Mütter- und Schwangerenforum

ALG II und mit Freund zusammenziehen? Hilfe

Gehe zu Seite:
Mietzeee
11583 Beiträge
19.06.2011 19:33
Als wir zusammen gezogen sind habe ich BAB bekommen mein Freund Lehrlingsgeld. (Januar war das gewesen).
So und im Februar erfahren das ich ss bin.
Mein FSJ ging dann zu ende im Juni und ich musste ab Juli Alg2 beziehen.
Mein Freund wurde mit einberechnet komplett (wir waren kein Jahr zusammen) und er bekam am ende kein Alg2 nur ich und dann eben Mehrbedarf und ich musste noch 0,24 cent an die Arge bezahlen weil das mein Freund zuviel verdient hatte
Aber so muss ich sagen ich und mein Sohn haben um die 400 euro bekommen und konnten gut davon Leben plus Lehrlingsgehalt damals von meinem Menne.
Nun bekommen wir nix mehr.
19.06.2011 19:46
1. es kommt darauf an wie lange Ihr zusammen seit, wenn ihr schon über ein Jahr zusammen seit gild es als bedarfsgemeinschaft wenn er jetzt zusammenzieht. Ihr könnt 1 jahr zusammen wohnen ohne das es als bedarfsgemeinschaft gezählt wird. Erst nach einem Jahr wird es als bedarfsgemeinschaft gerechnet. Bei einer WG können die das ja auch nicht machen. Da müsst Ihr echt aufpassen, die Ämter sind ganz schnell mit bedarfsgemeinschaft weil die geld sparen wollen.
Also wir haben erst nach einem Jahr eine Bedarfsgemeinschaft gebildet vor dem amt, weil niemand garantieren kann ob ihr zusammen bleib. Es darf erst nach einem Jahr gerechnet werden.
Vielleich hielf dir dieser link weiter. http://www.kei-kassel.gmxhome.de/reform/alg2/bedar fsgem-1.htm aber wie gesagt pass auf, die ämter sind knall hart wenn man nicht bescheid weiß ist man ein gefundenes fressen. Viel erfolg. Wenn du noch fragen hast kannst du mich anschreiben. Lg Conny
Mietzeee
11583 Beiträge
19.06.2011 19:51
Ich denke es ist aber von Bundesland unterschiedlich denn wir wurde sofort als Bedarfsgemeinschaft gesehen.
19.06.2011 19:53
Zitat von Trizi:

so früh schon? oO
also ich kenn es so das man von anfang an als BG gesehen wird.
Ausser es ist eine sogenannte WG aber dann muss man zwei getrennte Schlafbereiche aufweißen können

Es war nur eine Frage die im Raum stand, keiner hat gesagt dass wir nächste Woche zusammenziehen
Trizi
3437 Beiträge
19.06.2011 19:55
Zitat von Babylove19:

Zitat von Trizi:

so früh schon? oO
also ich kenn es so das man von anfang an als BG gesehen wird.
Ausser es ist eine sogenannte WG aber dann muss man zwei getrennte Schlafbereiche aufweißen können

Es war nur eine Frage die im Raum stand, keiner hat gesagt dass wir nächste Woche zusammenziehen

nächsten monat?
19.06.2011 19:56
Zitat von LeaMia0809:

Erst nach 1 Jahr muss er für sie aufkommen vorher nicht

genau weil kann ja sein das sie sich trennen, das amt darf erst nach einem Jahr rechnen. Weil man ja auch nicht vor einem Jahr über des anderen Finanzen verfügen kann oder darf, das macht man normalerweiße noch nimma nach 2 jahren aber die Ämter machen es sich echt leicht. Man muss auf dem Amt nur was sagen und sich vorher infos holen aber nicht auf dem Amt wenn die merken das man bescheid weiß können die es auch nicht anrechnen wenn er jetzt da einzieht Weil die dann damit rechnen müssen das de vor gericht gehst. Und das verlieren die dann...
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
19.06.2011 19:59
Zitat von Mietzeee:

Ich denke es ist aber von Bundesland unterschiedlich denn wir wurde sofort als Bedarfsgemeinschaft gesehen.


