Mütter- und Schwangerenforum

ALG II und nun Kinderzuschlag!? Was denn nu!?

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Amarillis
1629 Beiträge
22.11.2009 18:56
So ihr Lieben,
bitte seid mir nich böse, falls mein Problem hier irgendwo schon gepostet wurd - ich hab schon mal gesucht, allerdings nich die Antwort gefunden, daher hier mein Problem:

Leider Gottes kam ich durch Entbindung vorm Studium in die Breduilie, arbeitslos zu werden. Habe grundsätzlich Anspruch auf ALG I, müsste demnach dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - da i bis zum nächsten Studienjahr aber zu Haus bleib, nehm ich quasi ALG II. Jedenfalls hab ich das schon bezogen, dieser Anspruch galt bislang ja nur für mich, um wohnen und leben zu können. D h, dieser Betrag muss mir doch auch weiterhin zustehen!? Jedenfalls weiß ich, dass es mit Geburt des Kindes 215 EUR mehr gibt, also nur fürs Kind. Dann kommt Elterngeld und Kindergeld hinzu, beides dürfte nach meinen bisherigen Erkenntnissen nicht angerechnet werden (belehrt mich bitte, falls es falsch ist). Nun wart ich ja auf den neuen ALG Bescheid nach Einstellung des MuSch-Geldes. Bekam nun aber Post, dass ich vorrangige Leistungen ggü. dem ALG II geltend machen soll, welches in dem Fall der Kinderzuschlag i H v 140 EUR wäre. Ich versteh das nicht ganz. Gilt das nun nur fürs Kind? Also anstatt der 215 EUR lt. ALG-II-Gesetz bekomm ich nun quasi nur die 140 EUR?!
Ich kann das gar nich verstehen. Ich will da zwar mal anrufen, allerdings brennts mir jetzt schon unter den Nägeln und wenn ihr Erfahrungen damit habt, wär ich über Hilfe/Meinungen sehr dankbar - denn jedem Sachbearbeiter trau ich aus Erfahrung schon nicht (musste bislang immer mind. 1 mal in Widerspruch gehen, um mein "Recht" zu bekommen).

Habt vielen Dank!
Amarillis
1629 Beiträge
22.11.2009 19:04
Hach, sorry - Kindergeld wird ja komplett angerechnet!? Oh Gott, ich seh nich mehr durch: HILFE!
ANJUKA
23753 Beiträge
22.11.2009 19:09
Das Kindergeld wird in voller Höhe angerechnet das Elternegld ist bis zu einem Betrag von 300,-€ monatlich frei...also wird nicht angerechnet.
Rein rechnerisch gesehn bekommst du für deinen Zwerg rund 100€ ALG II plus kindergeld plus elterngeld...macht das 564€ mtl.mehr...nach ablauf der zeit für das elterngeld fallen dann schlagartig 300€ weg...
wenn du noch fragen hast, schreib mir ruhig eine pn..hab schon manchen geholfen..
BabyNo2
64 Beiträge
22.11.2009 19:27
kindergeld
wird angerechnet. elterngeld nicht.

ich bekomme für mich und meinen sohn nur 195€ hartz4
Amarillis
1629 Beiträge
22.11.2009 19:39
Oh Danke euch - insbesonder Anjuka

195 EUR für euch beide? Ach herrje... wie soll man denn damit auskommen? Oder verdient dein Mann/Partner "zu gut"?

PN kommt gleich @ Anjuka, da ich das mit dem Kinderzuschlag, den ich nun beantragen soll, nich recht versteh.
ANJUKA
23753 Beiträge
22.11.2009 19:42
Zitat von BabyNo2:

kindergeld
wird angerechnet. elterngeld nicht.

ich bekomme für mich und meinen sohn nur 195€ hartz4

Wieso bekommstn du so wenig???
BabyNo2
64 Beiträge
22.11.2009 20:03
kp....
meien wohnung (43qm) kostet 440€ und wird übernommen... dann bekomm ich für den kleinen unterhalt 199€ und kindergeld 164€ ... ich bekomm nun kein kindergeld merh, bzw wurde mir das plötzlich gestrichen... eigentlich ohne berechtigung.
naja und dann bekomm ich ja die 300€ elterngeld....

