Mütter- und Schwangerenforum

ALG II und mit Freund zusammenziehen? Hilfe

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19.06.2011 18:48
Wusste mich nicht besser auszudrücken in der Überschrift.
Es geht darum dass ich mich neulich gefragt habe ob es möglich wäre bzw wie das gehabdhabt wird wenn ich mit meinem Freund zusammenziehen würde.

Zu mir: ich bekomme ALG II und das wird wohl auch noch bis nächstes Jahr so bleiben und habe einen 10 Monate alten Sohn. Mein Freund ist nicht der Vater.

Jetz ist es so, dass mir eine Wohnung "zusteht" die 380€ kalt+ 1.60/m² Heizkosten kostet und eben 60m².

Wie wäre das denn wenn ich mit meinem Freund zusammenziehen würde?
Also wie würde das berechnet werden und geht das überhaupt?
Hoffe man versteht mich und ihr habt ne Antwort

LG
Nadine_79
5639 Beiträge
19.06.2011 18:50
Wenn er zuviel verdient, muss er für euch komplett aufkommen.
19.06.2011 18:57
ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft, also ein eheähnliches verhältnis und wenn ihr nicht beweisen könnt, dass er nicht finaziell für dich aufkommt, wird sein Einkommen komplett angrechnet, aber euch würde, auf grund der höheren personenzahl, dann natürlich auch eine größere Wohnung zustehen!
Wenn ihr aber beide für euch selbst aufkommt und er seinen Teil der MIte selbst bezahlt, sowie du auch, dann werden ihr nicht als Bedarfsgemeinschaft gesehen, das wäre dann wie zur Untermiete, aber das ist schwer so etwas zu beweisen und meißtens braucht man lange um das durchzubekommen!
BennetsMUM
3012 Beiträge
19.06.2011 19:00
hatte ich auch....
ich habe mit meinem freund und dem vater unseres Sohnen zusammen gewohnt....
mir wurde 2/3 der Mietkosten übernommen....den anderen Teil musste mein Freund selber zahlen....
und dann wurde noch ein Teil seinen Gehaltes angerechnet....
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
19.06.2011 19:14
Zitat von Nadine_79:

Wenn er zuviel verdient, muss er für euch komplett aufkommen.


Nicht wenn sie erst zusammen gezogen sind, ich glaube da gibt es nen Paragraphen, in dem steht, dass sie erst nach einem Jahr als eheähnliche Gemeinschaft gelten. Zumal er auch nicht der Vater des Kindes ist. Also ihr würde dann nur 2/3 der Miete bezahlt werden, aber sein Einkommen darf nicht angerührt werden.
Nadine_79
5639 Beiträge
19.06.2011 19:16
Zitat von cj_190580:

Zitat von Nadine_79:

Wenn er zuviel verdient, muss er für euch komplett aufkommen.


Nicht wenn sie erst zusammen gezogen sind, ich glaube da gibt es nen Paragraphen, in dem steht, dass sie erst nach einem Jahr als eheähnliche Gemeinschaft gelten. Zumal er auch nicht der Vater des Kindes ist. Also ihr würde dann nur 2/3 der Miete bezahlt werden, aber sein Einkommen darf nicht angerührt werden.


Hab das gerade im Bekanntenkreis und er musste für Frau und ihre zwei Kinder sofort aufkommen.
19.06.2011 19:17
Zitat von cj_190580:

Zitat von Nadine_79:

Wenn er zuviel verdient, muss er für euch komplett aufkommen.


Nicht wenn sie erst zusammen gezogen sind, ich glaube da gibt es nen Paragraphen, in dem steht, dass sie erst nach einem Jahr als eheähnliche Gemeinschaft gelten. Zumal er auch nicht der Vater des Kindes ist. Also ihr würde dann nur 2/3 der Miete bezahlt werden, aber sein Einkommen darf nicht angerührt werden.


da ist mir neu
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
19.06.2011 19:21
Zitat von Nadine_79:

Zitat von cj_190580:

Zitat von Nadine_79:

Wenn er zuviel verdient, muss er für euch komplett aufkommen.


Nicht wenn sie erst zusammen gezogen sind, ich glaube da gibt es nen Paragraphen, in dem steht, dass sie erst nach einem Jahr als eheähnliche Gemeinschaft gelten. Zumal er auch nicht der Vater des Kindes ist. Also ihr würde dann nur 2/3 der Miete bezahlt werden, aber sein Einkommen darf nicht angerührt werden.


Hab das gerade im Bekanntenkreis und er musste für Frau und ihre zwei Kinder sofort aufkommen.


Ja na das machen die ja auch erstmal so, auf Dummfang ausgehen, da müsste man dann Widerspruch einlegen mit Begründung und den Paragraphen bräuchte man wahrscheinlich auch, wo das steht. Ich finde das immer schlimm, dass sie die Kerle dann dazu zwingen für fremde Kinder aufzukommen. Ich meine klar, das Kind kann ja nix dafür, aber ich finde einfach, da MUSS sich der leibliche Vater kümmern und nicht der neue Kerl.
BennetsMUM
3012 Beiträge
19.06.2011 19:21
Zitat von Penelope3582:

Zitat von cj_190580:

Zitat von Nadine_79:

Wenn er zuviel verdient, muss er für euch komplett aufkommen.


Nicht wenn sie erst zusammen gezogen sind, ich glaube da gibt es nen Paragraphen, in dem steht, dass sie erst nach einem Jahr als eheähnliche Gemeinschaft gelten. Zumal er auch nicht der Vater des Kindes ist. Also ihr würde dann nur 2/3 der Miete bezahlt werden, aber sein Einkommen darf nicht angerührt werden.


da ist mir neu

mir aber auch....sobald sie eine Bedarfsgemeintschaft bilden wird sein Einkommen mit berücksichtigt.... und er muss seinen anteil an Miete und Heizkosten selberzahlen.
LeaMia0809
18644 Beiträge
19.06.2011 19:24
Erst nach 1 Jahr muss er für sie aufkommen vorher nicht
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
19.06.2011 19:25
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
19.06.2011 19:25
Zitat von LeaMia0809:

Erst nach 1 Jahr muss er für sie aufkommen vorher nicht


Sag ich doch...
LeaMia0809
18644 Beiträge
19.06.2011 19:26
Zitat von cj_190580:

Zitat von LeaMia0809:

Erst nach 1 Jahr muss er für sie aufkommen vorher nicht


Sag ich doch...


achso hab nur die ersten zwei post gelesen und wollte das nur sagen Aktuell bei meiner Freundin, daher weiß ich das. Denn es ist deshalb so, weil sie sich ja noch trennen können, in der ersten Zeit kann viel passieren. Man lernt sich besser kennen etc.
Trizi
3437 Beiträge
19.06.2011 19:29
so früh schon? oO
also ich kenn es so das man von anfang an als BG gesehen wird.
Ausser es ist eine sogenannte WG aber dann muss man zwei getrennte Schlafbereiche aufweißen können
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
19.06.2011 19:30
Zitat von Trizi:

so früh schon? oO
also ich kenn es so das man von anfang an als BG gesehen wird.
Ausser es ist eine sogenannte WG aber dann muss man zwei getrennte Schlafbereiche aufweißen können


Hier habe ich auch nochmal was dazu....

http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii -2/bedarfsgemeinschaft.html
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