Mütter- und Schwangerenforum

ALG II und nun Kinderzuschlag!? Was denn nu!?

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Amarillis
1629 Beiträge
22.11.2009 21:27
Hab noch ma fix gegooglet und das hier gefunden: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenst elle/Pdf-Anlagen/Merkblatt-Kinderzuschlag.pdf

Allerdings muss ich zugeben, dass ich dank Hirnschwund das alles nicht so recht versteh =/ Vllt. könnt ihr ja auf meinen vorherigen Post in "Normaldeutsch" antworten.
Ich werd aber trotzdem noch mal versuchen, mir den Link gaaanz laaaangsam durchzulesen
BlödmannVomDienst
25939 Beiträge
22.11.2009 23:05
Zitat von Bina166:

Zitat von cj_190580:

Aso ausserdem besteht soweit ich weiß die Möglichkeit zwischen Kinderzuschlag und ALG II zu wählen...
Ist hier nachzulesen...

http://www.elternforen.com/Fachinformationen/Kinde rgeld-oder-Hartz-IV.htm


Oha, ganz so helle bin ich heut nich, aber wenn ich das richtig verstanden hab, möchte sich in meinem Fall das Amt "ihrer Pflicht entbinden", d h keine 215 EUR fürs Kind zahlen - stattdessen soll ich den Kinderzuschlag i H v 140 EUR (bestenfalls) beantragen, von dem dann wiederrum das Kindergeld abgezogen wird, durch die Anrechnung? Oder besser gesagt: Meine Leistungen, die mir vom Amt aus zustehen werden quasi mit dem Kindergeld verrechnet, ich bekomm aber den Zuschlag? Ich formuliere es besser mal in Zahlen:
Angenommen ich bekomm 500 EUR ALG II allein für mich sowie den Kinderzuschlag, dann macht das ja schon mal 640 EUR. Plus KG wären wir bei 804 EUR - normalerweise. Da das ja nun aber angerechnet wird, könnte man das auf meine 500 EUR als Einkommen anrechnen!? Dann bleiben wir doch quasi bei 640 EUR + Elterngeld - oder bin ich jetzt komplett falsch!?
Sollte ich nun den Zuschlag nicht nehmen, wären wir bei 215 EUR fürs Kind minus das KG - also bei 51 EUR nur fürs Kind plus Elterngeld plus die LEistungen, die mir zustehen!?

Ich weiß z B - wie auch im Link zu lesen - das man zwischen Wohngeld und ALG II wählen kann, also was für einen persönlich besser ausfällt, dass darf man - lt. Gesetz zumindest - nehmen. Und wenn ich das in Etwa richtig verstanden habe, müsste das beim Kinderzuschlag oder ALG II das Gleiche sein!? Dann wäre ich mit ALG II doch wahrlich besser dran!?


Also normalerweise hat man mit Kinderzuschlag + Wohngeld mehr Geld...
Wieso man dich auf den Kinderzuschlag verwiesen hat, verstehe ich sowieso nicht, da du bereits im Bezug bist....
Dein Kind gehört ja automatisch mit zu eurer Bedarfsgemeinschaft, also dass man das Kind als eigen BG sieht, für das man Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen kann, kenne ich eigentlich nicht....
Bei uns war es damals so, dass mein Mann und meine Tochter eine BG gebildet haben und da er nur ergänzend HartzIV bezogen hat, das waren glaube ich ca. 110 EUR (also weniger als Kinderzuschlag) hat man uns immer dazu genötigt Kinderzuschlag zu beantragen, da das ja mehr wäre...
Aber der Kizuschlag wurde abgelehnt, weil wir dafür zu wenig Einkommen hatten, die rechnen das da noch ein bissl anders irgendwie!?!
Aber da ihr ja bereits im Bezug seid, ach keine Ahnung...
Kinderzuschlag ist eigentlich nur für Leute, die arbeiten, aber trotzdem sehr gering verdienen, damit sie kein HartzIV beantragen müssen....

