Mütter- und Schwangerenforum

Wenn der Sohn mal nicht zum Papa möchte....Umgangsrecht

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Silver1985
3555 Beiträge
19.06.2014 20:07
Das ist mein Brief:

Umgangsvereinbarung
Frau ..., Adresse: ...
und
Herr ... Adresse: ...
vereinbaren für
Kind ...
folgende Umgangsregelung:
1. Regelmäßiger Umgang
... hält sich alle 14 Tage an den Wochenenden
in der Zeit von Freitag, 18 Uhr bis Sonntag, 18 Uhr, beginnend mit Freitag,dem 27.06.2014, 18 Uhr bis Sonntag, dem 29.06.2014, 18 Uhr bei dem Vater ... auf.
2. Ausgefallene Tage/ Wochenenden
Jeder Elternteil hat pro Kalenderjahr das Recht, zwei Besuchstermine abzusagen. Die Absage muß frühzeitig erfolgen, gleichzeitig sind Ersatztermine zu benennen.
3. Geburtstagsregelung
Wenn eine gemeinsame Geburtstagsfeier für das Kind nicht möglich ist, wird dem Elternteil, der an dieser Feier nicht teilnehmen kann, am darauffolgenden Wochenende, unabhängig von der geltenden Umgangsregelung, die Möglichkeit gegeben, den Geburtstag mit dem Kind nachzufeiern. Den Geburtstag eines Elternteils verbringen die Kinder mit ihm gemeinsam und übernachten bei diesem.
Familiengeburtstage:
Familiengeburtstage verbringt ... bei dem Elternteil in welchem familiären Umkreis es stattfindet, ungeachtet davon ob Umgangswochenende ist. Die Umgangswochenenden bleiben bestehen.
Die gesetzlichen Feiertage 2014:
Vom 24.12.2014 bis 25.12.2014 bis 10 Uhr verbringt ... bei seiner Mutter ...
Vom 25.12.2014, 10 Uhr bis 26.12.2014, 18 Uhr sowie vom 31.12.2014, 10 Uhr zum 01.01.2015, 18 Uhr bei seinem Vater ...
Ab dem Jahr 2015 gilt folgendes, jährlich im Wechsel:
Am 03.04.2015(Karfreitag) und 06.04.2015(Ostermontag), inkl. dem Wochenende, verbringt... bei seinem Vater ..., sowie vom 22.05.2015 bis zum 25.05.2015und vom 24.12. 2015 bis zum 25.12.2015.
4. Ferienregelungen
Oster-, Pfingst-, Herbst, Winterferien
Die jeweiligen verbringt ... im jährlichen Wechsel bei jedem Elternteil. Die Osterferien des Jahres 2016 verbringt ... beim Vater, die Pfingstferien bei der Mutter, das nächste Jahr umgekehrt u.s.w.

