Verschenken eines Hauses verhindern
19.11.2024 15:52
Es geht um meine Schwägerin A. (Schwester von meinem Partner) und ihren Ehemann F. Ich erzähle die Geschichte der Reihe nach:
Die Eltern von F. hatten ein Haus. Darin eine Werkstatt eines Handwerkbetriebes. Sie sind vor ein paar Jahren gestorben. F. hat dann das Haus seiner Eltern geerbt. Das Haus war vermietet und steht im Moment leer.
Dieses Haus steht auf einem sehr großen Grundstück direkt neben dem kleinen Häuschen von F. und A. Wenn ein Investor dieses Haus incl. Grundstuck in die Hände bekommt, würde er vermutlich alles abreißen und mehrere hohe Mehrfamilienhäuser dorthin bauen - also direkt neben F. und A.
A. und F. haben zwei Kinder. Die Tochter ist ganz normal. Sie studiert im Moment.
Der Sohn (26) hat einen Handwerksberuf erlernt. Er hat ziemlich große Probleme mit Alkohol, evtl. auch noch mit anderen Drogen. Er ist jedes Wochenende komplett zu. Vor 2 Wochen hat ihn deshalb seine Freundin aus der gemeinsamen Wohnung rausgeschmissen und er ist wieder ins Kinderzimmer bei seinen Eltern eingezogen.
Jetzt hat der Vater F. die Idee, dass er seinem alkoholkranken (?) Sohn das Haus der Großeltern überschreibt. In seiner Vorstellung saniert der Sohn das Haus, nutzt die ehemalige Handwerkswerkstatt des verstorbenen Großvaters für sein Hobby und lebt dort für immer.
Meine Schwägerin A. und wir haben da die allergrößten Bedenken, ob der Sohn das Haus nicht irgendwann an einen Investor verkauft, wenn er durch den Alkohol in eine finanzielle Notlage gekommen ist. Dass er es sozusagen versäuft. Meine Schwägerin A. ist deshalb strikt dagegen, dass ihr Mann F. dem gemeinsamen Sohn das Haus überschreibt. Man könnte ihm stattdessen die Wohnung im Haus vermieten, ggf. auch kostenlos.
Kann meine Schwägerin A. verhindern, dass ihr Mann F. dem Sohn das Haus schenkt? Nur F. hat das Haus geerbt, nicht sie.
Falls das eine Rolle spielen sollte: Sie sind ungefähr 28 Jahre verheiratet. F. hat das Haus vor ungefähr 5 Jahren geerbt.
Kann die Tochter der beiden diese Schenkung an ihren Bruder verhindern? Er bekäme ein Haus geschenkt, sie nichts.
Die Eltern von F. hatten ein Haus. Darin eine Werkstatt eines Handwerkbetriebes. Sie sind vor ein paar Jahren gestorben. F. hat dann das Haus seiner Eltern geerbt. Das Haus war vermietet und steht im Moment leer.
Dieses Haus steht auf einem sehr großen Grundstück direkt neben dem kleinen Häuschen von F. und A. Wenn ein Investor dieses Haus incl. Grundstuck in die Hände bekommt, würde er vermutlich alles abreißen und mehrere hohe Mehrfamilienhäuser dorthin bauen - also direkt neben F. und A.
A. und F. haben zwei Kinder. Die Tochter ist ganz normal. Sie studiert im Moment.
Der Sohn (26) hat einen Handwerksberuf erlernt. Er hat ziemlich große Probleme mit Alkohol, evtl. auch noch mit anderen Drogen. Er ist jedes Wochenende komplett zu. Vor 2 Wochen hat ihn deshalb seine Freundin aus der gemeinsamen Wohnung rausgeschmissen und er ist wieder ins Kinderzimmer bei seinen Eltern eingezogen.
Jetzt hat der Vater F. die Idee, dass er seinem alkoholkranken (?) Sohn das Haus der Großeltern überschreibt. In seiner Vorstellung saniert der Sohn das Haus, nutzt die ehemalige Handwerkswerkstatt des verstorbenen Großvaters für sein Hobby und lebt dort für immer.
Meine Schwägerin A. und wir haben da die allergrößten Bedenken, ob der Sohn das Haus nicht irgendwann an einen Investor verkauft, wenn er durch den Alkohol in eine finanzielle Notlage gekommen ist. Dass er es sozusagen versäuft. Meine Schwägerin A. ist deshalb strikt dagegen, dass ihr Mann F. dem gemeinsamen Sohn das Haus überschreibt. Man könnte ihm stattdessen die Wohnung im Haus vermieten, ggf. auch kostenlos.
