Mütter- und Schwangerenforum

Unterhaltsberechnung

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Anonym 1 (210907)
0 Beiträge
12.01.2024 10:16
Hallo,

ich bräuchte bitte einmal euer Schwarmwissen bezügliche dem höheren Unterhalt ab 2024.

Wir sind uns leider nicht ganz sicher bezüglich der Unterhaltsberechnung, und bräuchten einmal eine kleine Unterstützung.

Folgende Fakten:
Kind aus früherer Beziehung, 14 Jahre wohnt im mütterlichen Haushalt.
Mein Partner hat die ganzen Jahre pünktlich Unterhalt gezahlt, und wird dies auch weiterhin tun.
Er wurde Ende 2023 arbeitslos, hat aber schnell wieder etwas gefunden, und konnte somit zeitnah beruflich durchstarten.
Er zahlte bis 2023 gerundet 440,00 Unterhalt (mehr hat er nicht verdient).
Neuer Verdienst: ca. 2000 Euro Netto
Laut neuer Düsseldorfer Tabelle müsste er 520,00€ pro Monat zahlen.
Irgendwie hat sich doch aber auch der Selbstbehalt geändert. Wann und wo findet dies denn Berücksichtigung?
Falls relevant, es ist ein alter Unterhaltstitel vorhanden.
Wir haben zudem noch ein gemeinsames Schulkind.
Findet das irgendwie auch Berücksichtigung?

Danke für eure Unterstützung!!

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Das Thema wird anonym erstellt, da wir bereits deswegen Anfeindungen aus dem Bekanntenkreis erhalten habe, wo ich weiß, dass diese Personen zum Teil hier auch vertreten sind.

Glücksstein
4443 Beiträge
12.01.2024 10:28
Da ein Titel vorhanden ist muss der auch weiterhin bedient werden bis dieser abgeändert worden ist.

Das weitere Kind sollte in der Berechnung berücksichtigt werden und bei dem Netto, ist ja noch nichts bereinigt, also tipp ich drauf das er dann zum Mangelfall wird.

Ihr solltet euch ans JA wenden wegen einer Neuberechnung. Denn der neue SB findet keine Berücksichtigung mit dem vorhandenen Titel. Die KM muss der Neuberechnung zustimmen, tut sie das nicht kann er nur eine Abänderungsklage beim Gericht einreichen.
dine21
926 Beiträge
12.01.2024 10:49
Zitat von Anonym 1 (210907):

Hallo,

ich bräuchte bitte einmal euer Schwarmwissen bezügliche dem höheren Unterhalt ab 2024.

Wir sind uns leider nicht ganz sicher bezüglich der Unterhaltsberechnung, und bräuchten einmal eine kleine Unterstützung.

Folgende Fakten:
Kind aus früherer Beziehung, 14 Jahre wohnt im mütterlichen Haushalt.
Mein Partner hat die ganzen Jahre pünktlich Unterhalt gezahlt, und wird dies auch weiterhin tun.
Er wurde Ende 2023 arbeitslos, hat aber schnell wieder etwas gefunden, und konnte somit zeitnah beruflich durchstarten.
Er zahlte bis 2023 gerundet 440,00 Unterhalt (mehr hat er nicht verdient).
Neuer Verdienst: ca. 2000 Euro Netto
Laut neuer Düsseldorfer Tabelle müsste er 520,00€ pro Monat zahlen.
Irgendwie hat sich doch aber auch der Selbstbehalt geändert. Wann und wo findet dies denn Berücksichtigung?
Falls relevant, es ist ein alter Unterhaltstitel vorhanden.
Wir haben zudem noch ein gemeinsames Schulkind.
Findet das irgendwie auch Berücksichtigung?

Danke für eure Unterstützung!!


Bitte beachtet das ihr die Hälfte des Kindergeldes abzieht wenn das Kindergeld die Mutter komplett erhält. Ansonsten ist es so das man 2100€ netto verdienen darf in der Gruppe 1 abzüglich des zu zahlenden Unterhaltes sollen dem Vater 1450€ bleiben. Wenn dein Mann nun 2000€ netto hat ist er in Gruppe 1 das heißt 551€ minus evtl halbes Kindergeld 125€ = 426€ wenn ihr die nehmt und von 2000€ abzieht bleiben 1574€ und dann kann er den Unterhalt bezahlen.