aber reines hartz4 für beide nur 195€
also insgesamt für beide: 558 + 300 elterngeld bis april.

mit dem papa wohn ich ja nicht zusammen und der würde nie auf die idee kommen nur einen euro für mich auszugeben ...
ich kassier doch schon ein vermögen mit seinen 199€ monatlich, die das kind niiiiiiiemals verbraucht!!
ANJUKA
23753 Beiträge
22.11.2009 20:08
Zitat von BabyNo2:

kp....
meien wohnung (43qm) kostet 440€ und wird übernommen... dann bekomm ich für den kleinen unterhalt 199€ und kindergeld 164€ ... ich bekomm nun kein kindergeld merh, bzw wurde mir das plötzlich gestrichen... eigentlich ohne berechtigung.
naja und dann bekomm ich ja die 300€ elterngeld....

aber reines hartz4 für beide nur 195€
also insgesamt für beide: 558 + 300 elterngeld bis april.

mit dem papa wohn ich ja nicht zusammen und der würde nie auf die idee kommen nur einen euro für mich auszugeben ...
ich kassier doch schon ein vermögen mit seinen 199€ monatlich, die das kind niiiiiiiemals verbraucht!!

Wieso wurde dir das Kindergeld gestrichen, das geht doch gar nicht, lass das mal bitte nachprüfen, denn es steht dir ja zu...das ist aber echt merkwürdig das die das getan haben, steht nichts weiter in der schriftlichen Mitteilung drin, wieso weshalb, warum???
BlödmannVomDienst
25939 Beiträge
22.11.2009 20:09
Zitat von ANJUKA:

Das Kindergeld wird in voller Höhe angerechnet das Elternegld ist bis zu einem Betrag von 300,-€ monatlich frei...also wird nicht angerechnet.
Rein rechnerisch gesehn bekommst du für deinen Zwerg rund 100€ ALG II plus kindergeld plus elterngeld...macht das 564€ mtl.mehr...nach ablauf der zeit für das elterngeld fallen dann schlagartig 300€ weg...
wenn du noch fragen hast, schreib mir ruhig eine pn..hab schon manchen geholfen..


Also soweit ich weiß bekommt sie für ihr Kind 51 EUR ALGII + Kindergeld...
Eventuell für sich noch 129 EUR Alleinerziehendenzuschlag, was allerdings mit eventuellem Unterhalt verrechnet wird....
Sie müsste ihre Situation mal etwas ausführlicher schildern, um da spezifische Antworten zu geben...
BlödmannVomDienst
25939 Beiträge
22.11.2009 20:12
Aso ausserdem besteht soweit ich weiß die Möglichkeit zwischen Kinderzuschlag und ALG II zu wählen...
Ist hier nachzulesen...

http://www.elternforen.com/Fachinformationen/Kinde rgeld-oder-Hartz-IV.htm
BabyNo2
64 Beiträge
22.11.2009 20:20
Zitat von ANJUKA:

Zitat von BabyNo2:

kp....
meien wohnung (43qm) kostet 440€ und wird übernommen... dann bekomm ich für den kleinen unterhalt 199€ und kindergeld 164€ ... ich bekomm nun kein kindergeld merh, bzw wurde mir das plötzlich gestrichen... eigentlich ohne berechtigung.
naja und dann bekomm ich ja die 300€ elterngeld....

aber reines hartz4 für beide nur 195€
also insgesamt für beide: 558 + 300 elterngeld bis april.

mit dem papa wohn ich ja nicht zusammen und der würde nie auf die idee kommen nur einen euro für mich auszugeben ...
ich kassier doch schon ein vermögen mit seinen 199€ monatlich, die das kind niiiiiiiemals verbraucht!!

Wieso wurde dir das Kindergeld gestrichen, das geht doch gar nicht, lass das mal bitte nachprüfen, denn es steht dir ja zu...das ist aber echt merkwürdig das die das getan haben, steht nichts weiter in der schriftlichen Mitteilung drin, wieso weshalb, warum???