Die Sommerferien
Im Jahr 2016 verbringt … die erste Hälfte der Sommerferien bei der Mutter, die zweite beim Vater. Im nachfolgenden Jahr umgekehrt.
5. Weitere Kontakte
Beide Eltern akzeptieren das Recht des Kindes, zum jeweils abwesenden Elternteil jederzeit telefonischen, brieflichen oder Kontakt über andere Medien zu pflegen. Jeden Mittwoch in der Zeit von 18:30 Uhr bis 19 Uhr hat der Vater die Möglichkeit mit seinem Sohn ... zu telefonieren.
Der Vater ... hat zudem die Möglichkeit ... an einem festgelegten Tag in der Woche von 18 Uhr bis max. 20 Uhr abzuholen und Zeit mit ihm zu verbringen, desweiteren besteht die Möglichkeit für den Vater, ... am nächsten Tag in den Kindergarten zu bringen wenn dieser bei dem Vater übernachten sollte.
6. Übergabe
... ist verpflichtet, ... in angemessener Weise auf die Besuche vorzubereiten. ... ist verpflichtet, ... pünktlich zu den jeweils vorgenannten Terminen – witterungsgerecht gekleidet – für Urlaubszeiten mit ausreichender, witterungsgerechter Kleidung, Kosmetikartikeln, Lieblingsspielsachen in geringem Umfang etc. vorzubereiten. ... ist verpflichtet, ... pünktlich zu ... zurückzubringen. Die Kosten für Hin- und Rücktransport des Kindes trägt der jeweilige Elternteil.
7. Sonstige Umgangsregelungen
- Kann wegen Erkrankung des Kindes der Wochenendumgang nicht stattfinden, so wird er an dem auf die Genesung folgenden nächsten Nichtumgangswochenende nachgeholt. Die auf Grund einer Erkrankung des Kindes entfallenen Feiertagsumgangstage werden in den auf die Genesung folgenden nächsten Ferien, an denen der Vater ... sonst keinen Umgang hätten, nachgeholt. Ein ersatzloser Ausfall der geregelten Betreuung wird ausgeschlossen.
- Die Eltern sind verpflichtet, alles zu unterlassen, was das Verhältnis von ... zu dem anderen Elternteil beeinträchtigen könnte.
- ... hat das Recht, als Kind mit eigenen Interessen behandelt zu werden und nicht als ein Pfand, ein Besitz oder als Eigentum eines oder beider Elternteile.
- Eltern und ggf. deren Partner/innen u.a. vermeiden alles, um Kinder auszufragen oder auszuspionieren. Kinder werden auch nicht als „Postbote“ benutzt.
8. Änderungen
Entstehen in der praktischen Ausführung oder Abänderung dieser Vereinbarung Probleme mit den Kindern, Schwierigkeiten bei den Eltern oder entstehen bei der Interpretation einzelner Punkte dieser Regelung unterschiedliche Auffassungen, so verpflichten sich beide Eltern, sachverständigen Rat bei der Beratungsstelle/Jugendamt ... einzuholen und diese Empfehlungen zu akzeptieren.
Ort, Datum ..., der 17.06.2014
Unterschriften der Eltern _______________________________________________
melile
680 Beiträge
19.06.2014 20:15
wow der brief ist ja mal heftig
sowas gabs bei uns nie
ich kann dich aber verstehen aber glaub auch nicht dass er da was unterzeichnen wird oder sich gar dran halten wird.
bei uns wärs nicht mal möglich die hälfte der schulferien zu teilen da der vater arbeitet und nichtmal soviel urlaub kriegt. aber gut wir waren uns fast immer einig und konnten das ganze so klären

ich würde dir echt zum jugendamt raten denn dein ex wird sich da immer quer stellen und stress mit deinem neuen deswegen muss nun echt nicht sein.
du solltest dem vater vom kleinen zwar schon entgegenkommen aber jedes we???
sorry aber ihr braucht auch mal zeit für euch
lass es vom jugendamt regeln dann habt ihr alle viel weniger stress
19.06.2014 20:16
Zitat von Silver1985:

Das ist mein Brief:

