Mütter- und Schwangerenforum

Unterhaltspflicht gemeinsames Kind, getrennte Wohnungen, Beziehung intakt

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Anonym 1 (207192)
0 Beiträge
07.08.2021 19:27
Hallo zusammen,
folgendes:
Ich habe aus meiner Ehe 2 Kinder und mein Freund ebenso. Nun erwarten wir in Kürze ein Baby, was nicht geplant war und was bei mir leben wird, weil ich nicht zu ihm ziehen möchte mit meinen Kindern; ich brauche meine eigenen 4 Wände mit meinen Kindern, der Rest ist mir alltäglich einfach zu viel und ich pack das einfach nicht, weil ich viel Ruhe brauche. Vor der Schwangerschaft habe ich Teilzeit gearbeitet und habe um die 200€ vom Amt aufstockendes Hartz4 erhalten, plus meinen Lohn, Unterhalt für die Kinder von meinem Exmann und Kindergeld. Das Geld hat uns immer gut gereicht und ich habe alles allein geschafft ohne Betreuung. Ich habe von Anfang an meinem Freund gesagt, dass ich nicht zusammen ziehen werde und er hatte aber die ganze Zeit Hoffnung und bemüht sich auch und ist toll zu den Kindern. Seine Macken hat er zwar auch, aber wer hat die nicht.
Jetzt ist es aber so, dass er ein Haus hat, was er noch abzahlt und wo seine Nochfrau, bei der eines seiner Kinder lebt und für das er ihr Unterhalt zahlt, noch im Grundbuch steht und das Haus somit zur Hälfte ihr gehört. Sobald ich jetzt dem Amt Auskunft gebe über ihn, schreiben sie ihn an und machen ihn nackig und fordern das Geld von ihm, was ich in der Elternzeit vom Staat bekommen würde und das wären so 600-700€ für unser Baby und mich, weil sie ihn verantwortlich machen, weil ich nicht mehr arbeiten kann.
Ist das so rechtens oder ist das falsch?
Muss ich mit allen zusammenziehen, damit er weiter sein Haus bezahlen kann und ich geh so aber kaputt?
Ich will nicht schuld daran sein, dass er in Miete muss und ich will aber auch nicht zusammenziehen. Ich könnte grad heulen; all der Stress wegen einem Baby, was ungeplant war und für das wir uns entschieden haben.

Kennt sich da jemand aus?

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Zu privat

nilou
14334 Beiträge
07.08.2021 19:43
Ich verstehe es nicht ganz. Solange er den Mindestunterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle zahlt kann das Amt nichts machen und auch nichts fordern.

Und was heißt er ist Schuld das du nicht arbeiten kannst und Hartz 4 bekommst? Wie kommst du den auf diesen Gedankengang? Du bist schwanger. Dafür muss sich niemand rechtfertigen. Und er ist dir doch nicht Unterhaltspflichtig. Auf was für einen Paragraphen berufen sie sich den damit? Bzw. wer sagt dir den sowas?

Und natürlich musst du nicht mit ihm zusammen ziehen. Würde ich auch nicht machen, die Konstellation ist eh schon kompliziert genug.
Anonym 1 (207192)
0 Beiträge
07.08.2021 19:53
Zitat von nilou:

Ich verstehe es nicht ganz. Solange er den Mindestunterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle zahlt kann das Amt nichts machen und auch nichts fordern.

Und was heißt er ist Schuld das du nicht arbeiten kannst und Hartz 4 bekommst? Wie kommst du den auf diesen Gedankengang? Du bist schwanger. Dafür muss sich niemand rechtfertigen. Und er ist dir doch nicht Unterhaltspflichtig. Auf was für einen Paragraphen berufen sie sich den damit? Bzw. wer sagender den sowas?

Und natürlich musst du nicht mit ihm zusammen ziehen. Würde ich auch nicht machen, die Konstellation ist eh schon kompliziert genug.


Das hat er mir vorhin geschickt und er hat sich auch schlau gemacht heute. Ich bekam schon vor unserer Beziehung aufstockendes Hartz4, weil mir das was ich verdient habe zum Lebensunterhalt mit 2 Kindern nicht ganz gereicht hat. Ich bekomme auch die Monatsfahrkarte für meine Tochter bezahlt und bin GEZ befreit.
Ich will ja nur das Geld, was der Kleinen zusteht und das würde er ja auch in einem gemeinsamen Haushalt beisteuern. Ich will auf keinen Fall, dass er wegen mir so viel zahlen muss, dass er sein Haus nicht mehr zahlen könnte
nilou
14334 Beiträge
07.08.2021 20:15
Das sehe ich nicht als vergleichbar zu eurem Fall an.

