ALG1 und nun schwanger, was tun?
02.02.2015 09:46
Jetzt habe ich mal eine Frage an euch:
Ich war von 06.12 - 06. 2014 in Elternzeit, habe dann ab 01.06 wieder gearbeitet, bei einer anderen Stelle, durch unseren Umzug, wollte ich nicht übernommen werden (3. Std. Fahrzeit).
Jetzt wohnen wir seit dem 01.01 im neuen Ort.
Ich beziehe seit 01.12 ALG 1, hatte eine Stelle schon fast, bin nun schwanger, bin gelernte Zahnarzthelferin, in meinem Beruf kann ich jetzt nun nicht mehr wirklich arbeiten und wer würde mich schwanger auch einstellen.
Am Mittwoch habe ich einen Frauenarzttermin der die Schwangerschaft wohl bestätigen wird, habe am Samstag den Test gemacht.
Was mache ich nun bzgl. Amt, bekomme ich weiterhin ALG1?
Dankee
Ich war von 06.12 - 06. 2014 in Elternzeit, habe dann ab 01.06 wieder gearbeitet, bei einer anderen Stelle, durch unseren Umzug, wollte ich nicht übernommen werden (3. Std. Fahrzeit).
Jetzt wohnen wir seit dem 01.01 im neuen Ort.
Ich beziehe seit 01.12 ALG 1, hatte eine Stelle schon fast, bin nun schwanger, bin gelernte Zahnarzthelferin, in meinem Beruf kann ich jetzt nun nicht mehr wirklich arbeiten und wer würde mich schwanger auch einstellen.
Am Mittwoch habe ich einen Frauenarzttermin der die Schwangerschaft wohl bestätigen wird, habe am Samstag den Test gemacht.
Was mache ich nun bzgl. Amt, bekomme ich weiterhin ALG1?
Dankee
02.02.2015 09:50
Soweit ich weiß ja schließlich kannst du ja arbeiten und wenn es nicht in deiner Branche ist dann halt was anderes. Bis zum Muschu bekommst du dein Geld. Danach seht es aber schlecht aus weil du dann ja nicht mehr arbeitsfähig bist. Ich würde mir an deiner stelle ganz schnell was suchen an der Kasse oder so allein schon wegen dem elterngeld.
02.02.2015 09:51
Zitat von JazzMin2015:
Jetzt habe ich mal eine Frage an euch:
Ich war von 06.12 - 06. 2014 in Elternzeit, habe dann ab 01.06 wieder gearbeitet, bei einer anderen Stelle, durch unseren Umzug, wollte ich nicht übernommen werden (3. Std. Fahrzeit).
Jetzt wohnen wir seit dem 01.01 im neuen Ort.
Ich beziehe seit 01.12 ALG 1, hatte eine Stelle schon fast, bin nun schwanger, bin gelernte Zahnarzthelferin, in meinem Beruf kann ich jetzt nun nicht mehr wirklich arbeiten und wer würde mich schwanger auch einstellen.
Am Mittwoch habe ich einen Frauenarzttermin der die Schwangerschaft wohl bestätigen wird, habe am Samstag den Test gemacht.
Was mache ich nun bzgl. Amt, bekomme ich weiterhin ALG1?
Dankee
Ich glaube nicht das du Anspruch auf AGL1 hast. Du müsstest wahrscheinlich ALG2 beantragen. Erkundige dich doch einfach mal beim Amt.
02.02.2015 10:41
Zitat von Luftkuss:
Zitat von JazzMin2015:
Jetzt habe ich mal eine Frage an euch:
Ich war von 06.12 - 06. 2014 in Elternzeit, habe dann ab 01.06 wieder gearbeitet, bei einer anderen Stelle, durch unseren Umzug, wollte ich nicht übernommen werden (3. Std. Fahrzeit).
Jetzt wohnen wir seit dem 01.01 im neuen Ort.
Ich beziehe seit 01.12 ALG 1, hatte eine Stelle schon fast, bin nun schwanger, bin gelernte Zahnarzthelferin, in meinem Beruf kann ich jetzt nun nicht mehr wirklich arbeiten und wer würde mich schwanger auch einstellen.
Am Mittwoch habe ich einen Frauenarzttermin der die Schwangerschaft wohl bestätigen wird, habe am Samstag den Test gemacht.
Was mache ich nun bzgl. Amt, bekomme ich weiterhin ALG1?
Dankee
Ich glaube nicht das du Anspruch auf AGL1 hast. Du müsstest wahrscheinlich ALG2 beantragen. Erkundige dich doch einfach mal beim Amt.