Hoffe du verstehst die Rechnungen.
Glücksstein
4443 Beiträge
12.01.2024 10:52
Zitat von dine21:

Zitat von Anonym 1 (210907):

Hallo,

ich bräuchte bitte einmal euer Schwarmwissen bezügliche dem höheren Unterhalt ab 2024.

Wir sind uns leider nicht ganz sicher bezüglich der Unterhaltsberechnung, und bräuchten einmal eine kleine Unterstützung.

Folgende Fakten:
Kind aus früherer Beziehung, 14 Jahre wohnt im mütterlichen Haushalt.
Mein Partner hat die ganzen Jahre pünktlich Unterhalt gezahlt, und wird dies auch weiterhin tun.
Er wurde Ende 2023 arbeitslos, hat aber schnell wieder etwas gefunden, und konnte somit zeitnah beruflich durchstarten.
Er zahlte bis 2023 gerundet 440,00 Unterhalt (mehr hat er nicht verdient).
Neuer Verdienst: ca. 2000 Euro Netto
Laut neuer Düsseldorfer Tabelle müsste er 520,00€ pro Monat zahlen.
Irgendwie hat sich doch aber auch der Selbstbehalt geändert. Wann und wo findet dies denn Berücksichtigung?
Falls relevant, es ist ein alter Unterhaltstitel vorhanden.
Wir haben zudem noch ein gemeinsames Schulkind.
Findet das irgendwie auch Berücksichtigung?

Danke für eure Unterstützung!!


Bitte beachtet das ihr die Hälfte des Kindergeldes abzieht wenn das Kindergeld die Mutter komplett erhält. Ansonsten ist es so das man 2100€ netto verdienen darf in der Gruppe 1 abzüglich des zu zahlenden Unterhaltes sollen dem Vater 1450€ bleiben. Wenn dein Mann nun 2000€ netto hat ist er in Gruppe 1 das heißt 551€ minus evtl halbes Kindergeld 125€ = 426€ wenn ihr die nehmt und von 2000€ abzieht bleiben 1574€ und dann kann er den Unterhalt bezahlen.

Hoffe du verstehst die Rechnungen.


Ist nicht richtig. Sein Einkommen muss bereinigt werden er ist definitiv itiv mit 2 Kinder bei dem Netto ein Mangelfall.
dine21
926 Beiträge
12.01.2024 10:54
Zitat von Glücksstein:

Zitat von dine21:

Zitat von Anonym 1 (210907):

Hallo,

ich bräuchte bitte einmal euer Schwarmwissen bezügliche dem höheren Unterhalt ab 2024.

Wir sind uns leider nicht ganz sicher bezüglich der Unterhaltsberechnung, und bräuchten einmal eine kleine Unterstützung.

Folgende Fakten:
Kind aus früherer Beziehung, 14 Jahre wohnt im mütterlichen Haushalt.
Mein Partner hat die ganzen Jahre pünktlich Unterhalt gezahlt, und wird dies auch weiterhin tun.
Er wurde Ende 2023 arbeitslos, hat aber schnell wieder etwas gefunden, und konnte somit zeitnah beruflich durchstarten.
Er zahlte bis 2023 gerundet 440,00 Unterhalt (mehr hat er nicht verdient).
Neuer Verdienst: ca. 2000 Euro Netto
Laut neuer Düsseldorfer Tabelle müsste er 520,00€ pro Monat zahlen.
Irgendwie hat sich doch aber auch der Selbstbehalt geändert. Wann und wo findet dies denn Berücksichtigung?
Falls relevant, es ist ein alter Unterhaltstitel vorhanden.
Wir haben zudem noch ein gemeinsames Schulkind.
Findet das irgendwie auch Berücksichtigung?

Danke für eure Unterstützung!!


Bitte beachtet das ihr die Hälfte des Kindergeldes abzieht wenn das Kindergeld die Mutter komplett erhält. Ansonsten ist es so das man 2100€ netto verdienen darf in der Gruppe 1 abzüglich des zu zahlenden Unterhaltes sollen dem Vater 1450€ bleiben. Wenn dein Mann nun 2000€ netto hat ist er in Gruppe 1 das heißt 551€ minus evtl halbes Kindergeld 125€ = 426€ wenn ihr die nehmt und von 2000€ abzieht bleiben 1574€ und dann kann er den Unterhalt bezahlen.

