Mütter- und Schwangerenforum

Strafantrag-was kommt da auf mich zu?

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29.10.2015 19:37
Zitat von Choco:

Zitat von Furiosa:

Zitat von TinaTequila:

Zitat von DieEine2:

In dem Fall läufts eben doch aufs zivilrechtliche hinaus. Sprich: Du musst (erstmal) den Anwalt zahlen.

Wie konnte derjenige an dein Auto bzw die Schlüssel kommen? Das wird für die Versicherung noch interessant sein. Und damit auch für dich!
Vermutlich werden die erstmal leisten und sich das Geld dann von ihm wiederholen.
Kann aber auch sein, dass dir ein Mitverschulden angelastet wird. Wenn deine Schlüssel offen rumlagen o.ä.


Nen Anwalt kann ich mir aktuell nicht leisten, ich bin noch in Elternzeit.
Er hatte meinen Schlüssel weil er bis zu diesem Zeitpunkt der beste Freund meines Freundes war.
Mein Freund hat mein Auto für die Arbeit genutzt und sein Kumpel hat ihm angeboten es aufzubereiten, also hat mein Freund es zu ihm gefahren. Das er natürlich SO einen MIST anstellt hat niemand für möglich gehalten.


"Schwarz"? Dann habt ihr wirklich ein Problem.

Hole dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein und lass dich vom Anwalt beraten. Anschließend kann er einen Prozesskostenhilfeantrag stellen beim Gericht. Dann weißt du auch gleich wie es um deine Erfolgsaussichten steht.

Wäre sinnvoll vorher herauszufinden, 1. wie viel dein Auto noch wert war, 2. ob der "Freund" überhaupt Geld hat. Ansonsten brauchst du auch nicht klagen.


Ob der Geld hat oder nicht lässt sich im Zweifel so ohne weiteres ja nicht raus finden.

Ich gehe davon aus, dass die TS in ihrer Situation Prozesskostenhilfe bekäme, und dann würde ich trotz allem klagen. Wenn dabei ein Urteil (Titel) heraus kommt, kann sie damit schließlich 30 Jahre lang bei dem Kerl vollstrecken.

Hier wird es vermutlich auf sowohl straf- als auch zivilrechtliche Verfahren hinaus laufen. Die Strafverfahren gehen erfahrungsgemäß etwas schneller als die zivilrechtlichen. Die können sich schon etwas ziehen.

Liebe TS, versuch erstmal ruhig zu bleiben und dir keine Gedanken zu machen wegen der Drogen. Wenn du dir zu unsicher bist, welche Informationen du einholen und welche Schritte du gehen musst, geh zum Gericht und hol dir einen Beratunghilfeschein. Dann kannst du dir einen Anwalt suchen und erstmal ausführlich beraten lassen. Das wird dich maximal eine kleine Gebühr kosten (bitte nagelt n mich nicht fest, aber ich glaube das waren 10 oder 20€). Dieser kann dir sagen, welche Schritte zu veranlassen sind und ob diese rechtlich Sinn machen. Außerdem unterstützt er dich in der Regel auch bei dem Prozess kosten Antrag


Es war ja der Freund von ihrem Freund. Deswegen gehe mal davon aus, dass die finanziellen Verhältnisse ungefähr bekannt sein sollten.

Ich weiß nicht, wie viel ein 10 Jahre alter Seat Ibiza noch so wert ist Ob sich der ganze Aufwand lohnt?
TinaTequila
914 Beiträge
29.10.2015 19:41
Zitat von Choco:

Zitat von Furiosa:

Zitat von TinaTequila:

Zitat von DieEine2:

In dem Fall läufts eben doch aufs zivilrechtliche hinaus. Sprich: Du musst (erstmal) den Anwalt zahlen.

Wie konnte derjenige an dein Auto bzw die Schlüssel kommen? Das wird für die Versicherung noch interessant sein. Und damit auch für dich!
Vermutlich werden die erstmal leisten und sich das Geld dann von ihm wiederholen.
Kann aber auch sein, dass dir ein Mitverschulden angelastet wird. Wenn deine Schlüssel offen rumlagen o.ä.


Nen Anwalt kann ich mir aktuell nicht leisten, ich bin noch in Elternzeit.
Er hatte meinen Schlüssel weil er bis zu diesem Zeitpunkt der beste Freund meines Freundes war.
Mein Freund hat mein Auto für die Arbeit genutzt und sein Kumpel hat ihm angeboten es aufzubereiten, also hat mein Freund es zu ihm gefahren. Das er natürlich SO einen MIST anstellt hat niemand für möglich gehalten.