Kann meine Schwägerin A. verhindern, dass ihr Mann F. dem Sohn das Haus schenkt? Nur F. hat das Haus geerbt, nicht sie.
Falls das eine Rolle spielen sollte: Sie sind ungefähr 28 Jahre verheiratet. F. hat das Haus vor ungefähr 5 Jahren geerbt.
Kann die Tochter der beiden diese Schenkung an ihren Bruder verhindern? Er bekäme ein Haus geschenkt, sie nichts.
Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:
Privat, Familie
19.11.2024 15:59
Sie kann ihm gut zureden eine Rückfallklausel in den Notarvertag zu packen. Beim Versuch des Verkaufs oder der Beleihung fällt das Haus zurück an den Vater.
Edit: Wenn er nur das Haus bekommen soll und der Fleck auf dem es steht ohne den restlichen Grund muss das alles erstmal geteilt werden, das ist Aufwand und kostet.
Edit: Wenn er nur das Haus bekommen soll und der Fleck auf dem es steht ohne den restlichen Grund muss das alles erstmal geteilt werden, das ist Aufwand und kostet.
19.11.2024 16:01
Als Erstens : F kann mit dem Haus machen was er möchte.
.
Er könnte das Haus beiden überschreiben.
Er könnte die Schenkung auch mit def Bedienung belegen dass Haus in der Familie zu belassen.Was aber alles sehr kompliziert machen könnte für die Kinder.
Bei Schenkungen dieser Art sind Steuern etc.fällig und es sollte unbedingt notariell gemacht werden.
.
Er könnte das Haus beiden überschreiben.
Er könnte die Schenkung auch mit def Bedienung belegen dass Haus in der Familie zu belassen.Was aber alles sehr kompliziert machen könnte für die Kinder.
Bei Schenkungen dieser Art sind Steuern etc.fällig und es sollte unbedingt notariell gemacht werden.
19.11.2024 16:34
Zitat von Zwerginator:Nein, F. würde den Sohn das gesamte riesige Grundstück mit Haus und Werkstatt schenken. Das Haus ist vermutlich nicht sehr viel wert, weil es alt und unrenoviert ist. Aber es ist halt Familienbesitz und es wäre - gerade für den Vater F. - sehr traurig, wenn es ein Investor in die Hände bekommt etc. Wir verstehen alle nicht, warum er es jetzt auf einmal dem Sohn schenken möchte.
Sie kann ihm gut zureden eine Rückfallklausel in den Notarvertag zu packen. Beim Versuch des Verkaufs oder der Beleihung fällt das Haus zurück an den Vater.
Edit: Wenn er nur das Haus bekommen soll und der Fleck auf dem es steht ohne den restlichen Grund muss das alles erstmal geteilt werden, das ist Aufwand und kostet.
Das mit der Rückfallklausel gebe ich an meine Schwägerin weiter. Geht das einfach so, wenn man das in den Schenkungsvertrag reinschreibt?
19.11.2024 16:38
Zitat von Marf:Das heißt, seine Ehefrau A. und seine Tochter haben überhaupt kein Mitspracherecht.
Als Erstens : F kann mit dem Haus machen was er möchte.
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Er könnte das Haus beiden überschreiben.
Er könnte die Schenkung auch mit def Bedienung belegen dass Haus in der Familie zu belassen.Was aber alles sehr kompliziert machen könnte für die Kinder.
Bei Schenkungen dieser Art sind Steuern etc.fällig und es sollte unbedingt notariell gemacht werden.
Selbst wenn er das Haus incl. Grundstück seinen beiden Kindern schenkt, könnte doch der Sohn seinen Teil verkaufen und damit wären Haus und Grundstück weg, oder? Die studierende Tochter kann ihn ja nicht ausbezahlen.
19.11.2024 16:47
Meine Oma hat sich zb beim Notar ein lebenslanges Wohnrecht in die Schenkung schreiben lassen. Und genau festgelegt welche von den Zimmern solange sie lebt ihr gehören.
Also ich denke man kann da einiges an Bedingungen reinschreiben lassen, solange es nicht rechtswidrig ist. Aber sowas sollte eh beim Notar gemacht werden.
Also ich denke man kann da einiges an Bedingungen reinschreiben lassen, solange es nicht rechtswidrig ist. Aber sowas sollte eh beim Notar gemacht werden.
19.11.2024 16:59
Zitat von Anonym 1 (211596):
Zitat von Marf:Das heißt, seine Ehefrau A. und seine Tochter haben überhaupt kein Mitspracherecht.
Als Erstens : F kann mit dem Haus machen was er möchte.