Hoffe du verstehst die Rechnungen.


Ist nicht richtig. Sein Einkommen muss bereinigt werden er ist definitiv itiv mit 2 Kinder bei dem Netto ein Mangelfall.


Ja aber wenn er den mindestensunterhalt bezahlen will für 1 kind aus früherer Beziehung dann wäre es dieser ist bei uns hier auch so wurde vom JA so mitgeteilt
Glücksstein
4443 Beiträge
12.01.2024 11:37
Zitat von dine21:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von dine21:

Zitat von Anonym 1 (210907):

Hallo,

ich bräuchte bitte einmal euer Schwarmwissen bezügliche dem höheren Unterhalt ab 2024.

Wir sind uns leider nicht ganz sicher bezüglich der Unterhaltsberechnung, und bräuchten einmal eine kleine Unterstützung.

Folgende Fakten:
Kind aus früherer Beziehung, 14 Jahre wohnt im mütterlichen Haushalt.
Mein Partner hat die ganzen Jahre pünktlich Unterhalt gezahlt, und wird dies auch weiterhin tun.
Er wurde Ende 2023 arbeitslos, hat aber schnell wieder etwas gefunden, und konnte somit zeitnah beruflich durchstarten.
Er zahlte bis 2023 gerundet 440,00 Unterhalt (mehr hat er nicht verdient).
Neuer Verdienst: ca. 2000 Euro Netto
Laut neuer Düsseldorfer Tabelle müsste er 520,00€ pro Monat zahlen.
Irgendwie hat sich doch aber auch der Selbstbehalt geändert. Wann und wo findet dies denn Berücksichtigung?
Falls relevant, es ist ein alter Unterhaltstitel vorhanden.
Wir haben zudem noch ein gemeinsames Schulkind.
Findet das irgendwie auch Berücksichtigung?

Danke für eure Unterstützung!!


Bitte beachtet das ihr die Hälfte des Kindergeldes abzieht wenn das Kindergeld die Mutter komplett erhält. Ansonsten ist es so das man 2100€ netto verdienen darf in der Gruppe 1 abzüglich des zu zahlenden Unterhaltes sollen dem Vater 1450€ bleiben. Wenn dein Mann nun 2000€ netto hat ist er in Gruppe 1 das heißt 551€ minus evtl halbes Kindergeld 125€ = 426€ wenn ihr die nehmt und von 2000€ abzieht bleiben 1574€ und dann kann er den Unterhalt bezahlen.

Hoffe du verstehst die Rechnungen.


Ist nicht richtig. Sein Einkommen muss bereinigt werden er ist definitiv itiv mit 2 Kinder bei dem Netto ein Mangelfall.


Ja aber wenn er den mindestensunterhalt bezahlen will für 1 kind aus früherer Beziehung dann wäre es dieser ist bei uns hier auch so wurde vom JA so mitgeteilt


Die DDT Ist auf 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt. Da er mehr als ein Kind hat kann er bei dem Einkommen keinen Mindestunterhalt zahlen. Das verteilbare Einkommen wird gequotelt auf beide Kinder.
einfachmalso
3061 Beiträge
12.01.2024 14:51
Zitat von Glücksstein:

Da ein Titel vorhanden ist muss der auch weiterhin bedient werden bis dieser abgeändert worden ist.

Das weitere Kind sollte in der Berechnung berücksichtigt werden und bei dem Netto, ist ja noch nichts bereinigt, also tipp ich drauf das er dann zum Mangelfall wird.

Ihr solltet euch ans JA wenden wegen einer Neuberechnung. Denn der neue SB findet keine Berücksichtigung mit dem vorhandenen Titel. Die KM muss der Neuberechnung zustimmen, tut sie das nicht kann er nur eine Abänderungsklage beim Gericht einreichen.


