Mütter- und Schwangerenforum

Umgangsrecht einklagen,welche Kosten kommen auf uns zu?

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Anonym 165425
12 Beiträge
06.02.2014 11:49
Kann mir hier Jemand helfen?
wir haben schon lange Probleme mit dem Umgang.
eigentlich soll mein Stiefsohn jedes 3. Wochenende zu uns kommen,aber es klappt nicht.
Nun sind wieder 5 Wochen vergangen und seit fast 2 wochen ist er unerreichbar für uns
Jugendamt hat nun zu meinem Mann gesagt,sein Sohn hätte zu ihr gesagt er käme alle 3 Wochen.
Also nichts davon das er nicht will.
Aber mehr kann sie auch nicht für ihn tun,
Wir haben keine Adresse oder Festnetznummer.
Die Ex stellt sich quer und unterbindet den Kontakt

Nun müssen wir wohl den Weg übers Gericht gehen.
Hat das Jemand schon durch?
Welche Kosten kommen da auf uns zu?

Wir wollen doch nur unseren Großen sehen....
Coyote_Ugly
786 Beiträge
06.02.2014 13:10
Wieso hat man weder Adresse noch Telefonnummer????
Ihr müsst ihn doch abholen!

Kommt mir sehr spanisch vor...
Anonym 165425
12 Beiträge
06.02.2014 13:27
Wir holen ihn an einem vereinbarten Treffpunkt ab.Die Mutter bringt ihn dahin und holt ihn auch wieder ab.
Wir haben nur die Handynummern von ihm und seiner Mutter.
Bis dato haben wir ihn da auch immer irgendwann erreicht...

Sie sind letztes Jahr umgezogen,zu einem neuen Macker.
Vorher haben wir ihn immer zu Hause abgeholt.

Nix spanisch
Bin seit 5 Jahren hier Mitglied und kann dir gerne meinen MC Namen und die genaueren Umstände per PN erklären.

Weiß aber auch grad gar nicht worauf du das genau bezogen hast

Obsidian
15967 Beiträge
06.02.2014 13:29
Wer hat denn das Umgangsrecht für das Kind?
Anonym 165425
12 Beiträge
06.02.2014 13:33
Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht.
Wir haben ihn halt immer regelmäßig an unseren Wochenenden und in den Ferien dagehabt.
Bis auf 1-2 mal im Jahr,da gabs immer Probleme,er kam 3-4 mal nicht und dann wieder regelmäßig.
Es war auch nix als er das letzte Mal hier war.

Mein Mann zahlt auch Unterhalt,also eigentlich alles wie es sein sollte.

Obsidian
15967 Beiträge
06.02.2014 13:34
Waren diese Kontakte offiziell geregelt und mit irgendeinem Amt vereinbart oder habt das unter euch abgemacht?

Anders gefragt: Hat dein Mann überhaupt ein gerichtlich einklagbares Umgangsrecht?
Anonym 165425
12 Beiträge
06.02.2014 13:42
Gerichtlich wurde nie etwas geregelt
Normal haben wir das untereinander ausgemacht,ab und an mit Hilfe von Jugendamt,aber sonst nichts.

Obsidian
15967 Beiträge
06.02.2014 14:04
Na ich bin keine Anwältin. Wenn kein Umgangsrecht besteht, kann er natürlich auch keines einklagen. Er kann höchstens versuchen es zu ERklagen, damit die ganze Regelung mal offiziell ist.

Ich würde erstmal den Weg übers Jugendamt vorschlagen, bevors echt vors Gericht geht....was sagen die denn?
Anonym 165425
12 Beiträge
06.02.2014 14:09
Das Jugendamt sagt das sie nichts machen können.
Gemeinsames Gespräch lehnt die Ex ab.
Deshalb bleibt uns wohl nur der Weg übers Gericht.

Ich persönlich kenne mich da gar nicht aus,dann also erstmal veruchen das zu bekommen?

Werd mich heute wohl mal etwas durchs inet durchlesen müssen um genau zu wissen was wir nun tun können
malelu
864 Beiträge
06.02.2014 14:19
Es ist so dass Kinder in deutschland ein recht auf umgang mit beiden eltern teilen haben, sprich es ist das recht deines Stiefsohnes und das darf auch die Mutter nicht einfach so unterbinden.

Tut sie das und das Jugendamt kommt auch nicht weiter dann nehmt euch einen Anwalt und versucht es über den. Solltet ihr geldlich eng sein, kann man erst Nerstungskosten beantragen für eben die erste Beratung durch einen Anwalt und dann Prozesskostenbeihilfe für alles weitere.