Nein, die Gesetze für Hartz IV sind in ganz Deutschland gleich. Also das SGB II bspw. gibt es nicht in verschiedenen Ausführungen für jedes Bundesland, das wäre für mich neu. Bei euch war es wohl der Fall, wie oben geschrieben, KEINE Ahnung und daher fürs Amt ein gefundenes Fressen, um Geld zu sparen.
Sheelalein
778 Beiträge
19.06.2011 19:59
Also ich bin im April mit meinem Freund zusammengezogen. Habe vorher auch Hartz 4 bekommen. Das wurde dann neu berechnet und ich habe nix mehr bekommen, da mein Freund jetzt wo wir zusammen wohnen unterhaltspflichtig für mich ist.
19.06.2011 20:00
Zitat von Babylove19:

Zitat von Trizi:

so früh schon? oO
also ich kenn es so das man von anfang an als BG gesehen wird.
Ausser es ist eine sogenannte WG aber dann muss man zwei getrennte Schlafbereiche aufweißen können

Es war nur eine Frage die im Raum stand, keiner hat gesagt dass wir nächste Woche zusammenziehen

Mach dir nix draus mein mann und ich sind nach 3 monaten zusammengezogen und es hat uns ni geschadet wir sind nun bald 2 jahre verheiratet und waren nur 1 jahr vorher zusammen man muss nur merken ob es klappt und das ist das eine Jahr wo die Ämter nicht als Bedarfsgemeinschaft rechnen dürfen. Ihr könntet ja nach 3 monaten wieder auseinander rennen was ich euch nicht wünsche
Mietzeee
11583 Beiträge
19.06.2011 20:03
Zitat von cj_190580:

Zitat von Mietzeee:

Ich denke es ist aber von Bundesland unterschiedlich denn wir wurde sofort als Bedarfsgemeinschaft gesehen.


Nein, die Gesetze für Hartz IV sind in ganz Deutschland gleich. Also das SGB II bspw. gibt es nicht in verschiedenen Ausführungen für jedes Bundesland, das wäre für mich neu. Bei euch war es wohl der Fall, wie oben geschrieben, KEINE Ahnung und daher fürs Amt ein gefundenes Fressen, um Geld zu sparen.


Boar da haben die uns ja voll verarscht und dann mussten wir noch eine nachzahlung von über 500 euro machen weil die uns falsch berechnet haben obwohl wir alles abgegeben haben zur rechten Zeit usw.
Könnte man da noch rechtlich vorgehen!?
Also ich krame alles nochmal raus und studiere alles nach weil ne das da iwas falsch gemacht wurde
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
19.06.2011 20:06
Zitat von Mietzeee:

Zitat von cj_190580:

Zitat von Mietzeee:

Ich denke es ist aber von Bundesland unterschiedlich denn wir wurde sofort als Bedarfsgemeinschaft gesehen.


Nein, die Gesetze für Hartz IV sind in ganz Deutschland gleich. Also das SGB II bspw. gibt es nicht in verschiedenen Ausführungen für jedes Bundesland, das wäre für mich neu. Bei euch war es wohl der Fall, wie oben geschrieben, KEINE Ahnung und daher fürs Amt ein gefundenes Fressen, um Geld zu sparen.


Boar da haben die uns ja voll verarscht und dann mussten wir noch eine nachzahlung von über 500 euro machen weil die uns falsch berechnet haben obwohl wir alles abgegeben haben zur rechten Zeit usw.
Könnte man da noch rechtlich vorgehen!?
Also ich krame alles nochmal raus und studiere alles nach weil ne das da iwas falsch gemacht wurde


Mmmhhh also du hast immer 4 Wochen Zeit für einen Widerspruch. Ich finde das Amt auch so zum Kotzen, die verarschen die Leute nach Strich und Faden, ich habe auch mal irgendwo gelesen, dass die Hälfte aller AlGII Bescheide falsch sind und aus internen Quellen weiß ich, dass dies teilweise sogar volle Absicht ist, denn die wenigsten kenne sich so gut aus und legen Widerspruch ein, damit spart das Amt dann nämlich ne Menge Geld.
Ich habe mir selber schon lange angewöhnt, bevor ich irgendwas beantrage, mir die Gesetze dazu anzuschauen und im Inet zu belesen...
Mari-07
7529 Beiträge
19.06.2011 20:06
Zitat von Penelope3582:

Zitat von cj_190580:

Zitat von Nadine_79:

Wenn er zuviel verdient, muss er für euch komplett aufkommen.


Nicht wenn sie erst zusammen gezogen sind, ich glaube da gibt es nen Paragraphen, in dem steht, dass sie erst nach einem Jahr als eheähnliche Gemeinschaft gelten. Zumal er auch nicht der Vater des Kindes ist. Also ihr würde dann nur 2/3 der Miete bezahlt werden, aber sein Einkommen darf nicht angerührt werden.


da ist mir neu

Genau so wars bei uns auch
Mietzeee
11583 Beiträge
19.06.2011 20:12
Zitat von cj_190580:

Zitat von Mietzeee:

Zitat von cj_190580:

Zitat von Mietzeee:

Ich denke es ist aber von Bundesland unterschiedlich denn wir wurde sofort als Bedarfsgemeinschaft gesehen.


Nein, die Gesetze für Hartz IV sind in ganz Deutschland gleich. Also das SGB II bspw. gibt es nicht in verschiedenen Ausführungen für jedes Bundesland, das wäre für mich neu. Bei euch war es wohl der Fall, wie oben geschrieben, KEINE Ahnung und daher fürs Amt ein gefundenes Fressen, um Geld zu sparen.