Umgangsvereinbarung
Frau ..., Adresse: ...
und
Herr ... Adresse: ...
vereinbaren für
Kind ...
folgende Umgangsregelung:
1. Regelmäßiger Umgang
... hält sich alle 14 Tage an den Wochenenden
in der Zeit von Freitag, 18 Uhr bis Sonntag, 18 Uhr, beginnend mit Freitag,dem 27.06.2014, 18 Uhr bis Sonntag, dem 29.06.2014, 18 Uhr bei dem Vater ... auf.
2. Ausgefallene Tage/ Wochenenden
Jeder Elternteil hat pro Kalenderjahr das Recht, zwei Besuchstermine abzusagen. Die Absage muß frühzeitig erfolgen, gleichzeitig sind Ersatztermine zu benennen.
3. Geburtstagsregelung
Wenn eine gemeinsame Geburtstagsfeier für das Kind nicht möglich ist, wird dem Elternteil, der an dieser Feier nicht teilnehmen kann, am darauffolgenden Wochenende, unabhängig von der geltenden Umgangsregelung, die Möglichkeit gegeben, den Geburtstag mit dem Kind nachzufeiern. Den Geburtstag eines Elternteils verbringen die Kinder mit ihm gemeinsam und übernachten bei diesem.
Familiengeburtstage:
Familiengeburtstage verbringt ... bei dem Elternteil in welchem familiären Umkreis es stattfindet, ungeachtet davon ob Umgangswochenende ist. Die Umgangswochenenden bleiben bestehen.
Die gesetzlichen Feiertage 2014:
Vom 24.12.2014 bis 25.12.2014 bis 10 Uhr verbringt ... bei seiner Mutter ...
Vom 25.12.2014, 10 Uhr bis 26.12.2014, 18 Uhr sowie vom 31.12.2014, 10 Uhr zum 01.01.2015, 18 Uhr bei seinem Vater ...
Ab dem Jahr 2015 gilt folgendes, jährlich im Wechsel:
Am 03.04.2015(Karfreitag) und 06.04.2015(Ostermontag), inkl. dem Wochenende, verbringt... bei seinem Vater ..., sowie vom 22.05.2015 bis zum 25.05.2015und vom 24.12. 2015 bis zum 25.12.2015.
4. Ferienregelungen
Oster-, Pfingst-, Herbst, Winterferien
Die jeweiligen verbringt ... im jährlichen Wechsel bei jedem Elternteil. Die Osterferien des Jahres 2016 verbringt ... beim Vater, die Pfingstferien bei der Mutter, das nächste Jahr umgekehrt u.s.w.

Die Sommerferien
Im Jahr 2016 verbringt … die erste Hälfte der Sommerferien bei der Mutter, die zweite beim Vater. Im nachfolgenden Jahr umgekehrt.
5. Weitere Kontakte
Beide Eltern akzeptieren das Recht des Kindes, zum jeweils abwesenden Elternteil jederzeit telefonischen, brieflichen oder Kontakt über andere Medien zu pflegen. Jeden Mittwoch in der Zeit von 18:30 Uhr bis 19 Uhr hat der Vater die Möglichkeit mit seinem Sohn ... zu telefonieren.
Der Vater ... hat zudem die Möglichkeit ... an einem festgelegten Tag in der Woche von 18 Uhr bis max. 20 Uhr abzuholen und Zeit mit ihm zu verbringen, desweiteren besteht die Möglichkeit für den Vater, ... am nächsten Tag in den Kindergarten zu bringen wenn dieser bei dem Vater übernachten sollte.
6. Übergabe
... ist verpflichtet, ... in angemessener Weise auf die Besuche vorzubereiten. ... ist verpflichtet, ... pünktlich zu den jeweils vorgenannten Terminen – witterungsgerecht gekleidet – für Urlaubszeiten mit ausreichender, witterungsgerechter Kleidung, Kosmetikartikeln, Lieblingsspielsachen in geringem Umfang etc. vorzubereiten. ... ist verpflichtet, ... pünktlich zu ... zurückzubringen. Die Kosten für Hin- und Rücktransport des Kindes trägt der jeweilige Elternteil.
7. Sonstige Umgangsregelungen
- Kann wegen Erkrankung des Kindes der Wochenendumgang nicht stattfinden, so wird er an dem auf die Genesung folgenden nächsten Nichtumgangswochenende nachgeholt. Die auf Grund einer Erkrankung des Kindes entfallenen Feiertagsumgangstage werden in den auf die Genesung folgenden nächsten Ferien, an denen der Vater ... sonst keinen Umgang hätten, nachgeholt. Ein ersatzloser Ausfall der geregelten Betreuung wird ausgeschlossen.
- Die Eltern sind verpflichtet, alles zu unterlassen, was das Verhältnis von ... zu dem anderen Elternteil beeinträchtigen könnte.
- ... hat das Recht, als Kind mit eigenen Interessen behandelt zu werden und nicht als ein Pfand, ein Besitz oder als Eigentum eines oder beider Elternteile.
- Eltern und ggf. deren Partner/innen u.a. vermeiden alles, um Kinder auszufragen oder auszuspionieren. Kinder werden auch nicht als „Postbote“ benutzt.
8. Änderungen
Entstehen in der praktischen Ausführung oder Abänderung dieser Vereinbarung Probleme mit den Kindern, Schwierigkeiten bei den Eltern oder entstehen bei der Interpretation einzelner Punkte dieser Regelung unterschiedliche Auffassungen, so verpflichten sich beide Eltern, sachverständigen Rat bei der Beratungsstelle/Jugendamt ... einzuholen und diese Empfehlungen zu akzeptieren.
Ort, Datum ..., der 17.06.2014
Unterschriften der Eltern _______________________________________________



Wow!

