Unterhaltsberechnung
13.01.2024 12:44
Zitat von nilou:
Zitat von Chrysopelea:
Zitat von Glücksstein:
Zitat von einfachmalso:
...
Werd sicherlich nicht ruhig sein wenn Du hier Unwahrheiten verbreitest. Wenn du dich da für so dumm verkaufen lässt ist das ja dein Problem
In dem Fall hat einfachmalso nicht Unrecht. Es gibt in Deutschland eine Pfändungsgrenze. Wenn jemand weniger Geld hat als das, kannst du nicht pfänden, egal ob es einen Titel gibt oder nicht.
So einfach ist es aber auch nicht um den Unterhalt rumzukommen. Bei Unterhaltsansprüchen gibt es eine erhöhte Erwerbsobliegenheit.
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/m edia/document/file/Merkblatt%20zur%20gesteigerten% 20Erwerbsobliegenheit_0.pdf
Das ist richtig, aber nicht gesagt, dass das immer greift. Ich kenn Fälle, wo das nicht so ist, ob armgerechnet bei Selbstständigkeit oder auf psychisch krank Erwerbsunfähigkeit geltend gemacht etc...
13.01.2024 13:59
Zitat von Chrysopelea:
Zitat von Glücksstein:
Zitat von Chrysopelea:
Zitat von Glücksstein:
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In dem Fall hat einfachmalso nicht Unrecht. Es gibt in Deutschland eine Pfändungsgrenze. Wenn jemand weniger Geld hat als das, kannst du nicht pfänden, egal ob es einen Titel gibt oder nicht.
Nein sie hat kein Recht. Unterhalt wird auch unter ter dem Selbstbehslt gepfändet. Das hat nämlich überhaupt nichts mit der Pfändungsfreigrenze zu tun. Der Unterhalt geht vor alles andere. Es gibt t auch diverse Gerichtsurteile wo ein Richter dem Uh Zahler weniger als 1000€ zum Leben gelassen hat.
Da gab es dann aber auch offensichtlich ein Urteil und er konnte erstmal "einfach" nicht zahlen...
Solange ein Titel existiert, muss der bedient werden. Einer Abänderung muss Unterhaltsempfänger zustimmen, wenn nicht kann man nur eine Abänderungsklage einreichen.
Du musst weg von der Pfändungsfreigrenze, das ist ein ganz anderer Schuh. Es kann und wird auch darunter gepfändet.
Auch wenn man arbeitslos wird kann man nicht einfach die Zahlung vom UH einstellen.
Im schlimmsten Fall kann das Gerichr dir ein fiktives Einkommen als Nebenjob/Zweitjob anrechnen auch wenn du diesen nicht hast damit Unterhalt gezahlt wird. Wird sehr oft bei Gerichten so durchgesetzt.
14.01.2024 11:29
Zitat von Glücksstein:
Zitat von Chrysopelea:
Zitat von Glücksstein:
Zitat von Chrysopelea:
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Nein sie hat kein Recht. Unterhalt wird auch unter ter dem Selbstbehslt gepfändet. Das hat nämlich überhaupt nichts mit der Pfändungsfreigrenze zu tun. Der Unterhalt geht vor alles andere. Es gibt t auch diverse Gerichtsurteile wo ein Richter dem Uh Zahler weniger als 1000€ zum Leben gelassen hat.
Da gab es dann aber auch offensichtlich ein Urteil und er konnte erstmal "einfach" nicht zahlen...
Solange ein Titel existiert, muss der bedient werden. Einer Abänderung muss Unterhaltsempfänger zustimmen, wenn nicht kann man nur eine Abänderungsklage einreichen.
Du musst weg von der Pfändungsfreigrenze, das ist ein ganz anderer Schuh. Es kann und wird auch darunter gepfändet.
Auch wenn man arbeitslos wird kann man nicht einfach die Zahlung vom UH einstellen.
Im schlimmsten Fall kann das Gerichr dir ein fiktives Einkommen als Nebenjob/Zweitjob anrechnen auch wenn du diesen nicht hast damit Unterhalt gezahlt wird. Wird sehr oft bei Gerichten so durchgesetzt.
Du hast mit allem recht was du schreibst. Und doch habe ich es auch schon anders "erlebt". Nicht selbst, Belles Vater zahlt zum Glück zuverlässig ganz ohne Titel.
14.01.2024 15:47
Zitat von Chrysopelea:
Zitat von Glücksstein:
Zitat von Chrysopelea:
Zitat von Glücksstein:
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Da gab es dann aber auch offensichtlich ein Urteil und er konnte erstmal "einfach" nicht zahlen...
Solange ein Titel existiert, muss der bedient werden. Einer Abänderung muss Unterhaltsempfänger zustimmen, wenn nicht kann man nur eine Abänderungsklage einreichen.
Du musst weg von der Pfändungsfreigrenze, das ist ein ganz anderer Schuh. Es kann und wird auch darunter gepfändet.
Auch wenn man arbeitslos wird kann man nicht einfach die Zahlung vom UH einstellen.
Im schlimmsten Fall kann das Gerichr dir ein fiktives Einkommen als Nebenjob/Zweitjob anrechnen auch wenn du diesen nicht hast damit Unterhalt gezahlt wird. Wird sehr oft bei Gerichten so durchgesetzt.
Du hast mit allem recht was du schreibst. Und doch habe ich es auch schon anders "erlebt". Nicht selbst, Belles Vater zahlt zum Glück zuverlässig ganz ohne Titel.
Klar geht es auch anders. Aber die Beistandschaft wenn man eine hat ist ja der Anwalt des Kindes sozusagen. Es gibt durchaus diverse Jugendämter die schert es einen Dreck, sich darum zu kümmern. Dann müsste man selbst aktiv werden, die Beistandschaft kündigen und zum Anwalt gehen bzw wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat das darüber laufen lassen. Das ist dann auch der Unwissenheit geschuldet wenn man das nicht weiß und sich dann auf die Äußerungen des Jugendamtes verlässt.
Ich denke, es wird auch ab diesem Jahr viele Mangelfälle geben wegen der neuen DDT. Die Unterhaltssummen sind mittlerweile utopisch.
23.01.2024 09:10
Ich wollte mich noch für die vielen Antworten bedanken. Garnicht so einfach da durchzublicken.
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