"Schwarz"? Dann habt ihr wirklich ein Problem.

Hole dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein und lass dich vom Anwalt beraten. Anschließend kann er einen Prozesskostenhilfeantrag stellen beim Gericht. Dann weißt du auch gleich wie es um deine Erfolgsaussichten steht.

Wäre sinnvoll vorher herauszufinden, 1. wie viel dein Auto noch wert war, 2. ob der "Freund" überhaupt Geld hat. Ansonsten brauchst du auch nicht klagen.


Ob der Geld hat oder nicht lässt sich im Zweifel so ohne weiteres ja nicht raus finden.

Ich gehe davon aus, dass die TS in ihrer Situation Prozesskostenhilfe bekäme, und dann würde ich trotz allem klagen. Wenn dabei ein Urteil (Titel) heraus kommt, kann sie damit schließlich 30 Jahre lang bei dem Kerl vollstrecken.

Hier wird es vermutlich auf sowohl straf- als auch zivilrechtliche Verfahren hinaus laufen. Die Strafverfahren gehen erfahrungsgemäß etwas schneller als die zivilrechtlichen. Die können sich schon etwas ziehen.

Liebe TS, versuch erstmal ruhig zu bleiben und dir keine Gedanken zu machen wegen der Drogen. Wenn du dir zu unsicher bist, welche Informationen du einholen und welche Schritte du gehen musst, geh zum Gericht und hol dir einen Beratunghilfeschein. Dann kannst du dir einen Anwalt suchen und erstmal ausführlich beraten lassen. Das wird dich maximal eine kleine Gebühr kosten (bitte nagelt n mich nicht fest, aber ich glaube das waren 10 oder 20€). Dieser kann dir sagen, welche Schritte zu veranlassen sind und ob diese rechtlich Sinn machen. Außerdem unterstützt er dich in der Regel auch bei dem Prozess kosten Antrag


Vielen Dank.
Er hat kein Geld, das weiß ich. Zumindest sind wir wahrscheinlich das letzte Glied in der Kette, die was von ihm bekommen...
Mir fällt grade ein: mein Freund hat eine Rechtsschutzversicherung, die greift doch in solch einem Fall auch?!
TinaTequila
914 Beiträge
29.10.2015 19:43
Das Auto hatte gewiss keinen großen Wert mehr aber wir haben ein neues kaufen müssen.
29.10.2015 19:45
Zitat von TinaTequila:

Zitat von Choco:

Zitat von Furiosa:

Zitat von TinaTequila:

...


"Schwarz"? Dann habt ihr wirklich ein Problem.

Hole dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein und lass dich vom Anwalt beraten. Anschließend kann er einen Prozesskostenhilfeantrag stellen beim Gericht. Dann weißt du auch gleich wie es um deine Erfolgsaussichten steht.

Wäre sinnvoll vorher herauszufinden, 1. wie viel dein Auto noch wert war, 2. ob der "Freund" überhaupt Geld hat. Ansonsten brauchst du auch nicht klagen.


Ob der Geld hat oder nicht lässt sich im Zweifel so ohne weiteres ja nicht raus finden.

Ich gehe davon aus, dass die TS in ihrer Situation Prozesskostenhilfe bekäme, und dann würde ich trotz allem klagen. Wenn dabei ein Urteil (Titel) heraus kommt, kann sie damit schließlich 30 Jahre lang bei dem Kerl vollstrecken.

Hier wird es vermutlich auf sowohl straf- als auch zivilrechtliche Verfahren hinaus laufen. Die Strafverfahren gehen erfahrungsgemäß etwas schneller als die zivilrechtlichen. Die können sich schon etwas ziehen.

Liebe TS, versuch erstmal ruhig zu bleiben und dir keine Gedanken zu machen wegen der Drogen. Wenn du dir zu unsicher bist, welche Informationen du einholen und welche Schritte du gehen musst, geh zum Gericht und hol dir einen Beratunghilfeschein. Dann kannst du dir einen Anwalt suchen und erstmal ausführlich beraten lassen. Das wird dich maximal eine kleine Gebühr kosten (bitte nagelt n mich nicht fest, aber ich glaube das waren 10 oder 20€). Dieser kann dir sagen, welche Schritte zu veranlassen sind und ob diese rechtlich Sinn machen. Außerdem unterstützt er dich in der Regel auch bei dem Prozess kosten Antrag


Vielen Dank.
Er hat kein Geld, das weiß ich. Zumindest sind wir wahrscheinlich das letzte Glied in der Kette, die was von ihm bekommen...
Mir fällt grade ein: mein Freund hat eine Rechtsschutzversicherung, die greift doch in solch einem Fall auch?!