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Er könnte das Haus beiden überschreiben.
Er könnte die Schenkung auch mit def Bedienung belegen dass Haus in der Familie zu belassen.Was aber alles sehr kompliziert machen könnte für die Kinder.
Bei Schenkungen dieser Art sind Steuern etc.fällig und es sollte unbedingt notariell gemacht werden.
Selbst wenn er das Haus incl. Grundstück seinen beiden Kindern schenkt, könnte doch der Sohn seinen Teil verkaufen und damit wären Haus und Grundstück weg, oder? Die studierende Tochter kann ihn ja nicht ausbezahlen.
Nein,es ist sein Haus.Er hat es geerbt.
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Natürlich, der Sohn kann dann seinen Teil verkaufen,die Tochter den ihren.
Es wurde ihnen überlassen und,wenn ohne Bedingungen, können sie damit anstellen was sie möchten.
Man könnte auch das Grundstück aufteilen wenn es so groß ist.Damit dezimiert man die Aussicht auf ein Großprojekt.
...wobei es ja auch Bauland sein müsste bzw.Baugenehmigungen braucht für so ein Vorhaben.
19.11.2024 17:33
Zitat von Anonym 1 (211596):
Zitat von Marf:Das heißt, seine Ehefrau A. und seine Tochter haben überhaupt kein Mitspracherecht.
Als Erstens : F kann mit dem Haus machen was er möchte.
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Er könnte das Haus beiden überschreiben.
Er könnte die Schenkung auch mit def Bedienung belegen dass Haus in der Familie zu belassen.Was aber alles sehr kompliziert machen könnte für die Kinder.
Bei Schenkungen dieser Art sind Steuern etc.fällig und es sollte unbedingt notariell gemacht werden.
Selbst wenn er das Haus incl. Grundstück seinen beiden Kindern schenkt, könnte doch der Sohn seinen Teil verkaufen und damit wären Haus und Grundstück weg, oder? Die studierende Tochter kann ihn ja nicht ausbezahlen.
Natürlich nicht. Es gehört F. Und solange der geschäftsfähig ist kann er mit seinem Eigentum machen was er möchte.
Und mal ganz ehrlich: wenn sie doch so lange verheiratet sind sollte die Frau sich doch einfach mal mit ihrem Mann zusammen setzen und über Bedenken reden. Und grundsätzlich dann bei einem Notar/Rechtsanwalt über alles rechtliche beraten lassen.
19.11.2024 17:40
Zitat von nilou:
Zitat von Anonym 1 (211596):
Zitat von Marf:Das heißt, seine Ehefrau A. und seine Tochter haben überhaupt kein Mitspracherecht.
Als Erstens : F kann mit dem Haus machen was er möchte.
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Er könnte das Haus beiden überschreiben.
Er könnte die Schenkung auch mit def Bedienung belegen dass Haus in der Familie zu belassen.Was aber alles sehr kompliziert machen könnte für die Kinder.
Bei Schenkungen dieser Art sind Steuern etc.fällig und es sollte unbedingt notariell gemacht werden.
Selbst wenn er das Haus incl. Grundstück seinen beiden Kindern schenkt, könnte doch der Sohn seinen Teil verkaufen und damit wären Haus und Grundstück weg, oder? Die studierende Tochter kann ihn ja nicht ausbezahlen.
Natürlich nicht. Es gehört F. Und solange der geschäftsfähig ist kann er mit seinem Eigentum machen was er möchte.
Und mal ganz ehrlich: wenn sie doch so lange verheiratet sind sollte die Frau sich doch einfach mal mit ihrem Mann zusammen setzen und über Bedenken reden. Und grundsätzlich dann bei einem Notar/Rechtsanwalt über alles rechtliche beraten lassen.
Sehe ich auch so.
19.11.2024 17:47
Warum macht F.nicht selber etwas mit seinem Grund? Wenn er ihn so schätzt und ihm am Herzen liegt könnte er selber damit kreativ werden.
19.11.2024 18:07
Zitat von Sommerglanz:Weil F. einen etwas schwierigen Charakter hat und dazu noch wenig bereit ist über etwas zu reflektieren. Wenn er sich etwas in den Kopf gesetzt hat, dann kann man mit ihm mit vernünftigen Argumenten nicht mehr kommen. Und im Moment ist es in seiner Vorstellung so, dass der Sohn in das Haus einzieht, es grundsaniert und alles wird gut bis ans Lebensende.
Zitat von nilou:
Zitat von Anonym 1 (211596):
Zitat von Marf:Das heißt, seine Ehefrau A. und seine Tochter haben überhaupt kein Mitspracherecht.