Ich denke mal, das wird ihm zu viel sein.
Da wird es noch ordentlich Ärger geben, aber so an sich, finde ich den Brief gut.
Sehr umfangreich, was aber auch schwer werden könnte.
Ich kenne deinen Ex nicht

Abwarten, ansonsten würde ich, wenn er ein Alarm macht und das nicht unterschreibt, zum JA.
Die regeln das nämlich ähnlich mit so einem Schreiben.

Bewahre dir das bloß auf....
Silver1985
3555 Beiträge
20.06.2014 15:05
Ok, bei den Ferien weiß ich das er nicht könnte da er ja selbst auch Vollzeit arbeitet also habe ich die jetzt wieder raus genommen und der Rest ist dann eigentlich so wie wir es bis jetzt auch in etwa gehandhabt haben....na ich lass mich mal überraschen was er sagt
melile
680 Beiträge
20.06.2014 16:25
Zitat von Silver1985:

Ok, bei den Ferien weiß ich das er nicht könnte da er ja selbst auch Vollzeit arbeitet also habe ich die jetzt wieder raus genommen und der Rest ist dann eigentlich so wie wir es bis jetzt auch in etwa gehandhabt haben....na ich lass mich mal überraschen was er sagt

kannst ja bei den ferien reinschreiben dass er dir 2-3 monate oder so im voraus bescheid geben muss wann er den kleinen haben will und umgekehrt dass du ihm mitteilst wann ihr z.B in urlaub fahrt und sein sohn nicht anwesend sein wird

bei uns ist es so dass der vater meist erst im august urlaub bekommt. wir fahren meist ende juli 2 wochen weg und die grosse geht dann anfang august 2-3 wochen zu ihrem papa. das klappte bis jetzt immer ganz gut. nur dieses jahr haben wir uns nicht so gut abgesprochen nun kommen wir samstags nach hause, sonntags holt er sie ab und montags fliegen sie in urlaub
aber bei uns wird da nicht viel abgesprochen kann schonmal sein dass er anfang dezember fragt um die grosse in den weihnachtsferien zu sehen aber da wir eh nur in den sommerferien in urlaub fahren ist das bei uns kein problem
Silver1985
3555 Beiträge
02.07.2014 19:13
Habe den

Das ist mein Brief, habe die Ferien erstmal rausgenommen und ihm den Brief gegeben. Nun sagte er mir heute das er den Brief einer Anwältin gegeben hat und diese drüber schaut....es müssen wohl noch Strafen bei Nicheinhaltung mit rein und wenn wir diese nicht einhalten könnte er sein Umgangsrecht und ich das Sorgerecht verlieren. Ich habe so etwas noch nie gehört, dass man durch Nicheinhaltung das Sorgerecht verliert. Meint ihr, er bindet mir da einen Bären auf?
Ist das Schreiben so ok? Ich hätte gedacht, dass Jugendamt würde es auch nicht anders formulieren.

Umgangsvereinbarung
Frau ..., Adresse: ...
und
Herr ... Adresse: ...
vereinbaren für
Kind ...
folgende Umgangsregelung:

1. Regelmäßiger Umgang
... hält sich alle 14 Tage an den Wochenenden
in der Zeit von Freitag, 18 Uhr bis Sonntag, 18 Uhr, beginnend mit Freitag,dem 27.06.2014, 18 Uhr bis Sonntag, dem 29.06.2014, 18 Uhr bei dem Vater ... auf.

2. Ausgefallene Tage/ Wochenenden
Jeder Elternteil hat pro Kalenderjahr das Recht, zwei Besuchstermine abzusagen. Die Absage muß frühzeitig erfolgen, gleichzeitig sind Ersatztermine zu benennen.