Kommt es zum gerichtsstreit wird meistens standardmäßig die Regelung getroffen jedes 2. We und die Hälfte von Ferien und Feiertagen. Natürlich wird das auch je nach Fall individuell geregelt.
Anonym 165425
12 Beiträge
06.02.2014 14:29
Wir wollen ja noch nichtmal jedes 2. Wochenende.
Jedes 3. ist ok,da mein Mann 3 Schichten arbeitet haben wir es so geklärt das er immer in der Frühschichtwoche Fr-So zu uns kommt.
Letztes Weihnachten kam er gar nicht,die Jahre vorher immer vom 26.12. bis Anfang Januar.
Und wir haben ihm erklärt das wir diesen Weg eigentlich nie gehen wollten,weil er dann einfach kommen MUSS.
Wir bestehen dann einfach auf unserem recht.
Momentan haben wir immer gesagt,wenn er mal eingeladen ist oder sonstwas ist,darf er auch mal zu Hause bleiben oder wir verkürzen es um einen Tag oder so.
Das gibts dann aber nicht mehr.

Zumal er hier ja auch noch einen Bruder hat der ihn ganz fürchterlich vermisst
Chenia
4281 Beiträge
06.02.2014 14:29
Zitat von Obsidian:

Na ich bin keine Anwältin. Wenn kein Umgangsrecht besteht, kann er natürlich auch keines einklagen. Er kann höchstens versuchen es zu ERklagen, damit die ganze Regelung mal offiziell ist.

Ich würde erstmal den Weg übers Jugendamt vorschlagen, bevors echt vors Gericht geht....was sagen die denn?


man hat in D immer die möglichkeit umgang per Gericht einzuklagen,immer und immer wieder...auch wenn es bisher keinen gerichtlichen Beschluss gab der es regelte.

Chenia
4281 Beiträge
06.02.2014 14:32
Zitat von Anonym 165425:

Wir wollen ja noch nichtmal jedes 2. Wochenende.
Jedes 3. ist ok,da mein Mann 3 Schichten arbeitet haben wir es so geklärt das er immer in der Frühschichtwoche Fr-So zu uns kommt.
Letztes Weihnachten kam er gar nicht,die Jahre vorher immer vom 26.12. bis Anfang Januar.
Und wir haben ihm erklärt das wir diesen Weg eigentlich nie gehen wollten,weil er dann einfach kommen MUSS.
Wir bestehen dann einfach auf unserem recht.
Momentan haben wir immer gesagt,wenn er mal eingeladen ist oder sonstwas ist,darf er auch mal zu Hause bleiben oder wir verkürzen es um einen Tag oder so.
Das gibts dann aber nicht mehr.

Zumal er hier ja auch noch einen Bruder hat der ihn ganz fürchterlich vermisst


Ihr dürft aber nicht daran denken was Euer Recht ist, sondern das von dem Sohn.. Ist nur ein gut gemeinter Rat, es geht einfach nicht um euch, sondern um das Kind.

Ihm steht umgang mit beiden elternteilen zu, sofern das Gericht nicht bedenken hat ... am ende muss im Familiengericht eine tragbare lösung für alle gefunden werden, was dem Wohle des Kindes entspricht.

Chenia
4281 Beiträge
06.02.2014 14:37
Um auf die Threadfrage zu kommen... redet zuerst mit dem Jugendamt über euer Vorhaben, danach geht zum Amtsgericht und lasst euch einen Beratungsgutschein ausstellen, danach sucht euch einen Familienanwalt/anwältin und beantragt dort vkh, verfahrenskostenhilfe... ist im grunde das gleiche wie pkh( wurde oben genannt) nur heißt es eigtl nicht mehr so danach besprecht mit ihm die Situation
Anonym 165425
12 Beiträge
06.02.2014 14:39
Und eben weil es nur um das Kind geht halten wir seit Jahren den Ball flach

Wir wollten nie das er in die Zwangslage kommt.
Letztes Jahr wollte er 3 Monate gar nicht kommen.
Haben wir wohl oder übel akzeptiert,gab dann nur telefonischen Kontakt.
Dann kam er nur für einen Tag und von jetzt auf gleich blieb er in den Ferien eine ganze Woche.
Wir machen das Alles mit.
Reden viel mit ihm wenn er hier ist,unternehmen oft was gemeinsam.
An unserem letzten Wochenende kam er auch wieder nicht,da hat er uns vorhe rbescheid gesagt und das war ok.

Aber jetzt ist der Kontakt ja seit 2 Wochen komplett abgebrochen.
Mein Mann kennt nichtmal das Zeugnis seines Sohnes

Er besteht indem Sinne auf sein recht,das er wenigstens telefonischen Kontakt will.
einfach um zu wissen wie es seinem Sohn geht
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