äähm naja die hatten meine mutter angeschrieben, weil die mein kg bekommt und an mich wieterleitet dann, dass jetzt auf einmal der kindsvater für mein lebensunterhalt also den betrag des kg aufkommen muss... was für ein schwachsinn... ein kind verpflichtet eienn ja nun nicht zu allem, ist ja schloimmer als wenn man verheiratet ist....
zudem würde das mit seinem einkommen garnicht hinhauen.
meine mama hat denen zurückgeschrieben, dass die ihn anschrieben sollen wegen einkommsnachweis und nicht sie, die weiß doch davon garnichts...
naja und ihn haben sie nicht angeschrieben und nichts und ich hab diesen monat dann ekin kg mehr bekommen....
die müssten ja wenisgten dann noch nen schrieben machen ab wann die nicht mehr gezhalt ahben bzw bis wann ich alles zurückzaheln muss....
Amarillis
1629 Beiträge
22.11.2009 20:46
Zitat von cj_190580:

Zitat von ANJUKA:

Das Kindergeld wird in voller Höhe angerechnet das Elternegld ist bis zu einem Betrag von 300,-€ monatlich frei...also wird nicht angerechnet.
Rein rechnerisch gesehn bekommst du für deinen Zwerg rund 100€ ALG II plus kindergeld plus elterngeld...macht das 564€ mtl.mehr...nach ablauf der zeit für das elterngeld fallen dann schlagartig 300€ weg...
wenn du noch fragen hast, schreib mir ruhig eine pn..hab schon manchen geholfen..


Also soweit ich weiß bekommt sie für ihr Kind 51 EUR ALGII + Kindergeld...
Eventuell für sich noch 129 EUR Alleinerziehendenzuschlag, was allerdings mit eventuellem Unterhalt verrechnet wird....
Sie müsste ihre Situation mal etwas ausführlicher schildern, um da spezifische Antworten zu geben...


Also falls du mich meinst : Ich bin nicht alleinerziehend, wohne mit meinem Partner zusammen und wir sind eine Bedarfsgemeinschaft.
51 EUR hatte ich auch ausgerechnet, wenn man die Differenz zwischen den 215 EUR und der Anrechnung des KG bildet. Deinem Link werde ich gleich mal folgen - danke schon mal.
ANJUKA
23753 Beiträge
22.11.2009 20:49
das verstehe ich ja nun mal gar nicht...lass es bitte dennoch prüfen....
22.11.2009 20:49
mein kind kriegt 6 euro alg2...hmmm
Amarillis
1629 Beiträge
22.11.2009 20:55
Zitat von cj_190580:

Aso ausserdem besteht soweit ich weiß die Möglichkeit zwischen Kinderzuschlag und ALG II zu wählen...
Ist hier nachzulesen...

http://www.elternforen.com/Fachinformationen/Kinde rgeld-oder-Hartz-IV.htm


Oha, ganz so helle bin ich heut nich, aber wenn ich das richtig verstanden hab, möchte sich in meinem Fall das Amt "ihrer Pflicht entbinden", d h keine 215 EUR fürs Kind zahlen - stattdessen soll ich den Kinderzuschlag i H v 140 EUR (bestenfalls) beantragen, von dem dann wiederrum das Kindergeld abgezogen wird, durch die Anrechnung? Oder besser gesagt: Meine Leistungen, die mir vom Amt aus zustehen werden quasi mit dem Kindergeld verrechnet, ich bekomm aber den Zuschlag? Ich formuliere es besser mal in Zahlen:
Angenommen ich bekomm 500 EUR ALG II allein für mich sowie den Kinderzuschlag, dann macht das ja schon mal 640 EUR. Plus KG wären wir bei 804 EUR - normalerweise. Da das ja nun aber angerechnet wird, könnte man das auf meine 500 EUR als Einkommen anrechnen!? Dann bleiben wir doch quasi bei 640 EUR + Elterngeld - oder bin ich jetzt komplett falsch!?
Sollte ich nun den Zuschlag nicht nehmen, wären wir bei 215 EUR fürs Kind minus das KG - also bei 51 EUR nur fürs Kind plus Elterngeld plus die LEistungen, die mir zustehen!?

Ich weiß z B - wie auch im Link zu lesen - das man zwischen Wohngeld und ALG II wählen kann, also was für einen persönlich besser ausfällt, dass darf man - lt. Gesetz zumindest - nehmen. Und wenn ich das in Etwa richtig verstanden habe, müsste das beim Kinderzuschlag oder ALG II das Gleiche sein!? Dann wäre ich mit ALG II doch wahrlich besser dran!?
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