Ich würde mich da mal unabhängig beraten lassen. Pro Familia etc.
Anonym 1 (207192)
0 Beiträge
07.08.2021 20:25
Zitat von nilou:

Das sehe ich nicht als vergleichbar zu eurem Fall an.

Ich würde mich da mal unabhängig beraten lassen. Pro Familia etc.

Vielen Dank für deine Antwort
nilou
14334 Beiträge
07.08.2021 20:26
Zitat von Anonym 1 (207192):

Zitat von nilou:

Das sehe ich nicht als vergleichbar zu eurem Fall an.

Ich würde mich da mal unabhängig beraten lassen. Pro Familia etc.

Vielen Dank für deine Antwort


Ich denke auch mal das seine Leistungsfähigkeit aufgrund Kinder, Hausrate etc. begrenzt ist.
JuRa1014
6185 Beiträge
07.08.2021 21:18
Ihr wohnt doch nicht zusammen. Somit müsste er nur den Unterhalt zahlen.
Anonym 2 (207192)
0 Beiträge
07.08.2021 21:28
Er ist dem Kind zum Unterhalt verpflichtet. Der bekannte Kindesunterhalt.
Und dir ist er bis zum 3 Geburtstag des Kindes mit Unterhalt verpflichtet - auch ohne Beziehung / verheiratet. Nennt sich Betreuungsunterhalt. Sofern das Kind eben nicht in Betreuung ist.

Betreuungsunterhalt wird aber nur bei Leistungsfähigkeit geschuldet. Kindesunterhalt hat immer Vorrang. Für Kindesunterhalt gibt es auch eine Erwerbsobliegenheit, die es für Betreuungsunterhalt nicht gibt.

Du musst ihn angeben, sonst machst du dich strafbar. Und er muss zahlen, das ist nun mal die Verantwortung für ein Kind.

Die genauen Beträge rechnet ein Anwalt aus. Hatte genau die gleiche Konstellation.
Kugelfischli
422 Beiträge
07.08.2021 21:35
Soweit ich da jetzt eure Fakten zusammen lege könnte ich mir tatsächlich vorstellen das dass Jobcenter deinen Partner auffordern wird, seine Einkünfte offen zu legen. Denn ( ich bin mir nicht 100% sicher ) ist er nicht nur eurem gemeinsamen Kind gegenüber Unterhaltspflichtig, sondern auch dir. Da du Beruflich durch die Betreuung eures Kindes ausfallen wirst, steht dir nämlich Betreuungsunterhalt zu. Ich meine mal gelesen zu haben das dem auch der Fall ist, wenn ein Paar zwar zusammen ist, aber nicht gemeinsam lebt. Ich möchte aber deutlich sagen das ich dafür keine Garantie gebe.
Am besten erkundigt ihr euch gemeinsam beim Jugendamt. Die können euch da garantiert weiter helfen. Die können euch auch direkt sagen, ob das Jobcenter dann noch zuständig ist und errechnen auch den Unterhalt.

Alles Gute
Anonym 3 (207192)
0 Beiträge
07.08.2021 21:40
Zitat von Anonym 2 (207192):

Er ist dem Kind zum Unterhalt verpflichtet. Der bekannte Kindesunterhalt.
Und dir ist er bis zum 3 Geburtstag des Kindes mit Unterhalt verpflichtet - auch ohne Beziehung / verheiratet. Nennt sich Betreuungsunterhalt. Sofern das Kind eben nicht in Betreuung ist.

Betreuungsunterhalt wird aber nur bei Leistungsfähigkeit geschuldet. Kindesunterhalt hat immer Vorrang. Für Kindesunterhalt gibt es auch eine Erwerbsobliegenheit, die es für Betreuungsunterhalt nicht gibt.

Du musst ihn angeben, sonst machst du dich strafbar. Und er muss zahlen, das ist nun mal die Verantwortung für ein Kind.

Die genauen Beträge rechnet ein Anwalt aus. Hatte genau die gleiche Konstellation.


