarfsgemeinschaft und hat einen Anspruch auf eigenen Wohnraum , da die Eltern nicht verpflichtet sind ihrem Enkelkind Wohnraum zu stellen.


Meinst du jetzt wenn man nen Kind hat muss man sich das nicht bescheinigen lassen? Ich meinte das auch so wenn ich jetzt 18 bin und kein Kind habe und nicht Schwanger bin, kann ich zum Jugendamt gehen und sagen das ich nicht mehr zuhause wohnen kann durch konflikte mit den Eltern etc und dann bescheinigen die das und man bekommt trotzdem ne Wohnung gezahlt.


wie überprüft das jugendamt dass dann ? wenn zB meine eltern 800 km entfernt wohnen


Gute frage^^ Also bei mir war das so die vom Jugendamt kannte uns schon & wusste das mein Papa Alkoholiker ist und wir uns oft streiten etc. und da war das ein anruf und gut war. Wie das bei dir ist weiß ich leider nicht
...Teufelchen...
2672 Beiträge
12.04.2013 15:13
Ich hab knapp 700€ ausbildungsvergütung und bekomme 190€ BAB
habibti22
2821 Beiträge
12.04.2013 15:14
Zitat von ...Teufelchen...:

Ich hab knapp 700€ ausbildungsvergütung und bekomme 190€ BAB

warum so viel?????
...Teufelchen...
2672 Beiträge
12.04.2013 15:17
Zitat von ela_nutella:

Zitat von ...Teufelchen...:

Ich hab knapp 700€ ausbildungsvergütung und bekomme 190€ BAB

warum so viel?????


Was jetz?
FraBu
3019 Beiträge
12.04.2013 15:17
Zitat von Anna16:

Zitat von FraBu:

Zitat von Anna16:

Zitat von 07Mami2011:

Nein, unter 25 hat man kein Recht auf eine eigene Wohnung - laut Jobcenter


Stimmt nicht, ich bin mit 16 Mama geworden und hätte ich nicht in ein Mutterkindhaus gemusst, dann hätte das Jobcenter eine Wohnung bezahlt & auch wenn man nicht Schwanger ist / ein Kind hat, kann man U25 eine Wohnung vom Jobcenter bezahlt bekommen, wenn das Jugendamt bescheinigt das man nicht zuhause wohnen kann.


Also in Berlin muss man das nicht von Jugendamt bescheinigt bekommen. Wenn man ein Kind bekommt, ist man eine eigene Bedarfsgemeinschaft und hat einen Anspruch auf eigenen Wohnraum , da die Eltern nicht verpflichtet sind ihrem Enkelkind Wohnraum zu stellen.


Meinst du jetzt wenn man nen Kind hat muss man sich das nicht bescheinigen lassen? Ich meinte das auch so wenn ich jetzt 18 bin und kein Kind habe und nicht Schwanger bin, kann ich zum Jugendamt gehen und sagen das ich nicht mehr zuhause wohnen kann durch konflikte mit den Eltern etc und dann bescheinigen die das und man bekommt trotzdem ne Wohnung gezahlt.


Ja, dass ist klar. Aber wenn sie schwanger ist, steht ihr im Normalfall eine eigene Wohnung mit Kind zu. Da braucht sie keine Bescheinigung vom Jugendamt, dass es Zuhause nicht geht. Sie ist über 18 und schwanger. - damit bildet sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Das muss sie nur mit dem Mutterpass belegen

Ist in ihrem Fall eh unrelevant, da sie als Auszubildene mit BAB in eine Lücke fällt. Wer BAB / Bafög-berechtigt ist, ist leider nicht mehr ALG II-berechtigt. Die Förderungen schließen sich aus. Sie kann nur Wohngeld beantragen und wenn sie ganz fuchsig ist, auch den Mehrbedarf für Schwanger Der steht ihr eigentlich auch zu, ist aber schwer beim Jobcenter durchzubekommen, weil das die meisten Mitarbeiter selber nicht wissen.
Anna16
2257 Beiträge
12.04.2013 15:20
Zitat von FraBu:

Zitat von Anna16:

Zitat von FraBu:

Zitat von Anna16:

...


Also in Berlin muss man das nicht von Jugendamt bescheinigt bekommen. Wenn man ein Kind bekommt, ist man eine eigene Bedarfsgemeinschaft und hat einen Anspruch auf eigenen Wohnraum , da die Eltern nicht verpflichtet sind ihrem Enkelkind Wohnraum zu stellen.


Meinst du jetzt wenn man nen Kind hat muss man sich das nicht bescheinigen lassen? Ich meinte das auch so wenn ich jetzt 18 bin und kein Kind habe und nicht Schwanger bin, kann ich zum Jugendamt gehen und sagen das ich nicht mehr zuhause wohnen kann durch konflikte mit den Eltern etc und dann bescheinigen die das und man bekommt trotzdem ne Wohnung gezahlt.


Ja, dass ist klar. Aber wenn sie schwanger ist, steht ihr im Normalfall eine eigene Wohnung mit Kind zu. Da braucht sie keine Bescheinigung vom Jugendamt, dass es Zuhause nicht geht. Sie ist über 18 und schwanger. - damit bildet sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Das muss sie nur mit dem Mutterpass belegen

Ist in ihrem Fall eh unrelevant, da sie als Auszubildene mit BAB in eine Lücke fällt. Wer BAB / Bafög-berechtigt ist, ist leider nicht mehr ALG II-berechtigt. Die Förderungen schließen sich aus. Sie kann nur Wohngeld beantragen und wenn sie ganz fuchsig ist, auch den Mehrbedarf für Schwanger Der steht ihr eigentlich auch zu, ist aber schwer beim Jobcenter durchzubekommen, weil das die meisten Mitarbeiter selber nicht wissen.