Als Erstens : F kann mit dem Haus machen was er möchte.
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Er könnte das Haus beiden überschreiben.
Er könnte die Schenkung auch mit def Bedienung belegen dass Haus in der Familie zu belassen.Was aber alles sehr kompliziert machen könnte für die Kinder.
Bei Schenkungen dieser Art sind Steuern etc.fällig und es sollte unbedingt notariell gemacht werden.
Selbst wenn er das Haus incl. Grundstück seinen beiden Kindern schenkt, könnte doch der Sohn seinen Teil verkaufen und damit wären Haus und Grundstück weg, oder? Die studierende Tochter kann ihn ja nicht ausbezahlen.
Natürlich nicht. Es gehört F. Und solange der geschäftsfähig ist kann er mit seinem Eigentum machen was er möchte.
Und mal ganz ehrlich: wenn sie doch so lange verheiratet sind sollte die Frau sich doch einfach mal mit ihrem Mann zusammen setzen und über Bedenken reden....
Sehe ich auch so.
Das müsst ihr nicht verstehen. Wir verstehen es auch nicht. Er könnte die Wohnung und evtl. die Werkstatt oder den Garten an den Sohn vermieten und das Problem wäre gelöst.
19.11.2024 18:15
Zitat von Marf:Weil er nicht möchte. Es soll alles erhalten bleiben. Er ist zufrieden mit seinem eigenen kleinen Häuschen in der Nachbarschaft.
Warum macht F.nicht selber etwas mit seinem Grund? Wenn er ihn so schätzt und ihm am Herzen liegt könnte er selber damit kreativ werden.
Wahrscheinlich fehlt ihm aber auch das Geld für Investitionen in das elterliche Haus.
Und die Frage ist für mich Außenstehenden allerdings auch: Warum sollte man da etwas investieren, wenn man noch nicht mal weiß, was in den nächsten Jahren mit den beiden Kindern sein wird und ob dann überhaupt jemand aus der Familie in diesem alten Haus leben möchte.
19.11.2024 18:25
Zitat von Anonym 1 (211596):
Zitat von Marf:Weil er nicht möchte. Es soll alles erhalten bleiben. Er ist zufrieden mit seinem eigenen kleinen Häuschen in der Nachbarschaft.
Warum macht F.nicht selber etwas mit seinem Grund? Wenn er ihn so schätzt und ihm am Herzen liegt könnte er selber damit kreativ werden.
Wahrscheinlich fehlt ihm aber auch das Geld für Investitionen in das elterliche Haus.
Und die Frage ist für mich Außenstehenden allerdings auch: Warum sollte man da etwas investieren, wenn man noch nicht mal weiß, was in den nächsten Jahren mit den beiden Kindern sein wird und ob dann überhaupt jemand aus der Familie in diesem alten Haus leben möchte.
Beispielsweise das Haus umbauen,anbauen,vermieten.
Den Grund verpachten ,z.B.für Mobilheime - gscheite- ist die top Nutzung für Brachland und macht wenig Arbeit.
Gibt so einiges.
Aber egal - es ist seins.Er entscheidet und zurecht kann man mit seinem Erbe anstellen wie beliebt.
19.11.2024 18:54
Zitat von Anonym 1 (211596):
Zitat von Sommerglanz:Weil F. einen etwas schwierigen Charakter hat und dazu noch wenig bereit ist über etwas zu reflektieren. Wenn er sich etwas in den Kopf gesetzt hat, dann kann man mit ihm mit vernünftigen Argumenten nicht mehr kommen. Und im Moment ist es in seiner Vorstellung so, dass der Sohn in das Haus einzieht, es grundsaniert und alles wird gut bis ans Lebensende.
Zitat von nilou:
Zitat von Anonym 1 (211596):
...
Natürlich nicht. Es gehört F. Und solange der geschäftsfähig ist kann er mit seinem Eigentum machen was er möchte.
Und mal ganz ehrlich: wenn sie doch so lange verheiratet sind sollte die Frau sich doch einfach mal mit ihrem Mann zusammen setzen und über Bedenken reden....
Sehe ich auch so.
Das müsst ihr nicht verstehen. Wir verstehen es auch nicht. Er könnte die Wohnung und evtl. die Werkstatt oder den Garten an den Sohn vermieten und das Problem wäre gelöst.
Dann macht er es eben so wie er will. Und trägt am Ende auch die Konsequenzen das im Wort Case Fall alles weg ist. Das ist dann halt so. Man kann nicht alles beeinflussen. Und es gehört ihm, also sein Ding.
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