Du darfst dein Kind tatsächlich auch fremdbetreuen lassen während der 3 Jahre. Denn du kümmerst dich ja noch den Rest des Tages um dein Kind. Man ist in diesen 3 Jahren trotzdem nicht gezwungen einer Tätigkeit nach zu gehen.
Eine Bekannte hatte diesen Fall.
Alleinerziehend, 4 Kinder und völlig überfordert , durfte sie rechtens ihr jüngstes Kind in die Krippe geben. Arbeiten gehen musste sie trotzdem nicht. Sie erhält Alg2 und das Jobcenter kommt erst jetzt wo ihr jüngstes bald 3 Jahre wird auf sie zu um für die Zeit danach zu planen. Finde ich ja echt schräg aber ist tatsächlich der Fall
Anonym 2 (207192)
0 Beiträge
07.08.2021 21:43
Zitat von Anonym 3 (207192):

Zitat von Anonym 2 (207192):

Er ist dem Kind zum Unterhalt verpflichtet. Der bekannte Kindesunterhalt.
Und dir ist er bis zum 3 Geburtstag des Kindes mit Unterhalt verpflichtet - auch ohne Beziehung / verheiratet. Nennt sich Betreuungsunterhalt. Sofern das Kind eben nicht in Betreuung ist.

Betreuungsunterhalt wird aber nur bei Leistungsfähigkeit geschuldet. Kindesunterhalt hat immer Vorrang. Für Kindesunterhalt gibt es auch eine Erwerbsobliegenheit, die es für Betreuungsunterhalt nicht gibt.

Du musst ihn angeben, sonst machst du dich strafbar. Und er muss zahlen, das ist nun mal die Verantwortung für ein Kind.

Die genauen Beträge rechnet ein Anwalt aus. Hatte genau die gleiche Konstellation.


Du darfst dein Kind tatsächlich auch fremdbetreuen lassen während der 3 Jahre. Denn du kümmerst dich ja noch den Rest des Tages um dein Kind. Man ist in diesen 3 Jahren trotzdem nicht gezwungen einer Tätigkeit nach zu gehen.
Eine Bekannte hatte diesen Fall.
Alleinerziehend, 4 Kinder und völlig überfordert , durfte sie rechtens ihr jüngstes Kind in die Krippe geben. Arbeiten gehen musste sie trotzdem nicht. Sie erhält Alg2 und das Jobcenter kommt erst jetzt wo ihr jüngstes bald 3 Jahre wird auf sie zu um für die Zeit danach zu planen. Finde ich ja echt schräg aber ist tatsächlich der Fall


Ja das stimmt im Bezug auf das jobcenter.
Aber Anspruch auf Betreuungsunterhalt vom Kindesvater besteht nur ohne Fremdbetreuung.
Kugelfischli
422 Beiträge
07.08.2021 21:46
Zitat von Anonym 2 (207192):

Zitat von Anonym 3 (207192):

Zitat von Anonym 2 (207192):

Er ist dem Kind zum Unterhalt verpflichtet. Der bekannte Kindesunterhalt.
Und dir ist er bis zum 3 Geburtstag des Kindes mit Unterhalt verpflichtet - auch ohne Beziehung / verheiratet. Nennt sich Betreuungsunterhalt. Sofern das Kind eben nicht in Betreuung ist.

Betreuungsunterhalt wird aber nur bei Leistungsfähigkeit geschuldet. Kindesunterhalt hat immer Vorrang. Für Kindesunterhalt gibt es auch eine Erwerbsobliegenheit, die es für Betreuungsunterhalt nicht gibt.

Du musst ihn angeben, sonst machst du dich strafbar. Und er muss zahlen, das ist nun mal die Verantwortung für ein Kind.

Die genauen Beträge rechnet ein Anwalt aus. Hatte genau die gleiche Konstellation.


Du darfst dein Kind tatsächlich auch fremdbetreuen lassen während der 3 Jahre. Denn du kümmerst dich ja noch den Rest des Tages um dein Kind. Man ist in diesen 3 Jahren trotzdem nicht gezwungen einer Tätigkeit nach zu gehen.
Eine Bekannte hatte diesen Fall.
Alleinerziehend, 4 Kinder und völlig überfordert , durfte sie rechtens ihr jüngstes Kind in die Krippe geben. Arbeiten gehen musste sie trotzdem nicht. Sie erhält Alg2 und das Jobcenter kommt erst jetzt wo ihr jüngstes bald 3 Jahre wird auf sie zu um für die Zeit danach zu planen. Finde ich ja echt schräg aber ist tatsächlich der Fall


Ja das stimmt im Bezug auf das jobcenter.
Aber Anspruch auf Betreuungsunterhalt vom Kindesvater besteht nur ohne Fremdbetreuung.


Ich oute mich mal,der Beitrag war von mir.
Also tatsächlich stimmt das nicht.