Sorry aber irgendwie stehe ich jetzt aufm Schlauch, was du genau jetzt damit sagen wolltest;D

Bei uns ist das auch so, das wenn man Schwanger ist oder ein Kind hat(U25) das man so zum Jobcenter gehen kann und ne Wohnung bekommen kann, OHNE Bescheinigung! Und wenn man aber z.b mit 18 ausziehen will weil es zuhause nicht klappt, und man NICHT Schwanger ist etc. dann braucht man eine Bescheinigung vom Jugendamt
FraBu
3019 Beiträge
12.04.2013 15:33
Zitat von Anna16:

Zitat von FraBu:

Zitat von Anna16:

Zitat von FraBu:

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Meinst du jetzt wenn man nen Kind hat muss man sich das nicht bescheinigen lassen? Ich meinte das auch so wenn ich jetzt 18 bin und kein Kind habe und nicht Schwanger bin, kann ich zum Jugendamt gehen und sagen das ich nicht mehr zuhause wohnen kann durch konflikte mit den Eltern etc und dann bescheinigen die das und man bekommt trotzdem ne Wohnung gezahlt.


Ja, dass ist klar. Aber wenn sie schwanger ist, steht ihr im Normalfall eine eigene Wohnung mit Kind zu. Da braucht sie keine Bescheinigung vom Jugendamt, dass es Zuhause nicht geht. Sie ist über 18 und schwanger. - damit bildet sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Das muss sie nur mit dem Mutterpass belegen

Ist in ihrem Fall eh unrelevant, da sie als Auszubildene mit BAB in eine Lücke fällt. Wer BAB / Bafög-berechtigt ist, ist leider nicht mehr ALG II-berechtigt. Die Förderungen schließen sich aus. Sie kann nur Wohngeld beantragen und wenn sie ganz fuchsig ist, auch den Mehrbedarf für Schwanger Der steht ihr eigentlich auch zu, ist aber schwer beim Jobcenter durchzubekommen, weil das die meisten Mitarbeiter selber nicht wissen.


Sorry aber irgendwie stehe ich jetzt aufm Schlauch, was du genau jetzt damit sagen wolltest;D

Bei uns ist das auch so, das wenn man Schwanger ist oder ein Kind hat(U25) das man so zum Jobcenter gehen kann und ne Wohnung bekommen kann, OHNE Bescheinigung! Und wenn man aber z.b mit 18 ausziehen will weil es zuhause nicht klappt, und man NICHT Schwanger ist etc. dann braucht man eine Bescheinigung vom Jugendamt


Ja, so meine ich das doch auch Ich glaube, wir haben aneinander vorbei geredet, aber dasselbe gemeint
Anna16
2257 Beiträge
12.04.2013 15:34
Zitat von FraBu:

Zitat von Anna16:

Zitat von FraBu:

Zitat von Anna16:

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Ja, dass ist klar. Aber wenn sie schwanger ist, steht ihr im Normalfall eine eigene Wohnung mit Kind zu. Da braucht sie keine Bescheinigung vom Jugendamt, dass es Zuhause nicht geht. Sie ist über 18 und schwanger. - damit bildet sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Das muss sie nur mit dem Mutterpass belegen

Ist in ihrem Fall eh unrelevant, da sie als Auszubildene mit BAB in eine Lücke fällt. Wer BAB / Bafög-berechtigt ist, ist leider nicht mehr ALG II-berechtigt. Die Förderungen schließen sich aus. Sie kann nur Wohngeld beantragen und wenn sie ganz fuchsig ist, auch den Mehrbedarf für Schwanger Der steht ihr eigentlich auch zu, ist aber schwer beim Jobcenter durchzubekommen, weil das die meisten Mitarbeiter selber nicht wissen.


Sorry aber irgendwie stehe ich jetzt aufm Schlauch, was du genau jetzt damit sagen wolltest;D

Bei uns ist das auch so, das wenn man Schwanger ist oder ein Kind hat(U25) das man so zum Jobcenter gehen kann und ne Wohnung bekommen kann, OHNE Bescheinigung! Und wenn man aber z.b mit 18 ausziehen will weil es zuhause nicht klappt, und man NICHT Schwanger ist etc. dann braucht man eine Bescheinigung vom Jugendamt


Ja, so meine ich das doch auch Ich glaube, wir haben aneinander vorbei geredet, aber dasselbe gemeint


Hahaha ja das glaube ich auch
Sommerkind
9169 Beiträge
12.04.2013 15:35
Das Problem ist: Du bist dadurch, dass du BAB-anspruchsberechtigt bist, vom Leistungsbezug nach dem SGB II ausgeschlossen. Das ist gesetzlich so geregelt, da kann dein SB nichts für.

Was man dir allerdings nicht gesagt hat, ist, dass du einen Antrag nach §27(3) SGB II auf einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft stellen kannst. Fahr also nochmal dort hin und bitte um den entsprechenden Antrag!
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