Nein die Mutter muss dem nicht zustimmen und der Vater kann es einfach einstellen wenn er nicht mehr zahlen kann

Ging mir schon mehrfach so
Glücksstein
4443 Beiträge
12.01.2024 15:47
Zitat von einfachmalso:

Zitat von Glücksstein:

Da ein Titel vorhanden ist muss der auch weiterhin bedient werden bis dieser abgeändert worden ist.

Das weitere Kind sollte in der Berechnung berücksichtigt werden und bei dem Netto, ist ja noch nichts bereinigt, also tipp ich drauf das er dann zum Mangelfall wird.

Ihr solltet euch ans JA wenden wegen einer Neuberechnung. Denn der neue SB findet keine Berücksichtigung mit dem vorhandenen Titel. Die KM muss der Neuberechnung zustimmen, tut sie das nicht kann er nur eine Abänderungsklage beim Gericht einreichen.


Nein die Mutter muss dem nicht zustimmen und der Vater kann es einfach einstellen wenn er nicht mehr zahlen kann

Ging mir schon mehrfach so


nein kann er nicht. Wenn du keine Ahnung davon hast, lass doch das kommentieren.
einfachmalso
3061 Beiträge
12.01.2024 18:31
Zitat von Glücksstein:

Zitat von einfachmalso:

Zitat von Glücksstein:

Da ein Titel vorhanden ist muss der auch weiterhin bedient werden bis dieser abgeändert worden ist.

Das weitere Kind sollte in der Berechnung berücksichtigt werden und bei dem Netto, ist ja noch nichts bereinigt, also tipp ich drauf das er dann zum Mangelfall wird.

Ihr solltet euch ans JA wenden wegen einer Neuberechnung. Denn der neue SB findet keine Berücksichtigung mit dem vorhandenen Titel. Die KM muss der Neuberechnung zustimmen, tut sie das nicht kann er nur eine Abänderungsklage beim Gericht einreichen.


Nein die Mutter muss dem nicht zustimmen und der Vater kann es einfach einstellen wenn er nicht mehr zahlen kann

Ging mir schon mehrfach so


nein kann er nicht. Wenn du keine Ahnung davon hast, lass doch das kommentieren.


Ich habe es mehrfach hinter mir

Also einfach ruhig sein
einfachmalso
3061 Beiträge
12.01.2024 18:34
Zitat von einfachmalso:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von einfachmalso:

Zitat von Glücksstein:

Da ein Titel vorhanden ist muss der auch weiterhin bedient werden bis dieser abgeändert worden ist.

Das weitere Kind sollte in der Berechnung berücksichtigt werden und bei dem Netto, ist ja noch nichts bereinigt, also tipp ich drauf das er dann zum Mangelfall wird.

Ihr solltet euch ans JA wenden wegen einer Neuberechnung. Denn der neue SB findet keine Berücksichtigung mit dem vorhandenen Titel. Die KM muss der Neuberechnung zustimmen, tut sie das nicht kann er nur eine Abänderungsklage beim Gericht einreichen.


Nein die Mutter muss dem nicht zustimmen und der Vater kann es einfach einstellen wenn er nicht mehr zahlen kann

Ging mir schon mehrfach so


nein kann er nicht. Wenn du keine Ahnung davon hast, lass doch das kommentieren.


Ich habe es mehrfach hinter mir

Also einfach ruhig sein


Aktuell gerade auf wieder durch .

Für das eine Kind zahlt er gar nicht mehr für das andere erst irgendwann ende des Monats .

Übrigens gibt es einen Tittel vom Jugendamt
Glücksstein
4443 Beiträge
12.01.2024 23:06
Zitat von einfachmalso:

Zitat von einfachmalso:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von einfachmalso:

...


nein kann er nicht. Wenn du keine Ahnung davon hast, lass doch das kommentieren.


Ich habe es mehrfach hinter mir

Also einfach ruhig sein


Aktuell gerade auf wieder durch .

Für das eine Kind zahlt er gar nicht mehr für das andere erst irgendwann ende des Monats .

Übrigens gibt es einen Tittel vom Jugendamt


Werd sicherlich nicht ruhig sein wenn Du hier Unwahrheiten verbreitest. Wenn du dich da für so dumm verkaufen lässt ist das ja dein Problem
Chrysopelea
15320 Beiträge
12.01.2024 23:13
Zitat von Glücksstein:

Zitat von einfachmalso:

Zitat von einfachmalso:

Zitat von Glücksstein:

...