Ich hab es auch mal raus gesucht:
Zitat:
Zusammenfassung: Kita-Platzes lässt Betreuungsunterhalt nicht entfallen. Selbst wenn das Kind sich den Tag über in der Kita befindet, braucht es auch Zuhause Betreuung. Während der 3-jährigen Regelbetreuung besteht keine Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils.


Genau so hieß es das auch im Fall meiner Bekannten.
Da lief das ganze auch über Anwälte.
Anonym 2 (207192)
0 Beiträge
07.08.2021 22:05
Zitat von Kugelfischli:

Zitat von Anonym 2 (207192):

Zitat von Anonym 3 (207192):

Zitat von Anonym 2 (207192):

Er ist dem Kind zum Unterhalt verpflichtet. Der bekannte Kindesunterhalt.
Und dir ist er bis zum 3 Geburtstag des Kindes mit Unterhalt verpflichtet - auch ohne Beziehung / verheiratet. Nennt sich Betreuungsunterhalt. Sofern das Kind eben nicht in Betreuung ist.

Betreuungsunterhalt wird aber nur bei Leistungsfähigkeit geschuldet. Kindesunterhalt hat immer Vorrang. Für Kindesunterhalt gibt es auch eine Erwerbsobliegenheit, die es für Betreuungsunterhalt nicht gibt.

Du musst ihn angeben, sonst machst du dich strafbar. Und er muss zahlen, das ist nun mal die Verantwortung für ein Kind.

Die genauen Beträge rechnet ein Anwalt aus. Hatte genau die gleiche Konstellation.


Du darfst dein Kind tatsächlich auch fremdbetreuen lassen während der 3 Jahre. Denn du kümmerst dich ja noch den Rest des Tages um dein Kind. Man ist in diesen 3 Jahren trotzdem nicht gezwungen einer Tätigkeit nach zu gehen.
Eine Bekannte hatte diesen Fall.
Alleinerziehend, 4 Kinder und völlig überfordert , durfte sie rechtens ihr jüngstes Kind in die Krippe geben. Arbeiten gehen musste sie trotzdem nicht. Sie erhält Alg2 und das Jobcenter kommt erst jetzt wo ihr jüngstes bald 3 Jahre wird auf sie zu um für die Zeit danach zu planen. Finde ich ja echt schräg aber ist tatsächlich der Fall


Ja das stimmt im Bezug auf das jobcenter.
Aber Anspruch auf Betreuungsunterhalt vom Kindesvater besteht nur ohne Fremdbetreuung.


Ich oute mich mal,der Beitrag war von mir.
Also tatsächlich stimmt das nicht.

Ich hab es auch mal raus gesucht:
Zitat:
Zusammenfassung: Kita-Platzes lässt Betreuungsunterhalt nicht entfallen. Selbst wenn das Kind sich den Tag über in der Kita befindet, braucht es auch Zuhause Betreuung. Während der 3-jährigen Regelbetreuung besteht keine Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils.


Genau so hieß es das auch im Fall meiner Bekannten.
Da lief das ganze auch über Anwälte.


Nun vielleicht eine Einzelfallentscheidung?
Hier waren die Auskünfte vom Anwalt, wenn Betreuung, dann kein Betreuungsunterhalt bzw nur anteilig. Und schlussendlich war auch diese Entscheidung vor Gericht und der Betreuungsunterhalts fiel weg.

Wichtig für die TE ist ja aber, dass es neben dem Kindesunterhalt eben auch den Anspruch auf Betreuungsunterhalt gibt.
Anonym 1 (207192)
0 Beiträge
08.08.2021 08:47
Was heißt Betreuungsunterhalt?
Ich möchte ihn doch nicht kaputt machen; er soll hier wohnen bleiben können in seinem Haus und das weiterhin abzahlen können. Seine Tochter, die bei ihm lebt, soll in Kürze hier eingeschult werden mit ihren Freundinnen. Ich will nicht, dass sie wegen mir raus müssen, weil er mir zu viel zahlen muss und seine Fixkosten nicht mehr decken kann
shelyra
69188 Beiträge
08.08.2021 09:14
Es geht halt darum ob der Vater des gemeinsamen Kindes oder die Allgemeinheit die Kosten für Baby und Mutter zahlen soll . Und da ist der Vater nun mal an erster Stelle.

Wenn du deine Kosten auch ohne den Betreuungsunterhalt und ohne bzw mit geringem alg2 (denn der Unterhalt wird abgerechnet) decken kannst dann kannst du ihm ja das Geld zurück geben
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