Und soweit mir bekannt ist, schließt Kinderzuschlag den gleichzeitigen Bezug von HartzIV aus...
Amarillis
1629 Beiträge
23.11.2009 11:22
Auf dem gleichen Stand war ich zuvor ja auch, also das der KiZu eigentlich für Geringverdienende ist. Ich hab mich allerdings noch mal mit diesem Merkblatt befasst. Zunächst muss man ja den Bedarf errechnen, das wäre für uns Eltern jeweils 323 EUR, fürs Kind 215 EUR plus die angemessene Miete. Das zusammen ist unser Bedarf. Das Einkommen (Verdienst Partner und Kindergeld) wird davon abgezogen. Wenn das Einkommen plus Kinderzuschlag den Bedarf deckt, kann man den nehmen. Tut er das nicht, ist ALG II die bessere Alternative. Man kann also zwischen beidem wählen. Und sobald man KiZu bezieht, werden alle anderen SGB II - Leistungen ausgeschlossen.
Bei uns ist es also der Fall, das wir mit ALG II besser dran sind - daher versteh ich die Rechnung des Amtes gar nicht bzw. deren Aufforderung. Die Arschis!
BlödmannVomDienst
25939 Beiträge
23.11.2009 12:12
Zitat von Bina166:

Auf dem gleichen Stand war ich zuvor ja auch, also das der KiZu eigentlich für Geringverdienende ist. Ich hab mich allerdings noch mal mit diesem Merkblatt befasst. Zunächst muss man ja den Bedarf errechnen, das wäre für uns Eltern jeweils 323 EUR, fürs Kind 215 EUR plus die angemessene Miete. Das zusammen ist unser Bedarf. Das Einkommen (Verdienst Partner und Kindergeld) wird davon abgezogen. Wenn das Einkommen plus Kinderzuschlag den Bedarf deckt, kann man den nehmen. Tut er das nicht, ist ALG II die bessere Alternative. Man kann also zwischen beidem wählen. Und sobald man KiZu bezieht, werden alle anderen SGB II - Leistungen ausgeschlossen.
Bei uns ist es also der Fall, das wir mit ALG II besser dran sind - daher versteh ich die Rechnung des Amtes gar nicht bzw. deren Aufforderung. Die Arschis!


Also ganz ehrlich, ich würde mich an Profamilia oder so wenden, die können dir ganz genau sagen, was dir zusteht bzw. in diesem Fall, ob sie dich einfach aus dem Bezug nehmen können, also dich an die KiZuschlagstelle verweisen, denn ich bin immer noch der Meinung, dass man da die Wahl hat...
liam
3397 Beiträge
23.11.2009 12:18
Zitat von ANJUKA:

Zitat von BabyNo2:

kp....
meien wohnung (43qm) kostet 440€ und wird übernommen... dann bekomm ich für den kleinen unterhalt 199€ und kindergeld 164€ ... ich bekomm nun kein kindergeld merh, bzw wurde mir das plötzlich gestrichen... eigentlich ohne berechtigung.
naja und dann bekomm ich ja die 300€ elterngeld....

aber reines hartz4 für beide nur 195€
also insgesamt für beide: 558 + 300 elterngeld bis april.

mit dem papa wohn ich ja nicht zusammen und der würde nie auf die idee kommen nur einen euro für mich auszugeben ...
ich kassier doch schon ein vermögen mit seinen 199€ monatlich, die das kind niiiiiiiemals verbraucht!!

Wieso wurde dir das Kindergeld gestrichen, das geht doch gar nicht, lass das mal bitte nachprüfen, denn es steht dir ja zu...das ist aber echt merkwürdig das die das getan haben, steht nichts weiter in der schriftlichen Mitteilung drin, wieso weshalb, warum???