Grundsätzlich würde die Rechtschutzversicherung greifen allerdings handelt es sich doch um dein Auto und nicht um das deines Freundes, oder?
Ganz ehrlich, mein vollkommen unjuristischer Tipp für dich/euch. Wenn er sowieso kein Geld hat, dann freue dich über die 350,- EUR und lass es bleiben. Ist ärgerlich aber nicht zu ändern. Den Titel, den du bekommst, kannst du dir an den Spiegel klemmen und 30 Jahre lang hoffnungsfroh anschauen. Ein neues Auto bekommst du dadurch nicht.
Tigger90
3736 Beiträge
29.10.2015 19:45
Zitat von TinaTequila:

Das Auto hatte gewiss keinen großen Wert mehr aber wir haben ein neues kaufen müssen.


Ich kenn mich auch so gaaar nicht aus, aber ich hab dieses Jahr meinen 18 Jahre alten Opel Corsa für 200€ an einen Händler verkauft. Da sollte doch dein 10 Jahre alter Seat Ibiza mehr als 350€ wert sein?
29.10.2015 19:48
Zitat von TinaTequila:

Das Auto hatte gewiss keinen großen Wert mehr aber wir haben ein neues kaufen müssen.


Du bekommst aber nur den Wert deines Autos und nicht ein neues Auto erstattet!
Choco
4257 Beiträge
29.10.2015 19:49
Zitat von TinaTequila:

Zitat von Choco:

Zitat von Furiosa:

Zitat von TinaTequila:

...


"Schwarz"? Dann habt ihr wirklich ein Problem.

Hole dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein und lass dich vom Anwalt beraten. Anschließend kann er einen Prozesskostenhilfeantrag stellen beim Gericht. Dann weißt du auch gleich wie es um deine Erfolgsaussichten steht.

Wäre sinnvoll vorher herauszufinden, 1. wie viel dein Auto noch wert war, 2. ob der "Freund" überhaupt Geld hat. Ansonsten brauchst du auch nicht klagen.


Ob der Geld hat oder nicht lässt sich im Zweifel so ohne weiteres ja nicht raus finden.

Ich gehe davon aus, dass die TS in ihrer Situation Prozesskostenhilfe bekäme, und dann würde ich trotz allem klagen. Wenn dabei ein Urteil (Titel) heraus kommt, kann sie damit schließlich 30 Jahre lang bei dem Kerl vollstrecken.

Hier wird es vermutlich auf sowohl straf- als auch zivilrechtliche Verfahren hinaus laufen. Die Strafverfahren gehen erfahrungsgemäß etwas schneller als die zivilrechtlichen. Die können sich schon etwas ziehen.

Liebe TS, versuch erstmal ruhig zu bleiben und dir keine Gedanken zu machen wegen der Drogen. Wenn du dir zu unsicher bist, welche Informationen du einholen und welche Schritte du gehen musst, geh zum Gericht und hol dir einen Beratunghilfeschein. Dann kannst du dir einen Anwalt suchen und erstmal ausführlich beraten lassen. Das wird dich maximal eine kleine Gebühr kosten (bitte nagelt n mich nicht fest, aber ich glaube das waren 10 oder 20€). Dieser kann dir sagen, welche Schritte zu veranlassen sind und ob diese rechtlich Sinn machen. Außerdem unterstützt er dich in der Regel auch bei dem Prozess kosten Antrag


Vielen Dank.
Er hat kein Geld, das weiß ich. Zumindest sind wir wahrscheinlich das letzte Glied in der Kette, die was von ihm bekommen...
Mir fällt grade ein: mein Freund hat eine Rechtsschutzversicherung, die greift doch in solch einem Fall auch?!


Kommt auf den Vertrag der Rechtsschutz Versicherung an. Würde einfach mal anrufen, die Situation schildern und fragen, ob die das übernehmen.
TinaTequila
914 Beiträge
29.10.2015 19:57
Zitat von Tigger90:

Zitat von TinaTequila:

Das Auto hatte gewiss keinen großen Wert mehr aber wir haben ein neues kaufen müssen.


Ich kenn mich auch so gaaar nicht aus, aber ich hab dieses Jahr meinen 18 Jahre alten Opel Corsa für 200€ an einen Händler verkauft. Da sollte doch dein 10 Jahre alter Seat Ibiza mehr als 350€ wert sein?