Boar da haben die uns ja voll verarscht und dann mussten wir noch eine nachzahlung von über 500 euro machen weil die uns falsch berechnet haben obwohl wir alles abgegeben haben zur rechten Zeit usw.
Könnte man da noch rechtlich vorgehen!?
Also ich krame alles nochmal raus und studiere alles nach weil ne das da iwas falsch gemacht wurde


Mmmhhh also du hast immer 4 Wochen Zeit für einen Widerspruch. Ich finde das Amt auch so zum Kotzen, die verarschen die Leute nach Strich und Faden, ich habe auch mal irgendwo gelesen, dass die Hälfte aller AlGII Bescheide falsch sind und aus internen Quellen weiß ich, dass dies teilweise sogar volle Absicht ist, denn die wenigsten kenne sich so gut aus und legen Widerspruch ein, damit spart das Amt dann nämlich ne Menge Geld.
Ich habe mir selber schon lange angewöhnt, bevor ich irgendwas beantrage, mir die Gesetze dazu anzuschauen und im Inet zu belesen...


Das ist echt die Größte Frechheit,
Werde das aber trozdem alles nochmal nachschauen und mit dem Anwalt besprechen.
Hast du denn §§ mit der Bedarfsgemeinschaft.
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
19.06.2011 20:13
Zitat von Mietzeee:

Zitat von cj_190580:

Zitat von Mietzeee:

Zitat von cj_190580:

Zitat von Mietzeee:

Ich denke es ist aber von Bundesland unterschiedlich denn wir wurde sofort als Bedarfsgemeinschaft gesehen.


Nein, die Gesetze für Hartz IV sind in ganz Deutschland gleich. Also das SGB II bspw. gibt es nicht in verschiedenen Ausführungen für jedes Bundesland, das wäre für mich neu. Bei euch war es wohl der Fall, wie oben geschrieben, KEINE Ahnung und daher fürs Amt ein gefundenes Fressen, um Geld zu sparen.


Boar da haben die uns ja voll verarscht und dann mussten wir noch eine nachzahlung von über 500 euro machen weil die uns falsch berechnet haben obwohl wir alles abgegeben haben zur rechten Zeit usw.
Könnte man da noch rechtlich vorgehen!?
Also ich krame alles nochmal raus und studiere alles nach weil ne das da iwas falsch gemacht wurde


Mmmhhh also du hast immer 4 Wochen Zeit für einen Widerspruch. Ich finde das Amt auch so zum Kotzen, die verarschen die Leute nach Strich und Faden, ich habe auch mal irgendwo gelesen, dass die Hälfte aller AlGII Bescheide falsch sind und aus internen Quellen weiß ich, dass dies teilweise sogar volle Absicht ist, denn die wenigsten kenne sich so gut aus und legen Widerspruch ein, damit spart das Amt dann nämlich ne Menge Geld.
Ich habe mir selber schon lange angewöhnt, bevor ich irgendwas beantrage, mir die Gesetze dazu anzuschauen und im Inet zu belesen...


Das ist echt die Größte Frechheit,
Werde das aber trozdem alles nochmal nachschauen und mit dem Anwalt besprechen.
Hast du denn §§ mit der Bedarfsgemeinschaft.


Neee leider nicht, aber jeder Anwalt sollte das wissen, wo das steht...
19.06.2011 20:14
Zitat von Mietzeee:

Zitat von cj_190580:

Zitat von Mietzeee:

Ich denke es ist aber von Bundesland unterschiedlich denn wir wurde sofort als Bedarfsgemeinschaft gesehen.


Nein, die Gesetze für Hartz IV sind in ganz Deutschland gleich. Also das SGB II bspw. gibt es nicht in verschiedenen Ausführungen für jedes Bundesland, das wäre für mich neu. Bei euch war es wohl der Fall, wie oben geschrieben, KEINE Ahnung und daher fürs Amt ein gefundenes Fressen, um Geld zu sparen.


Boar da haben die uns ja voll verarscht und dann mussten wir noch eine nachzahlung von über 500 euro machen weil die uns falsch berechnet haben obwohl wir alles abgegeben haben zur rechten Zeit usw.
Könnte man da noch rechtlich vorgehen!?
Also ich krame alles nochmal raus und studiere alles nach weil ne das da iwas falsch gemacht wurde

Schau mal hier, hier sind wiedersprüche drin die du machen kannst
http://www.sozialticker.com/widersprueche , mein mann hat gesagt das du nachträglich da wiederspruch einlegen kannst auch wenn ihr jetzt schon länger als ein jahr zusammen seit. Man kann das rückwirkend machen.
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 5 mal gemerkt