Mütter- und Schwangerenforum

Umgangsrecht einklagen,welche Kosten kommen auf uns zu?

Gehe zu Seite:
Anonym 165425
12 Beiträge
06.02.2014 14:41
Mein Mann verdient nicht schlecht,deshalb werden wir da wohl eher nix bekommen.
Auch wenn nach Abzug aller Kosten kaum was übrig ist.
Aber das schaffen wir schon irgendwie.
Hätten halt einfach nur gern ungefähr gewusst was da auf uns zukommt finanziell.

Mich macht es einfach traurig das es jetzt wirklich soweit gekommen ist
Chenia
4281 Beiträge
06.02.2014 14:44
Versteh ich und das ist auch eine blöde Situation für Euch.

Dann geht doch diesen Weg , im Familiengericht ist nicht alles so streng wie man das sich vll grundsätzlich bei Gericht vorstellt, da kann man über die Interesse wie der Umgang gestaltet werden sollte reden... von allen beteiligten.

Ich meine dieses hü und hopp , ist ja auch keine ordentliche regelung wenn ihr nur springen sollt wie es dem sohn beliebt dann muss er eben durch das verfahren mit durch und am ende wird er es auch verkraften... wenn er noch kein kleinkind ist.
Chenia
4281 Beiträge
06.02.2014 14:44
Zitat von Anonym 165425:

Mein Mann verdient nicht schlecht,deshalb werden wir da wohl eher nix bekommen.
Auch wenn nach Abzug aller Kosten kaum was übrig ist.
Aber das schaffen wir schon irgendwie.
Hätten halt einfach nur gern ungefähr gewusst was da auf uns zukommt finanziell.

Mich macht es einfach traurig das es jetzt wirklich soweit gekommen ist


seit ihr verheiratet?
Anonym 165425
12 Beiträge
06.02.2014 14:48
Wir sind verheiratet und haben einen gemeinsamen Sohn

Obsidian
15967 Beiträge
06.02.2014 14:51
Zitat von Chenia:

Zitat von Obsidian:

Na ich bin keine Anwältin. Wenn kein Umgangsrecht besteht, kann er natürlich auch keines einklagen. Er kann höchstens versuchen es zu ERklagen, damit die ganze Regelung mal offiziell ist.

Ich würde erstmal den Weg übers Jugendamt vorschlagen, bevors echt vors Gericht geht....was sagen die denn?


man hat in D immer die möglichkeit umgang per Gericht einzuklagen,immer und immer wieder...auch wenn es bisher keinen gerichtlichen Beschluss gab der es regelte.



Wenn einem Elternteil das alleinige Sorgerecht (das schließt doch auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit ein oder?) zugesprochen wurde, dann müßte da jetzt alles komplett neu aufgerollt werden, um durchzusetzen, dass er seinen Sohn zu sich holen darf für eine gewisse Zeit oder?
Also nach meinem Laienverständnis hat die Mutter doch das Recht, diese "Herausgabe" zu verweigern?
Oder versteh ich das falsch?
Chenia
4281 Beiträge
06.02.2014 14:55
Zitat von Obsidian:

Zitat von Chenia:

Zitat von Obsidian:

Na ich bin keine Anwältin. Wenn kein Umgangsrecht besteht, kann er natürlich auch keines einklagen. Er kann höchstens versuchen es zu ERklagen, damit die ganze Regelung mal offiziell ist.

Ich würde erstmal den Weg übers Jugendamt vorschlagen, bevors echt vors Gericht geht....was sagen die denn?


man hat in D immer die möglichkeit umgang per Gericht einzuklagen,immer und immer wieder...auch wenn es bisher keinen gerichtlichen Beschluss gab der es regelte.



Wenn einem Elternteil das alleinige Sorgerecht (das schließt doch auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit ein oder?) zugesprochen wurde, dann müßte da jetzt alles komplett neu aufgerollt werden, um durchzusetzen, dass er seinen Sohn zu sich holen darf für eine gewisse Zeit oder?
Also nach meinem Laienverständnis hat die Mutter doch das Recht, diese "Herausgabe" zu verweigern?
Oder versteh ich das falsch?


nein , sorgerecht und umgang sind zwei verschiedene verfahren.

grundsätzlich kann Mutter oder Vater immer wieder einen neuen Antrag auf Umgang stellen.

und ja, sorgerecht, schließt auch aufenthaltsbestimmungrecht mit ein.
Chenia
4281 Beiträge
06.02.2014 14:58
Zitat von Anonym 165425:

Wir sind verheiratet und haben einen gemeinsamen Sohn



ich wünsche euch viel kraft und geduld , wenn ihr das Umgangsverfahren anstrebt und auch den Fall am Gericht eröffnet

außerdem finde ich es gut, dass ihr euch so gedanken macht um den Sohn und ich denke das wird das Gericht auch anerkennen.
Obsidian
15967 Beiträge
06.02.2014 15:14
Zitat von Chenia:

Zitat von Obsidian:

Zitat von Chenia:

Zitat von Obsidian:

Na ich bin keine Anwältin. Wenn kein Umgangsrecht besteht, kann er natürlich auch keines einklagen. Er kann höchstens versuchen es zu ERklagen, damit die ganze Regelung mal offiziell ist.

Ich würde erstmal den Weg übers Jugendamt vorschlagen, bevors echt vors Gericht geht....was sagen die denn?


man hat in D immer die möglichkeit umgang per Gericht einzuklagen,immer und immer wieder...auch wenn es bisher keinen gerichtlichen Beschluss gab der es regelte.



Wenn einem Elternteil das alleinige Sorgerecht (das schließt doch auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit ein oder?) zugesprochen wurde, dann müßte da jetzt alles komplett neu aufgerollt werden, um durchzusetzen, dass er seinen Sohn zu sich holen darf für eine gewisse Zeit oder?
Also nach meinem Laienverständnis hat die Mutter doch das Recht, diese "Herausgabe" zu verweigern?
Oder versteh ich das falsch?


nein , sorgerecht und umgang sind zwei verschiedene verfahren.

grundsätzlich kann Mutter oder Vater immer wieder einen neuen Antrag auf Umgang stellen.

und ja, sorgerecht, schließt auch aufenthaltsbestimmungrecht mit ein.


Korrigier mich aber das heißt dann doch, selbst wenn er jetzt ein Umgangsrecht bekommt, darf die Mutter bestimmen, wo dieser Umgang stattfindet oder?
Mathelenlu
49378 Beiträge
06.02.2014 15:14
Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter nimmt dem Vater nicht das Umgangsrecht, also das Recht, seinen Sohn regelmäßig zu sehen. Das hat nichts miteinander zu tun.

Ich denk auch, Ihr werdet es einklagen müssen, so doof es ist.
Mathelenlu
49378 Beiträge
06.02.2014 15:15
Zitat von Obsidian:

Zitat von Chenia:

Zitat von Obsidian:

Zitat von Chenia:

...


Wenn einem Elternteil das alleinige Sorgerecht (das schließt doch auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit ein oder?) zugesprochen wurde, dann müßte da jetzt alles komplett neu aufgerollt werden, um durchzusetzen, dass er seinen Sohn zu sich holen darf für eine gewisse Zeit oder?
Also nach meinem Laienverständnis hat die Mutter doch das Recht, diese "Herausgabe" zu verweigern?
Oder versteh ich das falsch?


nein , sorgerecht und umgang sind zwei verschiedene verfahren.

grundsätzlich kann Mutter oder Vater immer wieder einen neuen Antrag auf Umgang stellen.

und ja, sorgerecht, schließt auch aufenthaltsbestimmungrecht mit ein.


Korrigier mich aber das heißt dann doch, selbst wenn er jetzt ein Umgangsrecht bekommt, darf die Mutter bestimmen, wo dieser Umgang stattfindet oder?


Das ist falsch . Aufenthaltsbestimmungsrecht bezieht sich auf den Wohnort des Kindes.
Chenia
4281 Beiträge
06.02.2014 15:22
Zitat von Mathelenlu:

Zitat von Obsidian:

Zitat von Chenia:

Zitat von Obsidian:

...


nein , sorgerecht und umgang sind zwei verschiedene verfahren.

grundsätzlich kann Mutter oder Vater immer wieder einen neuen Antrag auf Umgang stellen.

und ja, sorgerecht, schließt auch aufenthaltsbestimmungrecht mit ein.


Korrigier mich aber das heißt dann doch, selbst wenn er jetzt ein Umgangsrecht bekommt, darf die Mutter bestimmen, wo dieser Umgang stattfindet oder?


Das ist falsch . Aufenthaltsbestimmungsrecht bezieht sich auf den Wohnort des Kindes.


danke, ganz genau...
jedoch muss man aber auch sagen das jeder Fall im Familiengericht individuell betrachtet werden muss... zb gäbe es unter besonderen Umständen auch die möglichkeit von begleitetem Ungang usw usw... deswegen darf und muss jeder fall ganz anders behandelt werden
Obsidian
15967 Beiträge
06.02.2014 15:28
Aahhhh okay, wieder was dazu gelernt. Merci
Anonym 165425
12 Beiträge
06.02.2014 15:32
Mein Mann wäre ja auch bereit seinen Sohn erstmal nur stundenweise zu sehen.