Da ist wenige Wochen zuvor erst einer in die Tür gefahren, er ist also ein Unfallwagen und hatte im allgemeinen ein paar Schrammen (war halt mein erstes auto mit 18 )
TinaTequila
914 Beiträge
29.10.2015 19:58
Zitat von Furiosa:

Zitat von TinaTequila:

Das Auto hatte gewiss keinen großen Wert mehr aber wir haben ein neues kaufen müssen.


Du bekommst aber nur den Wert deines Autos und nicht ein neues Auto erstattet!


Ich dachte dass er dann evtl dafür aufkommen muss aber na gut, dann is das nicht so.
TinaTequila
914 Beiträge
29.10.2015 19:59
Zitat von Choco:

Zitat von TinaTequila:

Zitat von Choco:

Zitat von Furiosa:

...


Ob der Geld hat oder nicht lässt sich im Zweifel so ohne weiteres ja nicht raus finden.

Ich gehe davon aus, dass die TS in ihrer Situation Prozesskostenhilfe bekäme, und dann würde ich trotz allem klagen. Wenn dabei ein Urteil (Titel) heraus kommt, kann sie damit schließlich 30 Jahre lang bei dem Kerl vollstrecken.

Hier wird es vermutlich auf sowohl straf- als auch zivilrechtliche Verfahren hinaus laufen. Die Strafverfahren gehen erfahrungsgemäß etwas schneller als die zivilrechtlichen. Die können sich schon etwas ziehen.

Liebe TS, versuch erstmal ruhig zu bleiben und dir keine Gedanken zu machen wegen der Drogen. Wenn du dir zu unsicher bist, welche Informationen du einholen und welche Schritte du gehen musst, geh zum Gericht und hol dir einen Beratunghilfeschein. Dann kannst du dir einen Anwalt suchen und erstmal ausführlich beraten lassen. Das wird dich maximal eine kleine Gebühr kosten (bitte nagelt n mich nicht fest, aber ich glaube das waren 10 oder 20€). Dieser kann dir sagen, welche Schritte zu veranlassen sind und ob diese rechtlich Sinn machen. Außerdem unterstützt er dich in der Regel auch bei dem Prozess kosten Antrag


Vielen Dank.
Er hat kein Geld, das weiß ich. Zumindest sind wir wahrscheinlich das letzte Glied in der Kette, die was von ihm bekommen...
Mir fällt grade ein: mein Freund hat eine Rechtsschutzversicherung, die greift doch in solch einem Fall auch?!


Kommt auf den Vertrag der Rechtsschutz Versicherung an. Würde einfach mal anrufen, die Situation schildern und fragen, ob die das übernehmen.


Werd ich tun, vielen Dank
shelyra
69203 Beiträge
29.10.2015 20:02
Zitat von TinaTequila:

Zitat von Tigger90:

Zitat von TinaTequila:

Das Auto hatte gewiss keinen großen Wert mehr aber wir haben ein neues kaufen müssen.


Ich kenn mich auch so gaaar nicht aus, aber ich hab dieses Jahr meinen 18 Jahre alten Opel Corsa für 200€ an einen Händler verkauft. Da sollte doch dein 10 Jahre alter Seat Ibiza mehr als 350€ wert sein?


Da ist wenige Wochen zuvor erst einer in die Tür gefahren, er ist also ein Unfallwagen und hatte im allgemeinen ein paar Schrammen (war halt mein erstes auto mit 18 )

kannst dir doch im internet mal ausrechnen lassen was er in etwa wert war. dazu braucht man meist nur den km-stand, sowie die ausstattung des wagens, ps.anzahl und erstzulassung
das sit zwar nur ein in-etwa-wert, aber man hat was in der hand
TinaTequila
914 Beiträge
29.10.2015 20:04
Zitat von shelyra:

Zitat von TinaTequila:

Zitat von Tigger90:

Zitat von TinaTequila:

Das Auto hatte gewiss keinen großen Wert mehr aber wir haben ein neues kaufen müssen.


Ich kenn mich auch so gaaar nicht aus, aber ich hab dieses Jahr meinen 18 Jahre alten Opel Corsa für 200€ an einen Händler verkauft. Da sollte doch dein 10 Jahre alter Seat Ibiza mehr als 350€ wert sein?