wenn ich das richtig sehe hat sie eben ein kind bekommen und somit ist sie nicht mehr arbeitssuchend ... du kannst dies beim aa melden du bekommst dann etwas mehr geld aber nicht 164 € komplett sondern etwas weniger > sry falls das schon geklärt wurde <
Amarillis
1629 Beiträge
23.11.2009 12:18
Ich hab jetzt erstmal meiner Sachbearbeiterin beim Amt gemailt, dass ich um ausführliche Berechnung in beiderlei Fällen bitte, bevor ich irgendwas beantrage. Laut dem Merkblatt hab ich auch die Wahl - das ist wie beim Wohngeld oder ALG II. Denn ich hab auch so den leisen Verdacht, dass die mich schleichend aus dem Bezug nehmen wollen. Nun ja, ich wart erstma die Antwort ab, hab dann ja was in der Hand und kann ich mich an ProFamilia oder Caritas wenden.
Danke dir
BlödmannVomDienst
25939 Beiträge
23.11.2009 12:22
Zitat von Bina166:

Ich hab jetzt erstmal meiner Sachbearbeiterin beim Amt gemailt, dass ich um ausführliche Berechnung in beiderlei Fällen bitte , bevor ich irgendwas beantrage. Laut dem Merkblatt hab ich auch die Wahl - das ist wie beim Wohngeld oder ALG II. Denn ich hab auch so den leisen Verdacht, dass die mich schleichend aus dem Bezug nehmen wollen. Nun ja, ich wart erstma die Antwort ab, hab dann ja was in der Hand und kann ich mich an ProFamilia oder Caritas wenden.
Danke dir


Das kannst du vergessen, das machen die nicht, und selbst wenn, müsstest du noch wissen, was du an Wohngeld bekommst, denn du beziehst ja entweder HARTZIV oder Kinderzuschlag&Wohngeld (beides zusammen)
Und bei uns ist es so, bin ja auch gerade in Elternzeit, dass wir mit Kinderzuschlag + Wohngeld besser dastehen, als wenn wir HartzIV beantragen würden. Is bei uns sowieso einleuchtend, weil keiner von uns Beiden arbeitssuchend ist.
Amarillis
1629 Beiträge
23.11.2009 13:14
Ja, das kann ich mir denken, dass die das nicht machen - aber n Versuch isses ja Wert
Ich wurde im August bereits aufgefordert, Wohngeld zu beantragen. Hab ich auch gemacht, doch lt. mündlicher Aussage heißt es, dass dies mir nicht zusteht - weil angeblich andere Bemessungsgrundlagen benutzt werden. Außerdem sagte mir die gute Frau dort, dass ich bei Bezug von Elterngeld mit Hartz 4 besser dran wäre, denn bei Wohngeld wird das wohl zur Hälfte als Einkommen angerechnet...!?

Wat'n Scheiß alles...
BlödmannVomDienst
25939 Beiträge
23.11.2009 13:28
Zitat von Bina166:

Ja, das kann ich mir denken, dass die das nicht machen - aber n Versuch isses ja Wert
Ich wurde im August bereits aufgefordert, Wohngeld zu beantragen. Hab ich auch gemacht, doch lt. mündlicher Aussage heißt es, dass dies mir nicht zusteht - weil angeblich andere Bemessungsgrundlagen benutzt werden. Außerdem sagte mir die gute Frau dort, dass ich bei Bezug von Elterngeld mit Hartz 4 besser dran wäre, denn bei Wohngeld wird das wohl zur Hälfte als Einkommen angerechnet...!?

Wat'n Scheiß alles...


Also Elterngeld wird nur angerechnet, wenn du mehr als 300 EUR bekommst, die 300 EUR sind frei. Alles was über den 300 EUR liegt, wird sowohl bei ALGII als auch bei Kinderzuschlag und entsprechend bei Wohngeld angerechnet. Was die gute Frau dir erzählt hat ist also völliger Schwachsinn, denn ich beziehe auch die 300 EUR Elterngeld und da wird beim Wohngeld nicht ein Cent von angerechnet..
laemmchen
2537 Beiträge
23.11.2009 13:35
http://biallo.aol.de/aol/Soziales/Wohngeldrechner. php?sem=1&&ncid=SEMDEfinanzen9080&otim =$TIMESTAMP&spid=$SPID
und
http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/
kann man mal beides ausrechnen, wenn man nicht berechtigt ist, weil man zu wenig hat, wird das am ende auch gesagt!
Amarillis
1629 Beiträge
26.11.2009 11:36
ICH DANKE EUCH!!!
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