Doch, du darfst weiterhin Alt 1 beziehen, da du schwanger bist und nicht krank. Ob dich ein Chef einstellt oder nicht, ist ja reine Spekulation. Du wirst aber weiterhin ein Bewerbungsbemühen zeigen müssen.
02.02.2015 10:43
Zitat von maxmaja:
Zitat von Luftkuss:
Zitat von JazzMin2015:
Jetzt habe ich mal eine Frage an euch:
Ich war von 06.12 - 06. 2014 in Elternzeit, habe dann ab 01.06 wieder gearbeitet, bei einer anderen Stelle, durch unseren Umzug, wollte ich nicht übernommen werden (3. Std. Fahrzeit).
Jetzt wohnen wir seit dem 01.01 im neuen Ort.
Ich beziehe seit 01.12 ALG 1, hatte eine Stelle schon fast, bin nun schwanger, bin gelernte Zahnarzthelferin, in meinem Beruf kann ich jetzt nun nicht mehr wirklich arbeiten und wer würde mich schwanger auch einstellen.
Am Mittwoch habe ich einen Frauenarzttermin der die Schwangerschaft wohl bestätigen wird, habe am Samstag den Test gemacht.
Was mache ich nun bzgl. Amt, bekomme ich weiterhin ALG1?
Dankee
Ich glaube nicht das du Anspruch auf AGL1 hast. Du müsstest wahrscheinlich ALG2 beantragen. Erkundige dich doch einfach mal beim Amt.
Doch, du darfst weiterhin Alt 1 beziehen, da du schwanger bist und nicht krank. Ob dich ein Chef einstellt oder nicht, ist ja reine Spekulation. Du wirst aber weiterhin ein Bewerbungsbemühen zeigen müssen.
und sagen wir, ich habe morgen das gespräch, er stellt mich ein
1. befristet
2. unbefristet
kann er mich in der probezeit kündigen???
02.02.2015 11:00
ist zwar kein guter start in die firma, aber nein, kann er eig nicht...
entweder läuft dein vertrag dann einfach aus
oder
du darfs danach wiederkommen
oder
du wirst dann zum nächstmöglichen zeitpunkt gekündigt...
entweder läuft dein vertrag dann einfach aus
oder
du darfs danach wiederkommen
oder
du wirst dann zum nächstmöglichen zeitpunkt gekündigt...
02.02.2015 11:51
In der probezeit darf ohne trifftige Gründe gekündigt werden, auch wenn man schwanger ist, soweit ich weiß.
02.02.2015 12:33
Zitat von Mara1007:
In der probezeit darf ohne trifftige Gründe gekündigt werden, auch wenn man schwanger ist, soweit ich weiß.
Nein da greift der Kündigungsschutz auch schon!
02.02.2015 13:15
Zitat von JazzMin2015:
Zitat von maxmaja:
Zitat von Luftkuss:
Zitat von JazzMin2015:
Jetzt habe ich mal eine Frage an euch:
Ich war von 06.12 - 06. 2014 in Elternzeit, habe dann ab 01.06 wieder gearbeitet, bei einer anderen Stelle, durch unseren Umzug, wollte ich nicht übernommen werden (3. Std. Fahrzeit).
Jetzt wohnen wir seit dem 01.01 im neuen Ort.
Ich beziehe seit 01.12 ALG 1, hatte eine Stelle schon fast, bin nun schwanger, bin gelernte Zahnarzthelferin, in meinem Beruf kann ich jetzt nun nicht mehr wirklich arbeiten und wer würde mich schwanger auch einstellen.
Am Mittwoch habe ich einen Frauenarzttermin der die Schwangerschaft wohl bestätigen wird, habe am Samstag den Test gemacht.
Was mache ich nun bzgl. Amt, bekomme ich weiterhin ALG1?
Dankee
Ich glaube nicht das du Anspruch auf AGL1 hast. Du müsstest wahrscheinlich ALG2 beantragen. Erkundige dich doch einfach mal beim Amt.
Doch, du darfst weiterhin Alt 1 beziehen, da du schwanger bist und nicht krank. Ob dich ein Chef einstellt oder nicht, ist ja reine Spekulation. Du wirst aber weiterhin ein Bewerbungsbemühen zeigen müssen.
und sagen wir, ich habe morgen das gespräch, er stellt mich ein
1. befristet
2. unbefristet
kann er mich in der probezeit kündigen???
Hast du vor, das tatsächlich so zu machen?