Da ist wenige Wochen zuvor erst einer in die Tür gefahren, er ist also ein Unfallwagen und hatte im allgemeinen ein paar Schrammen (war halt mein erstes auto mit 18 )

kannst dir doch im internet mal ausrechnen lassen was er in etwa wert war. dazu braucht man meist nur den km-stand, sowie die ausstattung des wagens, ps.anzahl und erstzulassung
das sit zwar nur ein in-etwa-wert, aber man hat was in der hand


Das wusste ich gar nicht. Danke
Tigger90
3736 Beiträge
29.10.2015 20:16
Zitat von TinaTequila:

Zitat von shelyra:

Zitat von TinaTequila:

Zitat von Tigger90:

...


Da ist wenige Wochen zuvor erst einer in die Tür gefahren, er ist also ein Unfallwagen und hatte im allgemeinen ein paar Schrammen (war halt mein erstes auto mit 18 )

kannst dir doch im internet mal ausrechnen lassen was er in etwa wert war. dazu braucht man meist nur den km-stand, sowie die ausstattung des wagens, ps.anzahl und erstzulassung
das sit zwar nur ein in-etwa-wert, aber man hat was in der hand


Das wusste ich gar nicht. Danke


Also mein Opel Corsa sah nach 18 Jahren und insgesamt 4 Besitzern auch nicht aus wie neu. Trotzdem war er mit seinen 200€ ein Schnäppchen für den Händler.
Die Idee von Shelyra ist super. Dann hast du eine Orientierung was den Wert betrifft
Alaska
18946 Beiträge
30.10.2015 00:54
Zitat von TinaTequila:

Zitat von Furiosa:

Zitat von TinaTequila:

Das Auto hatte gewiss keinen großen Wert mehr aber wir haben ein neues kaufen müssen.


Du bekommst aber nur den Wert deines Autos und nicht ein neues Auto erstattet!


Ich dachte dass er dann evtl dafür aufkommen muss aber na gut, dann is das nicht so.


Hallo,
kann nur dazu was sagen. Nein, dafür muss er tatsächlich nicht aufkommen. Er müsste nur das zahlen, was dein Auto zum aktuellen Zeitpunkt noch wert gewesen wäre. Leider.

Hatte vor ein paar Jahren auch einen Unfall hinter mir. Ein Besoffener, der mir erst volle Fahrt mein Auto zu einem Totalschaden gerammt hat, nicht nach mir geschaut hat, dafür sein Auto gewendet hat und weg gedüst ist. Zum Glück war ich noch soweit da, dass ich das Kennzeichen beim Wegfahren gesehen hab.

Ende vom Lied: ein Auto, dass noch circa 800 Euro wert war (war auch mein erstes Auto mit 18 ), mein Neues aber 2500 Euro gekostet hat.
Auf der Zwischensumme blieb ich sitzen.

Klar, andererseits logisch. Ich hätte ja auch ein Auto kaufen können, dass den gleichen Wert gehabt hätte.
Hätte er mir den Ausgleich auch zahlen müssen, hätte ich mir einen Jaguar gekauft.
Mutterglück2014
104 Beiträge
30.10.2015 02:35
Zitat von TinaTequila:

Zitat von DieEine2:

Sag mir bitte, dass du das aus Langeweile geschreiben hast .
Unfassbar, was manche Menschen tun...

Als erstes solltest du dir einen Anwalt suchen, falls das finanziell eng ist, stell Antrag auf Prozesskostenhilfe.

Auf jeden Fall Anzeige erstatten. In solchen Fällen würde die Polizei vermutlich Drogentests durchführen.
Hier kann dir ein Anwalt aber genaueres sagen.

Die Person wird ja sowieso schon Anzeigen am Hals haben, wenn es Ärger mit der Polizei gab.
Zivilrechtlich solltest du auch die Schäden am Auto geltend machen.
Ggf braucht du die Anzeige auch für deine Versicherung.

Aber erstmal atme tief durch.
Du hast nichts angestellt und entsprechend wird man dir da auch nichts nachweisen können.
Dein Anwalt wird das schon richtig machen.

Alles Gute für dich!


Ich danke dir ganz sehr.
Warum brauch ich aber Prozesskostenhilfe? Kommen etwa auch Kosten auf MICH zu?


selbstverständlich kommen kosten auf dich zu wenn du dir einen Rechtsanwalt nimmst.
wenn er die strafanzeige für dich stellt entstehen kosten und wenn du die schäden am auto geltend machst entstehen auch kosten. das ganze wären dann sogar 2 Verfahren.
wenn du den Prozess über den sachschaden gewinnst werden die Kosten dem Beklagten auferlegt. die titel (urteil und kostenfestsetzingsbeschluss) wären dann 30 jahre vollstreckbar.
gibt es denn überhaupt Hoffnung, dass der Übeltäter für den Schaden den er verursacht hat aufkommen kann?
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