Unterhaltspflicht gemeinsames Kind, getrennte Wohnungen, Beziehung intakt
08.08.2021 10:31
Zitat von Anonym 1 (207192):
Was heißt Betreuungsunterhalt?
Ich möchte ihn doch nicht kaputt machen; er soll hier wohnen bleiben können in seinem Haus und das weiterhin abzahlen können. Seine Tochter, die bei ihm lebt, soll in Kürze hier eingeschult werden mit ihren Freundinnen. Ich will nicht, dass sie wegen mir raus müssen, weil er mir zu viel zahlen muss und seine Fixkosten nicht mehr decken kann
Es geht aber nicht darum was du willst. Sorry. Er ist der Vater, also MUSS er für Kind und, sofern genug Einkommen, auch für dich aufkommen. Man kann nicht nach Lust und Laune die Allgemeinheit dann dafür bezahlen lassen.
Da er ja aber selbst noch Kinder hat und Unterhalt bezahlen wird, ist er ja eventuell gar nicht Leistungsfähig für Betreuungsunterhalt. Der Selbstbehalt liegt aktuell bei etwa 1.400 Euro. Er muss also 1400 Euro plus genug Kindesunterhalt verdienen und dann noch genug für Betreuungsunterhalt übrig haben. Lass dich beim Anwalt beraten.
08.08.2021 10:34
Zitat von Anonym 1 (207192):
Was heißt Betreuungsunterhalt?
Ich möchte ihn doch nicht kaputt machen; er soll hier wohnen bleiben können in seinem Haus und das weiterhin abzahlen können. Seine Tochter, die bei ihm lebt, soll in Kürze hier eingeschult werden mit ihren Freundinnen. Ich will nicht, dass sie wegen mir raus müssen, weil er mir zu viel zahlen muss und seine Fixkosten nicht mehr decken kann
Er muss doch nur zahlen im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit. Wenn durch seinen Eigenbehalt und durch die dann 3 Unterhaltspflichtigen Kinder die Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist, muss er auch keinen Betreuungsunterhalt an dich zahlen.
Lasst euch beraten beim Jugendamt.
Mein Ex musst mir nie Betreuungsunterhalt zahlen. Er hat gerade so den Mindestunterhalt zahlen können und nur das hat das JC auch gefordert von ihm.
08.08.2021 16:44
Sollte er dir und dem Kind Unterhalt zahlen MÜSSEN, und könnte dadurch sein Haus nicht mehr halten...wenn du auf das Geld nicht angewiesen bist, dann lasst es auf dein Konto überweisen und du gibst es ihm (bar) zurück
08.08.2021 19:48
Ich kann dir kurz erzählen wie es bei uns war.
Die Ex meines Mannes (nicht verheiratet) hat von ihm eine Tochter. Die Ex bekam auch hartz 4. Mein musste dem Jobcenter Betreuungsunterhalt zaen bis die Kleine in den Kindergarten kam. Das hatte sich das Jobcenter von ihm zurückgeholt und waren mal eben ein paar tausend Euro
Die Ex meines Mannes (nicht verheiratet) hat von ihm eine Tochter. Die Ex bekam auch hartz 4. Mein musste dem Jobcenter Betreuungsunterhalt zaen bis die Kleine in den Kindergarten kam. Das hatte sich das Jobcenter von ihm zurückgeholt und waren mal eben ein paar tausend Euro
08.08.2021 20:46
Zitat von JuRa1014:
Sollte er dir und dem Kind Unterhalt zahlen MÜSSEN, und könnte dadurch sein Haus nicht mehr halten...wenn du auf das Geld nicht angewiesen bist, dann lasst es auf dein Konto überweisen und du gibst es ihm (bar) zurück
Dann hat sie ja aber nichts. Das Jobcenter würde ja im Falle Betreuungsunterhalt nicht mehr zahlen.
Dann bekäme sie nur Elterngeld und Kindergeld und ja, den Unterhalt für's Kind.
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