02.02.2015 13:29
Zitat von Mara1007:
In der probezeit darf ohne trifftige Gründe gekündigt werden, auch wenn man schwanger ist, soweit ich weiß.
Nein, nein, nein!
Wieso halten sich diese Gerüchte so hartnäckig?
Sie hat Kündigungsschutz, die probezeit verlängert sich nicht und für sie ist es optimal.
02.02.2015 17:53
Es kommt darauf an wie der Vertrag geschrieben wurde:
Sonderfall: Kündigungsschutz bei befristetem Arbeitsvertrag
Wenn der Arbeitsvertrag während der Schwangerschaft aufgrund einer vorher vereinbarten Befristung endet, dann besteht der Kündigungsschutz nur solange, wie auch der Arbeitsvertrag läuft. Nach Ablauf der Befristung endet der Mutterschutz und damit auch der besondere Kündigungsschutz.
Sonderfall: Kündigungsschutz in der Probezeit
Während der Probezeit besteht grundsätzlich der Kündigungsschutz und einer schwangeren Arbeitnehmerin darf nicht gekündigt werden. Zwei Varianten sind jedoch zu unterscheiden:
Ist im Arbeitsvertrag vereinbart worden, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit automatisch endet, so besteht im Anschluss an die Probezeit wie bei einem befristeten Arbeitsvertrag kein Kündigungsschutz mehr.
Ist die Probezeit Bestandteil eines unbefristeten Arbeitsvertrages, so besteht der Kündigungsschutz auch nach Ablauf der Probezeit weiter.
Sonderfall: Kündigungsschutz bei befristetem Arbeitsvertrag
Wenn der Arbeitsvertrag während der Schwangerschaft aufgrund einer vorher vereinbarten Befristung endet, dann besteht der Kündigungsschutz nur solange, wie auch der Arbeitsvertrag läuft. Nach Ablauf der Befristung endet der Mutterschutz und damit auch der besondere Kündigungsschutz.
Sonderfall: Kündigungsschutz in der Probezeit
Während der Probezeit besteht grundsätzlich der Kündigungsschutz und einer schwangeren Arbeitnehmerin darf nicht gekündigt werden. Zwei Varianten sind jedoch zu unterscheiden:
Ist im Arbeitsvertrag vereinbart worden, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit automatisch endet, so besteht im Anschluss an die Probezeit wie bei einem befristeten Arbeitsvertrag kein Kündigungsschutz mehr.
Ist die Probezeit Bestandteil eines unbefristeten Arbeitsvertrages, so besteht der Kündigungsschutz auch nach Ablauf der Probezeit weiter.
02.02.2015 18:00
Ich find schon den Gedanken sich so einstellen zu lassen mehr als mies, aber naja.
Sofern der Vertrag zunächst auf die Probezeit befristet ist, kann er ihn auslaufen lassen. Kündigen direkt kann er dich nicht, aber denke danach musst du dich nicht mehr blicken lassen.
Das Arbeitsamt wird von dir Bewerbungen fordern, ab Mutterschutz musst du ALG II beantragen
Sofern der Vertrag zunächst auf die Probezeit befristet ist, kann er ihn auslaufen lassen. Kündigen direkt kann er dich nicht, aber denke danach musst du dich nicht mehr blicken lassen.
Das Arbeitsamt wird von dir Bewerbungen fordern, ab Mutterschutz musst du ALG II beantragen
02.02.2015 22:47
Du bekommst weiterhin ALG1, musst dich halt weiterhin bewerben. Mutterschutzgeld bekommst du auch, ich glaube allerdings von der KK. Was du an Alg1 nicht während der Ss bekommen hast, steht dir hinterher wieder zu. Z.B. Nach der Elternzeit, wenn du dich dann arbeitslos meldest. Wenn du also jetzt z.B. nur 8 Monate ALG bekommst und dann MuSchu, kannst du später noch 4 Monate lang ALG beziehen.
Während der Probezeit hast du schon Kündigungsschutz, wenn du schwanger bist. Bist du allerdings zeitlich befristet eingestellt, endet dein Vertrag dann auchwir vereinbart.
Warum sollte man sich eigentlich nicht schwanger einstellen lassen? Dieser Kommentar kam hier gerade von einer Userin? Man kann doch auch schwanger arbeiten, im Regelfall ganze 8 Monate. Klar muss sich der Ag dann für eine Zeitlang jemand neues suchen, aber das kann ihm doch immer passieren. Soll sich die TE jetzt lieber auf dem Arbeitslosengeld ausruhen, wo sie doch arbeiten möchte und auch könnte? Außerdem muss dann später eine größere Lücke im Lebenslauf erklärt werden, was vielleicht auch nicht gerade toll und einfach ist.