Ich habe es mehrfach hinter mir

Also einfach ruhig sein


Aktuell gerade auf wieder durch .

Für das eine Kind zahlt er gar nicht mehr für das andere erst irgendwann ende des Monats .

Übrigens gibt es einen Tittel vom Jugendamt


Werd sicherlich nicht ruhig sein wenn Du hier Unwahrheiten verbreitest. Wenn du dich da für so dumm verkaufen lässt ist das ja dein Problem


In dem Fall hat einfachmalso nicht Unrecht. Es gibt in Deutschland eine Pfändungsgrenze. Wenn jemand weniger Geld hat als das, kannst du nicht pfänden, egal ob es einen Titel gibt oder nicht.
nilou
14344 Beiträge
13.01.2024 07:44
Zitat von Chrysopelea:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von einfachmalso:

Zitat von einfachmalso:

...


Aktuell gerade auf wieder durch .

Für das eine Kind zahlt er gar nicht mehr für das andere erst irgendwann ende des Monats .

Übrigens gibt es einen Tittel vom Jugendamt


Werd sicherlich nicht ruhig sein wenn Du hier Unwahrheiten verbreitest. Wenn du dich da für so dumm verkaufen lässt ist das ja dein Problem


In dem Fall hat einfachmalso nicht Unrecht. Es gibt in Deutschland eine Pfändungsgrenze. Wenn jemand weniger Geld hat als das, kannst du nicht pfänden, egal ob es einen Titel gibt oder nicht.


So einfach ist es aber auch nicht um den Unterhalt rumzukommen. Bei Unterhaltsansprüchen gibt es eine erhöhte Erwerbsobliegenheit.

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/m edia/document/file/Merkblatt%20zur%20gesteigerten% 20Erwerbsobliegenheit_0.pdf
Glücksstein
4443 Beiträge
13.01.2024 11:30
Zitat von Chrysopelea:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von einfachmalso:

Zitat von einfachmalso:

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Aktuell gerade auf wieder durch .

Für das eine Kind zahlt er gar nicht mehr für das andere erst irgendwann ende des Monats .

Übrigens gibt es einen Tittel vom Jugendamt


Werd sicherlich nicht ruhig sein wenn Du hier Unwahrheiten verbreitest. Wenn du dich da für so dumm verkaufen lässt ist das ja dein Problem


In dem Fall hat einfachmalso nicht Unrecht. Es gibt in Deutschland eine Pfändungsgrenze. Wenn jemand weniger Geld hat als das, kannst du nicht pfänden, egal ob es einen Titel gibt oder nicht.


Nein sie hat kein Recht. Unterhalt wird auch unter ter dem Selbstbehslt gepfändet. Das hat nämlich überhaupt nichts mit der Pfändungsfreigrenze zu tun. Der Unterhalt geht vor alles andere. Es gibt t auch diverse Gerichtsurteile wo ein Richter dem Uh Zahler weniger als 1000€ zum Leben gelassen hat.
Chrysopelea
15320 Beiträge
13.01.2024 12:42
Zitat von Glücksstein:

Zitat von Chrysopelea:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von einfachmalso:

...


Werd sicherlich nicht ruhig sein wenn Du hier Unwahrheiten verbreitest. Wenn du dich da für so dumm verkaufen lässt ist das ja dein Problem


In dem Fall hat einfachmalso nicht Unrecht. Es gibt in Deutschland eine Pfändungsgrenze. Wenn jemand weniger Geld hat als das, kannst du nicht pfänden, egal ob es einen Titel gibt oder nicht.


Nein sie hat kein Recht. Unterhalt wird auch unter ter dem Selbstbehslt gepfändet. Das hat nämlich überhaupt nichts mit der Pfändungsfreigrenze zu tun. Der Unterhalt geht vor alles andere. Es gibt t auch diverse Gerichtsurteile wo ein Richter dem Uh Zahler weniger als 1000€ zum Leben gelassen hat.


Da gab es dann aber auch offensichtlich ein Urteil und er konnte erstmal "einfach" nicht zahlen...
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