Auch wenn es einfach keinen Grund gibt und er ja auch selbst zum Jugendamt gesagt hat das er immer herkommt.

Wir wissen einfach nicht was los ist.

es ist schon viel passiert in den letzten Jahren
Kann leider nicht zu sehr ins Detail gehen weil ich hier belauscht werde und dann direkt klar is um wen es geht (was wahrscheinlich jetzt auch schon der Fall ist)

Der Junge hängt auch sehr an seinem Papa,das sieht jeder,er sucht den körperkontakt zu ihm und kuschelt ständig mit ihm.
Trotzdem saß er zB letztes Jahr beim JA und hat gesagt er hätte Angst vor seinem Papa.
Für uns ersichtlich woher es kam,von der Mutter...
Sie hat halt als Mama großen Einfluß und ich hab echt Angst das er nachher da sitzt und plötzlich doch wieder sagt,er will gar nicht zu uns

Es war hier noch nie was gravierendes,auch hat mein Mann noch niemals auch nur die Hand gegen einen seiner Söhne erhoben.

Der Junge ist einfach total überfordert und will es jedem rechtmachen.
Wir haben Angst das er daran zerbricht...zur Zeit hat er wieder starke Probleme,schulisch wie privat,genaueres haben wir leider nicht erfahren.

Habe nun mal mit dem zuständigen Amtsgericht telefoniert und bin nun etwas schlauer.
Kann meinem Mann jetzt erklären was seine ersten Schritte sind.

So langsam registriere ich auch für mich das es diesesmal echt ernst wird und wir diesen Weg gehen müssen um unseren Großen nicht zu verlieren
06.02.2014 15:37
Und was haben die dir vom Amtsgericht gesagt?
Chenia
4281 Beiträge
06.02.2014 15:38
Zitat von Anonym 165425:

Mein Mann wäre ja auch bereit seinen Sohn erstmal nur stundenweise zu sehen.

Auch wenn es einfach keinen Grund gibt und er ja auch selbst zum Jugendamt gesagt hat das er immer herkommt.

Wir wissen einfach nicht was los ist.

es ist schon viel passiert in den letzten Jahren
Kann leider nicht zu sehr ins Detail gehen weil ich hier belauscht werde und dann direkt klar is um wen es geht (was wahrscheinlich jetzt auch schon der Fall ist)

Der Junge hängt auch sehr an seinem Papa,das sieht jeder,er sucht den körperkontakt zu ihm und kuschelt ständig mit ihm.
Trotzdem saß er zB letztes Jahr beim JA und hat gesagt er hätte Angst vor seinem Papa.
Für uns ersichtlich woher es kam,von der Mutter...
Sie hat halt als Mama großen Einfluß und ich hab echt Angst das er nachher da sitzt und plötzlich doch wieder sagt,er will gar nicht zu uns

Es war hier noch nie was gravierendes,auch hat mein Mann noch niemals auch nur die Hand gegen einen seiner Söhne erhoben.

Der Junge ist einfach total überfordert und will es jedem rechtmachen.
Wir haben Angst das er daran zerbricht...zur Zeit hat er wieder starke Probleme,schulisch wie privat,genaueres haben wir leider nicht erfahren.

Habe nun mal mit dem zuständigen Amtsgericht telefoniert und bin nun etwas schlauer.
Kann meinem Mann jetzt erklären was seine ersten Schritte sind.

So langsam registriere ich auch für mich das es diesesmal echt ernst wird und wir diesen Weg gehen müssen um unseren Großen nicht zu verlieren


ka wer du hier eigtl bist, mir auch gleich

du bzw ihr macht euch sorgen, lasst euch beraten, hört euch an wie der anwalt eure Situation einschätzt und was es für möglichkeiten gibt... ich denke du solltest dich nicht davor abschrecken lassen wenn der sohn sagt er hat angst, manchmal machen sie dann psychologische gutachten usw ... abgesehen davon sitzt dann auch das jugendamt im gericht und schildert ihre sicht der dinge über die situation und die eltern+kind...

hab nicht soviel angst ihr müsst, wenn ihr das machen wollt jetzt stark sein und kämpfen
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 3 mal gemerkt