TE, herzlichen Glückwunsch, eine tolle Kugelzeit und viel Glück bei der Arbeitssuche!
Während der Probezeit hast du schon Kündigungsschutz, wenn du schwanger bist. Bist du allerdings zeitlich befristet eingestellt, endet dein Vertrag dann auchwir vereinbart.
Warum sollte man sich eigentlich nicht schwanger einstellen lassen? Dieser Kommentar kam hier gerade von einer Userin? Man kann doch auch schwanger arbeiten, im Regelfall ganze 8 Monate. Klar muss sich der Ag dann für eine Zeitlang jemand neues suchen, aber das kann ihm doch immer passieren. Soll sich die TE jetzt lieber auf dem Arbeitslosengeld ausruhen, wo sie doch arbeiten möchte und auch könnte? Außerdem muss dann später eine größere Lücke im Lebenslauf erklärt werden, was vielleicht auch nicht gerade toll und einfach ist.
TE, herzlichen Glückwunsch, eine tolle Kugelzeit und viel Glück bei der Arbeitssuche!
03.02.2015 14:17
Zitat von KittyKat:
Du bekommst weiterhin ALG1, musst dich halt weiterhin bewerben. Mutterschutzgeld bekommst du auch, ich glaube allerdings von der KK. Was du an Alg1 nicht während der Ss bekommen hast, steht dir hinterher wieder zu. Z.B. Nach der Elternzeit, wenn du dich dann arbeitslos meldest. Wenn du also jetzt z.B. nur 8 Monate ALG bekommst und dann MuSchu, kannst du später noch 4 Monate lang ALG beziehen.
Während der Probezeit hast du schon Kündigungsschutz, wenn du schwanger bist. Bist du allerdings zeitlich befristet eingestellt, endet dein Vertrag dann auchwir vereinbart.
Warum sollte man sich eigentlich nicht schwanger einstellen lassen? Dieser Kommentar kam hier gerade von einer Userin? Man kann doch auch schwanger arbeiten, im Regelfall ganze 8 Monate. Klar muss sich der Ag dann für eine Zeitlang jemand neues suchen, aber das kann ihm doch immer passieren. Soll sich die TE jetzt lieber auf dem Arbeitslosengeld ausruhen, wo sie doch arbeiten möchte und auch könnte? Außerdem muss dann später eine größere Lücke im Lebenslauf erklärt werden, was vielleicht auch nicht gerade toll und einfach ist.
TE, herzlichen Glückwunsch, eine tolle Kugelzeit und viel Glück bei der Arbeitssuche!
Sie will sich nicht einfach schwanger einstellen lassen - sie will klar verschweigen, dass sie schwanger ist und sich so einstellen lassen.
Ja, das ist per Gesetz nicht strafbar. Ich finde es aber dennoch unter aller Sau.
Arbeitgeber suchen Leute nicht fürn Spaß, sondern weil sie Arbeitskräfte brauchen. Dann macht man Anzeigen (die übrigens ein Schweinegeld kosten), hat zahlreiche Bewerbergespräche, Probetage, nochmal Gespräche, setzt sich hin, trifft Entscheidungen und wählt schließlich eine Person aus, mit der man in Zukunft zusammenarbeiten will - und dann tanzt die ein paar Tage/Wochen später an und verkündet "Ich bin übrigens schwanger, ätschbätsch. Bin noch höchstens 7 Monate da, dann könnt ihr wieder ohne mich weitermachen. Mal sehen, wann und ob ich wiederkomme."
Ne, sorry, dann lieber mit offenen Karten spielen. Und wenn das für den AG so easy ist, wie du es beschreibst dann isses ja bestimmt kein Problem, sie trotzdem einzustellen, oder?
Übrigens ist das auch für die Kollegen eine Sauerei. Kaum hast du jemand eingearbeitet, ist der schon wieder im Mutterschutz und dann in der Elternzeit. Und dann soll man zu jemand, der so ne linke Nummer abgezogen hat, noch nett sein. Und ist mans nicht, fühlt sich die werdende Mutter gemobbt und ist direkt nach Vertragsunterschreibung im Beschäftigungsverbot.
Ne sorry, da hört für mich als Frau, als Mutter, als Arbeitnehmerin, als Kollegin und als Chefin der Spaß echt auf.
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