3. Geburtstagsregelung
Wenn eine gemeinsame Geburtstagsfeier für das Kind nicht möglich ist, wird dem Elternteil, der an dieser Feier nicht teilnehmen kann, am darauffolgenden Wochenende, unabhängig von der geltenden Umgangsregelung, die Möglichkeit gegeben, den Geburtstag mit dem Kind nachzufeiern. Den Geburtstag eines Elternteils verbringen die Kinder mit ihm gemeinsam und übernachten bei diesem.

Familiengeburtstage:
Familiengeburtstage verbringt ... bei dem Elternteil in welchem familiären Umkreis es stattfindet, ungeachtet davon ob Umgangswochenende ist. Die Umgangswochenenden bleiben bestehen.

Die gesetzlichen Feiertage 2014:
Vom 24.12.2014 bis 25.12.2014 bis 10 Uhr verbringt ... bei seiner Mutter ...
Vom 25.12.2014, 10 Uhr bis 26.12.2014, 18 Uhr sowie vom 31.12.2014, 10 Uhr zum 01.01.2015, 18 Uhr bei seinem Vater ...

5. Weitere Kontakte
Beide Eltern akzeptieren das Recht des Kindes, zum jeweils abwesenden Elternteil jederzeit telefonischen, brieflichen oder Kontakt über andere Medien zu pflegen. Jeden Mittwoch in der Zeit von 18:30 Uhr bis 19 Uhr hat der Vater die Möglichkeit mit seinem Sohn ... zu telefonieren.
Der Vater ... hat zudem die Möglichkeit ... an einem festgelegten Tag in der Woche von 18 Uhr bis max. 20 Uhr abzuholen und Zeit mit ihm zu verbringen, desweiteren besteht die Möglichkeit für den Vater, ... am nächsten Tag in den Kindergarten zu bringen wenn dieser bei dem Vater übernachten sollte.

6. Übergabe
... ist verpflichtet, ... in angemessener Weise auf die Besuche vorzubereiten. ... ist verpflichtet, ... pünktlich zu den jeweils vorgenannten Terminen – witterungsgerecht gekleidet – für Urlaubszeiten mit ausreichender, witterungsgerechter Kleidung, Kosmetikartikeln, Lieblingsspielsachen in geringem Umfang etc. vorzubereiten. ... ist verpflichtet, ... pünktlich zu ... zurückzubringen. Die Kosten für Hin- und Rücktransport des Kindes trägt der jeweilige Elternteil.

7. Sonstige Umgangsregelungen
- Kann wegen Erkrankung des Kindes der Wochenendumgang nicht stattfinden, so wird er an dem auf die Genesung folgenden nächsten Nichtumgangswochenende nachgeholt. Die auf Grund einer Erkrankung des Kindes entfallenen Feiertagsumgangstage werden in den auf die Genesung folgenden nächsten Ferien, an denen der Vater ... sonst keinen Umgang hätten, nachgeholt. Ein ersatzloser Ausfall der geregelten Betreuung wird ausgeschlossen.
- Die Eltern sind verpflichtet, alles zu unterlassen, was das Verhältnis von ... zu dem anderen Elternteil beeinträchtigen könnte.
- ... hat das Recht, als Kind mit eigenen Interessen behandelt zu werden und nicht als ein Pfand, ein Besitz oder als Eigentum eines oder beider Elternteile.
- Eltern und ggf. deren Partner/innen u.a. vermeiden alles, um Kinder auszufragen oder auszuspionieren. Kinder werden auch nicht als „Postbote“ benutzt.

8. Änderungen
Entstehen in der praktischen Ausführung oder Abänderung dieser Vereinbarung Probleme mit den Kindern, Schwierigkeiten bei den Eltern oder entstehen bei der Interpretation einzelner Punkte dieser Regelung unterschiedliche Auffassungen, so verpflichten sich beide Eltern, sachverständigen Rat bei der Beratungsstelle/Jugendamt ... einzuholen und diese Empfehlungen zu akzeptieren.
Ort, Datum ..., der 17.06.2014
Unterschriften der Eltern _______________________________________________
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