Mütter- und Schwangerenforum

Wer kann mir helfen

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Engel115
135 Beiträge
30.08.2008 06:57
hallo zusammen

haben da mal eine Frage bin jetzt in der 7Woche,Habe zum 1.7.08 angefangen zu arbeiten und habe ein unbefristenten Vertrag aber noch in der probezeit konnen die mich jetzt so einfach kündigen????Muss ich jetzt auch zwei Schichten Arbeiten???Und was ist wenn meine FA mir ein Beschäftigungsverbot gibt Kriege ich dann weiter hin von meiner Firma Geld???Wo kann ich den Erstlingausstagtung beantragen bin gering verdienerin verdiene knapp 850-900€ Davon zahle ich miete strom???
lisii
8629 Beiträge
30.08.2008 08:19
mal herzlichen glückwunsch zur ss,leider knan ich dir in deinen fragen nicht weiterhelfen da ich eure gesetze nicht kenne
30.08.2008 08:22
huhu

wie lang geht deine probezeit noch?
Engel115
135 Beiträge
30.08.2008 08:25
6Monate geht die probezeit
30.08.2008 08:27
das ist zu lang...man kann da schon sehen das du schwanger bist...naja wenn es nur 3 monate gewesen wären, dann hätte ich nix gesagt auf arbeit. die können dich in der probezeit rausschmeissen...schade.
30.08.2008 08:29
geld für die erstausstattung kann man bei pro familia, caritas, diakonie usw beantragen
30.08.2008 08:33
sag auf deiner arbeit das du schwanger bist, weil 6 monate inefach zu lang ist um es zu verschweigen. dir steht ja durch die ss ein leichteres arbeiten zu. du darfst nur noch bis 20uhr arbeiten. aber schau selber im mutterschutgesetz nach
atomic-a
7291 Beiträge
30.08.2008 09:13
Hi
Erstmal Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft.
Auch wenn du noch in der Probezeiit bist, darfst du nicht mehr gekündigt werden (MuSchuG-Schutzvorschrift)
Neu ist seit dem 1.2. oder 1.3.08 dass man auch am WE arbeiten kann. Nachtarbeit ist aber immer noch verboten, es sei denn du arbeitest in Gastronomie, Krankenhaus, Altenheim usw. da gibt es besondere Regeln.
Schichdienst ist schon noch erlaubt, solang du nen Ausgleichtag hast und deine Schicht 8,5 Std. reine Arbeitszeit nicht überschreitet.

Warte doch ersteinmal die 12 Wochen ab bevor du irgendwelche Pferde scheu machst.
Ich hoffe das hilft dir ein wenig weiter
atomic-a
7291 Beiträge
30.08.2008 09:17
Was machst du denn eigentlich beruflich?
Du kannst bei der Stiftung für Mutter und Kind Erstausstattungesgeld beantragen. Ich habe dieses bei donum vitae.eV gemacht und 1000 € bekommen. Hatte zwar auch ne Festanstellung, aber den gleichen Lohn wie du
Wegen dem Berufsverbot: Das stellen die FÄ nicht so leicht aus. Die müssen da furchtbar viel nachweisen. Nur wenn wirklich eine Gefahr für Mutter und Kind besteht.
30.08.2008 09:19
Zitat von atomic-a:
Hi
Erstmal Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft.
Auch wenn du noch in der Probezeiit bist, darfst du nicht mehr gekündigt werden (MuSchuG-Schutzvorschrift)
Neu ist seit dem 1.2. oder 1.3.08 dass man auch am WE arbeiten kann. Nachtarbeit ist aber immer noch verboten, es sei denn du arbeitest in Gastronomie, Krankenhaus, Altenheim usw. da gibt es besondere Regeln.
Schichdienst ist schon noch erlaubt, solang du nen Ausgleichtag hast und deine Schicht 8,5 Std. reine Arbeitszeit nicht überschreitet.

Warte doch ersteinmal die 12 Wochen ab bevor du irgendwelche Pferde scheu machst.
Ich hoffe das hilft dir ein wenig weiter


aha wusste ich auch nicht das das neu ist...mhhhh....
Engel115
135 Beiträge
30.08.2008 21:00
ich Arbeite Als Produktionhelferin Also am Band!!!!An Maschinen Da wo die grade Leute Brauchen Wann soll ich den in Der Firma Bescheid Sagen das ich schwanger bin????
Britta
25259 Beiträge
31.08.2008 00:26
Normalerweise sollte man den Arbeitgeber gleich nach bekanntwerden der SS bescheid sagen. Denn die muessen auch irre viel beruecksichtigen, da du nur noch zu bestimmten Zeiten arbeiten darfst,also keine Nachtarbeit mehr usw. Sie muessen dir regelmaessig die Gelegenheit geben, dass du dich hinsetzen kannst, soll heissen du darfst keine 8 Stunden mehr nur stehend arbeiten. Sobald du einen ET hast, muss dieser der Firma auch schriftlich mitgeteilt werden. Gekuendigt werden kann dir nicht mehr, da du schwanger bist und Schwangerschaft auch kein kuendigungsgrund ist.

Lieben Gruss Britta
papillon
825 Beiträge
31.08.2008 02:13
besondere regeln in der gastronomie sind nur das man bis 22uhr arbeiten darf. also in dem zeitraum von 6uhr bis 22uhr(gleiche gilt für krankenhaus usw.).
dein arbeitgeber muss im personalraum (oder da wo platz ist) eine liege bereit halten und du musst dich jeder zeit hinsetzen oder hinlegen dürfen.
Engel115
135 Beiträge
31.08.2008 07:36
Was heisst den ET????
Putsch
26805 Beiträge
31.08.2008 07:59
Zitat von Britta:
Normalerweise sollte man den Arbeitgeber gleich nach bekanntwerden der SS bescheid sagen. Denn die muessen auch irre viel beruecksichtigen, da du nur noch zu bestimmten Zeiten arbeiten darfst,also keine Nachtarbeit mehr usw. Sie muessen dir regelmaessig die Gelegenheit geben, dass du dich hinsetzen kannst, soll heissen du darfst keine 8 Stunden mehr nur stehend arbeiten. Sobald du einen ET hast, muss dieser der Firma auch schriftlich mitgeteilt werden. Gekuendigt werden kann dir nicht mehr, da du schwanger bist und Schwangerschaft auch kein kuendigungsgrund ist.

Lieben Gruss Britta


ja, manchmal aus sicherheitsgründen.
anererseits ist man nicht verpflichtet, den arbeitgeber zu informieren...

man könnte also selbst mit kugelbauch auf die frage: "sind sie schwanger?" antworten: "kein kommentar!"
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